Sozialdemokrat aus Überzeugung!

Schlagwort: Farce

Sagen, was ist. – Noch immer keine Haushaltswahrheit!

Auch in 2023 erfüllt der Haushalt der Stadt nicht die Vorgaben zu Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Stattdessen wurden an vielen Stellen vermutlich erneut zu hohe Kosten angesetzt. Kosten die am Ende wohl ohnehin nicht anfallen. Eine realistische Planung auf Basis der Vorjahre sähe anders aus. Warum dies so ist, versuche ich in meinem heutigen Beitrag zu beleuchten. Hierzu will ich als erstes einen Blick darauf werfen wie eine realistische Planung realisiert werden könnte und wo meines Erachtens nach die Fehler liegen.

Stellt man einen Haushaltsplan auf, der im Wesentlichen nichts anderes als eine Gewinn und Verlustrechnung, wie sie auch Wirtschaftsunternehmen nutzen, darstellt, muss man die Frage stellen woran ich mich orientieren. Die Antwort hierauf ist einfach. Ich ziehe die Ergebnisse aus den Vorjahren voran und nutze diese als Basis für meine Planung. Auf Basis der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen und Pflichtaufgaben ermittelt man eine, auf den realisierten Ergebnissen der Vorjahre basierende, Planung der Ausgaben. Hinzu kommen, im Vergleich der Vorjahre, Ausgaben die zusätzlich anfallen. Im vorliegenden Falle Teuerungen aufgrund der Inflation sowie der äußeren Einflussfaktoren und politisch beschlossener Projekte.

Eine solche, realistische Haushaltsplanung ist jedoch nicht der Fall. Stattdessen schlagen Bürgermeister und Kämmerer an einer Vielzahl von Haushaltspositionen schlich 30% auf die Ausgaben, die sich auch für 2022 bereits prognostizieren lassen auf. So kommt man, wie bereits in den Vorjahren auf ein immenses Defizit in Höhe von ca. 17 Mio. EUR, welches Bürgermeister und Kämmerer prognostizieren. Davon sind 15,8 Mio EUR Aufschläge in der Verwaltung hausgemacht. Lediglich 1,2 Mio. EUR entfallen auf politische Projekte der Fraktionen.

Ganz nach dem Prinzip „das haben wir immer so gemacht“, geht es also auch in 2023 weiter. Schon ein Blick auf die letzten fünf Haushaltsjahre genügt, um zu erahnen, dass die Prognose nicht stimmt. So wurde in den vergangenen 5 Jahren ein Defizit von 11 Millionen Euro durch die Haushaltsentwürfe der Verwaltung prognostiziert. In Wahrheit stehen jedoch über 50 Mio. EUR an Überschüssen in den Büchern, die der Ausgleichsrücklage zugeführt werden konnten. Gegensteuern, gegen die offensichtlich fehlerhaften Prognosen der Verwaltung, Fehlanzeige!

Stattdessen weist der Bürgermeister die Schuld von sich und schiebt diese, was dem Fass den Boden ausschlägt, der Politik in die Schuhe. Das ist falsch! Lassen sie mich ein kurzes Beispiel anführen, um zu erklären warum:

Nehmen wir an, dass ich 11 Jahre lang Miteigentümer an einem Mehrfamilienhaus mit 100 Wohnungen bin, von denen mir selbst 51 gehören – denn 11 Jahre hatte die CDU die absolute Mehrheit in Langenfeld unter Bürgermeister Schneider. Lasse ich, Kraft meiner Mehrheit nun 11 Jahre lang das Mehrfamilienhaus verkommen, indem ich notwendige Sanierungsmaßnahmen blockiere anstatt sie aktiv mit voranzutreiben, um nach Ablauf dieser Zeit einige der Wohnungen zu verkaufen und prangere, im gleichen Zuge, die lange machtlosen Besitzer der anderen Wohnungen und die Käufer*innen meiner Wohnungen dafür an, wieviel Geld sie nun aufgrund des Sanierungsstaus und gestiegener Preise für die Durchführung der Arbeiten ausgeben, würden viele das Verhalten unmoralisch nennen.

Auch ich finde ein solches Vorgehen unmoralisch. Unser Bürgermeister nennt das gute kommunale Haushaltspolitik. Die Weiterentwicklung unserer Stadt und der aktive Abbau eines Sanierungsstaus sieht anders aus. Aber wie, die Kommunalpolitik, sind ist laut Bürgermeister Schneiders die alleinigen Schuldigen. Für mich macht sich hier der Bock zum Gärtner und der Schuldige selbst zum Opfer seines eigenen Handelns.

Sagen, was ist. – Haushaltsfarce 2.0

Noch vor einem Jahr haben wir politisch mit großer Mehrheit beschlossen, dass wir den Haushalt für das Folgejahr künftig vor Beginn desselben, d.h. stets im Dezember des Vorjahres beschließen wollen. So sollte der Haushalt für das Jahr 2023 erstmalig bereits im Jahr 2022 beschlossen werden. Der Druck, den die Politik infolgedessen auf die Verwaltung ausgeübt hat und die äußerst laute Kritik an den hierdurch passierten Fehlern war immens. Allen Akteuren war klar: die Haushaltsberatungen für 2023 werden Blut und Tränen kosten und großer Kraftanstrengungen bedürfen. Drei politische Akteure scheinen jedoch nicht dazu bereit die gleichen Anstrengungen auf den Beschluss zu verwenden, wie sie es von der Verwaltung vorher gefordert haben. 

Gemäß dem Motto „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“ haben CDU, B/G/L und FDP daher noch im Dezember die Verschiebung des Haushaltsbeschluss auf Januar 2023 durchgesetzt. Politik muss sich jedoch an den eigenen Forderungen messen lassen. Das ist die Kritik, die auch ich oft an genau solch einem Verhalten in Bund und Ländern übe – ob an der eigenen Partei oder anderen Parteien. Kritik, die auch durch Mitglieder der drei genannten Fraktionen durchaus zu vernehmen war und ist. Nun ist der Tag also da, an dem auch die Kommunalpolitik eigene Forderungen nicht mehr würdigt und durch das eigene Handeln schlicht ad absurdum führt. Damit macht sich die Kommunalpolitik in Langenfeld dessen schuldig, was sie selbst oft kritisiert. Das ist keine aufrichtige Politik.

Natürlich verstehe ich die Gründe für den Wunsch der Vertagung. Der vorgelegte Haushalt ist erneut nicht genehmigungsfähig. Ein Versäumnis das aber nicht auf die Politik zurückzuführen ist, sondern auf die Verwaltungsspitze (wie ich hier bereits näher erläutert habe: https://vilz-rheinland.de/2022/sagen-was-ist-haushaltsdefizite-ohne-loesungsansaetze/). Die Konsequenz der Vertagung hieraus zu ziehen ist daher schlicht falsch. Anstatt durch eine Verschiebungen erneut den rettenden Anker zu suchen und lediglich zu retten was zu retten ist, hätte man in seinem politischen Verhalten konsequent sein müssen. Im Klartext bedeutet das, dass man den Haushalt im Dezember hätte ablehnen müssen. 

Ja, das bedeutet Stillstand, da im Falle einer hierdurch eintretenden vorläufigen Haushaltsführung keinerlei Investitionen über die rechtlich verpflichtenden Themen hinaus gestattet wären. Aber vielleicht ist ja genau diese Auswirkung notwendig, damit endlich auch die Letzten aufwachen. Wenn man die unschöne Wahrheit auf diese Art weiter vor sich herschiebt und die Augen ihr gegenüber verschließt, wird man nie zu einem besseren Status Quo gelangen!

Sagen, was ist. – Der Haushalt 2021 ist eine Farce!

Am 27. März 2021 war es so weit, die SPD-Ratsfraktion Langenfeld kam zu ihrer digitalen Beratung des Haushalt 2021 zusammen. Unterstützt wurden wir dabei durch unseren Genossen, gelernten Verwaltungsjuristen und Rechtsanwalt, der nicht nur über 23 Jahre Verwaltungs- und Politikerfahrung verfügt, sondern auch mehr als 15 Jahre Erfahrung in den Schwerpunkten Organisation, Finanzen und Haushalt mitbrachte. So viel sei vorab gesagt, um den folgenden Beitrag einordnen zu können. Im Ohr geblieben ist mir ganz besonders die Eröffnung der Beratungen, die sich für mich insgesamt unter dem Zitat

Das Verwirrspiel des Haushaltsplanentwurfs 2021 und des sog. gesonderten Vorberichts und der Verstoß gegen – unter anderem – §4 KomHVO.

zusammenfassen lässt.  

Das Verwirrspiel um den Haushalt 2021

Wie viele der Pressen entnommen haben dürften, wurde die erste Haushaltsberatung, nach dessen Einbringung in der Ratssitzung vom Dezember 2020 gestoppt. Wiederaufgenommen wurden die Beratungen daher durch die Einbringung eines sogenannten „gesonderten Vorberichtes“. Wie Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte, befindet sich die Stadt Langenfeld auch weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung. Das bedeutet für unsere Stadt einen Stillstand, der hätte verhindert werden können. Besonders in Zeiten der Pandemie beeinträchtigt dies die Handlungsfähigkeit der Verwaltung unserer Stadt.

Der erwähnte Vorbericht wurde allen Fraktionen vorgelegt und ergänzte den vorliegenden Haushaltsentwurf – so die Aussage im Vorbericht – durch 35 Erläuterungstexte und in 11 veränderte Ansätze. Wie sich herausstellt stapeln Kämmerer und Bürgermeister hiermit allerdings deutlich zu tief, sind die Änderungen doch weit umfassender und umfangreicher als in diesem Statement angegeben. Daher hieß es zunächst orientieren, sortieren, filtern und verknüpfen. Und selbst im Anschluss daran, blieben viele Fragezeichen über den Köpfen der Fraktionsmitglieder bestehen! Ein weiteres Zitat aus der Klausurtagung,

Das Ratsmitglied als Pfadfinder.

finde ich daher ebenfalls außerordentlich treffend. Klar ist an dem eingebrachten Haushaltsentwurf – und auch dem gesonderten Vorbericht – nämlich rein gar nichts. Besonders schwerwiegend ist, dass die Zahlenwerke (Haushaltsentwurf & Sonderbericht) in wichtigen Kennzahlen nicht übereinstimmen, insbesondere beim tatsächlichen Jahresdefizit. So macht der Sondervorbericht die Berechnung einer Abweichung von -3.351.296 EUR auf, während im eingebrachten Ergebnisplan von -4.576.427 EUR die Rede ist. Nach der Sonderprüfung kommen Kämmerer und Bürgermeister gar auf -6.488.433 EUR. Da muss man fragen: welche Zahl stimmt denn nun und was soll dieses Verwirrspiel, denn in den beigefügten Anlagen ist lediglich die Abweichung i.H.v. 121.000 EUR erklärt/ausgewiesen?! Die Anlage 1 zum Sondervorbericht weist zudem gleich 96 veränderte Ansätze aus. Moment mal, war im Vorbericht nicht noch von lediglich 11 veränderten Ansätzen die Rede!?

Neben all den genannten Defiziten für 2021 ist im Sondervorbericht jedoch auf einmal die Rede von, Zitat, folgendem:

Die Entwicklung der Gewerbesteuererträge, die vom Bund und Land finanzierten Gewerbesteuerausgleichszahlungen sowie die Bilanzhilfen des Langen werden letztlich […] zu einem im Pandemiejahr 2020 ungewöhnlich hohen Überschuss im Haushalt der Stadt Langenfeld von voraussichtlich 8.000.000 EUR führen.

Warte, warte wir senken die Gewerbesteuerhebesätze und kassieren dafür noch Ausgleichszahlungen von Bund und Land? Wer bis hierhin noch logisch folgen konnte, dürfe spätestens an dieser Stelle vollkommen abgehängt sein. Lassen wir die Zahlen wohl besser einfach so stehen und sehen uns einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen an. Denn klar ist: die Anlagen zum Sondervorbericht widersprechen sich in zahlreichen Punkten. Klarheit Fehlanzeige! Die tatsächlichen Finanzkennzahlen des Haushalts (Defizit, Investitionen etc.) bleiben de facto nebulös. 

Ein neuer Gesamtergebnis- und -finanzplan fehlen!

Nach §75 Abs. 2 GO entscheidet, neben dem Finanzplan, der Ergebnisplan maßgeblich über den angestrebten Haushaltsausgleich. Mit jeder Anpassung am Haushaltsentwurf, sollte daher auch ein neuer Gesamtergebnisplan vorgelegt werden. Dieser ist üblicherweise Teil einer jeden Haushaltseinbringung. Anderenfalls ist keine Beschlussfassung möglich. Einen neuen Ergebnisplan enthält der vorgelegte Sondervorbericht, nebst Sonderprüfung [Anm.: hiervon ist im Vorbericht immer wieder die Rede], jedoch nicht. Es stellt sich zudem die Frage, ob es sich bei der Sonderprüfung um eine Prüfung gem. § 103 Abs. 3 GO handelt!? Eine Sonderprüfung gemäß § 103 Abs. 3 GO sieht nämlich eine offizielle Information bzw. Einbeziehung des Rechnungsprüfungsausschusses vor. Dies ist jedoch nicht erfolgt. 

Eine Vielzahl von Maßnahmen waren und sind obendrein nicht veranschlagungsreif. Damit wurden die Haushaltsgrundsätze der Veranschlagungsreife gemäß § 13 Abs. 2. KomHVO sowie der Klarheit und Wahrheit missachtet. Die Verwaltung weist sogar selber auf diesen Fakt hin, dass die Veranschlagungsreife zu beachten ist, stellt dies jedoch mit dem Sondervorbericht und den – darüber hinaus – eingebrachten Anlagen nicht ab. Warum? Auch fehlen im Vorbericht die NKF Pflichtkennzahlen. So fehlt auch bei den Personalkosten fehlt eine Bewertung. Die Personalkostenintensität wird hier mit 28 Prozent angegeben. Dies ist im Landesvergleich hoch – insbesondere wenn man dem die Dienstleistungsintensität in Höhe von 15 Prozent gegenüberstellt.

Kommunen vergleichbarer Größe, mit vergleichbarer Dienstleistungsintensität von ca. 15 Prozent, liegen üblicherweise bei bei einer Personalkostenintensität von ca. 20 Prozent. Fällt in Langenfeld wirklich 50% mehr an Arbeit an, oder benötigen die Mitarbeiter*innen in der Verwaltung lediglich 50% länger für die gleichen Tätigkeiten? Und woran liegt dies? An fehlerhaften Prozessen? An zu geringer Digitalisierung? Verstehen Sie mich nicht falsch. Dies soll kein Vorwurf an die Mitarbeiter*innen der Verwaltung sein. Ich möchte schlicht alle möglichen Ursachen betrachtet wissen. Denn hierzu bekommt man, schlicht und ergreifend, keine Antwort. Genau diese müssen Bürgermeister und Kämmerer jedoch geben können.

Wir sehen also, unser Haushalt in Langenfeld ist alles andere als eine Haushaltsklarheit und -wahrheit. Und das einzig angegeben wirkliche Ziel, die „Schuldenfreiheit“, reicht für eine Rechtskonformität gemäß Kommunaler Haushaltsverordnung (kurz: KomHVO) nicht aus.

Das COVID19-Isolierungs-Gesetz

Das COVID19-Isolierungs-Gesetz (kurz: CIG) erlaubt es Kommunen, ihre Ausgaben im Rahmen der Pandemie bis zum Jahr 2023 als Einnahmen zu verbuchen. Ab 2024 müssen diese Kosten dann jedoch abgeschrieben werden. In Langenfeld belaufen sich diese auf immerhin 24,4 Mio. EUR. Die Abschreibung darf entweder über 50 Jahre anteilig zu je 488 T EUR pro Jahr erfolgen, oder aber einmalig gegen die Ausgleichsrücklage, oder auch das vorhandene Eigenkapital gebucht werden. Die Abschreibung über 50 Jahre würde bedeutet, dass diese Kosten durch entsprechende Mehreinnahmen in diesen Jahren aufgefangen werden müssten, sei es aus Gebühren oder auch Steuern. Dies wiederum hieße, dass unsere Kinder die Kosten der Pandemie zu schultern hätten. Bürgermeister und Kämmerer haben nun zumindest hierauf eine Antwort gegeben. Man will die Schuldenlast einmalig gegen die Ausgleichsrücklage oder das Eigenkapital buchen. Das ist gut, denn die Eigenkapitalquote der Stadt Langenfeld ist außerordentlich hoch und eine zu hohe Last zu Lasten der nachfolgenden Generationen kann so eventuell zumindest in weiten Teilen vermieden werden.

Ablehnung des Haushalts 2021 ist alternativlos

Wie es die Überschrift meines persönlichen Fazit bereits besagt, ist eine Ablehnung des vorgelegten Entwurfs für den Haushalt 2021 in meinen Augen alternativlos. Ein Haushalt, der gegen Grundsätze der Haushaltsaufstellung verstößt, alles andere als klar, verständlich und transparent gestaltet ist, dem wesentliche NKF Kennzahlen fehlen und der Investitionen massiv streicht – nicht nur aufgrund Personalmangels, sondern vielmehr durch eine tatsächliche Reduktion im Vergleich zu den Investitionen in den Vorjahren – ist für mich nicht zustimmungsfähig. Als Ratsherr bin ich verpflichtet geltendes Recht zu achten. Diese Pflicht gilt auch – und insbesondere – für den Haushalt der Stadt Langenfeld. Ich werden den Haushalt daher in der kommenden Ratssitzung ablehnen! Ich fordere, dass Bürgermeister Schneider und Kämmerer Grieger, die seit langer Zeit bestehenden Missstände umgehend zu beheben – im Sinne unserer Stadt.

© 2024 Sascha Vilz

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