Sozialdemokrat aus Überzeugung!

Schlagwort: Sagen was ist (Seite 1 von 2)

Tausende sagen nein zu Faschismus!

4000 Menschen waren es heute allein in Langenfeld, die gegen Faschismus, Rechtsextremismus und die AfD auf die Straße gingen. 4000 Menschen, die für die Demokratie kämpfen. 4000 von vielen Tausenden im ganzen Land, die nicht mehr verstummen dürfen.

„Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.“ 

Otto, Wels (23. März 1933)

Mit diesen Worten begründete der Sozialdemokrat Otto Wels das ‚Nein‘ der SPD zum Ermächtigungsgesetz, das einen Tag später verabschiedet werden sollte. Von den 94 Sozialdemokraten, die geschlossen und als einzige Partei gegen das Ermächtigungsgesetz stimmten, bezahlten 24 mit ihrem Leben. Am 22. Juni 1933 wurde die SPD schließlich durch Reichsinnenminister Wilhelm Frick als ‚volks- und staatsfeindliche Organisation‘ verboten.

Es ist nicht mehr der Anfang. Wir sind mittendrin!

‚Wehret den Anfängen!‘ war damals bereits Vergangenheit und ist es auch heute wieder. Aber es ist noch nicht zu spät für ein klares ‚Nie wieder!‘. 

Denn erneut sitzen Faschisten – hier Mitglieder der Werteunion und der AfD – in geheimen Treffen zusammen und spinnen Remigrationsphantasien mit Nazis. Remigration von Asylsuchenden, Geduldeten Zuwandernden, Zuwanderern mit Aufenthaltsgenehmigung und ’nicht assimilierten Deutschen‘. Die Rede ist, um es ganz klar zu sagen, von Deportation und politischer Verfolgung derer, die anders denken als die AfD. Darunter zählen alle Mitglieder demokratischer Parteien, die sich dem Weg der AfD nicht anzuschließen bereit sind. 

Die Demos und Kundgebungen sind nicht nur richtig, sondern auch notwendig. Faschisten dürfen nie wieder in Regierungsämter kommen – gleich wie schwer die Zeiten sind!

Ich möchte an dieser Stelle die Gedanken von Erik Flügge mit Euch und Ihnen teilen: Natürlich muss man reflektieren, woher dies kommt. Und bei aller berechtigten Kritik, muss man sich auch einmal offen eingestehen, ob die Regierungsunzufriedenheit wirklich allein an der Regierungsleistung liegt, oder ‚rein zufällig‘ gerade zeitgleich in D, F, PL, UK, den USA, in ES usw. auftritt. Glauben sie wirklich, dass sich alle Demokratien zeitgleich verwählt haben, oder sind die Krisen schlicht komplexer als sonst und damit Lösungen strukturell unbefriedigender? – Kleiner Tipp: Letzteres stimmt.

Daher wünsche ich mir als Demokrat vor allen Dingen eines: dass all die Menschen, die für die Demokratie und gegen rechtes Gedankengut auf die Straßen gehen, am Ende auch Demokraten in die Parlamente wählen – gleich wie schwer und schmerzhaft der Weg nach vorne, auch unter demokratischer Regierung, sein wird.

Unsere Botschaft an Faschisten und Rassisten sollte, in Anlehnung an Otto Wels, heute mehr denn je lauten

„Die Kommentarspalten in unseren Sozialen Medien könnt Ihr uns nehmen, aber unsere Demokratie und unsere Parlamente bekommt Ihr nicht!“

Sascha Vilz (02. Februar 2024)

Sagen, was ist. – Noch immer keine Haushaltswahrheit!

Auch in 2023 erfüllt der Haushalt der Stadt nicht die Vorgaben zu Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Stattdessen wurden an vielen Stellen vermutlich erneut zu hohe Kosten angesetzt. Kosten die am Ende wohl ohnehin nicht anfallen. Eine realistische Planung auf Basis der Vorjahre sähe anders aus. Warum dies so ist, versuche ich in meinem heutigen Beitrag zu beleuchten. Hierzu will ich als erstes einen Blick darauf werfen wie eine realistische Planung realisiert werden könnte und wo meines Erachtens nach die Fehler liegen.

Stellt man einen Haushaltsplan auf, der im Wesentlichen nichts anderes als eine Gewinn und Verlustrechnung, wie sie auch Wirtschaftsunternehmen nutzen, darstellt, muss man die Frage stellen woran ich mich orientieren. Die Antwort hierauf ist einfach. Ich ziehe die Ergebnisse aus den Vorjahren voran und nutze diese als Basis für meine Planung. Auf Basis der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen und Pflichtaufgaben ermittelt man eine, auf den realisierten Ergebnissen der Vorjahre basierende, Planung der Ausgaben. Hinzu kommen, im Vergleich der Vorjahre, Ausgaben die zusätzlich anfallen. Im vorliegenden Falle Teuerungen aufgrund der Inflation sowie der äußeren Einflussfaktoren und politisch beschlossener Projekte.

Eine solche, realistische Haushaltsplanung ist jedoch nicht der Fall. Stattdessen schlagen Bürgermeister und Kämmerer an einer Vielzahl von Haushaltspositionen schlich 30% auf die Ausgaben, die sich auch für 2022 bereits prognostizieren lassen auf. So kommt man, wie bereits in den Vorjahren auf ein immenses Defizit in Höhe von ca. 17 Mio. EUR, welches Bürgermeister und Kämmerer prognostizieren. Davon sind 15,8 Mio EUR Aufschläge in der Verwaltung hausgemacht. Lediglich 1,2 Mio. EUR entfallen auf politische Projekte der Fraktionen.

Ganz nach dem Prinzip „das haben wir immer so gemacht“, geht es also auch in 2023 weiter. Schon ein Blick auf die letzten fünf Haushaltsjahre genügt, um zu erahnen, dass die Prognose nicht stimmt. So wurde in den vergangenen 5 Jahren ein Defizit von 11 Millionen Euro durch die Haushaltsentwürfe der Verwaltung prognostiziert. In Wahrheit stehen jedoch über 50 Mio. EUR an Überschüssen in den Büchern, die der Ausgleichsrücklage zugeführt werden konnten. Gegensteuern, gegen die offensichtlich fehlerhaften Prognosen der Verwaltung, Fehlanzeige!

Stattdessen weist der Bürgermeister die Schuld von sich und schiebt diese, was dem Fass den Boden ausschlägt, der Politik in die Schuhe. Das ist falsch! Lassen sie mich ein kurzes Beispiel anführen, um zu erklären warum:

Nehmen wir an, dass ich 11 Jahre lang Miteigentümer an einem Mehrfamilienhaus mit 100 Wohnungen bin, von denen mir selbst 51 gehören – denn 11 Jahre hatte die CDU die absolute Mehrheit in Langenfeld unter Bürgermeister Schneider. Lasse ich, Kraft meiner Mehrheit nun 11 Jahre lang das Mehrfamilienhaus verkommen, indem ich notwendige Sanierungsmaßnahmen blockiere anstatt sie aktiv mit voranzutreiben, um nach Ablauf dieser Zeit einige der Wohnungen zu verkaufen und prangere, im gleichen Zuge, die lange machtlosen Besitzer der anderen Wohnungen und die Käufer*innen meiner Wohnungen dafür an, wieviel Geld sie nun aufgrund des Sanierungsstaus und gestiegener Preise für die Durchführung der Arbeiten ausgeben, würden viele das Verhalten unmoralisch nennen.

Auch ich finde ein solches Vorgehen unmoralisch. Unser Bürgermeister nennt das gute kommunale Haushaltspolitik. Die Weiterentwicklung unserer Stadt und der aktive Abbau eines Sanierungsstaus sieht anders aus. Aber wie, die Kommunalpolitik, sind ist laut Bürgermeister Schneiders die alleinigen Schuldigen. Für mich macht sich hier der Bock zum Gärtner und der Schuldige selbst zum Opfer seines eigenen Handelns.

Sagen, was ist. – Haushaltsfarce 2.0

Noch vor einem Jahr haben wir politisch mit großer Mehrheit beschlossen, dass wir den Haushalt für das Folgejahr künftig vor Beginn desselben, d.h. stets im Dezember des Vorjahres beschließen wollen. So sollte der Haushalt für das Jahr 2023 erstmalig bereits im Jahr 2022 beschlossen werden. Der Druck, den die Politik infolgedessen auf die Verwaltung ausgeübt hat und die äußerst laute Kritik an den hierdurch passierten Fehlern war immens. Allen Akteuren war klar: die Haushaltsberatungen für 2023 werden Blut und Tränen kosten und großer Kraftanstrengungen bedürfen. Drei politische Akteure scheinen jedoch nicht dazu bereit die gleichen Anstrengungen auf den Beschluss zu verwenden, wie sie es von der Verwaltung vorher gefordert haben. 

Gemäß dem Motto „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“ haben CDU, B/G/L und FDP daher noch im Dezember die Verschiebung des Haushaltsbeschluss auf Januar 2023 durchgesetzt. Politik muss sich jedoch an den eigenen Forderungen messen lassen. Das ist die Kritik, die auch ich oft an genau solch einem Verhalten in Bund und Ländern übe – ob an der eigenen Partei oder anderen Parteien. Kritik, die auch durch Mitglieder der drei genannten Fraktionen durchaus zu vernehmen war und ist. Nun ist der Tag also da, an dem auch die Kommunalpolitik eigene Forderungen nicht mehr würdigt und durch das eigene Handeln schlicht ad absurdum führt. Damit macht sich die Kommunalpolitik in Langenfeld dessen schuldig, was sie selbst oft kritisiert. Das ist keine aufrichtige Politik.

Natürlich verstehe ich die Gründe für den Wunsch der Vertagung. Der vorgelegte Haushalt ist erneut nicht genehmigungsfähig. Ein Versäumnis das aber nicht auf die Politik zurückzuführen ist, sondern auf die Verwaltungsspitze (wie ich hier bereits näher erläutert habe: https://vilz-rheinland.de/2022/sagen-was-ist-haushaltsdefizite-ohne-loesungsansaetze/). Die Konsequenz der Vertagung hieraus zu ziehen ist daher schlicht falsch. Anstatt durch eine Verschiebungen erneut den rettenden Anker zu suchen und lediglich zu retten was zu retten ist, hätte man in seinem politischen Verhalten konsequent sein müssen. Im Klartext bedeutet das, dass man den Haushalt im Dezember hätte ablehnen müssen. 

Ja, das bedeutet Stillstand, da im Falle einer hierdurch eintretenden vorläufigen Haushaltsführung keinerlei Investitionen über die rechtlich verpflichtenden Themen hinaus gestattet wären. Aber vielleicht ist ja genau diese Auswirkung notwendig, damit endlich auch die Letzten aufwachen. Wenn man die unschöne Wahrheit auf diese Art weiter vor sich herschiebt und die Augen ihr gegenüber verschließt, wird man nie zu einem besseren Status Quo gelangen!

Sagen, was ist. – Haushaltsdefizite ohne Lösungsansätze!

Gestern wurde der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2023 durch Bürgermeister Frank Schneider und Kämmerer Thomas Grieger eingebracht. Dieser weist ein geplantes Defizit in Höhe von 21 Mio. EUR aus. Kurzum, die Lage wirkt dramatisch. Immer wieder drängen Bürgermeister und Kämmerer daher auf eine Konsolidierung. Aber wie soll diese gelingen? Hierzu geben weder der Bürgermeister noch der Kämmerer mit dem Entwurf und den zugehörigen Anlagen Aufschluss.

Die nachfolgenden Generationen will man mit den aktuellen Kosten aus Corona- und Ukraine-Krise nicht belasten. Diese Auffassung teile ich. Auch Bürgerinnen und Bürger will man nicht über Gebühr belasten, um den Haushalt zu konsolidieren. Gleichzeitig weigert man sich aber beharrlich den kürzlich zum dritten Mal gesenkten Hebesatz der Gewerbesteuer wieder anzuheben. Und dies bei einem prognostizierten Rückgang der Gewerbesteuern in Höhe von ca. 6 Mio. EUR. Woher soll das Geld dann aber kommen? Die Antwort der Verwaltung ist einfach: über die Anhebung der Gebühren und Senkung der Standards. 

Der bekundete Wille, Bürgerinnen und Bürger die bereits unter den Krisen zu leiden und Mehrkosten zu tragen haben, nicht weiter zu belasten wird hierdurch doch klar konterkariert. Eine Stadt, die in eine, in Jahren der absoluten CDU-Mehrheit, selbst herbei beschlossene „finanzielle Krise“ auf die Bürgerinnen und Bürger abwälzen will, ist in meinen Augen zutiefst unsozial und unseriös. Aber man weiß sich scheinbar nicht anders zu helfen, will man die Politik der gewerblichen Steueroase aufrechterhalten. Dies kann und darf nicht der Weg einer sozialen, transparenten, bürgerfreundlichen und ehrlichen Politik sein. 

Auch die Senkung der Standards klingt einfach, lässt sich aber nicht transparent darstellen und diskutieren. Warum? Der Kämmerer fordert einen Haushalt der SMART ist, d.h. Ziele sollen Spezifisch, Messbar, Akzeptiert (mehrheitsfähig), Realistisch und Terminiert sein. Eine Forderung an den Haushalt, die auch die SPD seit Jahren immer wieder bekräftigt. Aber die Verwaltung hat es versäumt in den vergangenen Jahren die, unter anderem durch die SPD geforderten, hierzu notwendigen Grundsätze der Zieldefinition für die verschiedenen Haushaltsbereiche und damit einhergehenden Standards gemeinsam mit der Politik festzuschreiben. Grundsätze die im Übrigen auch durch das NKF (Neue Kommunale Finanzmanagement) seit langem gesetzlich gefordert werden. 

Als Ansatz hat die Verwaltung eine Liste der Beschlüsse eingebracht, die aus Sicht des Bürgermeisters und Kämmerer verschoben, ganz verschoben, oder aufgehoben werden können. 135.000 EUR sollen gespart werden, indem man die Planung der Sporthalle für die Kopernikus Realschule verschiebt, den Pumptrack nur realisiert, wenn sich hierfür Sponsoren finden und die Hallennutzungsgebühr wieder einführt. Beschlüsse, die durch die veränderten Mehrheiten erst möglich waren und eben jene treffen, die man nicht belasten wolle. Weitere 144.000 EUR sollen eingespart werden, indem man unter anderem wesentliche strategische Projekte nicht in der nötigen Geschwindigkeit umsetzt. Zudem soll die Umsetzung des Kleinspielfeldes für den SSV Berghausen, als größte Einzelmaßnahme, mit Kosten in Höhe von 1,3 Mio. EUR auf unbestimmte Zeit verschoben werden. 

Fragwürdig ist hierbei, warum nur Beschlüsse in der Liste auftauchen, die seit der Kommunalwahl gefasst wurden. Obendrein erlangt man hierdurch einen finanziellen Spielraum von lediglich 1,577 Mio. EUR. Dies entspricht gerade einmal 7,5% des prognostizierten Defizits. Wie man die restlichen 92,5%, d.h. 19,496 Mio. EUR, auffangen will, lässt die Verwaltung offen. Beschlüsse aus der Zeit der absoluten Mehrheit der CDU werden noch immer nicht in Frage gestellt. Diese finanziellen Verpflichtungen stellt man, trotz der geschilderten prekären Finanzlage, scheinbar nicht in Frage. Will man ernsthaft konsolidieren, so muss man dies jedoch ebenfalls machen. Ohne dies wird die Aussicht auf Erfolg von vorne herein zunichte gemacht.

Fest steht nach dem gestrigen Tage lediglich eines: man muss den Haushalt realistisch aufstellen, ohne die großen strategischen Handlungsfelder zu verlangsamen und hierdurch die Zukunftsfähigkeit der Stadt Langenfeld leichtsinnig aufs Spiel zu setzen. Die Ideen der Verwaltung werden hierzu jedoch bei Weitem nicht ausreichend sein.

Machen, was zählt. – Alle Entlastungen im Überblick!

Nahezu alle Diskussionen in Presse, Funk, Fernsehen sowie den Sozialen Medien berücksichtigen aktuell lediglich die Teile des Entlastungspaket III, die der persönlichen – oft populistischen – Argumentationslinie zuträglich sind. Eine vollständige Darstellung sucht man zumeist vergebens. Ich will daher an dieser Stelle versuchen einen vollständigen Überblick über die Entlastungen, für Beziehende von staatlichen Hilfen, Rentnerinnen und Rentner, Studierende, Schülerinnen und Schülern sowie geringe und mittlere Einkommen geben, um diese sachlich mit Ihnen zu diskutieren. Hierzu werde ich die Entlastungen in Kategorien unterteilen, um eine bessere Übersicht zu gewährleisten. 6 Kategorien mit 14 konkreten Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, zeichnen das größte Maßnahmenpaket aus, welches bislang beschlossen wurde. 

Allgemeine Entlastungen 

Energiekosten. Die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch wurde bereits bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Zusätzlich wird die Ampel-Koalition eine sogenannte Gas- und Strompreisbremse für den Basisverbrauch einführen. Da der Ölpreis an den Gaspreis gekoppelt ist, wird sich das auch positiv auf den Ölpreis auswirken. Alle drei werden hierdurch für Verbraucherinnen und Verbraucher sinken. Und auch die zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises wird zunächst um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Wichtig zu wissen ist, dass sich hierdurch auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr verschieben. Diese, wie auch alle in der Folge genannten Maßnahmen, greifen bereits zum 01. Januar 2023. So werden die gestiegenen Energiekosten der Haushalte zumindest minimiert. Vollkommen abgewendet werden können diese jedoch wahrscheinlich auch mit dem Paket i.H.v. nun 265 Milliarden Euro nicht. 

Nahverkehr wird kostengünstiger. Es wird an einer Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket gearbeitet. Ziel sei ein Ticket im Rahmen von etwa 49 bis 69 Euro pro Monat. Die Bundesregierung will den Ländern für ein bundesweites Nahverkehrsticket jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Jedoch ist eine Beteiligung der Länder in gleicher Höhe notwendig. Die Einführung hängt daher noch von den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ab, die aktuell noch nicht abgeschlossen sind. In NRW ist derzeit ein 30 Euro Ticket im Gespräch.

Verlängerung bestehender Entlastungen. Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert. Gleiches gilt für die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent..

Entlastungen für Arbeitnehmende

Abbau der kalten Progression. Die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif werden angepasst. Davon profitieren ab dem 1. Januar 2023 rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer. Insgesamt also die 70% der Bevölkerung, die als Gering- und Normalverdienende die wesentliche Arbeitsleistung dieses Landes schultern müssen

Doppelbesteuerung der Rentenbeiträge wird abgeschafft. Die Doppelbesteuerung der Rentenbeiträge wird aufgehoben. Rentenbeiträge können ab dem kommenden Jahr als Sonderausgaben voll abgesetzt werden. Eine im Koalitionsvertrag geplante Reform kommt somit zwei Jahre früher als geplant. Künftig werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.

Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Pro Homeoffice-Tag ist somit auch weiterhin ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro, maximal 600 Euro jährlich, möglich.

Mindestlohn ist gestiegen. Der Mindestlohn ist auf 12 EUR pro Stunde erhöht worden. Durch das Zusammenspiel mit der Abschaffung der Doppelbesteuerung bei den Renten, der Anhebung der Sozialversicherungsgrenze auf 2000 Euro sowie den Abbau der kalten Progression wird das – seit 2010 nicht mehr gesetzlich verankerte – Lohnabstandsgebot zwischen Arbeitnehmenden und Bürgergeldempfangenden erneut realisiert.

Entlastungen für Eltern mit Kind

Kindergeld wird erhöht. Das Kindergeld wird zum 1. Januar für das erste, zweite und dritte Kind auf 237 Euro im Monat erhöht. Die zunächst nur für die ersten beiden Kinder geplante Erhöhung wird auf das dritte Kind ausgeweitet. Zusätzlich wird der Kinderzuschlag zum 1. Januar 2023 nochmal einmal auf 250 Euro im Monat angehoben.

Entlastungen für Rentnerinnen, Rentner und Studierende 

Einmalzahlungen der Energiepauschale. Rentnerinnen und Rentner werden zum 1. Dezember 2022 auch die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten. Studenten und Fachschülerinnen und Fachschüler werden diesmal ebenfalls berücksichtigt und erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Entlastungen für geringe Einkommen

Sozialversicherungsgrenze wird angehoben. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird zum 1. Januar 2023 auf monatlich 2000 Euro angehoben. Bereits gesetzlich geregelt ist, dass diese Grenze zum 1. Oktober 2022 von 1300 auf 1600 Euro ansteigt.

Das Bürgergeld kommt. Zum 01. Januar 2023 wird das neue Bürgergeld Hartz IV ersetzen. Anspruchsberechtigte erhalten ab dann 502 Euro im Monat. Der Betrag wird damit deutlich über dem aktuellen Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro für Alleinstehende ohne Kinder liegen. Damit kommt – neben der Abschaffung der Doppelbesteuerung bei der gesetzlichen Rente – die dritte Reform aus dem Koalitionsvertrag wesentlich früher.

Die Wohngeldreform kommt. Das neue Wohngeld erweitert den Kreis der Berechtigten auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger und führt zudem eine dauerhafte Klima- und eine dauerhafte Heizkostenkomponente ein, die sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten am Energiemarkt richten werden. Als kurzfristige Maßnahme wird von September bis Dezember 2022 einmalig ein weiterer Heizkostenzuschuss an Bezieherinnen und Bezieher gezahlt. Dieser umfasst 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro. Die Reform ist die vierte große Reform, die bereits im Koalitionsvertrag verankert war.

Entlastungen für die Wirtschaft

Programm für energieintensive Unternehmen. Die Bundesregierung wird ein Programm für energieintensive Unternehmen auflegen, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Außerdem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden.

Finanzierung

Um das Gesamtpaket in Höhe von über 265 Milliarden Euro zu finanzieren plant die Bundesregierung, die international vereinbarte Mindestbesteuerung für internationale Unternehmen national umzusetzen. Zudem wird die EU weitere Preisdämpfungen auf den Energiemärkten entwickeln und umsetzen. 

Fazit

Das aktuelle Entlastungspaket ist, wie auch die Krise durch einen Krieg an Europas Grenzen, in seinem Ausmaß und Wirkung der größte Einschnitt in Deutschland seit Jahrzehnten. Ich bin überzeugt, dass dieses Paket vielen Auswirkungen der Krise begegnet und diese abzufedern in der Lage sein wird. Einen Krieg in Gänze abzufedern, wird jedoch kein Entlastungspaket und keine Regierung Europas in der Lage sein. Ich hoffe dennoch mit meiner Auflistung ein wenig Transparenz hergestellt und Ihre Sorgen und Nöte zumindest ein wenig gelindert zu haben.

Sagen, was ist. – Krisenmanagement mit Bedacht!

Ich lese und höre dieser Tage immer wieder reichlich Unmut zum Krisenmanagement der Bundesregierung. Und bei all diesen Bekundungen fehlt mir das reflektierte Handeln derjenigen Personen, die ihren Unmut äußern. Die Frage, welche man sich vorab nämlich stellen muss, ist ob man eine Krise überhaupt fehlerfrei managen kann? Und hier geht es nicht nur um eine Wirtschafts-, oder Finanzkrise, wie wir sie unzählige Male erlebt haben, sondern um einen Krieg an Europas Grenzen, mit schweren wirtschaftlichen Folgen für ganz Europa.

In Bezug auf das Handeln von Olaf Scholz scheint ein gern gezogenes Argument zu sein, dass sich der verstorbene Altkanzler Schmidt „im Grabe umdrehen würde, ob dieses Handelns“. Weiter heißt es täglich mehrfach in den Sozialen Medien, dass die Methoden und Maßnahmen der Regierung derart gewählt seien, dass wir inzwischen in einer Diktatur leben würden. In meinen Augen sind beide Aussagen nicht nur falsch, sondern auch außerordentlich Geschichtsvergessen. Wir sind heute so weit von einer Diktatur entfernt, wie es eben geht. Und die Bewältigung der aktuellen Krisen achtet den Rechtsstaat weit mehr, als es das Krisenmanagement eines Helmut Schmidt seiner Zeit getan hat.

Um zu verstehen, warum dies so ist, muss man einen Blick auf den „Deutschen Herbst“ im Jahr 1977 werfen. Heute wird Helmut Schmidt für sein damaliges Handeln gefeiert. Würde er es in der aktuellen Situation zur Anwendung bringen wären die Schreie, dass wir in einer Diktatur leben, wohl weit größer, als sie es derzeit sind. Nicht umsonst bezeichnete Helmut Schmidt diese Zeitspanne später als „die schwerste Krise des Rechtsstaats seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland“. Was war passiert, das diese Einstellung in Schmidt hervorgerufen hatte? Was hatte er getan?

Um das Handeln des Bundeskanzlers abzusichern, schuf die damalige Bundesregierung nicht weniger als zwei Krisenstäbe, der kleine und der große Krisenstab genannt. Diese Exekutivorgane, waren von der Verfassung nicht vorgesehen und insofern weder legal noch legitim. Während der Schleyer-Entführung wurde alle Entscheidungen durch eben diese beiden Krisenstäbe getroffen und das Parlament mit seinen Beratungs- und Kontrollfunktionen spielte nur noch eine untergeordnete Rolle. Die Hinzunahme einer Nachrichtensperre würde heute wohl ebenfalls nur Wasser auf die Mühlen der Protestler sein und als Zensur bezeichnet werden, war die sogenannte vierte Gewalt, qua dieser Entscheidung, in dieser Zeit doch ein Erfüllungsgehilfe der Politik (Quelle: https://www.deutschland.de/de/topic/politik/bis-zur-grenze-des-rechtsstaats).

All dies passiert heute nicht. Stattdessen werden Expertenkommissionen geschaffen, die Beschlussvorlagen daraus jedoch letzten Endes im Bundestag öffentlich eingebracht, debattiert und beschlossen. Unter Mitwirkung oder Ablehnung der Opposition, aber keineswegs hinter verschlossenen Türen in Krisenstäben mit Exekutivgewalt. Zwar gibt es seit der Corona-Pandemie die Möglichkeit einen Krisenstab mit teil-exekutiven Rechten auszustatten, ein solcher Krisenstab ist jedoch bislang nicht einberufen worden, um der Krise zu begegnen. Stattdessen setzt die Bundesregierung auf das Parlament, welches bekanntermaßen, nicht nur mit Freunden der Demokratie sondern auch offen demokratiefeindlichen Strömungen besetzt ist. 

Das ist gut so! Und es muss auch so bleiben, will man die Menschen erreichen, sobald die Maßnahmen greifen. Und derer gibt es zahlreiche. Mindestlohnerhöhung, Bürgergeld, Wohngeldreform, Einführung des Energiegelds, Energiepreisdeckel für den Basisverbrauch, steuerliche Absetzbarkeit der Rentenbeiträge, Abschaffung der kalten Progression und viele mehr. Ohne Frage wird das Leben in Deutschland dennoch teurer werden. Aber wir sind und bleiben nach wie vor eines der wohlhabendsten Länder der Welt. Den Wohlstand gilt es jedoch gerecht zu verteilen, damit ein jeder Mensch in unserem Land von seinem Einkommen auch wirklich gut leben kann. Dazu müssen die Leistungsträger, nämlich die oberen 10% und die Konzerne mit übermäßigen Gewinnen, einen wesentlichen Teil der Kosten tragen. Anders wird es nicht funktionieren die Schere der Einkommen endlich wieder zu schließen. 

Aktuelles aus dem Rat. – Haushaltsentwurf 2022 wälzt Verantwortung ab.

Liebe Langenfelderinnen, liebe Langenfelder,

am Samstag, 29. Januar 2022 traf sich die SPD Ratsfraktion virtuell zu Ihrer ersten Haushaltsklausur zum Haushaltsentwurf 2022. Ein Blick in diesen Entwurf lässt jedoch nur einen Schluss, oder besser eine Zusammenfassung zu: ernüchternd, perspektivlos und ideenlos. Das ist der Haushaltsentwurf 2022, wie er von Bürgermeister und Kämmerer eingebracht wurde, in drei Worten zusammengefasst. Der Entwurf weist ein Defizit in zweistelliger Millionenhöhe aus. Ein Defizit, welches auch verbunden ist mit zahlreichen potentiellen Ermächtigungen, die im Jahr 2022 nicht ausgeschöpft werden können.

Ein Blick in die KomHVO wirft daher erneut mehr als nur ein paar Fragen auf. Erneut stellt sich die Frage nach der Veranschlagungsreife der aufgeführten Maßnahmen. Sollten Maßnahmen nicht veranschlagungsreif, d.h. im Jahr 2022 aller Voraussicht nach nicht zur Auszahlung kommen, würden erneut die Haushaltsgrundsätze der Veranschlagungsreife gemäß § 13 Abs. 2. KomHVO sowie der Klarheit und Wahrheit missachtet. Ob dem so ist, muss die weitere Diskussion in Fachausschüssen und Rat zeigen. Fest steht jedoch bereits heute, dass ein konsolidierter Haushaltsentwurf durch die Verwaltungsspitze leider auch diesmal Fehlanzeige ist.

Projekte streichen, und so den schwarzen Peter erben, sollen scheinbar die ehrenamtlich tätigen in der Kommunalpolitik. Das scheint zumindest der Angang zu sein, den Bürgermeister Schneider und Kämmerer Grieger gewählt haben. Verantwortung übernehmen sieht anders aus.

Exemplarisch für die Ideenlosigkeit des Haushaltes ist die Einbringung des Teilhaushaltes im Ausschuss für Planung, Umwelt und Klima. Während in anderen Bereichen lediglich wenige tausend Euro an Einsparungen geplant wurden, soll der Bauhof der Stadt Langenfeld in diesem Jahr rund 14%, also 500.000 Euro seiner Kosten einsparen. Dabei hatte der Bauhof, vor dem Hintergrund zusätzlicher Aufgaben und einer insgesamt gewachsenen Kommune in 2021 noch eine Budgeterhöhung i.H.v. 1,84% erhalten. Schon diese kam einer Einsparung gleich, entsprachst sie doch weder der gestiegenen Menge an Aufgaben, noch dem Inflationsausgleich. Die genannte, geforderte Einsparung gilt es nun detailiert zu erörtern.

Dass Sparen erforderlich ist steht, bei einem zu erwartenden Defizit von 12 Mio. Euro in 2022, außer Frage. Jedoch muss über das wie, wo und wie viel gesprochen werden. Es kann jedoch nicht sein, dass im Ausschuss für Planung Umwelt und Klima scheinbar nur ein einzelner Bereich die Daumenschrauben andrehen muss. Vielmehr gilt es alle Themen, die keine Pflichtaufgabe einer Kommune oder Verwaltung sind, zu hinterfragen und sinnvolle Prioritäten zu setzen. Diesen Anspruch erfüllt der vorgelegte Haushaltsentwurf in keiner Art und Weise. Er wälzt lediglich die Verantwortung ab.

Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich bin gerne bereit diese Verantwortung zu übernehmen. Hierzu habe ich mich Ihnen allen zur Wahl gestellt. Die Verwaltung will, nach eigenen Aussagen ebenfalls auf Transparenz und Vertrauen setzen. Die kann jedoch nur dann entstehen und gelingen, wenn die vorgelegten Informationen vollständig sind. Und auch hier hapert es in diesem Jahr einmal mehr. So liegt der Politik keine Liste der Themen vor, die auf die nächsten Jahre geschoben werden sollen. Ganz zu schweigen von eine Grobplanung, wann welche Beschlüsse in den Folgejahren zur Umsetzung kommen sollen. Vollständigkeit ist für mich aber ein wesentlicher Baustein der Transparenz. Und nur hieraus kann auch Vertrauen erwachsen. Daher fordere ich diese auch ein. Es müssen alle Informationen auf den Tisch. Ein gefilterte Darstellung ist nicht diskussionsfähig. Will sagen, dass ich Verantwortung übernehmen will und werde, aber nur dann, wenn uns auch wirklich alle Informationen vorgelegt werden.

Aktuelles aus dem Stadtrat. – Neue Weichen in der Schuldigitalisierung

Liebe Langenfelderinnen, liebe Langenfelder, heute erhalten Sie an dieser Stelle die zweite Ausgabe in der Rubrik „Aktuelles aus dem Stadtrat“. Da die letzte Ratssitzung vor der Sommerpause zwar noch einmal wichtige Entscheidungen wie den Jahresabschluss der Stadt Langenfeld für das Jahr 2020 enthielt, aber eine dennoch eine sehr kurze Tagesordnung hatte, werde ich mich heute vornehmlich auf die Themen aus der – von FDP und SPD beantragten – Sondersitzung des Schulausschusses konzentrieren. Ein kurzer Blick in die Ratssitzung soll dennoch nicht hinten überfallen.

Jahresabschluss für das Jahr 2020 beschlossen

Der Jahresabschluss der Stadt Langenfeld für das Haushaltsjahr 2020 kling zunächst außerordentlich positiv, steigt die Ausgleichsrücklage doch auf rund 50 Mio. EURO an. Gleichwohl hat dieser Abschluss einmal mehr auch seine Schattenseiten. So wurden geplante Investitionen einmal mehr nicht vollumfänglich realisiert. Der Investitionsstau steigt damit ein weiteres Mal an. Lösungen für den Abbau dieses Staus sind indes nicht in Sicht. Als Politik stehen wir daher erneut vor der Situation, dass wir weitreichende Begründungen dafür erhalten, warum Dinge nicht wie geplant umgesetzt wurden. Ideen, wie dies künftig vermieden haben, wurden uns jedoch ebenfalls nicht präsentiert. Auch Ideen aus der Politik, die sicherlich vorhanden sind, scheinen zunächst nicht berücksichtigt.

Besser sinnvolle Partnerschaften, als viele Partnerschaften

Einziger Antrag des Rates war im öffentlichen Teil der B/G/L-Antrag zum Beitritt in die KoPart. Die ist eine Beschaffungsgemeinschaft für eine Vielzahl von Leistungen wie Büromittel, Beratung im Bereich der Digitalisierung, Beratung im Bereich öffentlicher Bauprojekte und vieles mehr. Das klingt sicherlich zunächst sinnvoll, aber ist es dies noch auf den zweiten Blick? Ich sage: Nein. Und dies hat auch einen einfachen Grund! Im Bereich der Büromittelbeschaffung hat die Stadt bereits eine Partnerschaft beschlossen. Diese liegt preislich klar mit der KoPart auf Augenhöhe, sodass an dieser Stelle kein Handlungsbedarf besteht.

Auch im Bereich der weiteren Leistungen hat der Rat der Stadt bereits den Beitritt in eine Genossenschaft beschlossen. Der Vertrag zu dieser Genossenschaft, der PD, stand ebenfalls auf der Tagesordnung der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause. Was der Antrag forderte, gibt es in Langenfeld also bereits. Viel entscheidender wäre nach meinem Dafürhalten ein anderer Punkt, den weder do KoPart, noch die PD zu erfüllen im Stande sind: die ganzheitliche Umsetzungsplanung und vollständige Begleitung der Umsetzung. Eben diese beiden äußerst zeitfressenden Aufgaben einer kommunalen Verwaltung ist durch keiner der beiden Gesellschaften abgedeckt.

Korrekturen in der Weichenstellung für die Digitalisierung der Schulen

In der Sondersitzung des Schulausschuss wurde erneut, teils sehr emotional, über den aktuellen Stand zur Lieferung und Ausgabe der iPads diskutiert. Ich möchte mich hier jedoch auch die sachliche Wiedergabe konzentrieren, da es nach meinem Dafürhalten von zentraler Bedeutung ist im Schulterschluss zwischen Eltern, Stadtschulpflegschaft, Politik und Verwaltung eine Lösung für die äußerst angespannte Situation zu finden. Klar ist, dass es in diesem Projekt immer wieder zu Verzögerungen kommt und letztlich die Schülerinnen und Schüler, oder besser deren Lernerfolg und Zukunft auf dem Spiel steht. Das treibt uns als SPD und insbesondere mich als Person an, eine schnelle und gute Lösung für die Herausforderungen zu finden, vor denen wir in diesem Projekt stehen.

So stand unter anderem der gemeinsame Antrag von FDP und SPD auf der Agenda, die Verwaltung zu beauftragen – im Sinne der Transparenz – den Projektplan sowie das Spannungsfeld der Folgeprojekte wie WLAN-Ausbau, Sicherheit durch Firewalls und die Einführung/Ausweitung digitaler Medien in den Unterrichtsräumen wie Whiteboards u.ä. offenzulegen. Die gute Nachricht vorab, unser Antrag wurde einstimmig durch den Ausschuss beschlossen. Erneuter Diskussionspunkt war hier insbesondere die Form der Projektorganisation. Diese ist in diesem Falle jedoch nachrangig. Wichtig ist, dass eine Projektorganisation aufgezeigt wird, in der für uns als Politik aber auch die Eltern erkennbar ist, dass man Hindernisse und Verzögerungen mit entsprechenden Maßnahmen belegt oder die Politik in die Situation kommt, eigenständig Ideen zur Lösung vorschlagen zu können. Wir müssen hier gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Investition in die Zukunft der Schülerinnen und Schüler erfolgreich sind, aber auch dass die eingesetzten finanziellen Mittel ausreichend sind, um dies zu bewerkstelligen.

Um künftig auch bei Ausschreibungen schneller vergabefähig zu sein, stand außerdem eine Anfrage von FDP und SPD auf der Tagesordnung, die zum Zweck hat, Herausforderungen bei der Erstellung entsprechender Leistungskataloge zu erkennen und verifizieren. Ziel ist es, dass derartige Ausschreibungen künftig in kürzerer Durchlaufzeit erstellt werden können. Hier gab die Verwaltung an, mit den Arbeiten an der Ausschreibung in Form von Workshops mit den Schulen im Juni 2020 begonnen zu haben. Ausgeschrieben wurde jedoch erst im Oktober 2020. Da solche Leistungsverzeichnisse in Kommunen vergleichbarer Größe innerhalb einer deutlich kürzeren Laufzeit (oft innerhalb von sechs Wochen) vergabefähig erstellt werden, ist es wichtig für die Politik zu erfahren, worin die lange Laufzeit der Erstellung in Langenfeld begründet ist. Nur so kann man herausfinden, wie man derartige Vergabevorbereitungen künftig deutlich verkürzen kann. Insbesondere da die Nachbesserungen zur zweiten Ausschreibung nach Ausbleiben jedweder Angebote deutlich kürzer ausfiel und um ein Vielfaches schneller erfolgte.

Sagen, was ist. – Der Haushalt 2021 ist eine Farce!

Am 27. März 2021 war es so weit, die SPD-Ratsfraktion Langenfeld kam zu ihrer digitalen Beratung des Haushalt 2021 zusammen. Unterstützt wurden wir dabei durch unseren Genossen, gelernten Verwaltungsjuristen und Rechtsanwalt, der nicht nur über 23 Jahre Verwaltungs- und Politikerfahrung verfügt, sondern auch mehr als 15 Jahre Erfahrung in den Schwerpunkten Organisation, Finanzen und Haushalt mitbrachte. So viel sei vorab gesagt, um den folgenden Beitrag einordnen zu können. Im Ohr geblieben ist mir ganz besonders die Eröffnung der Beratungen, die sich für mich insgesamt unter dem Zitat

Das Verwirrspiel des Haushaltsplanentwurfs 2021 und des sog. gesonderten Vorberichts und der Verstoß gegen – unter anderem – §4 KomHVO.

zusammenfassen lässt.  

Das Verwirrspiel um den Haushalt 2021

Wie viele der Pressen entnommen haben dürften, wurde die erste Haushaltsberatung, nach dessen Einbringung in der Ratssitzung vom Dezember 2020 gestoppt. Wiederaufgenommen wurden die Beratungen daher durch die Einbringung eines sogenannten „gesonderten Vorberichtes“. Wie Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte, befindet sich die Stadt Langenfeld auch weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung. Das bedeutet für unsere Stadt einen Stillstand, der hätte verhindert werden können. Besonders in Zeiten der Pandemie beeinträchtigt dies die Handlungsfähigkeit der Verwaltung unserer Stadt.

Der erwähnte Vorbericht wurde allen Fraktionen vorgelegt und ergänzte den vorliegenden Haushaltsentwurf – so die Aussage im Vorbericht – durch 35 Erläuterungstexte und in 11 veränderte Ansätze. Wie sich herausstellt stapeln Kämmerer und Bürgermeister hiermit allerdings deutlich zu tief, sind die Änderungen doch weit umfassender und umfangreicher als in diesem Statement angegeben. Daher hieß es zunächst orientieren, sortieren, filtern und verknüpfen. Und selbst im Anschluss daran, blieben viele Fragezeichen über den Köpfen der Fraktionsmitglieder bestehen! Ein weiteres Zitat aus der Klausurtagung,

Das Ratsmitglied als Pfadfinder.

finde ich daher ebenfalls außerordentlich treffend. Klar ist an dem eingebrachten Haushaltsentwurf – und auch dem gesonderten Vorbericht – nämlich rein gar nichts. Besonders schwerwiegend ist, dass die Zahlenwerke (Haushaltsentwurf & Sonderbericht) in wichtigen Kennzahlen nicht übereinstimmen, insbesondere beim tatsächlichen Jahresdefizit. So macht der Sondervorbericht die Berechnung einer Abweichung von -3.351.296 EUR auf, während im eingebrachten Ergebnisplan von -4.576.427 EUR die Rede ist. Nach der Sonderprüfung kommen Kämmerer und Bürgermeister gar auf -6.488.433 EUR. Da muss man fragen: welche Zahl stimmt denn nun und was soll dieses Verwirrspiel, denn in den beigefügten Anlagen ist lediglich die Abweichung i.H.v. 121.000 EUR erklärt/ausgewiesen?! Die Anlage 1 zum Sondervorbericht weist zudem gleich 96 veränderte Ansätze aus. Moment mal, war im Vorbericht nicht noch von lediglich 11 veränderten Ansätzen die Rede!?

Neben all den genannten Defiziten für 2021 ist im Sondervorbericht jedoch auf einmal die Rede von, Zitat, folgendem:

Die Entwicklung der Gewerbesteuererträge, die vom Bund und Land finanzierten Gewerbesteuerausgleichszahlungen sowie die Bilanzhilfen des Langen werden letztlich […] zu einem im Pandemiejahr 2020 ungewöhnlich hohen Überschuss im Haushalt der Stadt Langenfeld von voraussichtlich 8.000.000 EUR führen.

Warte, warte wir senken die Gewerbesteuerhebesätze und kassieren dafür noch Ausgleichszahlungen von Bund und Land? Wer bis hierhin noch logisch folgen konnte, dürfe spätestens an dieser Stelle vollkommen abgehängt sein. Lassen wir die Zahlen wohl besser einfach so stehen und sehen uns einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen an. Denn klar ist: die Anlagen zum Sondervorbericht widersprechen sich in zahlreichen Punkten. Klarheit Fehlanzeige! Die tatsächlichen Finanzkennzahlen des Haushalts (Defizit, Investitionen etc.) bleiben de facto nebulös. 

Ein neuer Gesamtergebnis- und -finanzplan fehlen!

Nach §75 Abs. 2 GO entscheidet, neben dem Finanzplan, der Ergebnisplan maßgeblich über den angestrebten Haushaltsausgleich. Mit jeder Anpassung am Haushaltsentwurf, sollte daher auch ein neuer Gesamtergebnisplan vorgelegt werden. Dieser ist üblicherweise Teil einer jeden Haushaltseinbringung. Anderenfalls ist keine Beschlussfassung möglich. Einen neuen Ergebnisplan enthält der vorgelegte Sondervorbericht, nebst Sonderprüfung [Anm.: hiervon ist im Vorbericht immer wieder die Rede], jedoch nicht. Es stellt sich zudem die Frage, ob es sich bei der Sonderprüfung um eine Prüfung gem. § 103 Abs. 3 GO handelt!? Eine Sonderprüfung gemäß § 103 Abs. 3 GO sieht nämlich eine offizielle Information bzw. Einbeziehung des Rechnungsprüfungsausschusses vor. Dies ist jedoch nicht erfolgt. 

Eine Vielzahl von Maßnahmen waren und sind obendrein nicht veranschlagungsreif. Damit wurden die Haushaltsgrundsätze der Veranschlagungsreife gemäß § 13 Abs. 2. KomHVO sowie der Klarheit und Wahrheit missachtet. Die Verwaltung weist sogar selber auf diesen Fakt hin, dass die Veranschlagungsreife zu beachten ist, stellt dies jedoch mit dem Sondervorbericht und den – darüber hinaus – eingebrachten Anlagen nicht ab. Warum? Auch fehlen im Vorbericht die NKF Pflichtkennzahlen. So fehlt auch bei den Personalkosten fehlt eine Bewertung. Die Personalkostenintensität wird hier mit 28 Prozent angegeben. Dies ist im Landesvergleich hoch – insbesondere wenn man dem die Dienstleistungsintensität in Höhe von 15 Prozent gegenüberstellt.

Kommunen vergleichbarer Größe, mit vergleichbarer Dienstleistungsintensität von ca. 15 Prozent, liegen üblicherweise bei bei einer Personalkostenintensität von ca. 20 Prozent. Fällt in Langenfeld wirklich 50% mehr an Arbeit an, oder benötigen die Mitarbeiter*innen in der Verwaltung lediglich 50% länger für die gleichen Tätigkeiten? Und woran liegt dies? An fehlerhaften Prozessen? An zu geringer Digitalisierung? Verstehen Sie mich nicht falsch. Dies soll kein Vorwurf an die Mitarbeiter*innen der Verwaltung sein. Ich möchte schlicht alle möglichen Ursachen betrachtet wissen. Denn hierzu bekommt man, schlicht und ergreifend, keine Antwort. Genau diese müssen Bürgermeister und Kämmerer jedoch geben können.

Wir sehen also, unser Haushalt in Langenfeld ist alles andere als eine Haushaltsklarheit und -wahrheit. Und das einzig angegeben wirkliche Ziel, die „Schuldenfreiheit“, reicht für eine Rechtskonformität gemäß Kommunaler Haushaltsverordnung (kurz: KomHVO) nicht aus.

Das COVID19-Isolierungs-Gesetz

Das COVID19-Isolierungs-Gesetz (kurz: CIG) erlaubt es Kommunen, ihre Ausgaben im Rahmen der Pandemie bis zum Jahr 2023 als Einnahmen zu verbuchen. Ab 2024 müssen diese Kosten dann jedoch abgeschrieben werden. In Langenfeld belaufen sich diese auf immerhin 24,4 Mio. EUR. Die Abschreibung darf entweder über 50 Jahre anteilig zu je 488 T EUR pro Jahr erfolgen, oder aber einmalig gegen die Ausgleichsrücklage, oder auch das vorhandene Eigenkapital gebucht werden. Die Abschreibung über 50 Jahre würde bedeutet, dass diese Kosten durch entsprechende Mehreinnahmen in diesen Jahren aufgefangen werden müssten, sei es aus Gebühren oder auch Steuern. Dies wiederum hieße, dass unsere Kinder die Kosten der Pandemie zu schultern hätten. Bürgermeister und Kämmerer haben nun zumindest hierauf eine Antwort gegeben. Man will die Schuldenlast einmalig gegen die Ausgleichsrücklage oder das Eigenkapital buchen. Das ist gut, denn die Eigenkapitalquote der Stadt Langenfeld ist außerordentlich hoch und eine zu hohe Last zu Lasten der nachfolgenden Generationen kann so eventuell zumindest in weiten Teilen vermieden werden.

Ablehnung des Haushalts 2021 ist alternativlos

Wie es die Überschrift meines persönlichen Fazit bereits besagt, ist eine Ablehnung des vorgelegten Entwurfs für den Haushalt 2021 in meinen Augen alternativlos. Ein Haushalt, der gegen Grundsätze der Haushaltsaufstellung verstößt, alles andere als klar, verständlich und transparent gestaltet ist, dem wesentliche NKF Kennzahlen fehlen und der Investitionen massiv streicht – nicht nur aufgrund Personalmangels, sondern vielmehr durch eine tatsächliche Reduktion im Vergleich zu den Investitionen in den Vorjahren – ist für mich nicht zustimmungsfähig. Als Ratsherr bin ich verpflichtet geltendes Recht zu achten. Diese Pflicht gilt auch – und insbesondere – für den Haushalt der Stadt Langenfeld. Ich werden den Haushalt daher in der kommenden Ratssitzung ablehnen! Ich fordere, dass Bürgermeister Schneider und Kämmerer Grieger, die seit langer Zeit bestehenden Missstände umgehend zu beheben – im Sinne unserer Stadt.

Sagen, was ist. – Viele unbeantwortete Fragen zur Schuldigitalisierung!

Ein Thema, das sicherlich insbesondere die Eltern in Langenfeld stark beschäftigen dürfte, ist der aktuelle Status der Schuldigitalisierung. Hier bleiben für mich auch weiterhin zahlreiche Fragen unbeantwortet und hierdurch ungeklärt. Aufklärung kann hier nur die Verwaltung schaffen. Aber auch wir müssen den Druck der Politik weiter hochhalten, um die erfragten Antworten schnell zu erhalten. Ich habe mich daher, nach einiger Überlegung, dazu entschieden noch einmal die – aus meiner Sicht – noch zu beantwortenden Fragen in meinem heutigen Standpunkt zu behandeln, um einen Überblick über die aktuell offenen – vornehmlich technischen – Fragen zu geben.

Glasfaseranbindung und Netzwerk. Generell muss die Anbindung der Schulen bis zum Gebäudeeingang mit einem ausreichen bemessenen Gigabit-Glasfaseranschluss realisiert sein. Aktuelle habe ich – auf Basis der mir vorliegenden Information leider keinen zufriedenstellenden Überblick darüber, welche Schule hat welchen Gigabit-Anschluss ausgestattet ist. Umzieh noch vor uns liegenden Aufwände jedoch abschätzen zu können, ist eine verlässliche Information hierüber unerlässlich.

Auch innerhalb der Schulgebäude ist mindestens ein CAT-9 Kabel vom Hauptanschluss/der Firewall zu jedem der eingerichteten, oder noch einzurichtenden Access Points vorzusehen, damit die verfügbare Bandbreite des verfügbaren WLAN auch auf einem ausreichenden Niveau gehalten werden kann, wenn zahlreiche Geräte dieses belegen. Als Access Points sind daher professionelle Installationen, wie beispielsweise LANCOM o.ä. einzusetzen, da handelsübliche Fritz Boxen nicht in der Lage sind die zu erwartende Menge an Geräten, die zeitgleich mit einem Access Point verbunden sind, zu handeln und für eine ausreichende Lastenverteilung zu sorgen. Um die Verwaltung der Access Point auf ein Tool zu reduzieren, sollte darüber hinaus jede Schule mit Access Points des gleichen Herstellers ausgestattet sein/werden, um hohe Folgeaufwände im Bereich der Verwaltung, des Supports und defektbedingten Austauschs gering zu halten. Welche Access Points und welche Verkabelung geplant, oder bereits im Einsatz sind, ist auch hier bislang unbeantwortet geblieben.

Netzwerksicherheit. Gleiches wie für die Access Points gilt generell auch für die eingesetzten Firewalls. Auch hier ist darauf zu achten, dass es sich um professionelle Firewalls von lediglich einem Anbieter (PaloAlto o.ä.) handelt, die somit ebenfalls in nur einem zentralen Tool verwaltet werden können. Hierdurch entsteht zwar die technische Restriktion, dass die Anzahl der maximal möglichen Black-/White Lists gegebenenfalls begrenzt würde, jedoch stellt uns diese Restriktion nicht vor unmögliche Herausforderungen. Eine separate Verwaltung der Black-/White Lists von etwa Grundschulen und weiterführenden Schulen wäre hierdurch – nach wie vor – gegeben. Wie bereits in den vorangegangenen Punkten, stehen wir auch hier vor bislang unbeantworteten Fragen. So ist der Politik meines Wissens nach nicht bekannt, welche Firewalls für den finalen Ausbau aller Schulen geplant sind, geschweige denn bis wann die Arbeiten abgeschlossen sein sollen.

Gerätemanagement und -sicherheit. Insbesondere bei Schüler*innen ist die Sicherheit der verwendeten Geräte und der darauf verarbeiteten schulischen Daten wesentlich. Alle ausgegebenen Tablets müssen über ein Mobile Device Management (MDM) verfügen. Dies dient der eindeutigen Zuordnung jedes Gerätes zu dem/der jeweiligen Schüler*innen und Schule, aber auch zur Fernlöschung der sensiblen Daten, bei Verlust des Gerätes. Nur so können die Vorgaben der EU DSGVO und der IT-BSI-Grundschutz erfüllt werden. Bereits ausgeteilte Tablets sind daher kurzfristig zurückzurufen, falls kein MDM installiert wurde, um dies nachzurüsten. Ein hierdurch ebenfalls zu realisierendes, sogenanntes Sandboxing muss konfiguriert und aktiv sein, damit – bei parallelem privaten Gebrauch – sichergestellt ist, dass empfindliche schulische Daten zu Leistungen innerhalb der installierten Bildungssoftware zusätzlich abgeschirmt werden und sich nicht mit privaten Daten vermischen, oder durch Apps – wie WhatsApp – ausgelesen werden können.

Das MDN ist weiterhin für eine Lizenzverwaltung und den zentralen Roll-Out neuer Softwareupdates eine zentrale Komponente. Nur so ist dafür gesorgt, dass die installierte – zu bildungszwecken benötigte – Software und das Betriebssystem stets auf allen Geräten auf dem gleichen Versionsstand sind und gleiche Voraussetzungen für alle Schüler*innen geschaffen werden. Anwendungen können je Schulform, oder Schule in sogenannten Paketen zusammengestellt und verwaltet werden. Die Softwarepakete je Schule müssen dazu vor dem Roll-Out der Geräte festgelegt und eingerichtet sein. Gleiches gilt für die Verwaltungssoftware. Hier müssen alle Geräte – vor Übergabe an die Schüler*innen – registriert und das korrekte Softwarepaket nach Übergabe unmittelbar dem Gerät zugeordnet werden.

Ob ein MDM verfügbar und bereits im Einsatz ist, konnte die Stadt bislang nicht, oder nur unzureichend beantworten.

AppleID. Auf iPads aus dem Hause Apple ist bei dem ersten Start die Anlage einer neuen, oder Eingabe einer bestehenden AppleID notwendig. Die Stadt will es hierbei den Schulen überlassen, ob Schüler*innen ein private AppleID nutzen können, oder eine schulische AppleID genutzt werden soll. An dieser Stelle ist die Nutzung einer schulischen AppleID zwingend, da hierüber die Eigentümerschaft des Gerätes festgelegt wird. Während die Schüler*innen das Gerät für schulische Zwecke besitzen, muss die Eigentümerschaft – aufgrund lizenzrechtlicher Themen – eindeutig der Schule, oder dem Schulträger zugeordnet sein/werden. Sollten ausgegebene Geräte mit privaten Apple IDs betrieben werden, ist dies folgerichtig unverzüglich zu korrigieren.

Testing. Zum Testing ist eine Testumgebung aus Access Point, Firewall (bei mehreren Herstellern entsprechend mehrere Testumgebungen) und einem iPad zwingend zu errichten. In dieser Umgebung sind anstehende Softwareupdates vor jedem Roll-Out einem Funktionstest zu unterziehen, um die reibungslose Verwendung nach dem Update zu gewährleisten. Für die Tests sind entsprechende Testfälle zu erstellen, durchlaufen und dokumentieren. 

Technische Gründe. Selbstverständlich gibt es auch technische und verwaltungsspezifische Gründe für die oben thematisierten Maßnahmen. So lässt sich die Verwaltung der Schulinfrastruktur ist auf drei Verwaltungstools reduziert:

  1. Ein Tool Firewalling
  2. Ein Tool Accesss Points
  3. Ein Tool Mobile Device Management

Unterschiedliche Hersteller im Bereich Firewall und Access Points sorgen für eine Erhöhung der Anzahl eingesetzter Tools (ein Tool je Hersteller). Dies ist aus Gründen der Komplexitätsreduktion dringend zu vermeiden. Wartungs- und Ersatzkosten reduzieren sich ebenfalls, da Ersatzgeräte (Access Points, Firewalls, iPads, u.ä.) direkt eingeplant und angeschafft werden können. Bei einer Vielzahl an Anbietern im Firewall und Access Point Bereich muss andernfalls bei jedem Ausfall einzeln Ersatz beschafft werden. Zu selbstverständlich höheren Kosten, da ein Mengenrabatt entfallen würde.

Fazit. Aus der langen Liste offener Fragestellungen ergibt sich für mich nur eine Konsequenz: die Stadtverwaltung hat die Digitalisierung der Schulen bislang noch immer äußerst unzureichend vorbereitet. Trotz einem stetigen und steigenden Druck aus der Politik und einer langen Ausschreibungsphase, in der man diese Planungen parallel hätte, durchführen und abschließen müssen, herrscht an viel Stellen noch immer eine unzureichende Planung und Informationslage. Dieser Zustand ist für mich nicht länger haltbar und zumutbar. Dieses Thema muss endlich in professionelle Hände gegeben werden, um nennenswerte Fortschritte erreichen zu können. 

« Ältere Beiträge

© 2024 Sascha Vilz

Theme von Anders NorénHoch ↑