Sozialdemokrat aus Überzeugung!

Schlagwort: Haushalt 2021

Sagen, was ist. – Der Haushalt 2021 ist eine Farce!

Am 27. März 2021 war es so weit, die SPD-Ratsfraktion Langenfeld kam zu ihrer digitalen Beratung des Haushalt 2021 zusammen. Unterstützt wurden wir dabei durch unseren Genossen, gelernten Verwaltungsjuristen und Rechtsanwalt, der nicht nur über 23 Jahre Verwaltungs- und Politikerfahrung verfügt, sondern auch mehr als 15 Jahre Erfahrung in den Schwerpunkten Organisation, Finanzen und Haushalt mitbrachte. So viel sei vorab gesagt, um den folgenden Beitrag einordnen zu können. Im Ohr geblieben ist mir ganz besonders die Eröffnung der Beratungen, die sich für mich insgesamt unter dem Zitat

Das Verwirrspiel des Haushaltsplanentwurfs 2021 und des sog. gesonderten Vorberichts und der Verstoß gegen – unter anderem – §4 KomHVO.

zusammenfassen lässt.  

Das Verwirrspiel um den Haushalt 2021

Wie viele der Pressen entnommen haben dürften, wurde die erste Haushaltsberatung, nach dessen Einbringung in der Ratssitzung vom Dezember 2020 gestoppt. Wiederaufgenommen wurden die Beratungen daher durch die Einbringung eines sogenannten „gesonderten Vorberichtes“. Wie Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte, befindet sich die Stadt Langenfeld auch weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung. Das bedeutet für unsere Stadt einen Stillstand, der hätte verhindert werden können. Besonders in Zeiten der Pandemie beeinträchtigt dies die Handlungsfähigkeit der Verwaltung unserer Stadt.

Der erwähnte Vorbericht wurde allen Fraktionen vorgelegt und ergänzte den vorliegenden Haushaltsentwurf – so die Aussage im Vorbericht – durch 35 Erläuterungstexte und in 11 veränderte Ansätze. Wie sich herausstellt stapeln Kämmerer und Bürgermeister hiermit allerdings deutlich zu tief, sind die Änderungen doch weit umfassender und umfangreicher als in diesem Statement angegeben. Daher hieß es zunächst orientieren, sortieren, filtern und verknüpfen. Und selbst im Anschluss daran, blieben viele Fragezeichen über den Köpfen der Fraktionsmitglieder bestehen! Ein weiteres Zitat aus der Klausurtagung,

Das Ratsmitglied als Pfadfinder.

finde ich daher ebenfalls außerordentlich treffend. Klar ist an dem eingebrachten Haushaltsentwurf – und auch dem gesonderten Vorbericht – nämlich rein gar nichts. Besonders schwerwiegend ist, dass die Zahlenwerke (Haushaltsentwurf & Sonderbericht) in wichtigen Kennzahlen nicht übereinstimmen, insbesondere beim tatsächlichen Jahresdefizit. So macht der Sondervorbericht die Berechnung einer Abweichung von -3.351.296 EUR auf, während im eingebrachten Ergebnisplan von -4.576.427 EUR die Rede ist. Nach der Sonderprüfung kommen Kämmerer und Bürgermeister gar auf -6.488.433 EUR. Da muss man fragen: welche Zahl stimmt denn nun und was soll dieses Verwirrspiel, denn in den beigefügten Anlagen ist lediglich die Abweichung i.H.v. 121.000 EUR erklärt/ausgewiesen?! Die Anlage 1 zum Sondervorbericht weist zudem gleich 96 veränderte Ansätze aus. Moment mal, war im Vorbericht nicht noch von lediglich 11 veränderten Ansätzen die Rede!?

Neben all den genannten Defiziten für 2021 ist im Sondervorbericht jedoch auf einmal die Rede von, Zitat, folgendem:

Die Entwicklung der Gewerbesteuererträge, die vom Bund und Land finanzierten Gewerbesteuerausgleichszahlungen sowie die Bilanzhilfen des Langen werden letztlich […] zu einem im Pandemiejahr 2020 ungewöhnlich hohen Überschuss im Haushalt der Stadt Langenfeld von voraussichtlich 8.000.000 EUR führen.

Warte, warte wir senken die Gewerbesteuerhebesätze und kassieren dafür noch Ausgleichszahlungen von Bund und Land? Wer bis hierhin noch logisch folgen konnte, dürfe spätestens an dieser Stelle vollkommen abgehängt sein. Lassen wir die Zahlen wohl besser einfach so stehen und sehen uns einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen an. Denn klar ist: die Anlagen zum Sondervorbericht widersprechen sich in zahlreichen Punkten. Klarheit Fehlanzeige! Die tatsächlichen Finanzkennzahlen des Haushalts (Defizit, Investitionen etc.) bleiben de facto nebulös. 

Ein neuer Gesamtergebnis- und -finanzplan fehlen!

Nach §75 Abs. 2 GO entscheidet, neben dem Finanzplan, der Ergebnisplan maßgeblich über den angestrebten Haushaltsausgleich. Mit jeder Anpassung am Haushaltsentwurf, sollte daher auch ein neuer Gesamtergebnisplan vorgelegt werden. Dieser ist üblicherweise Teil einer jeden Haushaltseinbringung. Anderenfalls ist keine Beschlussfassung möglich. Einen neuen Ergebnisplan enthält der vorgelegte Sondervorbericht, nebst Sonderprüfung [Anm.: hiervon ist im Vorbericht immer wieder die Rede], jedoch nicht. Es stellt sich zudem die Frage, ob es sich bei der Sonderprüfung um eine Prüfung gem. § 103 Abs. 3 GO handelt!? Eine Sonderprüfung gemäß § 103 Abs. 3 GO sieht nämlich eine offizielle Information bzw. Einbeziehung des Rechnungsprüfungsausschusses vor. Dies ist jedoch nicht erfolgt. 

Eine Vielzahl von Maßnahmen waren und sind obendrein nicht veranschlagungsreif. Damit wurden die Haushaltsgrundsätze der Veranschlagungsreife gemäß § 13 Abs. 2. KomHVO sowie der Klarheit und Wahrheit missachtet. Die Verwaltung weist sogar selber auf diesen Fakt hin, dass die Veranschlagungsreife zu beachten ist, stellt dies jedoch mit dem Sondervorbericht und den – darüber hinaus – eingebrachten Anlagen nicht ab. Warum? Auch fehlen im Vorbericht die NKF Pflichtkennzahlen. So fehlt auch bei den Personalkosten fehlt eine Bewertung. Die Personalkostenintensität wird hier mit 28 Prozent angegeben. Dies ist im Landesvergleich hoch – insbesondere wenn man dem die Dienstleistungsintensität in Höhe von 15 Prozent gegenüberstellt.

Kommunen vergleichbarer Größe, mit vergleichbarer Dienstleistungsintensität von ca. 15 Prozent, liegen üblicherweise bei bei einer Personalkostenintensität von ca. 20 Prozent. Fällt in Langenfeld wirklich 50% mehr an Arbeit an, oder benötigen die Mitarbeiter*innen in der Verwaltung lediglich 50% länger für die gleichen Tätigkeiten? Und woran liegt dies? An fehlerhaften Prozessen? An zu geringer Digitalisierung? Verstehen Sie mich nicht falsch. Dies soll kein Vorwurf an die Mitarbeiter*innen der Verwaltung sein. Ich möchte schlicht alle möglichen Ursachen betrachtet wissen. Denn hierzu bekommt man, schlicht und ergreifend, keine Antwort. Genau diese müssen Bürgermeister und Kämmerer jedoch geben können.

Wir sehen also, unser Haushalt in Langenfeld ist alles andere als eine Haushaltsklarheit und -wahrheit. Und das einzig angegeben wirkliche Ziel, die „Schuldenfreiheit“, reicht für eine Rechtskonformität gemäß Kommunaler Haushaltsverordnung (kurz: KomHVO) nicht aus.

Das COVID19-Isolierungs-Gesetz

Das COVID19-Isolierungs-Gesetz (kurz: CIG) erlaubt es Kommunen, ihre Ausgaben im Rahmen der Pandemie bis zum Jahr 2023 als Einnahmen zu verbuchen. Ab 2024 müssen diese Kosten dann jedoch abgeschrieben werden. In Langenfeld belaufen sich diese auf immerhin 24,4 Mio. EUR. Die Abschreibung darf entweder über 50 Jahre anteilig zu je 488 T EUR pro Jahr erfolgen, oder aber einmalig gegen die Ausgleichsrücklage, oder auch das vorhandene Eigenkapital gebucht werden. Die Abschreibung über 50 Jahre würde bedeutet, dass diese Kosten durch entsprechende Mehreinnahmen in diesen Jahren aufgefangen werden müssten, sei es aus Gebühren oder auch Steuern. Dies wiederum hieße, dass unsere Kinder die Kosten der Pandemie zu schultern hätten. Bürgermeister und Kämmerer haben nun zumindest hierauf eine Antwort gegeben. Man will die Schuldenlast einmalig gegen die Ausgleichsrücklage oder das Eigenkapital buchen. Das ist gut, denn die Eigenkapitalquote der Stadt Langenfeld ist außerordentlich hoch und eine zu hohe Last zu Lasten der nachfolgenden Generationen kann so eventuell zumindest in weiten Teilen vermieden werden.

Ablehnung des Haushalts 2021 ist alternativlos

Wie es die Überschrift meines persönlichen Fazit bereits besagt, ist eine Ablehnung des vorgelegten Entwurfs für den Haushalt 2021 in meinen Augen alternativlos. Ein Haushalt, der gegen Grundsätze der Haushaltsaufstellung verstößt, alles andere als klar, verständlich und transparent gestaltet ist, dem wesentliche NKF Kennzahlen fehlen und der Investitionen massiv streicht – nicht nur aufgrund Personalmangels, sondern vielmehr durch eine tatsächliche Reduktion im Vergleich zu den Investitionen in den Vorjahren – ist für mich nicht zustimmungsfähig. Als Ratsherr bin ich verpflichtet geltendes Recht zu achten. Diese Pflicht gilt auch – und insbesondere – für den Haushalt der Stadt Langenfeld. Ich werden den Haushalt daher in der kommenden Ratssitzung ablehnen! Ich fordere, dass Bürgermeister Schneider und Kämmerer Grieger, die seit langer Zeit bestehenden Missstände umgehend zu beheben – im Sinne unserer Stadt.

SPD Pressemitteilung – SPD konstatiert: Bürgermeister fährt Haushalt gegen die Wand!

„Bürgermeister Frank Schneider hat den Haushalt 2021 gegen die Wand gefahren.“,

moniert SPD-Fraktionschef Mark Schimmelpfennig. Als Konsequenz aus den Beschwerden der Fraktionen im Langenfelder Stadtrat über auffällig zurückgefahrene Investitionen in wichtigen Kernbereichen und die eigenhändige Streichung von Projekten, bringen den Bürgermeister dazu, seinen Haushalt für das Jahr 2021 zurückzuziehen. Damit wird es in Langenfeld auch im März dieses Jahres keinen Haushalt geben.

„Jeder Monat Verzögerung bedeutet, dass sich notwendige Investitionen verzögern und dringend benötigtes Personal nicht eingestellt werden kann.“,

gibt Schimmelpfennig zu bedenken. Noch in der Ratssitzung im Dezember hat die CDU der Senkung der Gewerbesteuer zugestimmt. Nun wundert man sich dort scheinbar darüber, dass das eigene Abstimmungsverhalten und die hieraus resultierenden Mindereinnahmen auch zu Konsequenzen für die städtische Haushaltsplanung führen.

„Die Erhöhung der Kita- und OGS-Gebühren, die Verdoppelung der Sportstättennutzungsgebühr und der Wegfall von Investitionen sollten dazu beitragen, selbst gemachte Haushaltslücken schließen zu helfen.“,

so Schimmelpfennig weiter. Um diesen – von der CDU als „Kahlschlag“ bezeichneten – Weg zu verhindern und die Einnahmen zu sichern, hat sich die SPD im Dezember gegen die Senkung der Gewerbesteuer stark gemacht. Leider erfolglos. Daher erwartet die SPD nun, dass die CDU ihren Worten nun auch Taten folgen lässt und in den kommenden Beratungen eine Kurskorrektur vornimmt und daran mitwirkt, die Einschnitte im Haushalt 2021 wirkungsvoll zu verhindern.

SPD Pressemitteilung – SPD empört: Stadt will Elternanteil in Kita und OGS erhöhen

Zum Kindergartenjahr 2020/21 wird in NRW ein weiteres Kita Jahr kostenfrei. So hat es die schwarz-gelbe Landesregierung 2019 beschlossen. Soweit die gute Nachricht. Und nun zur schlechten: Trotz der Tatsache, dass diese Kosten durch das Land kompensiert werden, will die Stadt Langenfeld nun die Elternbeiträge erhöhen. So sieht es zumindest eine geplante Satzungsänderung im KiTa- und OGaTa-Bereich noch im Jahr 2021 vor. Dabei hat man erst kürzlich neben der Gewerbesteuer auch die Grundsteuer gesenkt, um – so die Argumentation des Bürgermeisters – mit letztgenannter insbesondere Familien zu entlasten. Gemäß dem Motto: Das dicke Ende folgt sogleich, will man den Familien also die gerade beschlossene Entlastung bei der Grundsteuer an anderer Stelle doppelt und dreifach wieder wegnehmen.

 „Langenfeld hat sich auf die Fahnen geschrieben, eine Familienfreundliche Stadt zu werden. Die Erhöhung der Elternbeiträge ist das völlig falsche Signal an alle Eltern.“,

so der Fraktionsvorsitzende der SPD Langenfeld, Mark Schimmelpfennig. Die CDU-geführte Stadtverwaltung scheint die Zusage der eigenen Landesregierung, Familien zu entlasten, letztendlich doch nicht mitzugehen. Die SPD hat in der letzten Ratssitzung zudem davor gewarnt, dass die – ebenfalls beschlossene – Gewerbesteuersenkung nicht zu Lasten anderer Beitragszahler vorzunehmen sei.

„Die Versicherung des Bürgermeisters, dass die Senkung der Gewerbesteuer nicht zu Lasten anderer Beiträge und damit der Bürger*innen gehen werde, klingt vor diesem Hintergrund in meinen – und sicherlich auch den Ohren der Familien – wie blanker Hohn.“,

zeigt sich auch der SPD-Vorsitzende, Sascha Vilz, verärgert. Nach Auffassung der SPD gilt auch weiterhin, dass die Gewerbesteuersenkung und hiermit verbundene Mindereinnahmen nicht auf den Schultern der Bürger*innen lasten dürfen, nur um einen ausgeglichenen Haushalt zu präsentieren.

„Hier gilt es auch, dazu zu stehen, dass man sich mit dieser Senkung im Jahr des Corona-Haushalts verkalkuliert hat. Hinzu kommt: Beiträge erhöhen und gleichzeitig bei den Investitionen sparen, das geht nicht!“,

so Schimmelpfennig abschließend. Die SPD wird dieser Satzungsänderung daher nicht zustimmen und sich gegen die Erhöhung der Elternbeiträge stark machen.

Machen, was zählt. – Grundsteuer senken, um Bürger*innen zu entlasten.

Im Vorfeld der Ratssitzung am kommenden Dienstag wurde bereits im Haupt- und Finanzausschuss über die dritte Stufe der Senkungen aktueller Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer beraten. Besonders in diesen Zeiten, da Corona-Folgen noch nicht absehbar sind und es private Einkommen zu entlasten gilt, befürworte ich die Senkung der Grundsteuer B, um unsere Langenfelder Bürgerinnen und Bürger weiter zu entlasten. Doch die Senkung der Gewerbesteuer ist weiterhin abzulehnen – auch wenn wir hinsichtlich des Haushaltsabschluss für das Jahr 2020 auf einem guten und erfolgreichen Weg sind.


Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Auf die Argumente für eine Senkung der Gewerbesteuerhebesätze werde ich an dieser Stelle verzichten. Diese waren der Presse bereits in hinreichendem Maße zu entnehmen. Ich werde daher lediglich die wesentlichen Punkte anführen, die gegen eine Senkung der Gewerbesteuerhebesätze sprechen.

Stand heute ist es noch nicht möglich, abschließend abzusehen, wie stark die Corona-Pandemie den städtischen Haushalt 2021 beeinflussen wird. Durch einen mathematischen Trick der Landesregierung, den sogenannten „Corona-Haushalt“, wird dies noch zusätzlich erschwert. Weitere Auswirkungen vermag zum heutigen Zeitpunkt kaum eine Politikerin, oder ein Politiker zu benennen, weshalb dies nur der Vollständigkeit halber genannt sein soll.

Kommen wir daher direkt zu einem, sich widersprechenden, Fakt, der sich beobachten lässt. Bereits in den aktuellen Ausschusssitzungen agieren die Fraktionen sehr vorsichtig in Bezug auf potenzielle Ausgaben im Jahr 2021. Hierbei werden Ausgaben oftmals und insbesondere aufgrund der unsicheren Einnahmensituation kritisch gesehen. Eine Sichtweise, die ich durchaus unterstützen kann. Was ich hingegen nicht unterstütze, ist die Warnung einzelner Fraktionen vor zu hohen Ausgaben im Haushalt 2021, wenn die gleichen Fraktionen auch zugleich fordern – bzw. daran festhalten – die Gewerbesteuer auch im Jahr 2021 ein drittes Mal zu senken.

Als Kommunalpolitiker ist es unsere oberste Verantwortung, das Allgemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Stadt zu wahren und nach eben dieser Prämisse zu unseren Entscheidungen zu kommen. Daher darf man die aktuelle Diskussion nicht derart einseitig führen, wie es von Teilen der handelnden Fraktionen der Fall ist. Hier werden lediglich Argumente für eine Senkung vorgebracht, nicht jedoch die Argumente, die gegen eine solche Entscheidung sprechen (könnten). Den somit fehlenden Gesamtkontext gilt es jedoch zu berücksichtigen und nicht einfach auszublenden, nur weil er zu einem komplexeren und komplizierteren Diskurs führen würde.

So sehe ich es als die Pflicht der Politik an, den städtischen Haushalt auf seiner Einnahmenseite stets gewerbesteuerlastig zu halten. Ein Kippen in Richtung der Einnahmen aus der Einkommenssteuer wäre aus meiner Sicht unverantwortlich und unsozial. Mehr noch! Kommunen mit einem Haushalt dessen Einnahmen im Wesentlichen auf den Einnahmen aus der Einkommenssteuer basieren zeigen die deutliche Tendenz dazu, auf kurze und mittlere Sicht defizitär zu werden. Diese Gefahr verstärkt sich noch weiter, wenn wir an die zahlreichen Menschen in Kurzarbeit und die hierdurch entstehenden Mindereinnahmen aus der Einkommenssteuer denken. Mindereinnahmen, die noch nicht absehbar sind, da sie erst im Laufe des ersten Halbjahres 2021 endgültig bekannt sein werden.

Ein weiterer Punkt ist die Tatsache, dass wir nur zu gerne auf sogenannte Steuerparadiese zeigen und diese verurteilen, während wir uns – durch unsere Steuerpolitik – doch zunehmend selbst in diese Richtung bewegen. Selbst wenn wir die Hebesätze der Gewerbesteuer auf dem aktuellen Niveau belassen, steht Langenfeld im landes- und bundesweiten Wettbewerb um Neuansiedelungen außerordentlich gut da. Nicht ausschließlich aufgrund der niedrigen Steuersätze, sondern auch aufgrund einer äußerst günstigen Verkehrsanbindung.

Zwar mag man ins Feld führen, dass eine Senkung der Kreisumlage zu erwarten ist und der Langenfelder Haushalt hierdurch entlastet werden dürfte. Auch wird aktuell gerne angeführt, dass wir unsere Haushaltsziele für 2020 nahezu erreichen und große Unternehmen daher weiter entlastet werden müssen, um die Einnahmen für die Stadt Langenfeld langfristig abzusichern. Dabei wird nicht klar, dass es sich einmal mehr um eine gewerbefreundliche Kommunalpolitik handelt und wenig über die möglichen Folgen für Bürgerinnen und Bürger gesprochen wird.

Ein potenzielles, sich ergebendes Defizit müsste im Zweifel insbesondere durch eine höhere Gebührenlast für Langenfelderinnen und Langenfelder aufgefangen werden. Das kann und darf aus meiner Sicht nicht passieren. Es gilt, den städtischen Haushalt mit den gegebenen Steuereinnahmen auf die Zeit nach Corona vorzubereiten, um notwendige Investitionen auch weiterhin tätigen zu können. Dabei bedarf es zuallererst einer Sache: Stabilität auf der Einnahmenseite, um Bürgerinnen und Bürger davor zu schützen, dass sie am Ende zu Leidtragenden einer politischen Entscheidung werden.

© 2024 Sascha Vilz

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