Die wirtschaftliche und damit steuerliche Leistungsfähigkeit hängt nicht nur vom Einkommen ab, sondern auch vom Vermögen, über das die Steuerpflichtigen verfügen. Die Einnahmen aus den vermögensbezogenen Steuern – dazu zählen insbesondere Grund-, Vermögen-, Erbschaftsteuern – betragen in Deutschland gerade einmal 0,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das ist weniger als die Hälfte des Durchschnitts der entwickelten Länder. Das Präsidium der SPD stellte daher am 26. August 2019 seinen Entwurf für eine Neuregelung der Vermögenssteuer vor, die speziell für Hochvermögende gelten soll. Widerstand gibt es von den Unionsparteien.
Die Vermögenssteuer ist verfassungskonform
Die Vermögensteuer, die in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben wird, soll deshalb auf reformierter Grundlage wieder erhoben werden. Dabei werden realistische und aktuelle Immobilienwerte zu Grunde gelegt. Zugleich werden ausreichend hohe Freibeträge vorgesehen, so dass die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen, die über selbstgenutztes Wohneigentum und weitere Ersparnisse, etwa zur Altersvorsorge, verfügt, nicht betroffen ist. Bei einem Freibetrag von 500.000 Euro je Haushalt und einem Steuersatz von einem Prozent auf das den Freibetrag übersteigende Vermögen, wird nach neuen Schätzungen des DIW aus dem Jahr 2002 ein Aufkommen von jährlich 15 Milliarden Euro erzielt.
Die Erhebung einer Vermögensteuer ist zudem in Artikel 106 des Grundgesetzes ausdrücklich vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 1995 die damals erhobene Vermögensteuer für verfassungswidrig, weil Grund- und Immobilienvermögen gegenüber anderen Vermögensarten ungerechtfertigt günstiger behandelt wurde. Die Bundesregierung ließ die Vermögensteuer daraufhin 1996 auslaufen, anstatt eine verfassungsgemäße Reform in die Wege zu leiten. Durch die an Verkehrswerten orientierte Neubewertung von Immobilien würde den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genüge getan. Der von einigen angeführte „Halbteilungsgrundsatz“, nach dem die Einkommen nur so hoch besteuert werden dürften, dass mindestens die Hälfte beim Steuerpflichtigen verbliebe, steht der Vermögensteuer dagegen nicht im Wege. Mittlerweile hat 2006 auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass dieser Satz keine Wirkung hat. Einer Wiedereinführung einer reformierten Vermögensteuer steht verfassungsrechtlich also nichts im Wege.
Schieflage, statt Steuergerechtigkeit
Heute exisitert anstelle einer Steuergerechtigkeit, eine massive Schieflage in unserem Steuersystem. So hat sich das Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern inzwischen umgekehrt. Als direkte Steuern werden etwa Einkommens- und Körperschaftssteuer oder auch eine Vermögenssteuer bezeichnet, weil sie die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers berücksichtigen. Indirekte Steuern sind etwa die Umsatzsteuer, aber auch die EEG-Umlage, die alle Bürger zahlen, unabhängig ob sie über Vermögen verfügen oder vom Staat alimentiert werden. Heute kommen 60 Prozent aller Steuereinnahmen aus indirekten Steuern und 40 Prozent aus direkten Abgaben. Gerechter sei ein umgekehrtes Verhältnis, so die Meinung der Experten. Die Vermögensteuer führt zu mehr Steuergerechtigkeit. Die vermögensteuerpflichtigen Haushalte verfügen ganz überwiegend zugleich über ein hohes oder sehr hohes Einkommen. Die Reichtumsverteilung wird gerechter gestaltet. Nur knapp drei Millionen Steuerpflichtige sind betroffen – bei knapp 40 Millionen Haushalten und über 80 Millionen Menschen. Eine Anrechnung der Vermögensteuer auf die Einkommensteuer schwächt dagegen das Aufkommen und schont die Reichen und Superreichen.
Die Kosten für die Erhebung der Vermögensteuer liegen nach Schätzungen von Landesregierungen (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg) bei fünf Prozent. Im Vergleich zu den Kosten von zwei Prozent bei der Einkommensteuer und angesichts des hohen Aufkommens ist dies durchaus vertretbar.
Gute Gründe für eine Vermögenssteuer
Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass die Vermögenden Einbußen durch die Finanzmarktkrise bereits weitestgehend wieder ausgeglichen haben und die großen Vermögen weiter wachsen. Auf der anderen Seite haben die Wirtschaftskrise und die Rettungs- und Konjunkturpakete die Verschuldung der öffentlichen Haushalte auf neue Rekordhöhen getrieben. Es ist mehr als angemessen, die Reichen, deren Vermögen durch die Rettungspakete vor viel größeren Verlusten bewahrt wurden, in besonderer Weise zur Finanzierung der Krisenfolgen heranzuziehen. Die zunehmende Polarisierung der Vermögensverteilung, riesige Anlage suchende Finanzvermögen einerseits, wachsende Verschuldung vieler privater Haushalte und der Staaten andererseits, ist zudem eine wichtige Ursache der Spekulationsblasen und Finanzkrisen. Daraus ergibt sich eine weitere Begründung für eine hohe Vermögensbesteuerung, die Umverteilungswirkungen erzielt.
Beim Abbau von Staatsschulden denken die meisten an Kürzungen der Staatsausgaben, denn eine Erhöhung der Steuereinnahmen ist ganz und gar nicht populär. Warum eigentlich? Denn die Kehrseite einer zunehmenden Staatsverschuldung sind gewachsene private Vermögen. Denn nur, wenn Vermögende in der Lage und Willens sind, dem Staat Geld zu leihen, kann die Staatsschuld anwachsen. Man kann auch argumentieren: viele Staaten sind hoch verschuldet, weil sie sich in den letzten Jahrzehnten nicht getraut haben, ausreichend Steuern zu erheben. Insofern ist es keineswegs von vornherein absurd, an höhere Vermögenssteuern oder eine einmalige Vermögensabgabe zu denken, wenn die Staatsschulden reduziert werden sollen. Zumal in Deutschland in den letzten Jahren hohe Vermögen nicht zuletzt auch durch die verminderte Besteuerung von hohen Einkommen gewachsen sind.
Zudem sollte man bedenken: Kürzungen der Staatsausgaben sind in Festreden und Talkshows ganz einfach machbar. In der Realität sind in demokratischen Gesellschaften Kürzungen der Staatsausgaben – sieht man von Katastrophen ab – kaum machbar. Denn der sogenannte Staats“konsum“ wird ja nicht von den Staatsdienern „verfrühstückt“, sondern er dient dem Erhalt und dem Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, dem Rechtsstaat, Bildung und Forschung und der sozialen Sicherung im weitesten Sinne. Verschwendung von Steuermitteln, auch durch unnötigerweise vom Staat übernommene Aufgaben, gibt es gewiss auch; die Beseitigung jeglicher Verschwendung wäre effizient. Leider ist die Verschwendung aber im Vorhinein nicht so einfach zu identifizieren wie im Nachhinein, wenn Steuerzahlerbund und Rechnungshöfe sie – zu Recht – anprangern. Wenn man ehrlich ist: in allen großen Organisationen ist Verschwendung schwer vermeidbar: seien es staatliche Behörden oder private Konzerne.
Grundsätzlich skeptisch bis ablehnend gegenüber einer Vermögensteuer äußerten sich – nicht ganz unerwartet – Wirtschaftsvertreter. Diese befürchten einen starken Rückgang von Investitionen – und damit eine Gefahr für Familienunternehmen und Arbeitsplätze. Zudem seien die Steuereinnahmen derzeit hoch genug, um etwa durch mehr Investitionen in Bildung langfristig mehr Gerechtigkeit herzustellen.
Ich begrüße den Vorstoß der SPD Bundestagsfraktion zur Besteuerung von Vermögen, und insbesondere dass die Frage der Vermögensbesteuerung wieder politisch diskutiert wird. Die starke Ungleichverteilung von Vermögen ist ein gesellschaftliches Problem, welches es zu lösen gilt. Es gehört zum Primat der Politik, eine zu starke Konzentration von Reichtum zu vermeiden und sozialen Ausgleich herzustellen. Vor dem Hintergrund der absehbaren demographischen Entwicklung und (Schein-)Alternativen wie der Privatisierung öffentlicher Leistungen sollten Steuererhöhungen auf hohe Einkommen und Vermögen zumindest nicht tabu sein. Wie gesagt: es gibt Alternativen, aber ich persönlich halte sie für nicht sinnvoll. Man kann sogar argumentieren, dass von der Rettung des Finanzsystems nach der Lehman-Krise und der Stabilisierung des Euros die Vermögenden besonders profitiert haben. Auch gibt es kein anderes Industrieland, in welchem Vermögen so gering und Arbeit so stark besteuert wird, wie in Deutschland. Deutschland gehört, nicht zuletzt aus diesem Grunde, zu den Ländern mit der größten Ungleichheit der privaten Vermögen. Mehr als jeder sechste Mensch ist in Deutschland von Armut bedroht oder betroffen. Die gleichberechtigte und gleichwertige Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft wird durch zu große Ungleichverteilung ökonomischer Ressourcen noch weiter gefährdet. Was wir brauchen sind Investitionen in den Sozialstaat und in die soziale Infrastruktur, durch die gesellschaftlicher Zusammenhalt organisiert wird. Diejenigen, die am stärksten profitieren, sollten daher auch am meisten zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.
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