Nahezu alle Diskussionen in Presse, Funk, Fernsehen sowie den Sozialen Medien berücksichtigen aktuell lediglich die Teile des Entlastungspaket III, die der persönlichen – oft populistischen – Argumentationslinie zuträglich sind. Eine vollständige Darstellung sucht man zumeist vergebens. Ich will daher an dieser Stelle versuchen einen vollständigen Überblick über die Entlastungen, für Beziehende von staatlichen Hilfen, Rentnerinnen und Rentner, Studierende, Schülerinnen und Schülern sowie geringe und mittlere Einkommen geben, um diese sachlich mit Ihnen zu diskutieren. Hierzu werde ich die Entlastungen in Kategorien unterteilen, um eine bessere Übersicht zu gewährleisten. 6 Kategorien mit 14 konkreten Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, zeichnen das größte Maßnahmenpaket aus, welches bislang beschlossen wurde. 

Allgemeine Entlastungen 

Energiekosten. Die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch wurde bereits bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Zusätzlich wird die Ampel-Koalition eine sogenannte Gas- und Strompreisbremse für den Basisverbrauch einführen. Da der Ölpreis an den Gaspreis gekoppelt ist, wird sich das auch positiv auf den Ölpreis auswirken. Alle drei werden hierdurch für Verbraucherinnen und Verbraucher sinken. Und auch die zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises wird zunächst um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Wichtig zu wissen ist, dass sich hierdurch auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr verschieben. Diese, wie auch alle in der Folge genannten Maßnahmen, greifen bereits zum 01. Januar 2023. So werden die gestiegenen Energiekosten der Haushalte zumindest minimiert. Vollkommen abgewendet werden können diese jedoch wahrscheinlich auch mit dem Paket i.H.v. nun 265 Milliarden Euro nicht. 

Nahverkehr wird kostengünstiger. Es wird an einer Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket gearbeitet. Ziel sei ein Ticket im Rahmen von etwa 49 bis 69 Euro pro Monat. Die Bundesregierung will den Ländern für ein bundesweites Nahverkehrsticket jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Jedoch ist eine Beteiligung der Länder in gleicher Höhe notwendig. Die Einführung hängt daher noch von den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ab, die aktuell noch nicht abgeschlossen sind. In NRW ist derzeit ein 30 Euro Ticket im Gespräch.

Verlängerung bestehender Entlastungen. Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert. Gleiches gilt für die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent..

Entlastungen für Arbeitnehmende

Abbau der kalten Progression. Die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif werden angepasst. Davon profitieren ab dem 1. Januar 2023 rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer. Insgesamt also die 70% der Bevölkerung, die als Gering- und Normalverdienende die wesentliche Arbeitsleistung dieses Landes schultern müssen

Doppelbesteuerung der Rentenbeiträge wird abgeschafft. Die Doppelbesteuerung der Rentenbeiträge wird aufgehoben. Rentenbeiträge können ab dem kommenden Jahr als Sonderausgaben voll abgesetzt werden. Eine im Koalitionsvertrag geplante Reform kommt somit zwei Jahre früher als geplant. Künftig werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.

Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Pro Homeoffice-Tag ist somit auch weiterhin ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro, maximal 600 Euro jährlich, möglich.

Mindestlohn ist gestiegen. Der Mindestlohn ist auf 12 EUR pro Stunde erhöht worden. Durch das Zusammenspiel mit der Abschaffung der Doppelbesteuerung bei den Renten, der Anhebung der Sozialversicherungsgrenze auf 2000 Euro sowie den Abbau der kalten Progression wird das – seit 2010 nicht mehr gesetzlich verankerte – Lohnabstandsgebot zwischen Arbeitnehmenden und Bürgergeldempfangenden erneut realisiert.

Entlastungen für Eltern mit Kind

Kindergeld wird erhöht. Das Kindergeld wird zum 1. Januar für das erste, zweite und dritte Kind auf 237 Euro im Monat erhöht. Die zunächst nur für die ersten beiden Kinder geplante Erhöhung wird auf das dritte Kind ausgeweitet. Zusätzlich wird der Kinderzuschlag zum 1. Januar 2023 nochmal einmal auf 250 Euro im Monat angehoben.

Entlastungen für Rentnerinnen, Rentner und Studierende 

Einmalzahlungen der Energiepauschale. Rentnerinnen und Rentner werden zum 1. Dezember 2022 auch die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten. Studenten und Fachschülerinnen und Fachschüler werden diesmal ebenfalls berücksichtigt und erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Entlastungen für geringe Einkommen

Sozialversicherungsgrenze wird angehoben. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird zum 1. Januar 2023 auf monatlich 2000 Euro angehoben. Bereits gesetzlich geregelt ist, dass diese Grenze zum 1. Oktober 2022 von 1300 auf 1600 Euro ansteigt.

Das Bürgergeld kommt. Zum 01. Januar 2023 wird das neue Bürgergeld Hartz IV ersetzen. Anspruchsberechtigte erhalten ab dann 502 Euro im Monat. Der Betrag wird damit deutlich über dem aktuellen Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro für Alleinstehende ohne Kinder liegen. Damit kommt – neben der Abschaffung der Doppelbesteuerung bei der gesetzlichen Rente – die dritte Reform aus dem Koalitionsvertrag wesentlich früher.

Die Wohngeldreform kommt. Das neue Wohngeld erweitert den Kreis der Berechtigten auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger und führt zudem eine dauerhafte Klima- und eine dauerhafte Heizkostenkomponente ein, die sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten am Energiemarkt richten werden. Als kurzfristige Maßnahme wird von September bis Dezember 2022 einmalig ein weiterer Heizkostenzuschuss an Bezieherinnen und Bezieher gezahlt. Dieser umfasst 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro. Die Reform ist die vierte große Reform, die bereits im Koalitionsvertrag verankert war.

Entlastungen für die Wirtschaft

Programm für energieintensive Unternehmen. Die Bundesregierung wird ein Programm für energieintensive Unternehmen auflegen, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Außerdem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden.

Finanzierung

Um das Gesamtpaket in Höhe von über 265 Milliarden Euro zu finanzieren plant die Bundesregierung, die international vereinbarte Mindestbesteuerung für internationale Unternehmen national umzusetzen. Zudem wird die EU weitere Preisdämpfungen auf den Energiemärkten entwickeln und umsetzen. 

Fazit

Das aktuelle Entlastungspaket ist, wie auch die Krise durch einen Krieg an Europas Grenzen, in seinem Ausmaß und Wirkung der größte Einschnitt in Deutschland seit Jahrzehnten. Ich bin überzeugt, dass dieses Paket vielen Auswirkungen der Krise begegnet und diese abzufedern in der Lage sein wird. Einen Krieg in Gänze abzufedern, wird jedoch kein Entlastungspaket und keine Regierung Europas in der Lage sein. Ich hoffe dennoch mit meiner Auflistung ein wenig Transparenz hergestellt und Ihre Sorgen und Nöte zumindest ein wenig gelindert zu haben.