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Sagen, was ist. – Der Haushalt 2021 ist eine Farce!

Am 27. März 2021 war es so weit, die SPD-Ratsfraktion Langenfeld kam zu ihrer digitalen Beratung des Haushalt 2021 zusammen. Unterstützt wurden wir dabei durch unseren Genossen, gelernten Verwaltungsjuristen und Rechtsanwalt, der nicht nur über 23 Jahre Verwaltungs- und Politikerfahrung verfügt, sondern auch mehr als 15 Jahre Erfahrung in den Schwerpunkten Organisation, Finanzen und Haushalt mitbrachte. So viel sei vorab gesagt, um den folgenden Beitrag einordnen zu können. Im Ohr geblieben ist mir ganz besonders die Eröffnung der Beratungen, die sich für mich insgesamt unter dem Zitat

Das Verwirrspiel des Haushaltsplanentwurfs 2021 und des sog. gesonderten Vorberichts und der Verstoß gegen – unter anderem – §4 KomHVO.

zusammenfassen lässt.  

Das Verwirrspiel um den Haushalt 2021

Wie viele der Pressen entnommen haben dürften, wurde die erste Haushaltsberatung, nach dessen Einbringung in der Ratssitzung vom Dezember 2020 gestoppt. Wiederaufgenommen wurden die Beratungen daher durch die Einbringung eines sogenannten „gesonderten Vorberichtes“. Wie Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte, befindet sich die Stadt Langenfeld auch weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung. Das bedeutet für unsere Stadt einen Stillstand, der hätte verhindert werden können. Besonders in Zeiten der Pandemie beeinträchtigt dies die Handlungsfähigkeit der Verwaltung unserer Stadt.

Der erwähnte Vorbericht wurde allen Fraktionen vorgelegt und ergänzte den vorliegenden Haushaltsentwurf – so die Aussage im Vorbericht – durch 35 Erläuterungstexte und in 11 veränderte Ansätze. Wie sich herausstellt stapeln Kämmerer und Bürgermeister hiermit allerdings deutlich zu tief, sind die Änderungen doch weit umfassender und umfangreicher als in diesem Statement angegeben. Daher hieß es zunächst orientieren, sortieren, filtern und verknüpfen. Und selbst im Anschluss daran, blieben viele Fragezeichen über den Köpfen der Fraktionsmitglieder bestehen! Ein weiteres Zitat aus der Klausurtagung,

Das Ratsmitglied als Pfadfinder.

finde ich daher ebenfalls außerordentlich treffend. Klar ist an dem eingebrachten Haushaltsentwurf – und auch dem gesonderten Vorbericht – nämlich rein gar nichts. Besonders schwerwiegend ist, dass die Zahlenwerke (Haushaltsentwurf & Sonderbericht) in wichtigen Kennzahlen nicht übereinstimmen, insbesondere beim tatsächlichen Jahresdefizit. So macht der Sondervorbericht die Berechnung einer Abweichung von -3.351.296 EUR auf, während im eingebrachten Ergebnisplan von -4.576.427 EUR die Rede ist. Nach der Sonderprüfung kommen Kämmerer und Bürgermeister gar auf -6.488.433 EUR. Da muss man fragen: welche Zahl stimmt denn nun und was soll dieses Verwirrspiel, denn in den beigefügten Anlagen ist lediglich die Abweichung i.H.v. 121.000 EUR erklärt/ausgewiesen?! Die Anlage 1 zum Sondervorbericht weist zudem gleich 96 veränderte Ansätze aus. Moment mal, war im Vorbericht nicht noch von lediglich 11 veränderten Ansätzen die Rede!?

Neben all den genannten Defiziten für 2021 ist im Sondervorbericht jedoch auf einmal die Rede von, Zitat, folgendem:

Die Entwicklung der Gewerbesteuererträge, die vom Bund und Land finanzierten Gewerbesteuerausgleichszahlungen sowie die Bilanzhilfen des Langen werden letztlich […] zu einem im Pandemiejahr 2020 ungewöhnlich hohen Überschuss im Haushalt der Stadt Langenfeld von voraussichtlich 8.000.000 EUR führen.

Warte, warte wir senken die Gewerbesteuerhebesätze und kassieren dafür noch Ausgleichszahlungen von Bund und Land? Wer bis hierhin noch logisch folgen konnte, dürfe spätestens an dieser Stelle vollkommen abgehängt sein. Lassen wir die Zahlen wohl besser einfach so stehen und sehen uns einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen an. Denn klar ist: die Anlagen zum Sondervorbericht widersprechen sich in zahlreichen Punkten. Klarheit Fehlanzeige! Die tatsächlichen Finanzkennzahlen des Haushalts (Defizit, Investitionen etc.) bleiben de facto nebulös. 

Ein neuer Gesamtergebnis- und -finanzplan fehlen!

Nach §75 Abs. 2 GO entscheidet, neben dem Finanzplan, der Ergebnisplan maßgeblich über den angestrebten Haushaltsausgleich. Mit jeder Anpassung am Haushaltsentwurf, sollte daher auch ein neuer Gesamtergebnisplan vorgelegt werden. Dieser ist üblicherweise Teil einer jeden Haushaltseinbringung. Anderenfalls ist keine Beschlussfassung möglich. Einen neuen Ergebnisplan enthält der vorgelegte Sondervorbericht, nebst Sonderprüfung [Anm.: hiervon ist im Vorbericht immer wieder die Rede], jedoch nicht. Es stellt sich zudem die Frage, ob es sich bei der Sonderprüfung um eine Prüfung gem. § 103 Abs. 3 GO handelt!? Eine Sonderprüfung gemäß § 103 Abs. 3 GO sieht nämlich eine offizielle Information bzw. Einbeziehung des Rechnungsprüfungsausschusses vor. Dies ist jedoch nicht erfolgt. 

Eine Vielzahl von Maßnahmen waren und sind obendrein nicht veranschlagungsreif. Damit wurden die Haushaltsgrundsätze der Veranschlagungsreife gemäß § 13 Abs. 2. KomHVO sowie der Klarheit und Wahrheit missachtet. Die Verwaltung weist sogar selber auf diesen Fakt hin, dass die Veranschlagungsreife zu beachten ist, stellt dies jedoch mit dem Sondervorbericht und den – darüber hinaus – eingebrachten Anlagen nicht ab. Warum? Auch fehlen im Vorbericht die NKF Pflichtkennzahlen. So fehlt auch bei den Personalkosten fehlt eine Bewertung. Die Personalkostenintensität wird hier mit 28 Prozent angegeben. Dies ist im Landesvergleich hoch – insbesondere wenn man dem die Dienstleistungsintensität in Höhe von 15 Prozent gegenüberstellt.

Kommunen vergleichbarer Größe, mit vergleichbarer Dienstleistungsintensität von ca. 15 Prozent, liegen üblicherweise bei bei einer Personalkostenintensität von ca. 20 Prozent. Fällt in Langenfeld wirklich 50% mehr an Arbeit an, oder benötigen die Mitarbeiter*innen in der Verwaltung lediglich 50% länger für die gleichen Tätigkeiten? Und woran liegt dies? An fehlerhaften Prozessen? An zu geringer Digitalisierung? Verstehen Sie mich nicht falsch. Dies soll kein Vorwurf an die Mitarbeiter*innen der Verwaltung sein. Ich möchte schlicht alle möglichen Ursachen betrachtet wissen. Denn hierzu bekommt man, schlicht und ergreifend, keine Antwort. Genau diese müssen Bürgermeister und Kämmerer jedoch geben können.

Wir sehen also, unser Haushalt in Langenfeld ist alles andere als eine Haushaltsklarheit und -wahrheit. Und das einzig angegeben wirkliche Ziel, die „Schuldenfreiheit“, reicht für eine Rechtskonformität gemäß Kommunaler Haushaltsverordnung (kurz: KomHVO) nicht aus.

Das COVID19-Isolierungs-Gesetz

Das COVID19-Isolierungs-Gesetz (kurz: CIG) erlaubt es Kommunen, ihre Ausgaben im Rahmen der Pandemie bis zum Jahr 2023 als Einnahmen zu verbuchen. Ab 2024 müssen diese Kosten dann jedoch abgeschrieben werden. In Langenfeld belaufen sich diese auf immerhin 24,4 Mio. EUR. Die Abschreibung darf entweder über 50 Jahre anteilig zu je 488 T EUR pro Jahr erfolgen, oder aber einmalig gegen die Ausgleichsrücklage, oder auch das vorhandene Eigenkapital gebucht werden. Die Abschreibung über 50 Jahre würde bedeutet, dass diese Kosten durch entsprechende Mehreinnahmen in diesen Jahren aufgefangen werden müssten, sei es aus Gebühren oder auch Steuern. Dies wiederum hieße, dass unsere Kinder die Kosten der Pandemie zu schultern hätten. Bürgermeister und Kämmerer haben nun zumindest hierauf eine Antwort gegeben. Man will die Schuldenlast einmalig gegen die Ausgleichsrücklage oder das Eigenkapital buchen. Das ist gut, denn die Eigenkapitalquote der Stadt Langenfeld ist außerordentlich hoch und eine zu hohe Last zu Lasten der nachfolgenden Generationen kann so eventuell zumindest in weiten Teilen vermieden werden.

Ablehnung des Haushalts 2021 ist alternativlos

Wie es die Überschrift meines persönlichen Fazit bereits besagt, ist eine Ablehnung des vorgelegten Entwurfs für den Haushalt 2021 in meinen Augen alternativlos. Ein Haushalt, der gegen Grundsätze der Haushaltsaufstellung verstößt, alles andere als klar, verständlich und transparent gestaltet ist, dem wesentliche NKF Kennzahlen fehlen und der Investitionen massiv streicht – nicht nur aufgrund Personalmangels, sondern vielmehr durch eine tatsächliche Reduktion im Vergleich zu den Investitionen in den Vorjahren – ist für mich nicht zustimmungsfähig. Als Ratsherr bin ich verpflichtet geltendes Recht zu achten. Diese Pflicht gilt auch – und insbesondere – für den Haushalt der Stadt Langenfeld. Ich werden den Haushalt daher in der kommenden Ratssitzung ablehnen! Ich fordere, dass Bürgermeister Schneider und Kämmerer Grieger, die seit langer Zeit bestehenden Missstände umgehend zu beheben – im Sinne unserer Stadt.

Sagen, was ist. – Viele unbeantwortete Fragen zur Schuldigitalisierung!

Ein Thema, das sicherlich insbesondere die Eltern in Langenfeld stark beschäftigen dürfte, ist der aktuelle Status der Schuldigitalisierung. Hier bleiben für mich auch weiterhin zahlreiche Fragen unbeantwortet und hierdurch ungeklärt. Aufklärung kann hier nur die Verwaltung schaffen. Aber auch wir müssen den Druck der Politik weiter hochhalten, um die erfragten Antworten schnell zu erhalten. Ich habe mich daher, nach einiger Überlegung, dazu entschieden noch einmal die – aus meiner Sicht – noch zu beantwortenden Fragen in meinem heutigen Standpunkt zu behandeln, um einen Überblick über die aktuell offenen – vornehmlich technischen – Fragen zu geben.

Glasfaseranbindung und Netzwerk. Generell muss die Anbindung der Schulen bis zum Gebäudeeingang mit einem ausreichen bemessenen Gigabit-Glasfaseranschluss realisiert sein. Aktuelle habe ich – auf Basis der mir vorliegenden Information leider keinen zufriedenstellenden Überblick darüber, welche Schule hat welchen Gigabit-Anschluss ausgestattet ist. Umzieh noch vor uns liegenden Aufwände jedoch abschätzen zu können, ist eine verlässliche Information hierüber unerlässlich.

Auch innerhalb der Schulgebäude ist mindestens ein CAT-9 Kabel vom Hauptanschluss/der Firewall zu jedem der eingerichteten, oder noch einzurichtenden Access Points vorzusehen, damit die verfügbare Bandbreite des verfügbaren WLAN auch auf einem ausreichenden Niveau gehalten werden kann, wenn zahlreiche Geräte dieses belegen. Als Access Points sind daher professionelle Installationen, wie beispielsweise LANCOM o.ä. einzusetzen, da handelsübliche Fritz Boxen nicht in der Lage sind die zu erwartende Menge an Geräten, die zeitgleich mit einem Access Point verbunden sind, zu handeln und für eine ausreichende Lastenverteilung zu sorgen. Um die Verwaltung der Access Point auf ein Tool zu reduzieren, sollte darüber hinaus jede Schule mit Access Points des gleichen Herstellers ausgestattet sein/werden, um hohe Folgeaufwände im Bereich der Verwaltung, des Supports und defektbedingten Austauschs gering zu halten. Welche Access Points und welche Verkabelung geplant, oder bereits im Einsatz sind, ist auch hier bislang unbeantwortet geblieben.

Netzwerksicherheit. Gleiches wie für die Access Points gilt generell auch für die eingesetzten Firewalls. Auch hier ist darauf zu achten, dass es sich um professionelle Firewalls von lediglich einem Anbieter (PaloAlto o.ä.) handelt, die somit ebenfalls in nur einem zentralen Tool verwaltet werden können. Hierdurch entsteht zwar die technische Restriktion, dass die Anzahl der maximal möglichen Black-/White Lists gegebenenfalls begrenzt würde, jedoch stellt uns diese Restriktion nicht vor unmögliche Herausforderungen. Eine separate Verwaltung der Black-/White Lists von etwa Grundschulen und weiterführenden Schulen wäre hierdurch – nach wie vor – gegeben. Wie bereits in den vorangegangenen Punkten, stehen wir auch hier vor bislang unbeantworteten Fragen. So ist der Politik meines Wissens nach nicht bekannt, welche Firewalls für den finalen Ausbau aller Schulen geplant sind, geschweige denn bis wann die Arbeiten abgeschlossen sein sollen.

Gerätemanagement und -sicherheit. Insbesondere bei Schüler*innen ist die Sicherheit der verwendeten Geräte und der darauf verarbeiteten schulischen Daten wesentlich. Alle ausgegebenen Tablets müssen über ein Mobile Device Management (MDM) verfügen. Dies dient der eindeutigen Zuordnung jedes Gerätes zu dem/der jeweiligen Schüler*innen und Schule, aber auch zur Fernlöschung der sensiblen Daten, bei Verlust des Gerätes. Nur so können die Vorgaben der EU DSGVO und der IT-BSI-Grundschutz erfüllt werden. Bereits ausgeteilte Tablets sind daher kurzfristig zurückzurufen, falls kein MDM installiert wurde, um dies nachzurüsten. Ein hierdurch ebenfalls zu realisierendes, sogenanntes Sandboxing muss konfiguriert und aktiv sein, damit – bei parallelem privaten Gebrauch – sichergestellt ist, dass empfindliche schulische Daten zu Leistungen innerhalb der installierten Bildungssoftware zusätzlich abgeschirmt werden und sich nicht mit privaten Daten vermischen, oder durch Apps – wie WhatsApp – ausgelesen werden können.

Das MDN ist weiterhin für eine Lizenzverwaltung und den zentralen Roll-Out neuer Softwareupdates eine zentrale Komponente. Nur so ist dafür gesorgt, dass die installierte – zu bildungszwecken benötigte – Software und das Betriebssystem stets auf allen Geräten auf dem gleichen Versionsstand sind und gleiche Voraussetzungen für alle Schüler*innen geschaffen werden. Anwendungen können je Schulform, oder Schule in sogenannten Paketen zusammengestellt und verwaltet werden. Die Softwarepakete je Schule müssen dazu vor dem Roll-Out der Geräte festgelegt und eingerichtet sein. Gleiches gilt für die Verwaltungssoftware. Hier müssen alle Geräte – vor Übergabe an die Schüler*innen – registriert und das korrekte Softwarepaket nach Übergabe unmittelbar dem Gerät zugeordnet werden.

Ob ein MDM verfügbar und bereits im Einsatz ist, konnte die Stadt bislang nicht, oder nur unzureichend beantworten.

AppleID. Auf iPads aus dem Hause Apple ist bei dem ersten Start die Anlage einer neuen, oder Eingabe einer bestehenden AppleID notwendig. Die Stadt will es hierbei den Schulen überlassen, ob Schüler*innen ein private AppleID nutzen können, oder eine schulische AppleID genutzt werden soll. An dieser Stelle ist die Nutzung einer schulischen AppleID zwingend, da hierüber die Eigentümerschaft des Gerätes festgelegt wird. Während die Schüler*innen das Gerät für schulische Zwecke besitzen, muss die Eigentümerschaft – aufgrund lizenzrechtlicher Themen – eindeutig der Schule, oder dem Schulträger zugeordnet sein/werden. Sollten ausgegebene Geräte mit privaten Apple IDs betrieben werden, ist dies folgerichtig unverzüglich zu korrigieren.

Testing. Zum Testing ist eine Testumgebung aus Access Point, Firewall (bei mehreren Herstellern entsprechend mehrere Testumgebungen) und einem iPad zwingend zu errichten. In dieser Umgebung sind anstehende Softwareupdates vor jedem Roll-Out einem Funktionstest zu unterziehen, um die reibungslose Verwendung nach dem Update zu gewährleisten. Für die Tests sind entsprechende Testfälle zu erstellen, durchlaufen und dokumentieren. 

Technische Gründe. Selbstverständlich gibt es auch technische und verwaltungsspezifische Gründe für die oben thematisierten Maßnahmen. So lässt sich die Verwaltung der Schulinfrastruktur ist auf drei Verwaltungstools reduziert:

  1. Ein Tool Firewalling
  2. Ein Tool Accesss Points
  3. Ein Tool Mobile Device Management

Unterschiedliche Hersteller im Bereich Firewall und Access Points sorgen für eine Erhöhung der Anzahl eingesetzter Tools (ein Tool je Hersteller). Dies ist aus Gründen der Komplexitätsreduktion dringend zu vermeiden. Wartungs- und Ersatzkosten reduzieren sich ebenfalls, da Ersatzgeräte (Access Points, Firewalls, iPads, u.ä.) direkt eingeplant und angeschafft werden können. Bei einer Vielzahl an Anbietern im Firewall und Access Point Bereich muss andernfalls bei jedem Ausfall einzeln Ersatz beschafft werden. Zu selbstverständlich höheren Kosten, da ein Mengenrabatt entfallen würde.

Fazit. Aus der langen Liste offener Fragestellungen ergibt sich für mich nur eine Konsequenz: die Stadtverwaltung hat die Digitalisierung der Schulen bislang noch immer äußerst unzureichend vorbereitet. Trotz einem stetigen und steigenden Druck aus der Politik und einer langen Ausschreibungsphase, in der man diese Planungen parallel hätte, durchführen und abschließen müssen, herrscht an viel Stellen noch immer eine unzureichende Planung und Informationslage. Dieser Zustand ist für mich nicht länger haltbar und zumutbar. Dieses Thema muss endlich in professionelle Hände gegeben werden, um nennenswerte Fortschritte erreichen zu können. 

Sagen, was ist. – Livestreaming für mehr Teilhabe!

Gestern wurde das Thema Livestreaming von Ausschuss- und Ratssitzungen einmal mehr aufgeschoben. Einmal mehr wurde sich nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einer Arbeitsgruppe zu dem Thema geeinigt, die noch einmal zusammenkommen soll, um eine Klärung herbeizuführen. Zufrieden und Glücklich bin ich mit dem Beschluss in keiner Form. Auch die Argumente kann ich an vielen Stellen nicht nachvollziehen, sind sie in sich doch unausgewogen und müssen zusätzlich eingeordnet werden. Aber eines nach dem Anderen.

Schauen wir zunächst einmal darauf, was für ein Livestreaming der Ausschuss- und Ratssitzungen spricht. Die beiden wesentlichen Themen an dieser Stelle sind Teilhabe und Transparenz, die wir den Langenfelder*innen schuldig sind, denn wir sind gewählte Vertreter*innen und sprechen nicht für uns, sondern die Bürger*innen. Neben der Teilhabe von Risikogruppen in Zeiten der Corona-Pandemie, gibt es für mich noch eine Gruppe, die in der gestrigen Diskussion leider mit keiner Silbe erwähnt wurde: Bürger*innen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen auch ohne Corona nicht an den Sitzungen teilhaben konnten, oder können. Auch diesen Menschen müssen wir es ermöglichen, dass sie die Ziele, Argumente und Forderungen der Politik sowie die zugehörige Debatte erleben und so an ihr partizipieren können. Ist es ihnen nicht möglich persönlich an Sitzungen teilzunehmen, muss dies mindestens in digitaler Form zu erreichen sein. Selbstverständlich würde durch ein Streaming auch die, von allen Seiten stets geforderte, Transparenz unseres Handelns als Politik sichergestellt.

Als Gegenargument wurden gestern Abend die Persönlichkeitsrechte der kommunalen Politiker*innen sowie Bedenken über die Technik ins Feld geführt. Während ich das Argument der Persönlichkeitsrechte in Bezug auf die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung nachvollziehen kann, ist diese Logik für Kommunalpolitiker*innen nicht mehr gegeben. Wir alle haben uns, auch wenn es ein Ehrenamt ist, von Bürger*innen wählen lassen. Wir haben uns wählen lassen, weil wir die Bürger*innen in Langenfeld vertreten möchten. Damit wurde Jeder und Jede von uns zu einer Stimme der Bürger*innen. Wie wir uns in Sitzungen verhalten, was wir dort fordern und wie wir abstimmen, unterliegt also in erster Linie dem öffentlichen Interesse. Denn wir sitzen dort – wie bereits erwähnt – nicht als Person, sondern als gewählte Vertreter*innen. Die Bürger*innen, die nicht persönlich an Sitzungen teilnehmen können, haben daher ein Recht darauf mitzuerleben, was ihre Vertreter*innen fordern und umsetzen (wollen).

Vertrauen in die Politik können wir nur schaffen, indem wir die versprochene Transparenz auch leben. Das Livestreaming ist ein wesentlicher Teil, um diese her- und sicherzustellen. Zudem verlangen wir von zahlreichen Gruppen, dass sie Ton- und Videostreaming nutzen, um beispielsweise unsere Schüler*innen zu unterrichten. Geht es um Ausschuss- und Ratssitzungen hat man auf einmal jedoch Zweifel an der eingesetzten Technik. Eine Technik, die seit Jahren erprobt ist. Nur die Anwendung, das Erleben und (insbesondere) die positive Erfahrung kann Vertrauen in Neues schaffen. Wir sollten daher mit allen Menschen den Schulterschluss wagen, denen wir schon heute Ton- und Bildübertragung abverlangen und so zugleich zeigen, dass auch wir in die eingesetzte Technik vertrauen und bereit sind diese auch im Rahmen unseres Ehrenamtes und politischen Wirkens anzuwenden.

Was gibt uns sonst noch das Recht für andere Personengruppen auch andere Maßstäbe hinsichtlich des Persönlichkeitsrechtes anzusetzen, als bei und Politiker*innen? Richtig, nichts und niemand!

Themen bis in das letzte Details auszudiskutieren schafft kein Vertrauen. Vielmehr befürchte ich, dass Bedenken am Ende die Oberhand behalten und noch stärker werden, als zuvor. Ich werbe daher um folgendes:

Lasst uns neues wagen, ein Livestreaming umsetzen und so erkennen, dass alle technischen Möglichkeiten stets den hohen Anforderungen des Datenschutz und BSI-Grundschutz für technische Installationen gehorchen. Wir haben in Deutschland hierfür bereits die höchsten Standards, die auch von den technischen Möglichkeiten erfüllt werden.

Sagen, was ist. – 125 Tage zeigen, dass eine Menge aufzuarbeiten ist!

Liebe Langenfelderinnen, liebe Langenfelder,

am heutigen Sonntag, 07. März 2021, ist der neue Rat 125 Tage im Amt. 125 Tage, an deren Ende wir noch immer keinen Haushalt für das laufende Jahr 2021 beschlossen haben. 125 Tage und über ein Jahr, in denen die anhaltende COVID-19-Pandemie gnadenlos offenbart hat, an welchen Stellen Langenfeld bis heute massive Schwächen aufweist. 125 Tage die gezeigt haben, dass Langenfeld in 16 Jahren unter einer absoluten CDU Mehrheit nicht prosperierte,  sondern an wichtigen Stellen verwaltet statt entwickelt wurde. 125 Tage, die allen gezeigt haben, dass Langenfeld bis heute auf solch ein Krisenereignis vollkommen unvorbereitet ist. 16 Jahre in denen Projekte nicht, oder viel zu spät begonnen wurden und nun aufgearbeitet werden müssen. Beschlossene Investitionen, die immer zu auf das nächste Jahr verschoben wurden, haben zu einem massiven Investitionsstau geführt. Ein Investitionsstau der uns bis weit in die aktuelle Legislatur hinein, wenn nicht gar darüber hinaus, begleiten und beschäftigen wird. Denn noch vermag ich nicht zu sagen, ob fünf Jahre mit veränderten Mehrheiten ausreichen werden, um alles abzuarbeiten was liegen geblieben ist.

Sehen wir uns als Beispiel nur einmal die Schuldigitalisierung an. Hier musste erst eine Pandemie eintreten, damit man das Thema (nach 5 Jahren Liegezeit!!) endlich vorantreibt und die überfälligen Ausschreibungen, beispielsweise von Tablets für alle Schülerinnen und Schüler, durchführt. Eine Verzögerung, die wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr ungeschehen machen können. Wir können lediglich alles daran setzen die entstandene Situation schnell und nachhaltig zu verbessern. Aber es geht in der Digitalisierung der Schulen nicht alleine um die Hardware für Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer. Es geht auch um die grundlegende Ausstattung unserer Schulen. Da stellt sich heraus, dass selbst die Prismaschule (laut Herrn Schneider unsere „digitale Vorzeigeschule“) nicht über eine flächendeckende Ausstattung mit modernen Medien und ausreichend WLAN-Hotspots verfügt(e). Von einer ausreichenden Glasfaseranbindung aller Schulen im Stadtgebiet und wirklich professionellen Firewalls, um die BSI Sicherheitsstandards zu erfüllen, will ich hier gar nicht erst Anfangen.

Der einzige Bereich in dem Langenfeld erfolgreich war, ist der Erhalt der Schuldenfreiheit und anhaltende Entlastungen von Wirtschaftsunternehmen. Wahrhaft prosperierend ist eine Stadt aber nur dann, wenn stets das Allgemeinwohl an oberster Stelle steht. Das Allgemeinwohl aller knapp 60.000 Langenfelderinnen und Langenfelder muss daher endlich an erster Stelle unseres Wirkens und Handelns stehen. Nicht die Schuldenfreiheit, denn sie ist dabei lediglich ein Mittel zum Zweck! Wer nicht danach handelt, handelt seinem Amtseid zuwider. Das sollten sich all Jene bewusst machen, von denen ich stets nur den einen Satz höre:

„die Schuldenfreiheit ist für uns nicht diskutabel.“

Denjenigen sage ich an dieser Stelle laut und deutlich: DANN HANDELT AUCH DANACH! Denn nur wer investiert und so auch strategisch handelt, um neue Einnahmequellen zu erschließen, kann auf Dauer die Schuldenfreiheit einer Kommune garantieren und hierdurch das Allgemeinwohl und fortlaufende Investitionsfähigkeit sichern. Eine Schuldenfreiheit, die nur aus ständig in das nächste Jahr verschobenen Investitionen resultiert, ist am Ende keine wahrhaftige Schuldenfreiheit, sondern vielmehr eine kaschierte Generationenschuld aus aufgestauten, längst überfälligen Investitionen.

Fakt ist leider, dass die Defizite derart umfassend sind, dass auch geänderte Mehrheitsverhältnisse diese nicht in 125 Tage haben beheben können. Auch die Sünden der Vergangenheit können wir, kann ich nicht ungeschehen machen. Die Pflicht ist es nun aber, dass alle Ratsfrauen und Ratsherren die zu Tage tretenden Defizite konsequent in die richtigen Bahnen lenken, um die entstandenen Staus aufzulösen, dadurch neue Möglichkeiten für finanzielle, investive Beschlüsse zu eröffnen und allen in unserer Kommune gute Lösungen, mit klaren und eingehaltenen zeitlichen Fahrplänen zu bieten.

Sagen, was ist. – Digitalisierung Langenfelder Schulen

So sehr ich die Ernüchterung der Kolleginnen und Kollegen aus dem zurückliegenden Schulausschuss verstehe und teile, müssen wir uns als Stadtpolitik einige wesentliche Punkte ins Bewusstsein rufen, um den derzeitigen Misserfolg bei der Digitalisierung der Langenfelder Schulen zu verstehen. Wir müssen uns dabei auch die Frage gefallen lassen, warum der Fortgang dieses wichtigen Themas bislang nicht den gewünschten Erfolg erbracht hat und was wir dagegen hätten machen können. Aufschluss kann uns der Blick auf die schiere Größe des Vorhabens bieten, aber auch der Blick auf Kommunen, die dieses Thema erfolgreicher vorantreiben, als wir dies bislang in Langenfeld schaffen.  Daher will ich heute eben dies einmal versuchen und Lösungschancen aufzeigen.

Wie der RP zu entnehmen war, will die Stadt insgesamt ca. 2300 Tablets, Tastatur-Cover und Stifte sowie die technischen Services für die besagten Geräte eingekauft bzw. beauftragen. Die Digitalisierung der Schulen genießt in Langenfeld dabei schon seit Monaten eine hohe Priorität. Dieser Priorität ist nun jedoch auch in dem Maße Rechenschaft zu tragen, dass man sie durch eine geeignete fachliche Expertise untermauert und stärkt.

Ein Digitalisierungsprojekt in der gegebenen Größe bedarf hierzu einer projektgebundenen Ressource, da sich Vorhaben von diesem Umfang nicht parallel zum Tagesgeschäft von vorhandenen Mitarbeitenden der Verwaltung bewerkstelligen lassen. Erfolgreiche Digitalisierungsprojekte anderer Kommunen haben gezeigt, dass das in diesem Beitrag vorgeschlagene Vorgehen sowohl sinnhaft und zielführend ist, als auch zu dem gewünschten Erfolg führen würde. Weiterhin hat sich gezeigt, dass die anzunehmende Projektdauer in der Regel zwischen 9 und 12 Monaten beträgt. Ein durchaus zentrale Information, will man meine Ausführungen in diesem Artikel besser nachvollziehen können. Auch in Langenfeld ist es daher – nach Monaten der Hängepartie – an der Zeit dieses Thema in ausreichendem Maße zu professionalisieren.

Die Verwaltung müsste hierzu beauftragt werden – anstelle der reinen Beschaffung der genannten Tablets – Angebote zur Vergabe der folgenden Dienstleistungen im Bereich der Digitalisierung der Langenfelder Schulen einzuholen und dem Fachausschuss zur Beratung und Vergabeentscheidung vorzulegen. Zu beauftragen wäre demnach

  1. die Bestandsaufnahme, Identifikation von Handlungsfeldern, Konzeption, Planung und Umsetzung (inkl. Kosten- und Zeitplanung) der Digitalisierung in Langenfelder Schulen
  2. die Vorbereitung von, Durchführung von und Berichterstattung über notwendige Ausschreibungen (z. B. Hardware, Software, Zubehör, technischer Services u. ä.)
  3. die Konzeption des Betriebs der digitalen Infrastruktur an Langenfelder Schulen

Hierzu bedarf es wiederum spezialisierten Dienstleistern, wie z. B. IT Systemhäusern. Bei der Vergabe ist sodann darauf zu achten, dass ein IT-Projektleiter und/oder IT-Berater angefragt wird, der bereits langjährige Expertise im Zusammenhang mit der Konzeption, Planung und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten (vorrangig im Bereich von Schulen und Bildungseinrichtungen) vorweisen kann.

Erfahrungswerte aus erfolgreichen Projekten zeigen dabei, dass die Dauer der Vergabe zunächst auf 12 Monate und die Mittel für einen externen Dienstleister auf einen Betrag von ca. 375.000 € festzulegen sind. Anschaffungskosten für die benötigte Hardware sind in diesem Betrag unberücksichtigt und müssten demnach zusätzlich angesetzt werden. Die erarbeiteten Konzepte und Projektpläne des so gewonnen IT-Professionals sind dem Fachausschuss unaufgefordert und regelmäßig (mindestens alle 3 Monate; bestenfalls alle 2 Monate) zur Kenntnisnahme und weiteren Beratung vorzulegen. Gleiches gilt für eine regelmäßige Berichterstattung inklusive Projektstatusberichten.

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass wir als Stadt Langenfeld im Bereich des Straßen- und Tiefbau jährlich hohe Beträge an einen externen Dienstleister (hier ein Ingenieurbüro) zahlen, da Fachkräfte mit entsprechender Expertise nicht zu finden sind. Insofern macht es nach meinem Dafürhalten keinen Sinn an dieser Stelle anders zu verfahren. Schließlich handelt es sich um die Kinder dieser Stadt. Und ebendies sollte die notwendige Investition bereits ausreichend begründen. Abschließend ist zu sagen, dass es für eine erfolgreiche Digitalisierung – inkl. notwendigen Schulungen aller Beteiligten – schlichtweg sehr kurzfristig des entsprechenden Know-How bedarf. Dieses Know-How ist aktuell nur als Dienstleistung derart kurzfristig zu beschaffen.

Sagen, was ist. – Die Grundrente kommt. Ein erster Schritt zu mehr Sozialstaat!

Liebe Langenfelderinnen und Langenfelder,

der aktuell Beschluss zur Einführung der Grundrente, die 1,3 Mio. Menschen in Deutschland helfen wird, ist in aller Munde. Daher möchte auch ich meine persönliche Einschätzung zu der Entscheidung von gestern mit Ihnen teilen. Ja, ich freue mich sehr darüber, dass die Grundrente nun endlich beschlossene Sache ist! Endlich ist die CDU/CSU-Fraktion eingeknickt und hat dem Gesetzesentwurf in weiten Teilen unverändert zugestimmt. Die Anspruchsprüfung durch die Rentenkasse, mussten wir allerdings als Wermutstropfen schlucken.

Viel nachdenklicher stimmt mich allerdings, dass FDP, Grüne und Linke gegen diesen wichtigen Schritt gestimmt haben. Ich stimme den drei Parteien durchaus zu, dass wahrscheinlich noch immer zu viele Menschen durch’s Raster fallen werden und somit auch weiterhin den Gang aufs Amt antreten müssen. Wenn FDP, Grüne und Linke es jedoch ernst gemeint hätten, mit ihrem Ruf nach mehr Sozialstaat und nach mehr wirklicher Anerkennung der zahlreichen benachteiligten Berufe und damit Menschen und Schicksalen, dann hätten sie diesem Gesetzesentwurf in der gestrigen Sitzung des Bundestages zustimmen müssen. Denn hierbei handelt es sich um einen ersten Schritt zu einem besseren, faireren Sozialstaat. 

Seit gestern ist nunmehr klar: FDP, Grüne und Linke haben zwar laut nach mehr Sozialstaat gerufen, es an Taten jedoch mangeln lassen. So muss man doch annehmen, dass sie niemals die Absicht hatten, ihre Forderung und lauten Töne auch in die Tat umzusetzen. Warum, so frage ich mich, kann man diesem wichtigen Schritt nicht zustimmen und alle weiteren, wichtigen Themen, wie den Mindestlohn, die Steigerung des Rentenniveaus und weitere Maßnahmen, unabhängig hiervon vorantreiben. Klar ist nämlich auch, dass die Grundrente genau den Generationen hilft, die bereits heute im Rentenalter sind, oder Dieses bald erreichen. Zu spät ist es für all diese Menschen, als dass eine lange, zähe Debatte um diese – ohne Zweifel richtigen und wichtigen – politischen Maßnahmen noch eine Verbesserung für sie realisieren würde.

Selbstverständlich dürfen wir die Nachfolgegeneration nicht vergessen. Um auch diese zu stärken, gilt es nun weitere Reformen, wie einen Mindestlohn i.H.v. 12 EUR, oder die Erhöhung des Rentenniveau auf 53% zu diskutieren und voranzutreiben. Heute aber darf es noch heißen: Glückwunsch lieber Hubertus Heil, Du hast um jeden Millimeter gekämpft. Ab Morgen sagen wir dann gemeinsam: „Schweiß abwischen, weitermachen, nächster Schritt!“

Herzlichst

Sascha Vilz

Sagen, was ist. – Digitalisierung ja, aber mit Augenmaß!

In der neuen L.Aktuell heißt es

„Bürgermeister bringt beschleunigtes Verfahren bei Umsetzung der Medienkonzepte in Gang“.

Was der Text nicht erwähnt: ein Konzept für die Digitalisierung an unseren Schulen liegt seit 5 Jahren in der Schublade der Verwaltung. Frank Schneider hat einmal mehr verschlafen zu agieren und sieht sich nun gezwungen zu reagieren.

Das Resultat des jahrelangen nicht-Handelns kennen wir alle: die aktuelle Krise hat bewiesen, dass wir beim Thema Digitalisierung längst nicht so weit sind, wie wir gerne wären. Unvorbereitet traf uns die Notwendigkeit zum „Homeschooling“. Nun gilt es die Umsetzung anzugehen, nicht nur Hardwareseitig, sondern auch mit Hilfe der passenden Software und unter Einbeziehung alle, durch eine gute Kommunikation und die richtigen Schulungen der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern.

Aus gegebenem Anlass, erscheint in der gleichen Ausgabe auch mein Statement zuruzur aktuellen Lage. Den vollständigen Beitrag lesen Sie hier: https://www.langenfeld.de/Seiten/L-Aktuell.html?

Sagen, was ist. – Vermögenssteuer kann zu mehr Gerechtigkeit beitragen!

Die wirtschaftliche und damit steuerliche Leistungsfähigkeit hängt nicht nur vom Einkommen ab, sondern auch vom Vermögen, über das die Steuerpflichtigen verfügen. Die Einnahmen aus den vermögensbezogenen Steuern – dazu zählen insbesondere Grund-, Vermögen-, Erbschaftsteuern – betragen in Deutschland gerade einmal 0,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das ist weniger als die Hälfte des Durchschnitts der entwickelten Länder. Das Präsidium der SPD stellte daher am 26. August 2019 seinen Entwurf für eine Neuregelung der Vermögenssteuer vor, die speziell für Hochvermögende gelten soll. Widerstand gibt es von den Unionsparteien.

Die Vermögenssteuer ist verfassungskonform

Die Vermögensteuer, die in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben wird, soll deshalb auf reformierter Grundlage wieder erhoben werden. Dabei werden realistische und aktuelle Immobilienwerte zu Grunde gelegt. Zugleich werden ausreichend hohe Freibeträge vorgesehen, so dass die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen, die über selbstgenutztes Wohneigentum und weitere Ersparnisse, etwa zur Altersvorsorge, verfügt, nicht betroffen ist. Bei einem Freibetrag von 500.000 Euro je Haushalt und einem Steuersatz von einem Prozent auf das den Freibetrag übersteigende Vermögen, wird nach neuen Schätzungen des DIW aus dem Jahr 2002 ein Aufkommen von jährlich 15 Milliarden Euro erzielt.

Die Erhebung einer Vermögensteuer ist zudem in Artikel 106 des Grundgesetzes ausdrücklich vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 1995 die damals erhobene Vermögensteuer für verfassungswidrig, weil Grund- und Immobilienvermögen gegenüber anderen Vermögensarten ungerechtfertigt günstiger behandelt wurde. Die Bundesregierung ließ die Vermögensteuer daraufhin 1996 auslaufen, anstatt eine verfassungsgemäße Reform in die Wege zu leiten. Durch die an Verkehrswerten orientierte Neubewertung von Immobilien würde den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genüge getan. Der von einigen angeführte „Halbteilungsgrundsatz“, nach dem die Einkommen nur so hoch besteuert werden dürften, dass mindestens die Hälfte beim Steuerpflichtigen verbliebe, steht der Vermögensteuer dagegen nicht im Wege. Mittlerweile hat 2006 auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass dieser Satz keine Wirkung hat. Einer Wiedereinführung einer reformierten Vermögensteuer steht verfassungsrechtlich also nichts im Wege.

Schieflage, statt Steuergerechtigkeit

Heute exisitert anstelle einer Steuergerechtigkeit, eine massive Schieflage in unserem Steuersystem. So hat sich das Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern inzwischen umgekehrt. Als direkte Steuern werden etwa Einkommens- und Körperschaftssteuer oder auch eine Vermögenssteuer bezeichnet, weil sie die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers berücksichtigen. Indirekte Steuern sind etwa die Umsatzsteuer, aber auch die EEG-Umlage, die alle Bürger zahlen, unabhängig ob sie über Vermögen verfügen oder vom Staat alimentiert werden. Heute kommen 60 Prozent aller Steuereinnahmen aus indirekten Steuern und 40 Prozent aus direkten Abgaben. Gerechter sei ein umgekehrtes Verhältnis, so die Meinung der Experten. Die Vermögensteuer führt zu mehr Steuergerechtigkeit. Die vermögensteuerpflichtigen Haushalte verfügen ganz überwiegend zugleich über ein hohes oder sehr hohes Einkommen. Die Reichtumsverteilung wird gerechter gestaltet. Nur knapp drei Millionen Steuerpflichtige sind betroffen – bei knapp 40 Millionen Haushalten und über 80 Millionen Menschen. Eine Anrechnung der Vermögensteuer auf die Einkommensteuer schwächt dagegen das Aufkommen und schont die Reichen und Superreichen.

Die Kosten für die Erhebung der Vermögensteuer liegen nach Schätzungen von Landesregierungen (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg) bei fünf Prozent. Im Vergleich zu den Kosten von zwei Prozent bei der Einkommensteuer und angesichts des hohen Aufkommens ist dies durchaus vertretbar.

Gute Gründe für eine Vermögenssteuer

Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass die Vermögenden Einbußen durch die Finanzmarktkrise bereits weitestgehend wieder ausgeglichen haben und die großen Vermögen weiter wachsen. Auf der anderen Seite haben die Wirtschaftskrise und die Rettungs- und Konjunkturpakete die Verschuldung der öffentlichen Haushalte auf neue Rekordhöhen getrieben. Es ist mehr als angemessen, die Reichen, deren Vermögen durch die Rettungspakete vor viel größeren Verlusten bewahrt wurden, in besonderer Weise zur Finanzierung der Krisenfolgen heranzuziehen. Die zunehmende Polarisierung der Vermögensverteilung, riesige Anlage suchende Finanzvermögen einerseits, wachsende Verschuldung vieler privater Haushalte und der Staaten andererseits, ist zudem eine wichtige Ursache der Spekulationsblasen und Finanzkrisen. Daraus ergibt sich eine weitere Begründung für eine hohe Vermögensbesteuerung, die Umverteilungswirkungen erzielt.

Beim Abbau von Staatsschulden denken die meisten an Kürzungen der Staatsausgaben, denn eine Erhöhung der Steuereinnahmen ist ganz und gar nicht populär. Warum eigentlich? Denn die Kehrseite einer zunehmenden Staatsverschuldung sind gewachsene private Vermögen. Denn nur, wenn Vermögende in der Lage und Willens sind, dem Staat Geld zu leihen, kann die Staatsschuld anwachsen. Man kann auch argumentieren: viele Staaten sind hoch verschuldet, weil sie sich in den letzten Jahrzehnten nicht getraut haben, ausreichend Steuern zu erheben. Insofern ist es keineswegs von vornherein absurd, an höhere Vermögenssteuern oder eine einmalige Vermögensabgabe zu denken, wenn die Staatsschulden reduziert werden sollen. Zumal in Deutschland in den letzten Jahren hohe Vermögen nicht zuletzt auch durch die verminderte Besteuerung von hohen Einkommen gewachsen sind.

Zudem sollte man bedenken: Kürzungen der Staatsausgaben sind in Festreden und Talkshows ganz einfach machbar. In der Realität sind in demokratischen Gesellschaften Kürzungen der Staatsausgaben – sieht man von Katastrophen ab –  kaum machbar. Denn der sogenannte Staats“konsum“ wird ja nicht von den Staatsdienern „verfrühstückt“, sondern er dient dem Erhalt und dem Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, dem Rechtsstaat, Bildung und Forschung und der sozialen Sicherung im weitesten Sinne. Verschwendung von Steuermitteln, auch durch unnötigerweise vom Staat übernommene Aufgaben, gibt es gewiss auch; die Beseitigung jeglicher Verschwendung wäre effizient. Leider ist die Verschwendung aber im Vorhinein nicht so einfach zu identifizieren wie im Nachhinein, wenn Steuerzahlerbund und Rechnungshöfe sie – zu Recht – anprangern. Wenn man ehrlich ist: in allen großen Organisationen ist Verschwendung schwer vermeidbar: seien es staatliche Behörden oder private Konzerne.

Grundsätzlich skeptisch bis ablehnend gegenüber einer Vermögensteuer äußerten sich – nicht ganz unerwartet – Wirtschaftsvertreter. Diese befürchten einen starken Rückgang von Investitionen – und damit eine Gefahr für Familienunternehmen und Arbeitsplätze. Zudem seien die Steuereinnahmen derzeit hoch genug, um etwa durch mehr Investitionen in Bildung langfristig mehr Gerechtigkeit herzustellen.

Ich begrüße den Vorstoß der SPD Bundestagsfraktion zur Besteuerung von Vermögen, und insbesondere dass die Frage der Vermögensbesteuerung wieder politisch diskutiert wird. Die starke Ungleichverteilung von Vermögen ist ein gesellschaftliches Problem, welches es zu lösen gilt. Es gehört zum Primat der Politik, eine zu starke Konzentration von Reichtum zu vermeiden und sozialen Ausgleich herzustellen. Vor dem Hintergrund der absehbaren demographischen Entwicklung und (Schein-)Alternativen wie der Privatisierung öffentlicher Leistungen sollten Steuererhöhungen auf hohe Einkommen und Vermögen zumindest nicht tabu sein. Wie gesagt: es gibt Alternativen, aber ich persönlich halte sie für nicht sinnvoll. Man kann sogar argumentieren, dass von der Rettung des Finanzsystems nach der Lehman-Krise und der Stabilisierung des Euros die Vermögenden besonders profitiert haben. Auch gibt es kein anderes Industrieland, in welchem Vermögen so gering und Arbeit so stark besteuert wird, wie in Deutschland. Deutschland gehört, nicht zuletzt aus diesem Grunde, zu den Ländern mit der größten Ungleichheit der privaten Vermögen. Mehr als jeder sechste Mensch ist in Deutschland von Armut bedroht oder betroffen. Die gleichberechtigte und gleichwertige Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft wird durch zu große Ungleichverteilung ökonomischer Ressourcen noch weiter gefährdet. Was wir brauchen sind Investitionen in den Sozialstaat und in die soziale Infrastruktur, durch die gesellschaftlicher Zusammenhalt organisiert wird. Diejenigen, die am stärksten profitieren, sollten daher auch am meisten zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.

Sagen, was ist. – Mobilität – ganzheitlich, gleichberechtigt, neu denken!

Autos im Stau, häufige Verspätungen im öffentlichen Personennahverkehr, Ineffizienz beim Frachttransport – all dies sind Mangelbereiche unserer gegenwärtigen Mobilität. Das Verkehrssystem ist überlastet und nicht fit für die Herausforderungen der Zukunft. Dabei müsste mehr möglich sein: Schnelles Reisen und effiziente Logistik, die zugleich Umwelt und Ressourcen schonen, müssen klares Ziel sein. Mobilität muss immer stärker ganzheitlich gedacht werden, um den Herausforderungen der zunehmend vernetzten und globalisierten Welt gerecht werden zu können. Daher gilt es, die möglichen Synergie- und Transferpotenziale des Luftfahrt-, Schienen- und des Automobilbereichs zu identifizieren und gezielt zu nutzen.

Mobilität ist dabei etwas sehr persönliches – sie ist zu einem Luxusgut in unserer Gesellschaft geworden. Jeder von uns bewegt sich jeden Tag – zu Fuss, mit Fahrrad, Bahn oder Auto, über unterschiedlichste Distanzen, in verschiedenen Geschwindigkeiten. Mobilitätspolitik geht an dieser Stelle leider oftmals ideologisch vor: Fahrradfahrer werden gegen Autofahrer in Stellung gebracht, Autofahrer gegen die Benutzer des ÖPNV, der Güterverkehr der Straße, gegen den der Schiene. Die Beispiele dieser Art lassen sich beliebig fortführen.

Um eine zukunftsfähige Mobilitätspolitik zu gestalten, gilt es allem voran sich von dieser Ideologie orientierten Politik zu lösen, um sich stattdessen einer lösungsorientierten, pragmatischen Politik zuzuwenden – auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene!

Ich würde auch zu gerne sehen, dass man endlich fördert, was bereits seit 1997 serienreif in den Schubladen unserer Automobilindustrie liegt, anstatt in blinden Aktionismus zu verfallen, indem man dem Trend der e-Mobilität hinterherrennt: Fahrzeuge mit Brennstoffzellen, die obendrein nachhaltiger, und günstiger sind – in der Produktion, wie auch in ihrem Unterhalt, und ihrer Umweltverträglichkeit. Es ist für mich unbegreiflich, dass die deutsche Automobilindustrie diese Patente seit so vielen Jahren zurückhält und der Mineralölindustrie weiter den Steigbügelhalter spielt. Lieber setzen die agierenden Unternehmen und Manager offenbar auf eine – allerhöchsten als Übergangstechnologie zu bezeichnende – Umstellung in Richtung der e-Mobilität. Eine Schande für ein Land, das einst ein führender Innovationstreiber war.

Auch anderortes sieht es nicht besser aus. Seit Jahren besteht in vielen Gemeinden Uneinigkeit über die Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Argumente von Nachfrage und Kosten werden ins Feld geführt. Dabei sollte jede Gemeinde den Wunsch verspüren, Vorreiter für neue Formen des ÖPNV-Angebotes zu werden, will man diesen wirklich stärken und nicht weiterhin schwächen. Carsharing-Angebote und digitale Mobilitätslösungen (Ridepooling), Ruf-Bus und Bus mit Haustürservice sind nur einige wenige Ideen, die man hierzu näher beleuchten könnte. Daneben sind ergänzende ÖPNV-Angebote für eine bessere, direkte Verbindung zu Nachbargemeinden gleichermaßen zu entwickeln. Doch damit nicht genug! Warum haben wir den Rückbau der Gleistrassen für ÖPNV und Güterverkehr blind, und ohne Gefühlsregung zugelassen.

Gerüchtehalber hat die Niederlassung Nord der DB AG, GB Netz, ihren Mitarbeitern gar eine Prämie versprochen für den Fall, dass diese der Unternehmensleitung Gleisanlagen melden, die nicht regelmäßig genutzt würden, um so Gleise bzw. Weichen zu identifizieren, die entbehrlich und noch nicht im vorgesehenen Rationalisierungspool enthalten seien. Im Zusammenhang mit der Erfüllung der, von der Zentrale vorgegebenen, „Ausbuchungsquote“ sollen selbst von Verkehrsunternehmen bestellte Anlagenteile als rückbauwürdig eingestuft worden sein. Heute stehen wir vor der Herausforderung die Trassen erneut ausbauen zu müssen.

Quelle: www.juramagazin.de

Durch diesen imensen Baustau, kommen wir obendrein kaum noch umhin, Autobahntrassen ebenfalls zu erweitern. Nur um dem wachsenden Druck des steigenden Verkehrs zumindest zeitweilig Rechnung zu tragen und eine Entlastung zu realisieren – bis auch die Letzten unter uns verstanden haben, dass man an allen Fronten handeln muss. Dies bedeutet, dass man ein Konzept erarbeiten und verfolgen muss, dass alle Transportmittel gleichermaßen einschließt und so eine ganzheitliche Lösungsstrategie aufzeigt. Diese muss hernach selbstverständlich auch mit allen ihr eigenen positiven, wie negativen Konsequenzen – seien die kurz-, mittel-, oder langfristig – verfolgt werden.

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