Sozialdemokrat aus Überzeugung!

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Tausende sagen nein zu Faschismus!

4000 Menschen waren es heute allein in Langenfeld, die gegen Faschismus, Rechtsextremismus und die AfD auf die Straße gingen. 4000 Menschen, die für die Demokratie kämpfen. 4000 von vielen Tausenden im ganzen Land, die nicht mehr verstummen dürfen.

„Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.“ 

Otto, Wels (23. März 1933)

Mit diesen Worten begründete der Sozialdemokrat Otto Wels das ‚Nein‘ der SPD zum Ermächtigungsgesetz, das einen Tag später verabschiedet werden sollte. Von den 94 Sozialdemokraten, die geschlossen und als einzige Partei gegen das Ermächtigungsgesetz stimmten, bezahlten 24 mit ihrem Leben. Am 22. Juni 1933 wurde die SPD schließlich durch Reichsinnenminister Wilhelm Frick als ‚volks- und staatsfeindliche Organisation‘ verboten.

Es ist nicht mehr der Anfang. Wir sind mittendrin!

‚Wehret den Anfängen!‘ war damals bereits Vergangenheit und ist es auch heute wieder. Aber es ist noch nicht zu spät für ein klares ‚Nie wieder!‘. 

Denn erneut sitzen Faschisten – hier Mitglieder der Werteunion und der AfD – in geheimen Treffen zusammen und spinnen Remigrationsphantasien mit Nazis. Remigration von Asylsuchenden, Geduldeten Zuwandernden, Zuwanderern mit Aufenthaltsgenehmigung und ’nicht assimilierten Deutschen‘. Die Rede ist, um es ganz klar zu sagen, von Deportation und politischer Verfolgung derer, die anders denken als die AfD. Darunter zählen alle Mitglieder demokratischer Parteien, die sich dem Weg der AfD nicht anzuschließen bereit sind. 

Die Demos und Kundgebungen sind nicht nur richtig, sondern auch notwendig. Faschisten dürfen nie wieder in Regierungsämter kommen – gleich wie schwer die Zeiten sind!

Ich möchte an dieser Stelle die Gedanken von Erik Flügge mit Euch und Ihnen teilen: Natürlich muss man reflektieren, woher dies kommt. Und bei aller berechtigten Kritik, muss man sich auch einmal offen eingestehen, ob die Regierungsunzufriedenheit wirklich allein an der Regierungsleistung liegt, oder ‚rein zufällig‘ gerade zeitgleich in D, F, PL, UK, den USA, in ES usw. auftritt. Glauben sie wirklich, dass sich alle Demokratien zeitgleich verwählt haben, oder sind die Krisen schlicht komplexer als sonst und damit Lösungen strukturell unbefriedigender? – Kleiner Tipp: Letzteres stimmt.

Daher wünsche ich mir als Demokrat vor allen Dingen eines: dass all die Menschen, die für die Demokratie und gegen rechtes Gedankengut auf die Straßen gehen, am Ende auch Demokraten in die Parlamente wählen – gleich wie schwer und schmerzhaft der Weg nach vorne, auch unter demokratischer Regierung, sein wird.

Unsere Botschaft an Faschisten und Rassisten sollte, in Anlehnung an Otto Wels, heute mehr denn je lauten

„Die Kommentarspalten in unseren Sozialen Medien könnt Ihr uns nehmen, aber unsere Demokratie und unsere Parlamente bekommt Ihr nicht!“

Sascha Vilz (02. Februar 2024)

Machen, was zählt. – Alle Entlastungen im Überblick!

Nahezu alle Diskussionen in Presse, Funk, Fernsehen sowie den Sozialen Medien berücksichtigen aktuell lediglich die Teile des Entlastungspaket III, die der persönlichen – oft populistischen – Argumentationslinie zuträglich sind. Eine vollständige Darstellung sucht man zumeist vergebens. Ich will daher an dieser Stelle versuchen einen vollständigen Überblick über die Entlastungen, für Beziehende von staatlichen Hilfen, Rentnerinnen und Rentner, Studierende, Schülerinnen und Schülern sowie geringe und mittlere Einkommen geben, um diese sachlich mit Ihnen zu diskutieren. Hierzu werde ich die Entlastungen in Kategorien unterteilen, um eine bessere Übersicht zu gewährleisten. 6 Kategorien mit 14 konkreten Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, zeichnen das größte Maßnahmenpaket aus, welches bislang beschlossen wurde. 

Allgemeine Entlastungen 

Energiekosten. Die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch wurde bereits bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Zusätzlich wird die Ampel-Koalition eine sogenannte Gas- und Strompreisbremse für den Basisverbrauch einführen. Da der Ölpreis an den Gaspreis gekoppelt ist, wird sich das auch positiv auf den Ölpreis auswirken. Alle drei werden hierdurch für Verbraucherinnen und Verbraucher sinken. Und auch die zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises wird zunächst um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Wichtig zu wissen ist, dass sich hierdurch auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr verschieben. Diese, wie auch alle in der Folge genannten Maßnahmen, greifen bereits zum 01. Januar 2023. So werden die gestiegenen Energiekosten der Haushalte zumindest minimiert. Vollkommen abgewendet werden können diese jedoch wahrscheinlich auch mit dem Paket i.H.v. nun 265 Milliarden Euro nicht. 

Nahverkehr wird kostengünstiger. Es wird an einer Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket gearbeitet. Ziel sei ein Ticket im Rahmen von etwa 49 bis 69 Euro pro Monat. Die Bundesregierung will den Ländern für ein bundesweites Nahverkehrsticket jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Jedoch ist eine Beteiligung der Länder in gleicher Höhe notwendig. Die Einführung hängt daher noch von den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ab, die aktuell noch nicht abgeschlossen sind. In NRW ist derzeit ein 30 Euro Ticket im Gespräch.

Verlängerung bestehender Entlastungen. Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert. Gleiches gilt für die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent..

Entlastungen für Arbeitnehmende

Abbau der kalten Progression. Die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif werden angepasst. Davon profitieren ab dem 1. Januar 2023 rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer. Insgesamt also die 70% der Bevölkerung, die als Gering- und Normalverdienende die wesentliche Arbeitsleistung dieses Landes schultern müssen

Doppelbesteuerung der Rentenbeiträge wird abgeschafft. Die Doppelbesteuerung der Rentenbeiträge wird aufgehoben. Rentenbeiträge können ab dem kommenden Jahr als Sonderausgaben voll abgesetzt werden. Eine im Koalitionsvertrag geplante Reform kommt somit zwei Jahre früher als geplant. Künftig werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.

Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Pro Homeoffice-Tag ist somit auch weiterhin ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro, maximal 600 Euro jährlich, möglich.

Mindestlohn ist gestiegen. Der Mindestlohn ist auf 12 EUR pro Stunde erhöht worden. Durch das Zusammenspiel mit der Abschaffung der Doppelbesteuerung bei den Renten, der Anhebung der Sozialversicherungsgrenze auf 2000 Euro sowie den Abbau der kalten Progression wird das – seit 2010 nicht mehr gesetzlich verankerte – Lohnabstandsgebot zwischen Arbeitnehmenden und Bürgergeldempfangenden erneut realisiert.

Entlastungen für Eltern mit Kind

Kindergeld wird erhöht. Das Kindergeld wird zum 1. Januar für das erste, zweite und dritte Kind auf 237 Euro im Monat erhöht. Die zunächst nur für die ersten beiden Kinder geplante Erhöhung wird auf das dritte Kind ausgeweitet. Zusätzlich wird der Kinderzuschlag zum 1. Januar 2023 nochmal einmal auf 250 Euro im Monat angehoben.

Entlastungen für Rentnerinnen, Rentner und Studierende 

Einmalzahlungen der Energiepauschale. Rentnerinnen und Rentner werden zum 1. Dezember 2022 auch die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten. Studenten und Fachschülerinnen und Fachschüler werden diesmal ebenfalls berücksichtigt und erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Entlastungen für geringe Einkommen

Sozialversicherungsgrenze wird angehoben. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird zum 1. Januar 2023 auf monatlich 2000 Euro angehoben. Bereits gesetzlich geregelt ist, dass diese Grenze zum 1. Oktober 2022 von 1300 auf 1600 Euro ansteigt.

Das Bürgergeld kommt. Zum 01. Januar 2023 wird das neue Bürgergeld Hartz IV ersetzen. Anspruchsberechtigte erhalten ab dann 502 Euro im Monat. Der Betrag wird damit deutlich über dem aktuellen Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro für Alleinstehende ohne Kinder liegen. Damit kommt – neben der Abschaffung der Doppelbesteuerung bei der gesetzlichen Rente – die dritte Reform aus dem Koalitionsvertrag wesentlich früher.

Die Wohngeldreform kommt. Das neue Wohngeld erweitert den Kreis der Berechtigten auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger und führt zudem eine dauerhafte Klima- und eine dauerhafte Heizkostenkomponente ein, die sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten am Energiemarkt richten werden. Als kurzfristige Maßnahme wird von September bis Dezember 2022 einmalig ein weiterer Heizkostenzuschuss an Bezieherinnen und Bezieher gezahlt. Dieser umfasst 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro. Die Reform ist die vierte große Reform, die bereits im Koalitionsvertrag verankert war.

Entlastungen für die Wirtschaft

Programm für energieintensive Unternehmen. Die Bundesregierung wird ein Programm für energieintensive Unternehmen auflegen, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Außerdem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden.

Finanzierung

Um das Gesamtpaket in Höhe von über 265 Milliarden Euro zu finanzieren plant die Bundesregierung, die international vereinbarte Mindestbesteuerung für internationale Unternehmen national umzusetzen. Zudem wird die EU weitere Preisdämpfungen auf den Energiemärkten entwickeln und umsetzen. 

Fazit

Das aktuelle Entlastungspaket ist, wie auch die Krise durch einen Krieg an Europas Grenzen, in seinem Ausmaß und Wirkung der größte Einschnitt in Deutschland seit Jahrzehnten. Ich bin überzeugt, dass dieses Paket vielen Auswirkungen der Krise begegnet und diese abzufedern in der Lage sein wird. Einen Krieg in Gänze abzufedern, wird jedoch kein Entlastungspaket und keine Regierung Europas in der Lage sein. Ich hoffe dennoch mit meiner Auflistung ein wenig Transparenz hergestellt und Ihre Sorgen und Nöte zumindest ein wenig gelindert zu haben.

Sagen, was ist. – Krisenmanagement mit Bedacht!

Ich lese und höre dieser Tage immer wieder reichlich Unmut zum Krisenmanagement der Bundesregierung. Und bei all diesen Bekundungen fehlt mir das reflektierte Handeln derjenigen Personen, die ihren Unmut äußern. Die Frage, welche man sich vorab nämlich stellen muss, ist ob man eine Krise überhaupt fehlerfrei managen kann? Und hier geht es nicht nur um eine Wirtschafts-, oder Finanzkrise, wie wir sie unzählige Male erlebt haben, sondern um einen Krieg an Europas Grenzen, mit schweren wirtschaftlichen Folgen für ganz Europa.

In Bezug auf das Handeln von Olaf Scholz scheint ein gern gezogenes Argument zu sein, dass sich der verstorbene Altkanzler Schmidt „im Grabe umdrehen würde, ob dieses Handelns“. Weiter heißt es täglich mehrfach in den Sozialen Medien, dass die Methoden und Maßnahmen der Regierung derart gewählt seien, dass wir inzwischen in einer Diktatur leben würden. In meinen Augen sind beide Aussagen nicht nur falsch, sondern auch außerordentlich Geschichtsvergessen. Wir sind heute so weit von einer Diktatur entfernt, wie es eben geht. Und die Bewältigung der aktuellen Krisen achtet den Rechtsstaat weit mehr, als es das Krisenmanagement eines Helmut Schmidt seiner Zeit getan hat.

Um zu verstehen, warum dies so ist, muss man einen Blick auf den „Deutschen Herbst“ im Jahr 1977 werfen. Heute wird Helmut Schmidt für sein damaliges Handeln gefeiert. Würde er es in der aktuellen Situation zur Anwendung bringen wären die Schreie, dass wir in einer Diktatur leben, wohl weit größer, als sie es derzeit sind. Nicht umsonst bezeichnete Helmut Schmidt diese Zeitspanne später als „die schwerste Krise des Rechtsstaats seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland“. Was war passiert, das diese Einstellung in Schmidt hervorgerufen hatte? Was hatte er getan?

Um das Handeln des Bundeskanzlers abzusichern, schuf die damalige Bundesregierung nicht weniger als zwei Krisenstäbe, der kleine und der große Krisenstab genannt. Diese Exekutivorgane, waren von der Verfassung nicht vorgesehen und insofern weder legal noch legitim. Während der Schleyer-Entführung wurde alle Entscheidungen durch eben diese beiden Krisenstäbe getroffen und das Parlament mit seinen Beratungs- und Kontrollfunktionen spielte nur noch eine untergeordnete Rolle. Die Hinzunahme einer Nachrichtensperre würde heute wohl ebenfalls nur Wasser auf die Mühlen der Protestler sein und als Zensur bezeichnet werden, war die sogenannte vierte Gewalt, qua dieser Entscheidung, in dieser Zeit doch ein Erfüllungsgehilfe der Politik (Quelle: https://www.deutschland.de/de/topic/politik/bis-zur-grenze-des-rechtsstaats).

All dies passiert heute nicht. Stattdessen werden Expertenkommissionen geschaffen, die Beschlussvorlagen daraus jedoch letzten Endes im Bundestag öffentlich eingebracht, debattiert und beschlossen. Unter Mitwirkung oder Ablehnung der Opposition, aber keineswegs hinter verschlossenen Türen in Krisenstäben mit Exekutivgewalt. Zwar gibt es seit der Corona-Pandemie die Möglichkeit einen Krisenstab mit teil-exekutiven Rechten auszustatten, ein solcher Krisenstab ist jedoch bislang nicht einberufen worden, um der Krise zu begegnen. Stattdessen setzt die Bundesregierung auf das Parlament, welches bekanntermaßen, nicht nur mit Freunden der Demokratie sondern auch offen demokratiefeindlichen Strömungen besetzt ist. 

Das ist gut so! Und es muss auch so bleiben, will man die Menschen erreichen, sobald die Maßnahmen greifen. Und derer gibt es zahlreiche. Mindestlohnerhöhung, Bürgergeld, Wohngeldreform, Einführung des Energiegelds, Energiepreisdeckel für den Basisverbrauch, steuerliche Absetzbarkeit der Rentenbeiträge, Abschaffung der kalten Progression und viele mehr. Ohne Frage wird das Leben in Deutschland dennoch teurer werden. Aber wir sind und bleiben nach wie vor eines der wohlhabendsten Länder der Welt. Den Wohlstand gilt es jedoch gerecht zu verteilen, damit ein jeder Mensch in unserem Land von seinem Einkommen auch wirklich gut leben kann. Dazu müssen die Leistungsträger, nämlich die oberen 10% und die Konzerne mit übermäßigen Gewinnen, einen wesentlichen Teil der Kosten tragen. Anders wird es nicht funktionieren die Schere der Einkommen endlich wieder zu schließen. 

Standpunkt. – Digitalisierung im Schneckentempo!

Bevor wir über den Status der Digitalisierung in der Stadtverwaltung Langenfeld reden, müssen wir uns einmal mehr mit den zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen befassen. Durch eine Änderungen des Grundgesetzes vom 13. Juli 2017 wurde einem wesentlichen Artikel, Art. 91c GG ein Absatz 5 angefügt.

Auf dieser Grundlage wurde dann das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14. August 2017 beschlossen. Dieses Gesetz will die Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen miteinander vernetzen, um die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland zu beschleunigen. Es verpflichtet daher Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Insgesamt wurden knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog  sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (zum Beispiel „Familie & Kind“ und „Unternehmensführung & – entwicklung“) zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.

Auch das Erbringen elektronischer Nachweise und die elektronische Bezahlung in Verwaltungsverfahren wird erleichtert. Darüber hinaus werden Grundsätze der elektronischen Aktenführung und des ersetzenden Scannens festgelegt.

Das hierüber hinaus beschlossene E-Government-Gesetz verpflichtet die Verwaltung im Weiteren dazu, einen elektronischen Zugang zu eröffnen. Mit dem E-Government-Gesetz werden – als unterstützende Gesetzgebung – neben der qualifizierten elektronischen Signatur weitere sichere Technologien zugelassen und festgelegt, die die Schriftform elektronisch und rechtsverbindlich ersetzen. Hierfür wurden zwei Technologien identifiziert, mit denen alle Funktionen der Schriftform abgebildet werden können:

  1. De-Mail mit der Versandoption „absenderbestätigt“, welche eine „sichere Anmeldung“ voraussetzt
  2. Web-Anwendungen der Verwaltung in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung durch die eID-Funktion des neuen Personalausweises

Außerdem erlaubt eine Rechtsverordnungsermächtigung der Bundesregierung die rasche Anpassung an die deutschland- wie europaweite technologische Weiterentwicklung.

Einige werden jetzt fragen: Warum erzählt er uns das alles? Nun ja, es bedeutet, dass auch Kommunen bereits seit August 2017 wissen, dass den Bürgerinnen und Bürgern alle Verwaltungsabläufe ab Ende 2022 – neben dem traditionellen Gang aufs Amt – auch vollständig digital angeboten werden müssen, inkl. der hierfür notwendigen Identitätsüberprüfungen, beispielsweise bei Beantragung eines neuen Personalausweises.

Über drei Jahre sind seither vergangen. Und was hört man aus der Stadtverwaltung? Nichts, oder zumindest nicht viel. Weder erhält man regelmäßig eine aktuelle Information zum Stand der Umsetzung, noch wecken vereinzelte Äußerungen großes Vertrauen in die fristgerechte Umsetzung. So ist nicht bekannt wie viele, der oben genannten 600 Verwaltungsleistungen durch unsere Stadtverwaltung direkt erbracht werden. Zudem scheint schon die digitale Sperrmüllanmeldung ein Ding der Unmöglichkeit zu sein. So hieß es hier Anfang 2020 zuletzt „die digitale Sperrmüllanmeldung ließe sich nicht so einfach umsetzen, da die involvierten System und Bereiche die Komplexität des Prozesses ungleich größer machen, als manche glauben möge“. Dir Folge: in der Stadtverwaltung Langenfeld scheint Digitalisierung bis heute ein Angstgespenst zu sein. Ich habe zumindest bislang noch keinen Verwaltungsablauf wirklich in digitaler Form erkennen können.

Dass die Verwaltung die Umsetzung bis zum gesetzten Zieltermin der Gesetzgebung wird realisieren können halte ich für außerordentlich fraglich.

Sagen, was ist. – Über Corona, „Mütend sein“, und eine lange MPK!

Mütend. Ein Wort das auch mir dieser Tage, nachdem ich seine Erklärung gelesen habe, nicht mehr aus dem Kopf gehen will und immer häufiger über den Weg läuft. Was das ist? Nun, gerne will ich wiedergeben welche Definition man hierzu im Netz findet. Dort heißt es zu dieser Wortneuschöpfung:

„Wir sind müde. Pandemiemüde. Und wir sind wütend. Müde von Lockdown zu Lockdown zu denken. Müde über Wellen zu sprechen. Masken nein, dann Masken ja. Schnelltest erst nicht, dann kann es nicht schnell genug gehen. Schulen auf, Schulen zu, dann wieder auf. Statistiken von Gewaltbereitschaft, Krankenhausbetten, Mutationen und Fernsehauftritten. Wütend. Erst Schutzmaterial, was fehlt, dann Impfstoff. Eine Wirtschaft, die am Boden ist. Viele kaputte Existenzen. Ein Impfstoff, der in Rekordzeit entwickelt, dann erst schlecht geredet wird, den dann aber alle haben wollen. Ein anderer Impfstoff, der erst nur für unter 65jährige zugelassen wird, dann doch nicht. Der, kurz vor der Massenverteilung, aus dem Verkehr gezogen wird, weil extrem seltene Nebenwirkungen im Raum stehen. Dessen Verimpfung dann nach wenigen Tagen weitergeht.“

Ich finde diese Beschreibung passt ganz gut zu dem was ich selber fühle und täglich mit zunehmender Tendenz erlebe. Aber woran liegt das? Hierzu muss man – in der aktuellen Corona-Politik – gar nicht so weit zurückgehen. Es genügt bereits in den November 2020 zu schauen, um das ganze Dilemma der gestrigen Konferenz der Ministerpräsident*innen mit Kanzlerin Merkel zu verstehen. 

Der Soft-Lockdown im November läutete nämlich eine Endlosschleife ein, die zuvor durch Karl Lauterbach bereits so prognostiziert wurde. Dieser forderte bereits im November einen kurzen, aber harten Lockdown. Schnell wurde daher klar, dass wir die Zahlen durch diesen weichen Lockdown nicht in ausreichendem Maß würden gesenkt bekommen. Dies zeigt auch eine Übersterblichkeit von ca. 50.000 zusätzlichen Toten, die ausschließlich auf November und Dezember 2020 zurückgeht und trotz ausgebliebender Grippewelle eintrat. Nicht auszudenken was geschehen wäre, hätte es den weichen Lockdown nicht wenigstens gegeben. Traurige Wahrheit ist auch, dass das bereits existierende Ungleichgewicht nur verschärft wurde, da nicht logisch zu erfassen war, warum nur einzelne Branchen zur Schließung gezwungen wurden, während andere munter weiter machen durften. Wir hätten damals schon, wie von den meisten Wissenschaftlern empfohlen, einen kurzen, aber wirklichen harten Lockdown fahren müssen. 

Dies hätte uns nicht nur eine massive Senkung der Zahlen gebracht, sondern uns zu einer wesentlich besseren Ausgangssituation verholfen, als es die Stagnation auf einem hohen Niveau der Corona-Zahlen aktuell ist. Zudem wären die neuerlichen Einschnitte für alle Branchen kurz, aber absehbar gehalten worden, anstelle der anhaltenden Unsicherheit, die wir erleben müssen. Statt mit Auftreten der Mutation im Januar klar und logisch zu handeln, wurde dies indes erneut unterlassen. Stattdessen wurden Beschlüsse verkündet, an denen auch ich immer weniger Logik zu erkennen in der Lage bin. Zudem sehe Ich eine Umsetzung des Gesundheitsministeriums, im Bereich der Impfungen und der Teststrategie, die ebenfalls zu wünschen übriglässt. 

Ich wage die Behauptung, dass das Fehlversagen der Landesregierungen, und der hiermit verbundenen Ministerpräsidentenkonferenzen, neben machtpolitischen Spielen in Zeiten einer Krise (die ich zutiefst verachtenswert finde, wenn ich hiermit Recht haben sollte) auch an einer massiven Ideen- und Perspektivlosigkeit liegt, die auf ein viel zu zögerliches und ängstliches Handeln im November 2020 zurückgeht. Ein Handeln, welches zu einer Situation geführt hat, die man fälschlicherweise durch den Soft-Lockdown überstanden glaubte. Es ist zwar zum Haare raufen und unfassbar, aber jetzt, in der derzeitigen Lage, mit erneut steigenden Infektionszahlen, ist ein Lockdown angebracht – so schmerzhaft dies auch klingen mag. 

Auf diesem Niveau kann man nicht öffnen und „einfach lernen mit dem Virus zu leben“, da unsere Krankenhäuser hierdurch kollabieren würden. Man stand am Montag mit dem Rücken zur Wand und konnte nur noch reagieren, da man sich die Chance endlich in ein Agieren zu kommen bereits vor Monaten unwiederbringlich verbaut hat. Was Ich der Runde der Ministerpräsidenten zum Vorwurf mache ist nicht, dass man nun auf einen kurzen, knackigen Oster-Lockdown setzt, um die Zahlen so weit in den Griff zu bekommen, dass man sich – und uns – endlich wieder Perspektiven eröffnet. Es ist vielmehr die Tatsache, dass man erneut mit zweierlei Maß misst. Wieder erlässt man eine Verordnung, die nicht alle gleichbehandelt. Wieder erlässt man eine Verordnung, die in sich sowohl unlogisch als auch ungerecht ist. Das darf, nein das muss man, auch als Kommunalpolitiker, ansprechen und kritisieren. 

Liebe Landes- und Bundespolitik, fasst endlich logische Beschlüsse, die alle Betroffenen gleichberechtigt betrachten und sich gut erklären lassen. Mehr noch, erklärt Eure Beschlüsse selber endlich auch gut und verständlich. Genau das passiert derzeit nämlich in keiner Art und Weise! Sonst müsst Ihr Euch nicht wundern, dass inzwischen nicht nur Bürgerinnen und Bürger mütend sind, sondern auch wir, als Kommunalpolitiker. Schließlich bekommen wir den Unmut der Bürgerinnen und Bürger vor Ort direkt ab.

Sagen, was ist. – Home-Office Pauschale

Seit Bekanntgabe der Planungen zu einer Home-Office Pauschale wird das Thema in den Medien heiß diskutiert. Viele kritisieren, dass wieder einmal nur diejenigen von der Pauschale profitieren, die ohnehin gut verdienen. Dass diese Sicht der Dinge nicht alles erfasst, und warum ich die besagte Pauschale befürworte, will ich in dem heutigen Standpunkt näher erläutern.

Dazu muss auch die Frage gestellt werden, wer – oftmals seit Beginn der Corona-Pandemie – im Home-Office arbeitet. Insbesondere kritische Beiträge scheinen hier lediglich die Management-Positionen eines Unternehmens zu betrachten. Ein Trugschluss. Fest steht für mich auch ganz allgemein, dass Menschen deren berufliche Existenz durch Corona bedroht ist, dringend mehr und wirksamere Hilfen benötigen, als dies aktuell oft der Fall ist. Dennoch dürfen wir hier nicht Teile der Bevölkerung gegeneinander ausspielen. Und eben dies passiert in den zahlreichen Diskussionen, die derzeit geführt werden.

Die Verlagerung ins Home-Office betrifft eben nicht nur all jene Arbeitnehmer*innen, die in Führungspositionen sind. Sie betrifft auch Menschen, die oft selbst einen zu schlecht bezahlten Arbeitsplatz haben, wie Mitarbeitende in Call-Centern, die Assistenz der Geschäftsführung und viele mehr. Auch Angestellte, die oft nicht besser verdienen als eine Fachkraft im Handwerk, sind somit von der Verlagerung der Arbeit ins Home-Office betroffen.

Bisher konnten diese Menschen, wie im Übrigen alle Arbeitnehmer*innen, für ihre Fahrten zur Arbeit – sei die Strecke auch noch so kurz – eine Pendlerpauschale in den Werbungskosten absetzen. Nun entfällt diese jedoch in weiten Teilen, während bei vielen Betroffenen die private Stromrechnung um 15% bis 40% steigt, da permanent ein Rechner inkl. Zusatzhardware – wie ein Monitor – läuft, das Headset und das Diensthandy täglich zu Hause geladen werden müssen, anstatt im Büro, und, und, und. Von den zusätzlichen Nebenkosten für Heizung und Wasser, deren Gebühren ebenfalls steigen, ganz zu schweigen. Gleiches gilt auch für den allgemeinen Bürobedarf (Papier, Stifte, privater Drucker, o.ä.) sowie Kosten für Einkäufe und dem Kochen des Mittagessen.

Ich habe derzeit als einfacher Angestellter wöchentlich höhere Kosten, als in fünf Tagen die Woche, an denen ich ins Büro fahre. Selbst wenn ich dort täglich die Kantine aufsuche. Und das obschon die meisten Angestellten kaum besser verdienen, als Fachkräfte im Handwerk. Auch wir gehören zu den 70% der Menschen in Deutschland, die oft mit einem weit geringeren Lohn, als dem deutschlandweiten Durchschnitt leben und eine Familie versorgen müssen. In stets teurer werdenden Mietwohnungen, bei steigenden Nebenkosten und so weiter.

Zweifelsohne verdienen zahlreiche Menschen, die nach wie vor täglich zur Arbeit fahren, weniger als ich, wenn nicht gar einen Hungerlohn. Daran muss sich etwas ändern! Gleiches gilt selbstverständlich auch für Menschen, die aufgrund der Pandemie dringend weiterer Hilfen benötigen, um ihre Existenz nicht zu verlieren. Aber Menschen im Home-Office verdienen nicht per se besser, wie manche Kommentare versuchen Glauben zu machen. Und es ist Aufgabe der Politik die Mehrbelastung – auch dieser Menschen – so gering als eben möglich zu halten, um auch deren Existenzen zu schützen. Ein richtiger Schritt, in die richtige Richtung.

Sagen, was ist. – Die Grundrente kommt. Ein erster Schritt zu mehr Sozialstaat!

Liebe Langenfelderinnen und Langenfelder,

der aktuell Beschluss zur Einführung der Grundrente, die 1,3 Mio. Menschen in Deutschland helfen wird, ist in aller Munde. Daher möchte auch ich meine persönliche Einschätzung zu der Entscheidung von gestern mit Ihnen teilen. Ja, ich freue mich sehr darüber, dass die Grundrente nun endlich beschlossene Sache ist! Endlich ist die CDU/CSU-Fraktion eingeknickt und hat dem Gesetzesentwurf in weiten Teilen unverändert zugestimmt. Die Anspruchsprüfung durch die Rentenkasse, mussten wir allerdings als Wermutstropfen schlucken.

Viel nachdenklicher stimmt mich allerdings, dass FDP, Grüne und Linke gegen diesen wichtigen Schritt gestimmt haben. Ich stimme den drei Parteien durchaus zu, dass wahrscheinlich noch immer zu viele Menschen durch’s Raster fallen werden und somit auch weiterhin den Gang aufs Amt antreten müssen. Wenn FDP, Grüne und Linke es jedoch ernst gemeint hätten, mit ihrem Ruf nach mehr Sozialstaat und nach mehr wirklicher Anerkennung der zahlreichen benachteiligten Berufe und damit Menschen und Schicksalen, dann hätten sie diesem Gesetzesentwurf in der gestrigen Sitzung des Bundestages zustimmen müssen. Denn hierbei handelt es sich um einen ersten Schritt zu einem besseren, faireren Sozialstaat. 

Seit gestern ist nunmehr klar: FDP, Grüne und Linke haben zwar laut nach mehr Sozialstaat gerufen, es an Taten jedoch mangeln lassen. So muss man doch annehmen, dass sie niemals die Absicht hatten, ihre Forderung und lauten Töne auch in die Tat umzusetzen. Warum, so frage ich mich, kann man diesem wichtigen Schritt nicht zustimmen und alle weiteren, wichtigen Themen, wie den Mindestlohn, die Steigerung des Rentenniveaus und weitere Maßnahmen, unabhängig hiervon vorantreiben. Klar ist nämlich auch, dass die Grundrente genau den Generationen hilft, die bereits heute im Rentenalter sind, oder Dieses bald erreichen. Zu spät ist es für all diese Menschen, als dass eine lange, zähe Debatte um diese – ohne Zweifel richtigen und wichtigen – politischen Maßnahmen noch eine Verbesserung für sie realisieren würde.

Selbstverständlich dürfen wir die Nachfolgegeneration nicht vergessen. Um auch diese zu stärken, gilt es nun weitere Reformen, wie einen Mindestlohn i.H.v. 12 EUR, oder die Erhöhung des Rentenniveau auf 53% zu diskutieren und voranzutreiben. Heute aber darf es noch heißen: Glückwunsch lieber Hubertus Heil, Du hast um jeden Millimeter gekämpft. Ab Morgen sagen wir dann gemeinsam: „Schweiß abwischen, weitermachen, nächster Schritt!“

Herzlichst

Sascha Vilz

Sagen, was ist. – Vermögenssteuer kann zu mehr Gerechtigkeit beitragen!

Die wirtschaftliche und damit steuerliche Leistungsfähigkeit hängt nicht nur vom Einkommen ab, sondern auch vom Vermögen, über das die Steuerpflichtigen verfügen. Die Einnahmen aus den vermögensbezogenen Steuern – dazu zählen insbesondere Grund-, Vermögen-, Erbschaftsteuern – betragen in Deutschland gerade einmal 0,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das ist weniger als die Hälfte des Durchschnitts der entwickelten Länder. Das Präsidium der SPD stellte daher am 26. August 2019 seinen Entwurf für eine Neuregelung der Vermögenssteuer vor, die speziell für Hochvermögende gelten soll. Widerstand gibt es von den Unionsparteien.

Die Vermögenssteuer ist verfassungskonform

Die Vermögensteuer, die in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben wird, soll deshalb auf reformierter Grundlage wieder erhoben werden. Dabei werden realistische und aktuelle Immobilienwerte zu Grunde gelegt. Zugleich werden ausreichend hohe Freibeträge vorgesehen, so dass die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen, die über selbstgenutztes Wohneigentum und weitere Ersparnisse, etwa zur Altersvorsorge, verfügt, nicht betroffen ist. Bei einem Freibetrag von 500.000 Euro je Haushalt und einem Steuersatz von einem Prozent auf das den Freibetrag übersteigende Vermögen, wird nach neuen Schätzungen des DIW aus dem Jahr 2002 ein Aufkommen von jährlich 15 Milliarden Euro erzielt.

Die Erhebung einer Vermögensteuer ist zudem in Artikel 106 des Grundgesetzes ausdrücklich vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 1995 die damals erhobene Vermögensteuer für verfassungswidrig, weil Grund- und Immobilienvermögen gegenüber anderen Vermögensarten ungerechtfertigt günstiger behandelt wurde. Die Bundesregierung ließ die Vermögensteuer daraufhin 1996 auslaufen, anstatt eine verfassungsgemäße Reform in die Wege zu leiten. Durch die an Verkehrswerten orientierte Neubewertung von Immobilien würde den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genüge getan. Der von einigen angeführte „Halbteilungsgrundsatz“, nach dem die Einkommen nur so hoch besteuert werden dürften, dass mindestens die Hälfte beim Steuerpflichtigen verbliebe, steht der Vermögensteuer dagegen nicht im Wege. Mittlerweile hat 2006 auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass dieser Satz keine Wirkung hat. Einer Wiedereinführung einer reformierten Vermögensteuer steht verfassungsrechtlich also nichts im Wege.

Schieflage, statt Steuergerechtigkeit

Heute exisitert anstelle einer Steuergerechtigkeit, eine massive Schieflage in unserem Steuersystem. So hat sich das Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern inzwischen umgekehrt. Als direkte Steuern werden etwa Einkommens- und Körperschaftssteuer oder auch eine Vermögenssteuer bezeichnet, weil sie die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers berücksichtigen. Indirekte Steuern sind etwa die Umsatzsteuer, aber auch die EEG-Umlage, die alle Bürger zahlen, unabhängig ob sie über Vermögen verfügen oder vom Staat alimentiert werden. Heute kommen 60 Prozent aller Steuereinnahmen aus indirekten Steuern und 40 Prozent aus direkten Abgaben. Gerechter sei ein umgekehrtes Verhältnis, so die Meinung der Experten. Die Vermögensteuer führt zu mehr Steuergerechtigkeit. Die vermögensteuerpflichtigen Haushalte verfügen ganz überwiegend zugleich über ein hohes oder sehr hohes Einkommen. Die Reichtumsverteilung wird gerechter gestaltet. Nur knapp drei Millionen Steuerpflichtige sind betroffen – bei knapp 40 Millionen Haushalten und über 80 Millionen Menschen. Eine Anrechnung der Vermögensteuer auf die Einkommensteuer schwächt dagegen das Aufkommen und schont die Reichen und Superreichen.

Die Kosten für die Erhebung der Vermögensteuer liegen nach Schätzungen von Landesregierungen (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg) bei fünf Prozent. Im Vergleich zu den Kosten von zwei Prozent bei der Einkommensteuer und angesichts des hohen Aufkommens ist dies durchaus vertretbar.

Gute Gründe für eine Vermögenssteuer

Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass die Vermögenden Einbußen durch die Finanzmarktkrise bereits weitestgehend wieder ausgeglichen haben und die großen Vermögen weiter wachsen. Auf der anderen Seite haben die Wirtschaftskrise und die Rettungs- und Konjunkturpakete die Verschuldung der öffentlichen Haushalte auf neue Rekordhöhen getrieben. Es ist mehr als angemessen, die Reichen, deren Vermögen durch die Rettungspakete vor viel größeren Verlusten bewahrt wurden, in besonderer Weise zur Finanzierung der Krisenfolgen heranzuziehen. Die zunehmende Polarisierung der Vermögensverteilung, riesige Anlage suchende Finanzvermögen einerseits, wachsende Verschuldung vieler privater Haushalte und der Staaten andererseits, ist zudem eine wichtige Ursache der Spekulationsblasen und Finanzkrisen. Daraus ergibt sich eine weitere Begründung für eine hohe Vermögensbesteuerung, die Umverteilungswirkungen erzielt.

Beim Abbau von Staatsschulden denken die meisten an Kürzungen der Staatsausgaben, denn eine Erhöhung der Steuereinnahmen ist ganz und gar nicht populär. Warum eigentlich? Denn die Kehrseite einer zunehmenden Staatsverschuldung sind gewachsene private Vermögen. Denn nur, wenn Vermögende in der Lage und Willens sind, dem Staat Geld zu leihen, kann die Staatsschuld anwachsen. Man kann auch argumentieren: viele Staaten sind hoch verschuldet, weil sie sich in den letzten Jahrzehnten nicht getraut haben, ausreichend Steuern zu erheben. Insofern ist es keineswegs von vornherein absurd, an höhere Vermögenssteuern oder eine einmalige Vermögensabgabe zu denken, wenn die Staatsschulden reduziert werden sollen. Zumal in Deutschland in den letzten Jahren hohe Vermögen nicht zuletzt auch durch die verminderte Besteuerung von hohen Einkommen gewachsen sind.

Zudem sollte man bedenken: Kürzungen der Staatsausgaben sind in Festreden und Talkshows ganz einfach machbar. In der Realität sind in demokratischen Gesellschaften Kürzungen der Staatsausgaben – sieht man von Katastrophen ab –  kaum machbar. Denn der sogenannte Staats“konsum“ wird ja nicht von den Staatsdienern „verfrühstückt“, sondern er dient dem Erhalt und dem Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, dem Rechtsstaat, Bildung und Forschung und der sozialen Sicherung im weitesten Sinne. Verschwendung von Steuermitteln, auch durch unnötigerweise vom Staat übernommene Aufgaben, gibt es gewiss auch; die Beseitigung jeglicher Verschwendung wäre effizient. Leider ist die Verschwendung aber im Vorhinein nicht so einfach zu identifizieren wie im Nachhinein, wenn Steuerzahlerbund und Rechnungshöfe sie – zu Recht – anprangern. Wenn man ehrlich ist: in allen großen Organisationen ist Verschwendung schwer vermeidbar: seien es staatliche Behörden oder private Konzerne.

Grundsätzlich skeptisch bis ablehnend gegenüber einer Vermögensteuer äußerten sich – nicht ganz unerwartet – Wirtschaftsvertreter. Diese befürchten einen starken Rückgang von Investitionen – und damit eine Gefahr für Familienunternehmen und Arbeitsplätze. Zudem seien die Steuereinnahmen derzeit hoch genug, um etwa durch mehr Investitionen in Bildung langfristig mehr Gerechtigkeit herzustellen.

Ich begrüße den Vorstoß der SPD Bundestagsfraktion zur Besteuerung von Vermögen, und insbesondere dass die Frage der Vermögensbesteuerung wieder politisch diskutiert wird. Die starke Ungleichverteilung von Vermögen ist ein gesellschaftliches Problem, welches es zu lösen gilt. Es gehört zum Primat der Politik, eine zu starke Konzentration von Reichtum zu vermeiden und sozialen Ausgleich herzustellen. Vor dem Hintergrund der absehbaren demographischen Entwicklung und (Schein-)Alternativen wie der Privatisierung öffentlicher Leistungen sollten Steuererhöhungen auf hohe Einkommen und Vermögen zumindest nicht tabu sein. Wie gesagt: es gibt Alternativen, aber ich persönlich halte sie für nicht sinnvoll. Man kann sogar argumentieren, dass von der Rettung des Finanzsystems nach der Lehman-Krise und der Stabilisierung des Euros die Vermögenden besonders profitiert haben. Auch gibt es kein anderes Industrieland, in welchem Vermögen so gering und Arbeit so stark besteuert wird, wie in Deutschland. Deutschland gehört, nicht zuletzt aus diesem Grunde, zu den Ländern mit der größten Ungleichheit der privaten Vermögen. Mehr als jeder sechste Mensch ist in Deutschland von Armut bedroht oder betroffen. Die gleichberechtigte und gleichwertige Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft wird durch zu große Ungleichverteilung ökonomischer Ressourcen noch weiter gefährdet. Was wir brauchen sind Investitionen in den Sozialstaat und in die soziale Infrastruktur, durch die gesellschaftlicher Zusammenhalt organisiert wird. Diejenigen, die am stärksten profitieren, sollten daher auch am meisten zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.

Sagen, was ist. – Gründung einer Mobilfunk-Infrastrukturgesellschaft längst überfällig!

Die Mobilfunkbetreiber haben es trotz aller Beteuerungen bis heute nicht geschafft eine flächendeckende Abdeckung zu gewährleisten. Um auf diesen Missstand zu reagieren, hat die Bundesregierung beschlossen eine Mobilfunk-Infrastrukturgesellschaft zu gründen. Mit dieser Gesellschaft sollen in ländlichen, funktechnisch unterversorgten Gebieten weiße Flecken erschlossen werden. Der Bund will mit dieser Gesellschaft selber Mobilfunkmasten bauen umso den Handyempfang zu gewährleisten. Vorrangig sollen dabei Grundstücke im Eigentum des Bundes genutzt werden.

Bei den ersten Reaktionen auf den Beschluss der Bundesregierung werden jedoch auch Zweifel hinsichtlich des geplanten Vorgehens laut. Die Kritik richtet sich dabei vorrangig an die Beschränkung der Bundesregierung auf bundeseigene Grundstücke, und der Frage danach ob diese Einschränkung für das Vorhaben zielführend sei. Skeptiker dieser selbstauferlegten Verpflichtung raten aus diesem Grunde dazu die Aktivitäten der Gesellschaft primär anhand des Bedarfs und nicht nach vorhandenen, bundeseigenen Grundstücken auszurichten.

Einigkeit besteht bei der Nachricht aus Berlin in Bezug auf die Dringlichkeit des Handlungsbedarfes. Demnach werde es Zeit, dass der Bund das Versäumnis der Mobilfunkbetreiber endlich angeht und die Funklöcher selber stopfe.

Ich sage, dass die Gründung einer solchen Infrastrukturgesellschaft längst überfällig war. Es kann doch nicht sein, dass der Bund gerade erst wieder über sechs Milliarden Euro für die 5G-Lizenzen eingenommen hat und es noch immer Menschen in unserem Land gibt, die praktisch gar keinen Mobilfunkempfang haben.

Schnelle Mobilfunkverbindungen sind zudem eine zwingende Voraussetzung für viele künftigen Anwendungsgebiete, wie etwa autonomes Fahren. Ohne eine flächendeckende Versorgung ist die Realisierung derartiger Projekte überhaupt nicht möglich. Kein Mensch darf aber von solchen Entwicklungen abgeschnitten werden. Das hätte eine Zunahme der Spaltung unserer Gesellschaft zur Folge, in diejenigen die partizipieren und diejenigen die einmal mehr angehängt werden. Das ist für mich nicht hinnehmbar. Die Teilhabe muss jedem Menschen in unserer Gesellschaft möglich sein!

Sagen, was ist. – Mit neuem Personal und neuem Programm wieder zur Sozialpartei – JETZT!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

dass viele von Ihnen in Deutschland gestern nur in zweiter Linie über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments abgestimmt haben, sondern vielmehr ihre aktuelle Sicht auf unsere Bundespolitik auf dem Wahlzettel zu Protokoll gaben, das haben wir uns redlich verdient. Nun haben wir den Salat: Die SPD verlor fast zwölf Prozent und landete bei 15,8 Prozent. Ob die deutsche Sozialdemokratie bei der nächsten Kommunal-, Bundestags-, oder Europawahl überhaupt noch eine relevante politische Kraft sein wird, ist nicht mehr gesichert. Leider hat die SPD Pressekonferenz von Montag (Anm.: 27. Mai 2019) für mich lediglich weitere Ernüchterung gebracht.

Die Sätze von Andrea Nahles klangen in meinen Ohren wie noch einmal von der Bundestagswahl aufgewärmt – sie waren es wohl auch. Hinzu kommt, dass man Dinge, die man vor 14 Monaten als dringlich ganz oben auf die Agenda der „Erneuerung“ unserer Partei gesetzt hat, noch einmal in der Dringlichkeit nach oben setzen wolle. Wozu frage ich, damit sie für weitere 14 Monate geflissentlich ignoriert werden können!? Ich höre aus dem Gesagten daher abermals ein persönlich entäuschendes „Weiter so!“ heraus.

Es fehlt meiner Meinung nach an jedweder Einsicht, ganz zu schweigen vom eigenen Veränderungswillen. Wenn wir als Sozialdemokraten wieder ernstgenommen werden wollen, dann müssen wir hier und jetzt und heute handeln, nicht in einer Woche, einem Monat, oder gar einem viertel Jahr! Der Scherbenhaufen vor dem wir heute stehen, und dies ist die einzige Äußerung von Andrea Nahles, der ich an diesem Punkt noch voll und ganz zustimmen kann, resultiert aus 15 Jahren Politik der SPD. Auch mir ist sehr bewusst, dass ein paar gute Gesetze und Reformen diese Politik nicht ungeschehen machen. Aber das verlorene Vertrauen gewinnt man auf diesem Wege auch nicht mehr zurück, geschweige denn kann man neues Vertrauen hierdurch aufbauen.

Wir als Sozialdemokraten haben das Stadium des Schönredens bereits viel zu weit hinter uns gelassen, ohne dass die Einsicht darüber bei den Verantwortlichen eingesetzt hat. Dass ein möglicher Wechsel an Partei- und Fraktionsspitze vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben werden soll(te), kann ich als Sozialdemokrat in der SPD Langenfeld daher alles andere als Gut heißen. Es ist schlichtweg ein Fehler. Andrea Nahles und Olaf Scholz haben für mich inzwischen mehrfach unter Beweis gestellt, dass sie dieser Partei nicht helfen können, oder wollen, wenn es darum geht den Weg zurück zu unseren Wurzeln zu finden.

Das Gute an der jetzigen Situation ist, dass wir wissen, wie schwer sie ist.

Olaf Scholz

Alleine ein solcher Satz von Sonntag Abend zeigt auf, wie fehlgeleitet die aktuelle Einstellung an der Bundesspitze ist. Man gibt sich mit der aktuellen Situation scheinbar ab, anstatt sie nach allen Kräften verändern zu wollen. So geht es nicht liebe Parteispitze! Für mich ist genau das schon Grund genug, die Partei neu aufzustellen. Wir brauchen an der Spitze der Partei, was es an der Basis vieler Orten bereits gibt: frische und neue Gesichter, die für eine Sozialdemokratie brennen, die wieder viele Menschen berührt und dort abholt wo sie stehen. Eine Sozialdemokratie für die diese Partei einst stand. Wir alle müssen wieder ohne Wenn und Aber eben dafür einstehen und kämpfen.

Auch das wird freilich nur funktionieren, wenn wir ein frisches und modernes Programm entwickeln, das uns nicht etwa zurückführt zu einer klassischen Volkspartei, sondern nach vorne bringt, als moderne Sozialpartei. Ein Programm für eine Grundrente, von der man im Alter leben kann, für faire Löhne in allen Berufen, für eine neue Sozialreform, bessere Bedingungen bei Mieten und ein faires Gesundheitssystem. Kurz: ein Programm das die Existenzängste der Bürger*innen wieder konsequent angeht und einen besseren Sozialstaat formt. Und diese Zukunft liegt auch nicht in einer Vorsitzenden, die ihre Veranwortung zwar übernehmen will, über die mir die Wähler*innen auf der Straße in den vergangenen Wochen jedoch permanent sagen:

So lange Ihr die Nahles habt, seid Ihr unwählbar.

Wählerstimme

Wähler*innen verbinden Parteien nun einmal auch mit den handelnden Personen. Einen Änderungswillen wird uns niemand mehr ernsthaft abnehmen, solange nicht auch eine personelle Neuaufstellung damit einhergeht. So sehr die Diskussion um Köpfe manchen in unserer Partei anöden oder anwidern mag, so sehr ist es notwendig sie zu führen. Ich erwarte von denjenigen, die die Verantwortung aktuell noch tragen, dass sie die politische und menschliche Größe haben, den richtigen Weg zu erkennen und ihre Konsequenzen daraus zu ziehen! Und ich sage auch:

Die Zukunft einer Sozialdemokratischen Partei Deutschlands als Sozialpartei liegt vor uns, nicht hinter uns. Und schon gar nicht in dem antiquierten Konstrukt einer Volkspartei, deren Habitus wir nur allzu selbstverständlich auch weiterhin an den Tag legen! Lasst uns genau dafür kämpfen und den Bürger*innen eine Politik ohne leere Floskeln und doppelten Boden vermitteln.

In aller Deutlichkeit formuliert heißt dies: zurück zu gerechter und umfassender Sozialpolitik. Nicht morgen, nicht in einem Monat oder Jahr, sondern JETZT! Lasst uns gemeinsam neu anfangen. Denn nur ein Neuanfang wird funktionieren, während uns ein „Weiter so“ unweigerlich immer weiter von den Bürger*innen wegführen wird.

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