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Schlagwort: Vermögenssteuer

100 Tage Schwarz-Rot – oder: Schwarz mit rotem Zierstreifen

Nach 100 Tagen dieser sogenannten „Schwarz-Roten“ Koalition muss man wohl ehrlicherweise sagen: Es handelt sich um eine schwarze Koalition mit rotem Zierstreifen.

Die SPD ist nicht nur inhaltlich in der Defensive, sie hat bereits mit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zentrale Grundsätze wie Menschenrechte, Humanität und soziale Gerechtigkeit zur Disposition gestellt.
Heute – nur drei Monate später – trägt sie aktiv Sozialabbau mit und lässt sich in Fragen der demokratischen Kultur und Rechtsstaatlichkeit vom Trumpismus Einiger in der Union treiben, etwa bei der Besetzung der Richterposten am Bundesverfassungsgericht.


Versprechen gebrochen – noch bevor sie begonnen haben

Der Koalitionsvertrag enthielt klare Zusagen an die SPD, die für viele Mitglieder und Wählerinnen entscheidend waren. Nur 100 Tage später sind diese bereits gestrichen oder auf unbestimmte Zeit vertagt:

  • Einführung eines Mindestlohns von 15 Euro
  • Einkommenssteuerreform für kleine und mittlere Einkommen
  • Entlastung bei der Stromsteuer für Privatpersonen
  • Wiedereinführung der Vermögenssteuer
  • Reform der Erbschaftssteuer
  • Erhöhung des Spitzensteuersatzes
  • Rentenreform
  • Vorschlag für Neubesetzung beim Bundesverfassungsgericht

Diese Punkte waren nicht nur Wahlversprechen, sondern auch klare soziale Korrekturen, die der SPD ihre politische Rechtfertigung in dieser Koalition geben sollten. Sie sind nun Makulatur.


Rückschritte statt Fortschritt

Während zentrale sozialdemokratische Vorhaben gestrichen wurden, hat die SPD zahlreiche rückwärtsgewandte und teils klar lobbyfreundliche Projekte der Union klaglos mitgetragen – ohne nennenswerte Gegenwehr:

  • Senkung der Unternehmenssteuer
  • Einführung der sogenannten „Mütterrente“
  • Steuernachlass für Restaurantbesuche
  • Verschärfte Sanktionen beim Bürgergeld
  • Subventionen für Agrardiesel
  • Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze
  • Aussetzung des Familiennachzugs
  • Drastische Kürzungen bei der humanitären Hilfe
  • Billigere Flüge, teureres Bahnfahren

Diese Liste ist ein politisches Bekenntnis – allerdings kein sozialdemokratisches, sondern ein wirtschafts- und ordnungspolitisches Programm nach Unionsvorstellung.


Sozialstaat in der Abwärtsspirale

Verbleibt die SPD in dieser Koalition, wird am Ende von ihren sozialen Wurzeln kaum mehr etwas übrig sein.

Statt gegen den Umbau des Sozialstaates zugunsten der Starken und zulasten der Schwachen zu kämpfen, macht sie sich mitschuldig an dieser Entwicklung.
Die Rolle der SPD in dieser Regierung ist nicht die eines gleichberechtigten Partners, sondern die eines stillen Erfüllungsgehilfen.


Der Austritt aus der SPD war für mich eine bittere Entscheidung – aber diese 100-Tage-Bilanz bestätigt, dass er notwendig war. Wer soziale Gerechtigkeit, Humanität und Menschenrechte ernst nimmt, darf nicht Teil einer Partei sein, welche diese Werte in einer Regierung nicht nur vernachlässigt, sondern aktiv untergräbt.

Meinung – Effektivität muss Vorrang vor Effizienz haben.

In der politischen Diskussion fällt mir immer wieder auf: Es wird viel zu oft von Effizienzsteigerung und viel zu selten von Effektivitätssteigerung gesprochen. Das ist mehr als eine sprachliche Feinheit – es ist ein grundlegender Unterschied in der Denkrichtung und der Wirkung politischer Entscheidungen.

Effizienzsteigerung heißt in der Praxis: mit weniger Mitteln den gleichen Output erzielen. Klingt zunächst vernünftig, entpuppt sich in der Realität aber meist als Sparmaßnahme, die Prozesse verkürzt, Leistungen kürzt oder Standards absenkt. Für öffentliche Haushalte bedeutet das schlicht: weniger Angebote, weniger Qualität, weniger Wirkung. Die Leidtragenden sind in der Regel die unteren und mittleren Einkommen, die mit weniger Unterstützung auskommen müssen, während gleichzeitig Belastungen steigen.

Effektivitätssteigerung hingegen bedeutet: die richtigen Dinge tun – also Maßnahmen und Ausgaben so gestalten, dass sie tatsächlich den größten Nutzen bringen. Das kann heißen, bestehende Mittel anders einzusetzen, Prioritäten neu zu setzen oder Strukturen so zu verändern, dass der Output gesellschaftlich relevanter und nachhaltiger wird.

Auffällig ist dabei: Insbesondere konservative Parteien sprechen in der Regel von Effizienzsteigerung – was ihrem Fokus auf Haushaltsdisziplin und Ausgabenkürzungen entspricht. Progressive Parteien links der Mitte hingegen verknüpfen ihre Reformvorschläge häufiger mit dem Gedanken der Effektivitätssteigerung – also einer gezielten, wirksameren Nutzung der vorhandenen und zusätzlich zu erschließenden Mittel.


Priorität: Effektivität steigern – nicht Leistungen kürzen

Damit unsere Gesellschaft handlungsfähig bleibt, müssen wir über alle politischen Ebenen hinweg die Effektivitätssteigerung zur Priorität machen. Das heißt konkret:

  • Sinnvolle Umverteilung der Mittel statt pauschalem Kürzen
  • Wiedereinführung der Vermögenssteuer
  • Erhöhung des Spitzensteuersatzes bspw. auf das Niveau wie unter Helmut Kohl

Die zusätzliche Einnahmen kann man dann gezielt für Entlastung der unteren Einkommen und Investitionen nutzen. Dies sichert nicht nur die Finanzierbarkeit des Systems sondern schafft auch den notwendigen Spielraum, um die Schere zwischen hohen und niedrigen Einkommen zu schließen.


LEAN-Prinzip auch in der Politik nutzen

Das LEAN-Prinzip – Verschwendung vermeiden, aber den Kernprozess stärken – lässt sich ebenfalls hervorragend auf politische Haushalte übertragen:

Nicht überall den Rotstift ansetzen, sondern gezielt dort investieren, wo der gesellschaftliche Nutzen am größten ist. So entstehen zusätzliche Spielräume für Investitionen in Bildung, Infrastruktur, Digitalisierung und soziale Sicherheit.


Warum Effizienzsteigerung die falsche Antwort ist

Effizienzsteigerung klingt harmlos, ist in der Praxis aber häufig nur ein anderes Wort für „Sparen“. Und sparen bedeutet im öffentlichen Bereich fast immer: weniger Personal, weniger Leistung, weniger Qualität. Die Folge: Menschen arbeiten länger, verdienen real weniger und der gesellschaftliche Zusammenhalt leidet.

Wir müssen uns ehrlich machen: Nur durch kluge Effektivitätssteigerung und gerechte Einnahmenpolitik können wir ein leistungsfähiges, solidarisches und zukunftsfähiges Gemeinwesen sichern. Alles andere ist kurzfristiges Stückwerk, das langfristig mehr kostet, als es einspart.


Politik braucht den Mut, nicht nur laienhaft an den Prozessen herumzuschrauben, sondern die richtigen Dinge zu tun – und diese ausreichend zu finanzieren.
Das erfordert Entscheidungen, die nicht jedem gefallen werden, aber dafür sorgen, dass unsere Gesellschaft in zehn, zwanzig und dreißig Jahren noch funktioniert.

Sagen, was ist. – Vermögenssteuer kann zu mehr Gerechtigkeit beitragen!

Die wirtschaftliche und damit steuerliche Leistungsfähigkeit hängt nicht nur vom Einkommen ab, sondern auch vom Vermögen, über das die Steuerpflichtigen verfügen. Die Einnahmen aus den vermögensbezogenen Steuern – dazu zählen insbesondere Grund-, Vermögen-, Erbschaftsteuern – betragen in Deutschland gerade einmal 0,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das ist weniger als die Hälfte des Durchschnitts der entwickelten Länder. Das Präsidium der SPD stellte daher am 26. August 2019 seinen Entwurf für eine Neuregelung der Vermögenssteuer vor, die speziell für Hochvermögende gelten soll. Widerstand gibt es von den Unionsparteien.

Die Vermögenssteuer ist verfassungskonform

Die Vermögensteuer, die in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben wird, soll deshalb auf reformierter Grundlage wieder erhoben werden. Dabei werden realistische und aktuelle Immobilienwerte zu Grunde gelegt. Zugleich werden ausreichend hohe Freibeträge vorgesehen, so dass die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen, die über selbstgenutztes Wohneigentum und weitere Ersparnisse, etwa zur Altersvorsorge, verfügt, nicht betroffen ist. Bei einem Freibetrag von 500.000 Euro je Haushalt und einem Steuersatz von einem Prozent auf das den Freibetrag übersteigende Vermögen, wird nach neuen Schätzungen des DIW aus dem Jahr 2002 ein Aufkommen von jährlich 15 Milliarden Euro erzielt.

Die Erhebung einer Vermögensteuer ist zudem in Artikel 106 des Grundgesetzes ausdrücklich vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 1995 die damals erhobene Vermögensteuer für verfassungswidrig, weil Grund- und Immobilienvermögen gegenüber anderen Vermögensarten ungerechtfertigt günstiger behandelt wurde. Die Bundesregierung ließ die Vermögensteuer daraufhin 1996 auslaufen, anstatt eine verfassungsgemäße Reform in die Wege zu leiten. Durch die an Verkehrswerten orientierte Neubewertung von Immobilien würde den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genüge getan. Der von einigen angeführte „Halbteilungsgrundsatz“, nach dem die Einkommen nur so hoch besteuert werden dürften, dass mindestens die Hälfte beim Steuerpflichtigen verbliebe, steht der Vermögensteuer dagegen nicht im Wege. Mittlerweile hat 2006 auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass dieser Satz keine Wirkung hat. Einer Wiedereinführung einer reformierten Vermögensteuer steht verfassungsrechtlich also nichts im Wege.

Schieflage, statt Steuergerechtigkeit

Heute exisitert anstelle einer Steuergerechtigkeit, eine massive Schieflage in unserem Steuersystem. So hat sich das Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern inzwischen umgekehrt. Als direkte Steuern werden etwa Einkommens- und Körperschaftssteuer oder auch eine Vermögenssteuer bezeichnet, weil sie die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers berücksichtigen. Indirekte Steuern sind etwa die Umsatzsteuer, aber auch die EEG-Umlage, die alle Bürger zahlen, unabhängig ob sie über Vermögen verfügen oder vom Staat alimentiert werden. Heute kommen 60 Prozent aller Steuereinnahmen aus indirekten Steuern und 40 Prozent aus direkten Abgaben. Gerechter sei ein umgekehrtes Verhältnis, so die Meinung der Experten. Die Vermögensteuer führt zu mehr Steuergerechtigkeit. Die vermögensteuerpflichtigen Haushalte verfügen ganz überwiegend zugleich über ein hohes oder sehr hohes Einkommen. Die Reichtumsverteilung wird gerechter gestaltet. Nur knapp drei Millionen Steuerpflichtige sind betroffen – bei knapp 40 Millionen Haushalten und über 80 Millionen Menschen. Eine Anrechnung der Vermögensteuer auf die Einkommensteuer schwächt dagegen das Aufkommen und schont die Reichen und Superreichen.

Die Kosten für die Erhebung der Vermögensteuer liegen nach Schätzungen von Landesregierungen (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg) bei fünf Prozent. Im Vergleich zu den Kosten von zwei Prozent bei der Einkommensteuer und angesichts des hohen Aufkommens ist dies durchaus vertretbar.

Gute Gründe für eine Vermögenssteuer

Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass die Vermögenden Einbußen durch die Finanzmarktkrise bereits weitestgehend wieder ausgeglichen haben und die großen Vermögen weiter wachsen. Auf der anderen Seite haben die Wirtschaftskrise und die Rettungs- und Konjunkturpakete die Verschuldung der öffentlichen Haushalte auf neue Rekordhöhen getrieben. Es ist mehr als angemessen, die Reichen, deren Vermögen durch die Rettungspakete vor viel größeren Verlusten bewahrt wurden, in besonderer Weise zur Finanzierung der Krisenfolgen heranzuziehen. Die zunehmende Polarisierung der Vermögensverteilung, riesige Anlage suchende Finanzvermögen einerseits, wachsende Verschuldung vieler privater Haushalte und der Staaten andererseits, ist zudem eine wichtige Ursache der Spekulationsblasen und Finanzkrisen. Daraus ergibt sich eine weitere Begründung für eine hohe Vermögensbesteuerung, die Umverteilungswirkungen erzielt.

Beim Abbau von Staatsschulden denken die meisten an Kürzungen der Staatsausgaben, denn eine Erhöhung der Steuereinnahmen ist ganz und gar nicht populär. Warum eigentlich? Denn die Kehrseite einer zunehmenden Staatsverschuldung sind gewachsene private Vermögen. Denn nur, wenn Vermögende in der Lage und Willens sind, dem Staat Geld zu leihen, kann die Staatsschuld anwachsen. Man kann auch argumentieren: viele Staaten sind hoch verschuldet, weil sie sich in den letzten Jahrzehnten nicht getraut haben, ausreichend Steuern zu erheben. Insofern ist es keineswegs von vornherein absurd, an höhere Vermögenssteuern oder eine einmalige Vermögensabgabe zu denken, wenn die Staatsschulden reduziert werden sollen. Zumal in Deutschland in den letzten Jahren hohe Vermögen nicht zuletzt auch durch die verminderte Besteuerung von hohen Einkommen gewachsen sind.

Zudem sollte man bedenken: Kürzungen der Staatsausgaben sind in Festreden und Talkshows ganz einfach machbar. In der Realität sind in demokratischen Gesellschaften Kürzungen der Staatsausgaben – sieht man von Katastrophen ab –  kaum machbar. Denn der sogenannte Staats“konsum“ wird ja nicht von den Staatsdienern „verfrühstückt“, sondern er dient dem Erhalt und dem Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, dem Rechtsstaat, Bildung und Forschung und der sozialen Sicherung im weitesten Sinne. Verschwendung von Steuermitteln, auch durch unnötigerweise vom Staat übernommene Aufgaben, gibt es gewiss auch; die Beseitigung jeglicher Verschwendung wäre effizient. Leider ist die Verschwendung aber im Vorhinein nicht so einfach zu identifizieren wie im Nachhinein, wenn Steuerzahlerbund und Rechnungshöfe sie – zu Recht – anprangern. Wenn man ehrlich ist: in allen großen Organisationen ist Verschwendung schwer vermeidbar: seien es staatliche Behörden oder private Konzerne.

Grundsätzlich skeptisch bis ablehnend gegenüber einer Vermögensteuer äußerten sich – nicht ganz unerwartet – Wirtschaftsvertreter. Diese befürchten einen starken Rückgang von Investitionen – und damit eine Gefahr für Familienunternehmen und Arbeitsplätze. Zudem seien die Steuereinnahmen derzeit hoch genug, um etwa durch mehr Investitionen in Bildung langfristig mehr Gerechtigkeit herzustellen.

Ich begrüße den Vorstoß der SPD Bundestagsfraktion zur Besteuerung von Vermögen, und insbesondere dass die Frage der Vermögensbesteuerung wieder politisch diskutiert wird. Die starke Ungleichverteilung von Vermögen ist ein gesellschaftliches Problem, welches es zu lösen gilt. Es gehört zum Primat der Politik, eine zu starke Konzentration von Reichtum zu vermeiden und sozialen Ausgleich herzustellen. Vor dem Hintergrund der absehbaren demographischen Entwicklung und (Schein-)Alternativen wie der Privatisierung öffentlicher Leistungen sollten Steuererhöhungen auf hohe Einkommen und Vermögen zumindest nicht tabu sein. Wie gesagt: es gibt Alternativen, aber ich persönlich halte sie für nicht sinnvoll. Man kann sogar argumentieren, dass von der Rettung des Finanzsystems nach der Lehman-Krise und der Stabilisierung des Euros die Vermögenden besonders profitiert haben. Auch gibt es kein anderes Industrieland, in welchem Vermögen so gering und Arbeit so stark besteuert wird, wie in Deutschland. Deutschland gehört, nicht zuletzt aus diesem Grunde, zu den Ländern mit der größten Ungleichheit der privaten Vermögen. Mehr als jeder sechste Mensch ist in Deutschland von Armut bedroht oder betroffen. Die gleichberechtigte und gleichwertige Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft wird durch zu große Ungleichverteilung ökonomischer Ressourcen noch weiter gefährdet. Was wir brauchen sind Investitionen in den Sozialstaat und in die soziale Infrastruktur, durch die gesellschaftlicher Zusammenhalt organisiert wird. Diejenigen, die am stärksten profitieren, sollten daher auch am meisten zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.

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