Sozialdemokrat aus Überzeugung!

Kategorie: Standpunkt (Seite 2 von 4)

Sagen, was ist. – Jahresrückblick 2021 & Ausblick 2022!

Liebe Langenfelderinnen, liebe Langenfelder,

ein turbulentes erstes Jahr, nach den Kommunalwahlen im November 2020, neigt sich dem Ende. 2021 war ein Jahr in dem manche Fraktion ihren neuen Platz erst noch finden muss, aber auch ein Jahr das mit einem Missgeschick begann. Dabei ist Missgeschick wohlwollend und höflich ausgedrückt. Aber es war auch ein Jahr in dem strategische Neuausrichtungen initiiert wurden. Aber eines nach dem anderen.

Ihren Platz (im Rat) finden …

… mussten, und müssen nach wie vor, alle Fraktionen. Da muss sich die Fraktion mit einer ehemals absoluten Mehrheit erst noch daran gewöhnen, dass sie diese nicht mehr innehat. das wird insbesondere dann deutlich, wenn Verwaltungsvorlagen nicht nur kontrovers diskutiert werden, sondern darin enthaltenen Beschlusstexte noch in den Sitzungen Änderungsanträge erfahren. Gleiches gilt auch für alle anderen Fraktionen. Feste Bündnisse gibt es nämlich nicht. Wo andere die somit notwendige Suche nach Kompromissen als kraft- oder zeitintensiv bezeichnen sage ich: genau das macht Politik und gelebte Demokratie aus. Sie lebt von der Diskussion über Inhalte, die vor den Wahlen leider stets zu kurz kam. Und das ist auch gut so, denn es regt doch den Kern der Demokratie, die Verhandlungen um die besten Lösungen erst an! Ich freue mich daher sehr auf die kommenden Jahre und mit ihnen verbundenen Diskussionen.

Pleiten, Pech und Pannen …

… so, oder so ähnlich, lässt sich die Haushaltsberatung des Jahres 2021 wohl am besten zusammenfassen. Wie hinlänglich bekannt ist, mussten die Beratungen zum Haushalt 2021 abgebrochen werden, weil der ursprüngliche Haushaltsentwurf des Bürgermeisters „dringend zu behebende Mängel aufwies“. Das musste schließlich auch Herr Schneider einräumen. Ein Haushalt für das Jahr 2021 der sage und schreibe im Juni 2021 verabschiedet wurde. Das zu beschönigen fehlen mir die Worte. Für mich kristallisiert sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt heraus, dass auch die anstehende Haushaltsdiskussion viele Nerven kosten wird, muss ich dem Kämmerer doch in einem Punkt recht geben: die Ermächtigungen, die in den letzten 10 Jahren aufgelaufen sind und wir nun vor uns herschieben, haben es in sich. So sehr, dass der Haushaltsentwurf 2022 ein Defizit von 12 Mio. Euro aufweist. Nun könnte man sagen „et hätt no immer jot jejange“, weil zum Jahresende stets eine schwarze Zahl unterm Strich stand. Jedoch weit gefehlt! Rechtlich dürfen Auszahlungsermächtigungen nur dann veranschlagt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Mittel tatsächlich ausgegeben werden könnten. Dem ist, aufgrund der mangelnden personellen Ressourcen, jedoch nicht so. § 11 der Kommunalen Haushaltsverordnung des Landes (KomHVO) besagt, dass Auszahlungen nur in Höhe der voraussichtlich zu leistenden Beträgen zu veranschlagen sind. Liegen sie darüber, verstößt der Haushalt gegen eben diese Verordnung. Dies war bereits im Jahr 2021 der Fall, weshalb die SPD dem Haushalt nicht zugestimmt hat. Und es könnte, am Ende, auch in diesem Jahr wieder so sein. Die Lösung ist daher einfach und auf den Punkt genau die, die der Kämmerer vorschlägt: der Haushalt muss konsolidiert werden. Ob dies gelingt, muss sich in den kommenden Monaten erst noch zeigen. Denn dies würde auch bedeuten, dass die Politik sich Fesseln anlegen und weniger Anträge stellen müsste. Da kann man dann natürlich nicht mehr so gut vor Bürgerinnen und Bürgern glänzen …

Robust- und Zukunftssicherheit … 

… versprechen hingegen die beschlossenen großen strategischen Themen. Diese drehen sich, wie sollte es anders sein, insbesondere um die fortschreitende Digitalisierung in allen Bereichen. Hierzu wurden bereits wesentliche Schritte unternommen. So wurde eine IT-Strategie beauftragt und erstellt. Auch eine Digitalisierungsstrategie befindet sich bereits mit einem erfahrenen Partner, der Partnerschaft Deutschland sowie Unterstützung der städtischen Digital und Infrastrukturgesellschaft Langenfeld mbH (kurz: DIL) in Entwicklung. Aber was helfen die besten Strategien, wenn es an der Basis mangelt. Umso besser, dass der Rat kürzlich die re-Kommunalisierung unserer Stadtwerke beschlossen hat. Mit dem eingeschlagenen Weg stellen wir sicher, dass die Stadtwerke Langenfeld wieder selbst in den Besitz des Stromnetzes kommen und dessen Nutzung nicht länger bei einem anderen Eigner einkaufen muss. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist hierbei, dass der Glasfaserausbau durch die Stadtwerke weiter vorangetrieben werden soll und eine breite politische Mehrheit gefunden hat. Die Investitionen sind hoch, sichern jedoch nachhaltig die Zukunftsfähigkeit und Robustheit unserer Stadtwerke, wie auch der städtischen Einrichtungen. Obendrein werden die Stadtwerke, durch Angebote in den Bereichen Gas, Strom und Breitband zu einem umfassenden Grundversorger für die Bürgerinnen und Bürger in Langenfeld.

Mehr Teilhabe …

… an politischen Sitzungen und deren Inhalten ermöglicht Ihnen, als Bürgerinnen und Bürgern auch das aktuell im Test befindliche Live-Streaming von Rats- und Ausschusssitzungen. Diese wird, auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen von FDP, SPD, Grünen und B/G/L, bis zum Ende der Haushaltsberatungen verlängert. Sie können also live mitverfolgen, wenn es darum geht den kommenden Haushalt auf den Weg zu bringen! Meine Hoffnung ist hier, dass das Streaming über diese erweiterte Testphase hinaus fortgesetzt und etabliert werden kann. Es sorgt neben mehr Teilhabe nämlich obendrein für mehr Transparenz darüber welche Fraktion wo ihre Schwerpunkte setzt und warum. So bietet sich ihnen die Möglichkeit, sich auch außerhalb von Wahlkämpfen selbst ein Bild von der inhaltlichen Ausrichtung aller Fraktionen zu machen.

Die Zukunft kann man am besten Voraussagen …

…, wenn man sie selbst gestaltet, hat einmal ein weiser Mann gesagt. Dies will ich tun und sehen was uns für die Haushaltsdiskussion erwartet. Ich will hier, ob der angespannten Situation im Haushaltsentwurf, noch nicht sagen wofür ich mich – neben den oben erwähnten strategischen Projekten – im Jahr 2022 stark machen werden. Aktuell lässt der Entwurf noch nicht zu, dass ich final abwägen kann, welches der zahlreichen zusätzlichen Konzepte die höchste Priorität erfahren sollte, da die Machbarkeit erst festgelegt sein muss.

Herzlichst, Ihr

Sascha Vilz

Standpunkt. – Schulausschuss dringend notwendig!

Die SPD Ratsfraktion in Langenfeld hat, gemeinsam mit der FDP Ratsfraktion Langenfeld, eine Sondersitzung des Schulausschuss, die noch vor der Sommerpause stattfinden wird, beantragt. Die vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass es zahlreiche Themen gibt, die noch immer nicht abschließend geklärt sind. Aber es gibt auch neue Entwicklungen, auf die wir als Stadtpolitik reagieren sollten, nein müssen. Manches wird sich in diesem Standpunkt sicherlich anhören wie eine gesprungene Platte, habe ich doch insbesondere ein Thema schon des öfteren in meinen Beiträgen adressiert. Die Umstände machen es jedoch leider notwendig, dass ich dies heute erneut mache. Doch gehen wir die Themen der Reihe nach durch!

Schulplatzvergabe

Vielleicht haben es einige bereits der Presse entnommen, dass Langenfeld für das Schuljahr 2021/22 keine ausreichende Anzahl an Schulplätzen hat, sodass in Folger dessen Schüler*innen in andere Kommunen ausweichen müssen. Dies mögen zum heutigen Zeitpunkt noch wenige Fälle sein, lässt aber den Schluss zu, dass wir hier auf absehbare Zeit ein weit größeres Problem bekommen werden/könnten.

So ist nach der prognostizierten Entwicklung der Schülerzahlen gemäß IT.NRW kreisweit von einer steigenden Schülerzahl auszugehen. Hieraus ergibt sich für Langenfeld bereits zum Schuljahr 2025/26 ein möglicher Mehrbedarf in den Grundschulen i.H.v. ca. 300 Schulplätzen sowie zum Schuljahr 2031/32 ein Mehrbedarf in der Sekundarschule i.H.v. ca. 650 Schulplätzen. Erste Mehrbedarfe ergeben sich gar schon zu den Schuljahren 2022/23. Selbstverständlich ist es auf Basis derartiger Prognosen geboten – und dringend notwendig – den möglichen Mehrbedarf, der sich aus den Prognosen von IT.NRW ableitet, unverzüglich zu verifizieren. Nur so können, bei einer (Teil-)Bestätigung schnellstmöglich Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, sollte sich der prognostizierte Mehrbedarf bestätigen. Um den zeitlichen Korridor des Handelns nicht weiter zu verengen, kann daher mit der Neuerstellung des Schulbedarfsplanes nicht bis zum Jahreswechsel gewartet werden. Vielmehr muss dies bereits jetzt erfolgen, um Verwaltung und Politik einen möglichst großen zeitlichen Handlungskorridor offen zu halten.

Wir wollen wissen, wie es um die Schulplätze kurz-, mittel- und langfristig bestellt ist. Es muss sichergestellt sein, dass die Stadt auch weiterhin allen Schüler*innen aus unserer Stadt einen Schulplatz anbieten kann. Da der Druck auch in den umliegenden Kommunen steigt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese den Langenfelder Mehrbedarf werden abfangen können. Einen entsprechenden Antrag auf Neuerstellung des Bedarfsplanes sowie eine Anfrage zur Situation der Platzvergabe im Schuljahr 2021/22 hat die SPD Ratsfraktion daher für den anstehenden Sonderschulausschuss, der am 22. Juni öffentlich tagen wird, eingereicht.

Schuldigitalisierung

Ein weiteres Thema, das zunehmend zu einem Ärgernis wird, stellt die Versorgung mit iPads zur Etablierung der digitalen Schule dar. Hier will die Stadtverwaltung zum aktuellen Stand keinerlei Termine nennen, die uns als Politik über den voraussichtlichen Abschluss informieren. Immer wieder kommt es bei der Digitalisierung Langenfelder Schulen zudem zu starken Verzögerungen. Um die zugrundeliegenden Ursachen validieren und Maßnahmen zu deren Behebung diskutieren zu können ist Transparenz gegenüber dem Fachausschuss, den Eltern, und Schüler*innen unerlässlich. Die Gesamtprojektplanung muss hierzu allen Beteiligten und Betroffenen bekannt, Risiken benannt, Maßnahmen erarbeitet und durch Verwaltung und Politik eingeleitet werden. Die Projektplanung des Rollout hat die Stadtverwaltung den Fraktionen bis dato jedoch zu keinem Zeitpunkt zur Einsicht vorgelegt.

Wir wollen daher in der kommenden Sitzung die planerischen Aspekte, inklusive zugehörigen Meilensteinen zu deren Abschluss dargelegt bekommen, und haben hierzu den Antrag auf Offenlegung der Rollout-Plnaung gestellt. Die Verwaltung soll dazu die folgenden Teile des Projektplanes vollständig offen legen:

  1. Geplante Anzahl der iPad-Chargen nebst geplanten Lieferterminen durch die Dienstleister.
  2. Geplante Ausgabezeitpunkte der iPads an die Schüler*innen, getrennt nach einzelner Schule.
  3. Geplante Schulungen der Schüler*innen und Eltern auf die digitalen Lernmedien.
  4. Geplante Verkabelung der Schulgebäude mit State-of-the-Art CAT-Kabeln und Access Points.
  5. Geplante Sonderausstattung der Schulen, wie beispielsweise mit Whiteboards u.ä.
  6. Offene Punkte, wie beispielsweise die Aktualisierung der Firewalls, nebst Kurz- (5 Jahre), Mittel- (10 Jahre) und Langfristplanung (> 10 Jahre).

Es kann nach meinem Dafürhalten nicht sein, dass die Stadtverwaltung ein Projekt durchführt und umsetzt, ohne dem Fachausschuss die genaue Planung aufzuzeigen und in Form regelmäßiger Statusberichte hierüber zu berichten. Die aktuellen Berichte entsprechen in ihrer Form keinem Statusbericht, wie er in Projekten dieser Größenordnung notwendig und üblich ist. Ein Projektstatusbericht dient letztlich dazu, dem Entscheidungsgremium – sprich dem Fachausschuss – aktuelle Informationen über den Stand des Projekts zu geben. Er muss die wichtigen Fragen beantworten, wie etwa die nach dem Gesamtzustand, dem Stand der Leistungen, der Einhaltung von Aufwand-, Kosten- und Zeitplänen sowie der Risikobewertung. Da uns weder die Zeitpläne noch die aktuelle Risikobewertung bekannt sind, fehlt es aktuell jedoch schon bei den Grundlagen für eine Angabe der jeweiligen Status. Dies ist so jedoch nicht hinnehmbar.

Sagen, was ist. – Der Haushalt 2021 ist eine Farce!

Am 27. März 2021 war es so weit, die SPD-Ratsfraktion Langenfeld kam zu ihrer digitalen Beratung des Haushalt 2021 zusammen. Unterstützt wurden wir dabei durch unseren Genossen, gelernten Verwaltungsjuristen und Rechtsanwalt, der nicht nur über 23 Jahre Verwaltungs- und Politikerfahrung verfügt, sondern auch mehr als 15 Jahre Erfahrung in den Schwerpunkten Organisation, Finanzen und Haushalt mitbrachte. So viel sei vorab gesagt, um den folgenden Beitrag einordnen zu können. Im Ohr geblieben ist mir ganz besonders die Eröffnung der Beratungen, die sich für mich insgesamt unter dem Zitat

Das Verwirrspiel des Haushaltsplanentwurfs 2021 und des sog. gesonderten Vorberichts und der Verstoß gegen – unter anderem – §4 KomHVO.

zusammenfassen lässt.  

Das Verwirrspiel um den Haushalt 2021

Wie viele der Pressen entnommen haben dürften, wurde die erste Haushaltsberatung, nach dessen Einbringung in der Ratssitzung vom Dezember 2020 gestoppt. Wiederaufgenommen wurden die Beratungen daher durch die Einbringung eines sogenannten „gesonderten Vorberichtes“. Wie Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte, befindet sich die Stadt Langenfeld auch weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung. Das bedeutet für unsere Stadt einen Stillstand, der hätte verhindert werden können. Besonders in Zeiten der Pandemie beeinträchtigt dies die Handlungsfähigkeit der Verwaltung unserer Stadt.

Der erwähnte Vorbericht wurde allen Fraktionen vorgelegt und ergänzte den vorliegenden Haushaltsentwurf – so die Aussage im Vorbericht – durch 35 Erläuterungstexte und in 11 veränderte Ansätze. Wie sich herausstellt stapeln Kämmerer und Bürgermeister hiermit allerdings deutlich zu tief, sind die Änderungen doch weit umfassender und umfangreicher als in diesem Statement angegeben. Daher hieß es zunächst orientieren, sortieren, filtern und verknüpfen. Und selbst im Anschluss daran, blieben viele Fragezeichen über den Köpfen der Fraktionsmitglieder bestehen! Ein weiteres Zitat aus der Klausurtagung,

Das Ratsmitglied als Pfadfinder.

finde ich daher ebenfalls außerordentlich treffend. Klar ist an dem eingebrachten Haushaltsentwurf – und auch dem gesonderten Vorbericht – nämlich rein gar nichts. Besonders schwerwiegend ist, dass die Zahlenwerke (Haushaltsentwurf & Sonderbericht) in wichtigen Kennzahlen nicht übereinstimmen, insbesondere beim tatsächlichen Jahresdefizit. So macht der Sondervorbericht die Berechnung einer Abweichung von -3.351.296 EUR auf, während im eingebrachten Ergebnisplan von -4.576.427 EUR die Rede ist. Nach der Sonderprüfung kommen Kämmerer und Bürgermeister gar auf -6.488.433 EUR. Da muss man fragen: welche Zahl stimmt denn nun und was soll dieses Verwirrspiel, denn in den beigefügten Anlagen ist lediglich die Abweichung i.H.v. 121.000 EUR erklärt/ausgewiesen?! Die Anlage 1 zum Sondervorbericht weist zudem gleich 96 veränderte Ansätze aus. Moment mal, war im Vorbericht nicht noch von lediglich 11 veränderten Ansätzen die Rede!?

Neben all den genannten Defiziten für 2021 ist im Sondervorbericht jedoch auf einmal die Rede von, Zitat, folgendem:

Die Entwicklung der Gewerbesteuererträge, die vom Bund und Land finanzierten Gewerbesteuerausgleichszahlungen sowie die Bilanzhilfen des Langen werden letztlich […] zu einem im Pandemiejahr 2020 ungewöhnlich hohen Überschuss im Haushalt der Stadt Langenfeld von voraussichtlich 8.000.000 EUR führen.

Warte, warte wir senken die Gewerbesteuerhebesätze und kassieren dafür noch Ausgleichszahlungen von Bund und Land? Wer bis hierhin noch logisch folgen konnte, dürfe spätestens an dieser Stelle vollkommen abgehängt sein. Lassen wir die Zahlen wohl besser einfach so stehen und sehen uns einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen an. Denn klar ist: die Anlagen zum Sondervorbericht widersprechen sich in zahlreichen Punkten. Klarheit Fehlanzeige! Die tatsächlichen Finanzkennzahlen des Haushalts (Defizit, Investitionen etc.) bleiben de facto nebulös. 

Ein neuer Gesamtergebnis- und -finanzplan fehlen!

Nach §75 Abs. 2 GO entscheidet, neben dem Finanzplan, der Ergebnisplan maßgeblich über den angestrebten Haushaltsausgleich. Mit jeder Anpassung am Haushaltsentwurf, sollte daher auch ein neuer Gesamtergebnisplan vorgelegt werden. Dieser ist üblicherweise Teil einer jeden Haushaltseinbringung. Anderenfalls ist keine Beschlussfassung möglich. Einen neuen Ergebnisplan enthält der vorgelegte Sondervorbericht, nebst Sonderprüfung [Anm.: hiervon ist im Vorbericht immer wieder die Rede], jedoch nicht. Es stellt sich zudem die Frage, ob es sich bei der Sonderprüfung um eine Prüfung gem. § 103 Abs. 3 GO handelt!? Eine Sonderprüfung gemäß § 103 Abs. 3 GO sieht nämlich eine offizielle Information bzw. Einbeziehung des Rechnungsprüfungsausschusses vor. Dies ist jedoch nicht erfolgt. 

Eine Vielzahl von Maßnahmen waren und sind obendrein nicht veranschlagungsreif. Damit wurden die Haushaltsgrundsätze der Veranschlagungsreife gemäß § 13 Abs. 2. KomHVO sowie der Klarheit und Wahrheit missachtet. Die Verwaltung weist sogar selber auf diesen Fakt hin, dass die Veranschlagungsreife zu beachten ist, stellt dies jedoch mit dem Sondervorbericht und den – darüber hinaus – eingebrachten Anlagen nicht ab. Warum? Auch fehlen im Vorbericht die NKF Pflichtkennzahlen. So fehlt auch bei den Personalkosten fehlt eine Bewertung. Die Personalkostenintensität wird hier mit 28 Prozent angegeben. Dies ist im Landesvergleich hoch – insbesondere wenn man dem die Dienstleistungsintensität in Höhe von 15 Prozent gegenüberstellt.

Kommunen vergleichbarer Größe, mit vergleichbarer Dienstleistungsintensität von ca. 15 Prozent, liegen üblicherweise bei bei einer Personalkostenintensität von ca. 20 Prozent. Fällt in Langenfeld wirklich 50% mehr an Arbeit an, oder benötigen die Mitarbeiter*innen in der Verwaltung lediglich 50% länger für die gleichen Tätigkeiten? Und woran liegt dies? An fehlerhaften Prozessen? An zu geringer Digitalisierung? Verstehen Sie mich nicht falsch. Dies soll kein Vorwurf an die Mitarbeiter*innen der Verwaltung sein. Ich möchte schlicht alle möglichen Ursachen betrachtet wissen. Denn hierzu bekommt man, schlicht und ergreifend, keine Antwort. Genau diese müssen Bürgermeister und Kämmerer jedoch geben können.

Wir sehen also, unser Haushalt in Langenfeld ist alles andere als eine Haushaltsklarheit und -wahrheit. Und das einzig angegeben wirkliche Ziel, die „Schuldenfreiheit“, reicht für eine Rechtskonformität gemäß Kommunaler Haushaltsverordnung (kurz: KomHVO) nicht aus.

Das COVID19-Isolierungs-Gesetz

Das COVID19-Isolierungs-Gesetz (kurz: CIG) erlaubt es Kommunen, ihre Ausgaben im Rahmen der Pandemie bis zum Jahr 2023 als Einnahmen zu verbuchen. Ab 2024 müssen diese Kosten dann jedoch abgeschrieben werden. In Langenfeld belaufen sich diese auf immerhin 24,4 Mio. EUR. Die Abschreibung darf entweder über 50 Jahre anteilig zu je 488 T EUR pro Jahr erfolgen, oder aber einmalig gegen die Ausgleichsrücklage, oder auch das vorhandene Eigenkapital gebucht werden. Die Abschreibung über 50 Jahre würde bedeutet, dass diese Kosten durch entsprechende Mehreinnahmen in diesen Jahren aufgefangen werden müssten, sei es aus Gebühren oder auch Steuern. Dies wiederum hieße, dass unsere Kinder die Kosten der Pandemie zu schultern hätten. Bürgermeister und Kämmerer haben nun zumindest hierauf eine Antwort gegeben. Man will die Schuldenlast einmalig gegen die Ausgleichsrücklage oder das Eigenkapital buchen. Das ist gut, denn die Eigenkapitalquote der Stadt Langenfeld ist außerordentlich hoch und eine zu hohe Last zu Lasten der nachfolgenden Generationen kann so eventuell zumindest in weiten Teilen vermieden werden.

Ablehnung des Haushalts 2021 ist alternativlos

Wie es die Überschrift meines persönlichen Fazit bereits besagt, ist eine Ablehnung des vorgelegten Entwurfs für den Haushalt 2021 in meinen Augen alternativlos. Ein Haushalt, der gegen Grundsätze der Haushaltsaufstellung verstößt, alles andere als klar, verständlich und transparent gestaltet ist, dem wesentliche NKF Kennzahlen fehlen und der Investitionen massiv streicht – nicht nur aufgrund Personalmangels, sondern vielmehr durch eine tatsächliche Reduktion im Vergleich zu den Investitionen in den Vorjahren – ist für mich nicht zustimmungsfähig. Als Ratsherr bin ich verpflichtet geltendes Recht zu achten. Diese Pflicht gilt auch – und insbesondere – für den Haushalt der Stadt Langenfeld. Ich werden den Haushalt daher in der kommenden Ratssitzung ablehnen! Ich fordere, dass Bürgermeister Schneider und Kämmerer Grieger, die seit langer Zeit bestehenden Missstände umgehend zu beheben – im Sinne unserer Stadt.

Standpunkt. – Digitalisierung im Schneckentempo!

Bevor wir über den Status der Digitalisierung in der Stadtverwaltung Langenfeld reden, müssen wir uns einmal mehr mit den zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen befassen. Durch eine Änderungen des Grundgesetzes vom 13. Juli 2017 wurde einem wesentlichen Artikel, Art. 91c GG ein Absatz 5 angefügt.

Auf dieser Grundlage wurde dann das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14. August 2017 beschlossen. Dieses Gesetz will die Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen miteinander vernetzen, um die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland zu beschleunigen. Es verpflichtet daher Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Insgesamt wurden knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog  sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (zum Beispiel „Familie & Kind“ und „Unternehmensführung & – entwicklung“) zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.

Auch das Erbringen elektronischer Nachweise und die elektronische Bezahlung in Verwaltungsverfahren wird erleichtert. Darüber hinaus werden Grundsätze der elektronischen Aktenführung und des ersetzenden Scannens festgelegt.

Das hierüber hinaus beschlossene E-Government-Gesetz verpflichtet die Verwaltung im Weiteren dazu, einen elektronischen Zugang zu eröffnen. Mit dem E-Government-Gesetz werden – als unterstützende Gesetzgebung – neben der qualifizierten elektronischen Signatur weitere sichere Technologien zugelassen und festgelegt, die die Schriftform elektronisch und rechtsverbindlich ersetzen. Hierfür wurden zwei Technologien identifiziert, mit denen alle Funktionen der Schriftform abgebildet werden können:

  1. De-Mail mit der Versandoption „absenderbestätigt“, welche eine „sichere Anmeldung“ voraussetzt
  2. Web-Anwendungen der Verwaltung in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung durch die eID-Funktion des neuen Personalausweises

Außerdem erlaubt eine Rechtsverordnungsermächtigung der Bundesregierung die rasche Anpassung an die deutschland- wie europaweite technologische Weiterentwicklung.

Einige werden jetzt fragen: Warum erzählt er uns das alles? Nun ja, es bedeutet, dass auch Kommunen bereits seit August 2017 wissen, dass den Bürgerinnen und Bürgern alle Verwaltungsabläufe ab Ende 2022 – neben dem traditionellen Gang aufs Amt – auch vollständig digital angeboten werden müssen, inkl. der hierfür notwendigen Identitätsüberprüfungen, beispielsweise bei Beantragung eines neuen Personalausweises.

Über drei Jahre sind seither vergangen. Und was hört man aus der Stadtverwaltung? Nichts, oder zumindest nicht viel. Weder erhält man regelmäßig eine aktuelle Information zum Stand der Umsetzung, noch wecken vereinzelte Äußerungen großes Vertrauen in die fristgerechte Umsetzung. So ist nicht bekannt wie viele, der oben genannten 600 Verwaltungsleistungen durch unsere Stadtverwaltung direkt erbracht werden. Zudem scheint schon die digitale Sperrmüllanmeldung ein Ding der Unmöglichkeit zu sein. So hieß es hier Anfang 2020 zuletzt „die digitale Sperrmüllanmeldung ließe sich nicht so einfach umsetzen, da die involvierten System und Bereiche die Komplexität des Prozesses ungleich größer machen, als manche glauben möge“. Dir Folge: in der Stadtverwaltung Langenfeld scheint Digitalisierung bis heute ein Angstgespenst zu sein. Ich habe zumindest bislang noch keinen Verwaltungsablauf wirklich in digitaler Form erkennen können.

Dass die Verwaltung die Umsetzung bis zum gesetzten Zieltermin der Gesetzgebung wird realisieren können halte ich für außerordentlich fraglich.

Standpunkt. – Corona-Strategien und ihre Wirkung.

Ich habe neulich einen sehr guten Beitrag darüber gelesen, warum die Corona-Strategien unserer Landesregierungen auf derart wenig Akzeptanz treffen. Die Gründe sind, liegen sie erst einmal auf dem Tisch, eigentlich relativ logisch. Ich möchte sie daher heute ebenfalls kurz darlegen. Im Kern geht es darum, dass man in politischer Verantwortung auf zweierlei Art an eine Krise annähern kann. Die Typologie, die ich hier verwende geht auch Erik Flügge zurück, der diese bereits sehr Eindrucksvoll selbst geschildert hat.

Mein Parteikollege unterscheidet hierbei zwischen einer präventiven und einer sozial inklusiven Krisenbewältigung. Beide Begriffe bedarf es freilich zu erläutern, was ich im Weiteren machen will.

Die präventive Strategie

Im Falle der präventiven Strategie geht man davon aus, die Katastrophe anzukündigen, um zu verhindern, dass sie eintritt. Weil die Katastrophe in der Folge aber nicht – oder zumindest nicht in voller Härte – eintritt, wird das erreichte Ausbleiben den Verantwortungsträger*innen vorgeworfen. Man spricht hier in der Fachsprache von einem Präventionsdilemma, das man in unserem Land nur allzu gut beobachten kann.

Diese Strategie bedarf, neben einer scharfen Problem-KANN-Beschreibung, frühzeitigen harten und starken Maßnahmen. dies hat nicht nur das Ausbleiben der Katastrophe zur Folge, sondern aufgrund dessen auch einen wachsenden Widerstand gegen die ergriffenen Maßnahmen. Dies könnte freilich verhindert werden, wenn die Bevölkerung den Ernst der Lage, auch bei Ausbleiben der Katastrophe, noch hinreichend verstehen und eine hohe Akzeptanz für die Maßnahmen zeigen würde. Dies ist jedoch, wie wir sehr gut erkennen können, nicht der Fall. Vielmehr wächst der Widerstand stetig weiter und das Verständnis schwindet. Ich beobachte dies auch bei mir, wie meinem Standpunkt vom 23. März leicht zu entnehmen ist.

Die sozial inklusive Strategie

Sie klingt begrifflich zunächst harmloser, ist aber die wesentlich verheerendere, geht sie doch einen drastischeren Weg. Hier lässt man das präventive Moment nämlich verstreichen lässt und die Argumentation immer im Hier und Jetzt verharren. Denn – so die Annahme und oft leider auch die Realität – erst wenn die Katastrophe real eintritt, sind auch alle Willens, sie zu bekämpfen. Das makabere an dieser Strategie ist die bittere Wahrheit, die in ihr liegt. Denn hier braucht zuerst Todesopfer, um weitere Todesfälle zu verhindern.

Diese Strategie hat zwar den großen Vorteil, dass es nicht zu einer Spaltung der Gesellschaft in Vorausschauende und Nicht-Vorausschauende Bürger*innen kommt, verzichtet sie doch gänzlich auf die frühzeitige Dramatisierung und begnügt sich schlicht mit der Eindämmung der bereits sichtbaren Katastrophe. Sie ist für Menschen, die gerne vorausschauend denken jedoch nur schwer zu ertragen, stellt jedoch sicher, dass zum Zeitpunkt des Verhängens von harten Maßnahmen deren Notwendigkeit von allen gleichermaßen anerkannt wird. Ihr Preis sind mehr Krisen-Opfer zu Gunsten eines gesellschaftlichen Friedens. Man muss sich an dieser Stelle die Frage stellen, ob der gesellschaftliche Frieden schwerer wiegt, als eine Vielzahl von Krisen-Opfern!?

Die sozial inklusive Strategie hat zu jeder Zeit die Möglichkeit einer beobachtbaren Problem-IST-Beschreibung und ergreift erst sehr spät, harte Maßnahmen. Sie lebt durch das beobachtbare, kurzzeitige Eintreten der Katastrophe und dem darauf folgenden schnellen Stop, wodurch der Widerstand gegen die Maßnahmen deutlich sinkt.

Was ist nun richtig?

Diese Frage muss sich freilich Jede und Jeder von uns selbst beantworten. Zwar bin ich, ob meiner beruflichen Tätigkeit in Form von Projekten, durchaus ein stark präventiv ausgerichtetes herangehen an Probleme gewöhnt, kann die Legitimität der sozial inklusiven Strategie jedoch ebenso wenig von der Hand weisen, wie es mein Kollege Erik Flügge tut. Sie ist eine Möglichkeit durch die Krise zu steuern und von einem Teil der Ministerpräsident*innen auch bereits angewendet. Kurzum: ich bin unentschlossen. Am liebsten wäre mir, eine stärkere Akzeptanz für den präventiven Ansatz. Wenn dieser jedoch nicht gegeben ist, muss man ggf. einen Wechsel der Strategie durchaus in Betracht ziehen und darf diesen, bei allen persönlichen, inneren Widerständen, nicht von der Hand weisen.

Die beiden Strategien zu vermischen darf jedoch in keinem Fall passieren. Dies würde Chaos bedeuten. Und eben dieses Chaos richtet auch der NRW Ministerpräsident Armin Laschet in diesen Tagen an.

Die NRW-Corona-Politik

Sascha Lobo schreibt zur aktuellen Krisen-Politik von Armin Laschet das folgende:

Herr Laschet, ich habe das Restvertrauenin Ihre politische Fähigkeit verloren […]. Die Essenz meiner Geringschätzung Ihrer politischen Leistungen ist, dasss ich mich von Ihnen regelmäßig vergackeiert fühle. Verhohnepipelt sogar. Es hat mich eine sprachzivilisatorische Energie gekostet, an dieser Stelle nicht ins Fokale abzurutschen.

Sascha Lobo, 07. April 2021 in seiner Spiegel Kolumne.

Erik Flügge formuliert es noch etwas anders. Er schreibt:

Laschets Politik ist so unüberzeugend, weil sie einen toxischen Hybrid beider Strategien versucht. Gleichzeitig redet Laschet das Problem groß (brauchen Brückenlockdown) und klein (gerade keine steigenden Zahlen).

Erik Flügge, 07. April 2021 via Facebook.

Woran liegt dies? Nun ja, Armin Laschet kündigt zum Einen eine präventive Strategie an, in der er nun den Brückenlockdown als Marschrichtung ausgibt, definiert diesen aber derart sozial-inklusiv aus, dass er nicht präventiv wirken kann. So will er gleichzeitig Kitas und Schulen offen halten und setzt auch weiterhin auf ein freiwilliges Homeoffice der Arbeitgeber*innen. Damit zeichnet Laschet die Katastrophe vor, verunsichert die Bevölkerung, handelt nicht präventiv, nimmt die Katastrophe dort in Kauf, wo er auch Schließungen verzichten will, um erst dann zu reagieren, wenn sie auch dort Realität geworden ist. Dies, so Erik Flügge, kombiniert die Schwächen beider Ansätze, da es die Gesellschaft spaltet und gleichzeitig die Katastrophe zulässt.

Eine Ansicht, die ich durchaus teilen kann. Eines ist für mich daher klar: wenn ich eine Strategie wähle, so muss ich diese auch klar und mit all ihren Konsequenzen leben. Eine Vermengung, oder gar ein steter Wechsel von der einen in die andere Strategie ist in diesen Zeiten – ein, zu keiner Zeit – sinnhaft und schon gar nicht hilfreich in der Bekämpfung einer Krise. Ich komme daher nicht umhin von unserer Landesregierung eine klare strategische Ausrichtung zu fordern, wie auch immer diese ausgerichtet sein möge und unabhängig davon, ob ich diese nun persönlich befürworten würde, oder auch nicht.

Sagen, was ist. – Über Corona, „Mütend sein“, und eine lange MPK!

Mütend. Ein Wort das auch mir dieser Tage, nachdem ich seine Erklärung gelesen habe, nicht mehr aus dem Kopf gehen will und immer häufiger über den Weg läuft. Was das ist? Nun, gerne will ich wiedergeben welche Definition man hierzu im Netz findet. Dort heißt es zu dieser Wortneuschöpfung:

„Wir sind müde. Pandemiemüde. Und wir sind wütend. Müde von Lockdown zu Lockdown zu denken. Müde über Wellen zu sprechen. Masken nein, dann Masken ja. Schnelltest erst nicht, dann kann es nicht schnell genug gehen. Schulen auf, Schulen zu, dann wieder auf. Statistiken von Gewaltbereitschaft, Krankenhausbetten, Mutationen und Fernsehauftritten. Wütend. Erst Schutzmaterial, was fehlt, dann Impfstoff. Eine Wirtschaft, die am Boden ist. Viele kaputte Existenzen. Ein Impfstoff, der in Rekordzeit entwickelt, dann erst schlecht geredet wird, den dann aber alle haben wollen. Ein anderer Impfstoff, der erst nur für unter 65jährige zugelassen wird, dann doch nicht. Der, kurz vor der Massenverteilung, aus dem Verkehr gezogen wird, weil extrem seltene Nebenwirkungen im Raum stehen. Dessen Verimpfung dann nach wenigen Tagen weitergeht.“

Ich finde diese Beschreibung passt ganz gut zu dem was ich selber fühle und täglich mit zunehmender Tendenz erlebe. Aber woran liegt das? Hierzu muss man – in der aktuellen Corona-Politik – gar nicht so weit zurückgehen. Es genügt bereits in den November 2020 zu schauen, um das ganze Dilemma der gestrigen Konferenz der Ministerpräsident*innen mit Kanzlerin Merkel zu verstehen. 

Der Soft-Lockdown im November läutete nämlich eine Endlosschleife ein, die zuvor durch Karl Lauterbach bereits so prognostiziert wurde. Dieser forderte bereits im November einen kurzen, aber harten Lockdown. Schnell wurde daher klar, dass wir die Zahlen durch diesen weichen Lockdown nicht in ausreichendem Maß würden gesenkt bekommen. Dies zeigt auch eine Übersterblichkeit von ca. 50.000 zusätzlichen Toten, die ausschließlich auf November und Dezember 2020 zurückgeht und trotz ausgebliebender Grippewelle eintrat. Nicht auszudenken was geschehen wäre, hätte es den weichen Lockdown nicht wenigstens gegeben. Traurige Wahrheit ist auch, dass das bereits existierende Ungleichgewicht nur verschärft wurde, da nicht logisch zu erfassen war, warum nur einzelne Branchen zur Schließung gezwungen wurden, während andere munter weiter machen durften. Wir hätten damals schon, wie von den meisten Wissenschaftlern empfohlen, einen kurzen, aber wirklichen harten Lockdown fahren müssen. 

Dies hätte uns nicht nur eine massive Senkung der Zahlen gebracht, sondern uns zu einer wesentlich besseren Ausgangssituation verholfen, als es die Stagnation auf einem hohen Niveau der Corona-Zahlen aktuell ist. Zudem wären die neuerlichen Einschnitte für alle Branchen kurz, aber absehbar gehalten worden, anstelle der anhaltenden Unsicherheit, die wir erleben müssen. Statt mit Auftreten der Mutation im Januar klar und logisch zu handeln, wurde dies indes erneut unterlassen. Stattdessen wurden Beschlüsse verkündet, an denen auch ich immer weniger Logik zu erkennen in der Lage bin. Zudem sehe Ich eine Umsetzung des Gesundheitsministeriums, im Bereich der Impfungen und der Teststrategie, die ebenfalls zu wünschen übriglässt. 

Ich wage die Behauptung, dass das Fehlversagen der Landesregierungen, und der hiermit verbundenen Ministerpräsidentenkonferenzen, neben machtpolitischen Spielen in Zeiten einer Krise (die ich zutiefst verachtenswert finde, wenn ich hiermit Recht haben sollte) auch an einer massiven Ideen- und Perspektivlosigkeit liegt, die auf ein viel zu zögerliches und ängstliches Handeln im November 2020 zurückgeht. Ein Handeln, welches zu einer Situation geführt hat, die man fälschlicherweise durch den Soft-Lockdown überstanden glaubte. Es ist zwar zum Haare raufen und unfassbar, aber jetzt, in der derzeitigen Lage, mit erneut steigenden Infektionszahlen, ist ein Lockdown angebracht – so schmerzhaft dies auch klingen mag. 

Auf diesem Niveau kann man nicht öffnen und „einfach lernen mit dem Virus zu leben“, da unsere Krankenhäuser hierdurch kollabieren würden. Man stand am Montag mit dem Rücken zur Wand und konnte nur noch reagieren, da man sich die Chance endlich in ein Agieren zu kommen bereits vor Monaten unwiederbringlich verbaut hat. Was Ich der Runde der Ministerpräsidenten zum Vorwurf mache ist nicht, dass man nun auf einen kurzen, knackigen Oster-Lockdown setzt, um die Zahlen so weit in den Griff zu bekommen, dass man sich – und uns – endlich wieder Perspektiven eröffnet. Es ist vielmehr die Tatsache, dass man erneut mit zweierlei Maß misst. Wieder erlässt man eine Verordnung, die nicht alle gleichbehandelt. Wieder erlässt man eine Verordnung, die in sich sowohl unlogisch als auch ungerecht ist. Das darf, nein das muss man, auch als Kommunalpolitiker, ansprechen und kritisieren. 

Liebe Landes- und Bundespolitik, fasst endlich logische Beschlüsse, die alle Betroffenen gleichberechtigt betrachten und sich gut erklären lassen. Mehr noch, erklärt Eure Beschlüsse selber endlich auch gut und verständlich. Genau das passiert derzeit nämlich in keiner Art und Weise! Sonst müsst Ihr Euch nicht wundern, dass inzwischen nicht nur Bürgerinnen und Bürger mütend sind, sondern auch wir, als Kommunalpolitiker. Schließlich bekommen wir den Unmut der Bürgerinnen und Bürger vor Ort direkt ab.

Sagen, was ist. – Viele unbeantwortete Fragen zur Schuldigitalisierung!

Ein Thema, das sicherlich insbesondere die Eltern in Langenfeld stark beschäftigen dürfte, ist der aktuelle Status der Schuldigitalisierung. Hier bleiben für mich auch weiterhin zahlreiche Fragen unbeantwortet und hierdurch ungeklärt. Aufklärung kann hier nur die Verwaltung schaffen. Aber auch wir müssen den Druck der Politik weiter hochhalten, um die erfragten Antworten schnell zu erhalten. Ich habe mich daher, nach einiger Überlegung, dazu entschieden noch einmal die – aus meiner Sicht – noch zu beantwortenden Fragen in meinem heutigen Standpunkt zu behandeln, um einen Überblick über die aktuell offenen – vornehmlich technischen – Fragen zu geben.

Glasfaseranbindung und Netzwerk. Generell muss die Anbindung der Schulen bis zum Gebäudeeingang mit einem ausreichen bemessenen Gigabit-Glasfaseranschluss realisiert sein. Aktuelle habe ich – auf Basis der mir vorliegenden Information leider keinen zufriedenstellenden Überblick darüber, welche Schule hat welchen Gigabit-Anschluss ausgestattet ist. Umzieh noch vor uns liegenden Aufwände jedoch abschätzen zu können, ist eine verlässliche Information hierüber unerlässlich.

Auch innerhalb der Schulgebäude ist mindestens ein CAT-9 Kabel vom Hauptanschluss/der Firewall zu jedem der eingerichteten, oder noch einzurichtenden Access Points vorzusehen, damit die verfügbare Bandbreite des verfügbaren WLAN auch auf einem ausreichenden Niveau gehalten werden kann, wenn zahlreiche Geräte dieses belegen. Als Access Points sind daher professionelle Installationen, wie beispielsweise LANCOM o.ä. einzusetzen, da handelsübliche Fritz Boxen nicht in der Lage sind die zu erwartende Menge an Geräten, die zeitgleich mit einem Access Point verbunden sind, zu handeln und für eine ausreichende Lastenverteilung zu sorgen. Um die Verwaltung der Access Point auf ein Tool zu reduzieren, sollte darüber hinaus jede Schule mit Access Points des gleichen Herstellers ausgestattet sein/werden, um hohe Folgeaufwände im Bereich der Verwaltung, des Supports und defektbedingten Austauschs gering zu halten. Welche Access Points und welche Verkabelung geplant, oder bereits im Einsatz sind, ist auch hier bislang unbeantwortet geblieben.

Netzwerksicherheit. Gleiches wie für die Access Points gilt generell auch für die eingesetzten Firewalls. Auch hier ist darauf zu achten, dass es sich um professionelle Firewalls von lediglich einem Anbieter (PaloAlto o.ä.) handelt, die somit ebenfalls in nur einem zentralen Tool verwaltet werden können. Hierdurch entsteht zwar die technische Restriktion, dass die Anzahl der maximal möglichen Black-/White Lists gegebenenfalls begrenzt würde, jedoch stellt uns diese Restriktion nicht vor unmögliche Herausforderungen. Eine separate Verwaltung der Black-/White Lists von etwa Grundschulen und weiterführenden Schulen wäre hierdurch – nach wie vor – gegeben. Wie bereits in den vorangegangenen Punkten, stehen wir auch hier vor bislang unbeantworteten Fragen. So ist der Politik meines Wissens nach nicht bekannt, welche Firewalls für den finalen Ausbau aller Schulen geplant sind, geschweige denn bis wann die Arbeiten abgeschlossen sein sollen.

Gerätemanagement und -sicherheit. Insbesondere bei Schüler*innen ist die Sicherheit der verwendeten Geräte und der darauf verarbeiteten schulischen Daten wesentlich. Alle ausgegebenen Tablets müssen über ein Mobile Device Management (MDM) verfügen. Dies dient der eindeutigen Zuordnung jedes Gerätes zu dem/der jeweiligen Schüler*innen und Schule, aber auch zur Fernlöschung der sensiblen Daten, bei Verlust des Gerätes. Nur so können die Vorgaben der EU DSGVO und der IT-BSI-Grundschutz erfüllt werden. Bereits ausgeteilte Tablets sind daher kurzfristig zurückzurufen, falls kein MDM installiert wurde, um dies nachzurüsten. Ein hierdurch ebenfalls zu realisierendes, sogenanntes Sandboxing muss konfiguriert und aktiv sein, damit – bei parallelem privaten Gebrauch – sichergestellt ist, dass empfindliche schulische Daten zu Leistungen innerhalb der installierten Bildungssoftware zusätzlich abgeschirmt werden und sich nicht mit privaten Daten vermischen, oder durch Apps – wie WhatsApp – ausgelesen werden können.

Das MDN ist weiterhin für eine Lizenzverwaltung und den zentralen Roll-Out neuer Softwareupdates eine zentrale Komponente. Nur so ist dafür gesorgt, dass die installierte – zu bildungszwecken benötigte – Software und das Betriebssystem stets auf allen Geräten auf dem gleichen Versionsstand sind und gleiche Voraussetzungen für alle Schüler*innen geschaffen werden. Anwendungen können je Schulform, oder Schule in sogenannten Paketen zusammengestellt und verwaltet werden. Die Softwarepakete je Schule müssen dazu vor dem Roll-Out der Geräte festgelegt und eingerichtet sein. Gleiches gilt für die Verwaltungssoftware. Hier müssen alle Geräte – vor Übergabe an die Schüler*innen – registriert und das korrekte Softwarepaket nach Übergabe unmittelbar dem Gerät zugeordnet werden.

Ob ein MDM verfügbar und bereits im Einsatz ist, konnte die Stadt bislang nicht, oder nur unzureichend beantworten.

AppleID. Auf iPads aus dem Hause Apple ist bei dem ersten Start die Anlage einer neuen, oder Eingabe einer bestehenden AppleID notwendig. Die Stadt will es hierbei den Schulen überlassen, ob Schüler*innen ein private AppleID nutzen können, oder eine schulische AppleID genutzt werden soll. An dieser Stelle ist die Nutzung einer schulischen AppleID zwingend, da hierüber die Eigentümerschaft des Gerätes festgelegt wird. Während die Schüler*innen das Gerät für schulische Zwecke besitzen, muss die Eigentümerschaft – aufgrund lizenzrechtlicher Themen – eindeutig der Schule, oder dem Schulträger zugeordnet sein/werden. Sollten ausgegebene Geräte mit privaten Apple IDs betrieben werden, ist dies folgerichtig unverzüglich zu korrigieren.

Testing. Zum Testing ist eine Testumgebung aus Access Point, Firewall (bei mehreren Herstellern entsprechend mehrere Testumgebungen) und einem iPad zwingend zu errichten. In dieser Umgebung sind anstehende Softwareupdates vor jedem Roll-Out einem Funktionstest zu unterziehen, um die reibungslose Verwendung nach dem Update zu gewährleisten. Für die Tests sind entsprechende Testfälle zu erstellen, durchlaufen und dokumentieren. 

Technische Gründe. Selbstverständlich gibt es auch technische und verwaltungsspezifische Gründe für die oben thematisierten Maßnahmen. So lässt sich die Verwaltung der Schulinfrastruktur ist auf drei Verwaltungstools reduziert:

  1. Ein Tool Firewalling
  2. Ein Tool Accesss Points
  3. Ein Tool Mobile Device Management

Unterschiedliche Hersteller im Bereich Firewall und Access Points sorgen für eine Erhöhung der Anzahl eingesetzter Tools (ein Tool je Hersteller). Dies ist aus Gründen der Komplexitätsreduktion dringend zu vermeiden. Wartungs- und Ersatzkosten reduzieren sich ebenfalls, da Ersatzgeräte (Access Points, Firewalls, iPads, u.ä.) direkt eingeplant und angeschafft werden können. Bei einer Vielzahl an Anbietern im Firewall und Access Point Bereich muss andernfalls bei jedem Ausfall einzeln Ersatz beschafft werden. Zu selbstverständlich höheren Kosten, da ein Mengenrabatt entfallen würde.

Fazit. Aus der langen Liste offener Fragestellungen ergibt sich für mich nur eine Konsequenz: die Stadtverwaltung hat die Digitalisierung der Schulen bislang noch immer äußerst unzureichend vorbereitet. Trotz einem stetigen und steigenden Druck aus der Politik und einer langen Ausschreibungsphase, in der man diese Planungen parallel hätte, durchführen und abschließen müssen, herrscht an viel Stellen noch immer eine unzureichende Planung und Informationslage. Dieser Zustand ist für mich nicht länger haltbar und zumutbar. Dieses Thema muss endlich in professionelle Hände gegeben werden, um nennenswerte Fortschritte erreichen zu können. 

Sagen, was ist. – Livestreaming für mehr Teilhabe!

Gestern wurde das Thema Livestreaming von Ausschuss- und Ratssitzungen einmal mehr aufgeschoben. Einmal mehr wurde sich nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einer Arbeitsgruppe zu dem Thema geeinigt, die noch einmal zusammenkommen soll, um eine Klärung herbeizuführen. Zufrieden und Glücklich bin ich mit dem Beschluss in keiner Form. Auch die Argumente kann ich an vielen Stellen nicht nachvollziehen, sind sie in sich doch unausgewogen und müssen zusätzlich eingeordnet werden. Aber eines nach dem Anderen.

Schauen wir zunächst einmal darauf, was für ein Livestreaming der Ausschuss- und Ratssitzungen spricht. Die beiden wesentlichen Themen an dieser Stelle sind Teilhabe und Transparenz, die wir den Langenfelder*innen schuldig sind, denn wir sind gewählte Vertreter*innen und sprechen nicht für uns, sondern die Bürger*innen. Neben der Teilhabe von Risikogruppen in Zeiten der Corona-Pandemie, gibt es für mich noch eine Gruppe, die in der gestrigen Diskussion leider mit keiner Silbe erwähnt wurde: Bürger*innen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen auch ohne Corona nicht an den Sitzungen teilhaben konnten, oder können. Auch diesen Menschen müssen wir es ermöglichen, dass sie die Ziele, Argumente und Forderungen der Politik sowie die zugehörige Debatte erleben und so an ihr partizipieren können. Ist es ihnen nicht möglich persönlich an Sitzungen teilzunehmen, muss dies mindestens in digitaler Form zu erreichen sein. Selbstverständlich würde durch ein Streaming auch die, von allen Seiten stets geforderte, Transparenz unseres Handelns als Politik sichergestellt.

Als Gegenargument wurden gestern Abend die Persönlichkeitsrechte der kommunalen Politiker*innen sowie Bedenken über die Technik ins Feld geführt. Während ich das Argument der Persönlichkeitsrechte in Bezug auf die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung nachvollziehen kann, ist diese Logik für Kommunalpolitiker*innen nicht mehr gegeben. Wir alle haben uns, auch wenn es ein Ehrenamt ist, von Bürger*innen wählen lassen. Wir haben uns wählen lassen, weil wir die Bürger*innen in Langenfeld vertreten möchten. Damit wurde Jeder und Jede von uns zu einer Stimme der Bürger*innen. Wie wir uns in Sitzungen verhalten, was wir dort fordern und wie wir abstimmen, unterliegt also in erster Linie dem öffentlichen Interesse. Denn wir sitzen dort – wie bereits erwähnt – nicht als Person, sondern als gewählte Vertreter*innen. Die Bürger*innen, die nicht persönlich an Sitzungen teilnehmen können, haben daher ein Recht darauf mitzuerleben, was ihre Vertreter*innen fordern und umsetzen (wollen).

Vertrauen in die Politik können wir nur schaffen, indem wir die versprochene Transparenz auch leben. Das Livestreaming ist ein wesentlicher Teil, um diese her- und sicherzustellen. Zudem verlangen wir von zahlreichen Gruppen, dass sie Ton- und Videostreaming nutzen, um beispielsweise unsere Schüler*innen zu unterrichten. Geht es um Ausschuss- und Ratssitzungen hat man auf einmal jedoch Zweifel an der eingesetzten Technik. Eine Technik, die seit Jahren erprobt ist. Nur die Anwendung, das Erleben und (insbesondere) die positive Erfahrung kann Vertrauen in Neues schaffen. Wir sollten daher mit allen Menschen den Schulterschluss wagen, denen wir schon heute Ton- und Bildübertragung abverlangen und so zugleich zeigen, dass auch wir in die eingesetzte Technik vertrauen und bereit sind diese auch im Rahmen unseres Ehrenamtes und politischen Wirkens anzuwenden.

Was gibt uns sonst noch das Recht für andere Personengruppen auch andere Maßstäbe hinsichtlich des Persönlichkeitsrechtes anzusetzen, als bei und Politiker*innen? Richtig, nichts und niemand!

Themen bis in das letzte Details auszudiskutieren schafft kein Vertrauen. Vielmehr befürchte ich, dass Bedenken am Ende die Oberhand behalten und noch stärker werden, als zuvor. Ich werbe daher um folgendes:

Lasst uns neues wagen, ein Livestreaming umsetzen und so erkennen, dass alle technischen Möglichkeiten stets den hohen Anforderungen des Datenschutz und BSI-Grundschutz für technische Installationen gehorchen. Wir haben in Deutschland hierfür bereits die höchsten Standards, die auch von den technischen Möglichkeiten erfüllt werden.

Machen, was zählt. – NEIN zur WM in Katar!

6500 Gastarbeiter, vorwiegend junge Männer, ließen Ihr Leben auf den Baustellen für die WM in Katar – wahrscheinlich sogar noch mehr! Das Jahr 2020 ist in diesen Zahlen nämlich noch nicht enthalten. Die Regierung in Katar schreibt in einem Statement gar das folgende:

Die Todesrate liege bei der großen Anzahl von Gastarbeitern demografisch betrachtet im erwartbaren Rahmen.

Ich halte das für eine mehr als deutliche Überschreitung der Geschmacklosigkeit! Es ist nicht nur genug, sondern es sind zu viele Opfer, sage ich. Zu viele Opfer, als dass man an einem solchen Ereignis noch guten Gewissens teilnehmen kann und darf. Wer vorgibt eine hohe Moral und Ethik zu besitzen, muss nun auch die logischen Konsequenzen ziehen. Ob der DFB moralisch und ethisch auf solch klaren Pfaden wandelt, war bereits in der Vergangenheit oft fragwürdig. Nun wird es sich beweisen müssen, ob der Kompass noch stimmt/zu korrigieren ist, oder ob Geld mehr wert hat, als zahllose Menschenleben und Menschenrechte.

Für mich steht indess schon heute fest, dass es bei weitem zu viele Opfer gegeben hat. Daher werde ich dieses Ereignis, in einem Land, dass eine WM auf den Gräbern der Opfer und der Menschenrechte austragen will, boykottieren. Ich werde mir daher keine Spiele in Funk und Fernsehen anhören, oder ansehen. Auch ist solch eine Nationalmannschaft, die dennoch an diesem Spektakel teilnimmt, für mich nicht mehr Vorbild und Aushängeschild unseres Landes, sondern das genaue Gegenteil.

Anstatt weiter Geld in die WM-Teilnahme zu investieren, sollten wir es wohl eher auf anderem Wege der Gastronomie und Veranstaltungsbranche zukommen lassen.

Machen, was zählt. – JA, zum Livestreaming!

JA, zum Livestreaming von Rats- und AusschusssitzungenLiebe Langenfelderinnen, liebe Langenfelder, in der kommenden Ratssitzung, am 16. März 2021, wird sich entscheiden ob Sie künftig auch die Möglichkeit haben – dank Streaming – zu Hause auf Ihrer Couch an Rats- und Ausschusssitzungen teilzunehmen. Der Ausgang scheint aktuell leider noch vollkommen offen.

Während die Rückmeldungen der sachkundigen Bürgervertreter*innen, mit 96% Zustimmung und 4% Ablehnung, klar für ein Livestreaming sprechen, sieht es bei den Ratsmitgliedern bereits deutlich anders aus. Hier haben bislang lediglich 62% Ihr Einverständnis für eine Übertragung erklärt. 16% haben eine Übertragung Ihrer Bild- und/oder Tondaten bereits abgelehnt und 22% haben sogar keinerlei Rückmeldung an die Verwaltung abgegeben. In Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung, die auch hier vor Ort ein wichtiges und zugleich schwieriges Unterfangen ist, empfinde ich die Zeichen, die dieser Entscheidung vorweg gehen außerordentlich bedenklich.

Sowohl im Sinne der Transparenz, als auch in Bezug auf die Tatsache, dass wir als Kommunalpolitiker eine klare Vorbildfunktion haben. Diese Vorbildfunktion heißt für mich auch, dass wir den Mut haben, durch Digitalisierung für mehr Transparenz und Teilhabe am politischen Geschehen zu sorgen.

Daher mache Ich mich am kommenden Dienstag für die schnelle Umsetzung des Livestreaming von Rats- und Ausschusssitzungen stark.

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