Sozialdemokrat aus Überzeugung!

Kategorie: Sagen, was ist (Seite 2 von 4)

Standpunkt. – Digitalisierung im Schneckentempo!

Bevor wir über den Status der Digitalisierung in der Stadtverwaltung Langenfeld reden, müssen wir uns einmal mehr mit den zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen befassen. Durch eine Änderungen des Grundgesetzes vom 13. Juli 2017 wurde einem wesentlichen Artikel, Art. 91c GG ein Absatz 5 angefügt.

Auf dieser Grundlage wurde dann das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14. August 2017 beschlossen. Dieses Gesetz will die Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen miteinander vernetzen, um die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland zu beschleunigen. Es verpflichtet daher Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Insgesamt wurden knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog  sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (zum Beispiel „Familie & Kind“ und „Unternehmensführung & – entwicklung“) zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.

Auch das Erbringen elektronischer Nachweise und die elektronische Bezahlung in Verwaltungsverfahren wird erleichtert. Darüber hinaus werden Grundsätze der elektronischen Aktenführung und des ersetzenden Scannens festgelegt.

Das hierüber hinaus beschlossene E-Government-Gesetz verpflichtet die Verwaltung im Weiteren dazu, einen elektronischen Zugang zu eröffnen. Mit dem E-Government-Gesetz werden – als unterstützende Gesetzgebung – neben der qualifizierten elektronischen Signatur weitere sichere Technologien zugelassen und festgelegt, die die Schriftform elektronisch und rechtsverbindlich ersetzen. Hierfür wurden zwei Technologien identifiziert, mit denen alle Funktionen der Schriftform abgebildet werden können:

  1. De-Mail mit der Versandoption „absenderbestätigt“, welche eine „sichere Anmeldung“ voraussetzt
  2. Web-Anwendungen der Verwaltung in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung durch die eID-Funktion des neuen Personalausweises

Außerdem erlaubt eine Rechtsverordnungsermächtigung der Bundesregierung die rasche Anpassung an die deutschland- wie europaweite technologische Weiterentwicklung.

Einige werden jetzt fragen: Warum erzählt er uns das alles? Nun ja, es bedeutet, dass auch Kommunen bereits seit August 2017 wissen, dass den Bürgerinnen und Bürgern alle Verwaltungsabläufe ab Ende 2022 – neben dem traditionellen Gang aufs Amt – auch vollständig digital angeboten werden müssen, inkl. der hierfür notwendigen Identitätsüberprüfungen, beispielsweise bei Beantragung eines neuen Personalausweises.

Über drei Jahre sind seither vergangen. Und was hört man aus der Stadtverwaltung? Nichts, oder zumindest nicht viel. Weder erhält man regelmäßig eine aktuelle Information zum Stand der Umsetzung, noch wecken vereinzelte Äußerungen großes Vertrauen in die fristgerechte Umsetzung. So ist nicht bekannt wie viele, der oben genannten 600 Verwaltungsleistungen durch unsere Stadtverwaltung direkt erbracht werden. Zudem scheint schon die digitale Sperrmüllanmeldung ein Ding der Unmöglichkeit zu sein. So hieß es hier Anfang 2020 zuletzt „die digitale Sperrmüllanmeldung ließe sich nicht so einfach umsetzen, da die involvierten System und Bereiche die Komplexität des Prozesses ungleich größer machen, als manche glauben möge“. Dir Folge: in der Stadtverwaltung Langenfeld scheint Digitalisierung bis heute ein Angstgespenst zu sein. Ich habe zumindest bislang noch keinen Verwaltungsablauf wirklich in digitaler Form erkennen können.

Dass die Verwaltung die Umsetzung bis zum gesetzten Zieltermin der Gesetzgebung wird realisieren können halte ich für außerordentlich fraglich.

Standpunkt. – Corona-Strategien und ihre Wirkung.

Ich habe neulich einen sehr guten Beitrag darüber gelesen, warum die Corona-Strategien unserer Landesregierungen auf derart wenig Akzeptanz treffen. Die Gründe sind, liegen sie erst einmal auf dem Tisch, eigentlich relativ logisch. Ich möchte sie daher heute ebenfalls kurz darlegen. Im Kern geht es darum, dass man in politischer Verantwortung auf zweierlei Art an eine Krise annähern kann. Die Typologie, die ich hier verwende geht auch Erik Flügge zurück, der diese bereits sehr Eindrucksvoll selbst geschildert hat.

Mein Parteikollege unterscheidet hierbei zwischen einer präventiven und einer sozial inklusiven Krisenbewältigung. Beide Begriffe bedarf es freilich zu erläutern, was ich im Weiteren machen will.

Die präventive Strategie

Im Falle der präventiven Strategie geht man davon aus, die Katastrophe anzukündigen, um zu verhindern, dass sie eintritt. Weil die Katastrophe in der Folge aber nicht – oder zumindest nicht in voller Härte – eintritt, wird das erreichte Ausbleiben den Verantwortungsträger*innen vorgeworfen. Man spricht hier in der Fachsprache von einem Präventionsdilemma, das man in unserem Land nur allzu gut beobachten kann.

Diese Strategie bedarf, neben einer scharfen Problem-KANN-Beschreibung, frühzeitigen harten und starken Maßnahmen. dies hat nicht nur das Ausbleiben der Katastrophe zur Folge, sondern aufgrund dessen auch einen wachsenden Widerstand gegen die ergriffenen Maßnahmen. Dies könnte freilich verhindert werden, wenn die Bevölkerung den Ernst der Lage, auch bei Ausbleiben der Katastrophe, noch hinreichend verstehen und eine hohe Akzeptanz für die Maßnahmen zeigen würde. Dies ist jedoch, wie wir sehr gut erkennen können, nicht der Fall. Vielmehr wächst der Widerstand stetig weiter und das Verständnis schwindet. Ich beobachte dies auch bei mir, wie meinem Standpunkt vom 23. März leicht zu entnehmen ist.

Die sozial inklusive Strategie

Sie klingt begrifflich zunächst harmloser, ist aber die wesentlich verheerendere, geht sie doch einen drastischeren Weg. Hier lässt man das präventive Moment nämlich verstreichen lässt und die Argumentation immer im Hier und Jetzt verharren. Denn – so die Annahme und oft leider auch die Realität – erst wenn die Katastrophe real eintritt, sind auch alle Willens, sie zu bekämpfen. Das makabere an dieser Strategie ist die bittere Wahrheit, die in ihr liegt. Denn hier braucht zuerst Todesopfer, um weitere Todesfälle zu verhindern.

Diese Strategie hat zwar den großen Vorteil, dass es nicht zu einer Spaltung der Gesellschaft in Vorausschauende und Nicht-Vorausschauende Bürger*innen kommt, verzichtet sie doch gänzlich auf die frühzeitige Dramatisierung und begnügt sich schlicht mit der Eindämmung der bereits sichtbaren Katastrophe. Sie ist für Menschen, die gerne vorausschauend denken jedoch nur schwer zu ertragen, stellt jedoch sicher, dass zum Zeitpunkt des Verhängens von harten Maßnahmen deren Notwendigkeit von allen gleichermaßen anerkannt wird. Ihr Preis sind mehr Krisen-Opfer zu Gunsten eines gesellschaftlichen Friedens. Man muss sich an dieser Stelle die Frage stellen, ob der gesellschaftliche Frieden schwerer wiegt, als eine Vielzahl von Krisen-Opfern!?

Die sozial inklusive Strategie hat zu jeder Zeit die Möglichkeit einer beobachtbaren Problem-IST-Beschreibung und ergreift erst sehr spät, harte Maßnahmen. Sie lebt durch das beobachtbare, kurzzeitige Eintreten der Katastrophe und dem darauf folgenden schnellen Stop, wodurch der Widerstand gegen die Maßnahmen deutlich sinkt.

Was ist nun richtig?

Diese Frage muss sich freilich Jede und Jeder von uns selbst beantworten. Zwar bin ich, ob meiner beruflichen Tätigkeit in Form von Projekten, durchaus ein stark präventiv ausgerichtetes herangehen an Probleme gewöhnt, kann die Legitimität der sozial inklusiven Strategie jedoch ebenso wenig von der Hand weisen, wie es mein Kollege Erik Flügge tut. Sie ist eine Möglichkeit durch die Krise zu steuern und von einem Teil der Ministerpräsident*innen auch bereits angewendet. Kurzum: ich bin unentschlossen. Am liebsten wäre mir, eine stärkere Akzeptanz für den präventiven Ansatz. Wenn dieser jedoch nicht gegeben ist, muss man ggf. einen Wechsel der Strategie durchaus in Betracht ziehen und darf diesen, bei allen persönlichen, inneren Widerständen, nicht von der Hand weisen.

Die beiden Strategien zu vermischen darf jedoch in keinem Fall passieren. Dies würde Chaos bedeuten. Und eben dieses Chaos richtet auch der NRW Ministerpräsident Armin Laschet in diesen Tagen an.

Die NRW-Corona-Politik

Sascha Lobo schreibt zur aktuellen Krisen-Politik von Armin Laschet das folgende:

Herr Laschet, ich habe das Restvertrauenin Ihre politische Fähigkeit verloren […]. Die Essenz meiner Geringschätzung Ihrer politischen Leistungen ist, dasss ich mich von Ihnen regelmäßig vergackeiert fühle. Verhohnepipelt sogar. Es hat mich eine sprachzivilisatorische Energie gekostet, an dieser Stelle nicht ins Fokale abzurutschen.

Sascha Lobo, 07. April 2021 in seiner Spiegel Kolumne.

Erik Flügge formuliert es noch etwas anders. Er schreibt:

Laschets Politik ist so unüberzeugend, weil sie einen toxischen Hybrid beider Strategien versucht. Gleichzeitig redet Laschet das Problem groß (brauchen Brückenlockdown) und klein (gerade keine steigenden Zahlen).

Erik Flügge, 07. April 2021 via Facebook.

Woran liegt dies? Nun ja, Armin Laschet kündigt zum Einen eine präventive Strategie an, in der er nun den Brückenlockdown als Marschrichtung ausgibt, definiert diesen aber derart sozial-inklusiv aus, dass er nicht präventiv wirken kann. So will er gleichzeitig Kitas und Schulen offen halten und setzt auch weiterhin auf ein freiwilliges Homeoffice der Arbeitgeber*innen. Damit zeichnet Laschet die Katastrophe vor, verunsichert die Bevölkerung, handelt nicht präventiv, nimmt die Katastrophe dort in Kauf, wo er auch Schließungen verzichten will, um erst dann zu reagieren, wenn sie auch dort Realität geworden ist. Dies, so Erik Flügge, kombiniert die Schwächen beider Ansätze, da es die Gesellschaft spaltet und gleichzeitig die Katastrophe zulässt.

Eine Ansicht, die ich durchaus teilen kann. Eines ist für mich daher klar: wenn ich eine Strategie wähle, so muss ich diese auch klar und mit all ihren Konsequenzen leben. Eine Vermengung, oder gar ein steter Wechsel von der einen in die andere Strategie ist in diesen Zeiten – ein, zu keiner Zeit – sinnhaft und schon gar nicht hilfreich in der Bekämpfung einer Krise. Ich komme daher nicht umhin von unserer Landesregierung eine klare strategische Ausrichtung zu fordern, wie auch immer diese ausgerichtet sein möge und unabhängig davon, ob ich diese nun persönlich befürworten würde, oder auch nicht.

Sagen, was ist. – Über Corona, „Mütend sein“, und eine lange MPK!

Mütend. Ein Wort das auch mir dieser Tage, nachdem ich seine Erklärung gelesen habe, nicht mehr aus dem Kopf gehen will und immer häufiger über den Weg läuft. Was das ist? Nun, gerne will ich wiedergeben welche Definition man hierzu im Netz findet. Dort heißt es zu dieser Wortneuschöpfung:

„Wir sind müde. Pandemiemüde. Und wir sind wütend. Müde von Lockdown zu Lockdown zu denken. Müde über Wellen zu sprechen. Masken nein, dann Masken ja. Schnelltest erst nicht, dann kann es nicht schnell genug gehen. Schulen auf, Schulen zu, dann wieder auf. Statistiken von Gewaltbereitschaft, Krankenhausbetten, Mutationen und Fernsehauftritten. Wütend. Erst Schutzmaterial, was fehlt, dann Impfstoff. Eine Wirtschaft, die am Boden ist. Viele kaputte Existenzen. Ein Impfstoff, der in Rekordzeit entwickelt, dann erst schlecht geredet wird, den dann aber alle haben wollen. Ein anderer Impfstoff, der erst nur für unter 65jährige zugelassen wird, dann doch nicht. Der, kurz vor der Massenverteilung, aus dem Verkehr gezogen wird, weil extrem seltene Nebenwirkungen im Raum stehen. Dessen Verimpfung dann nach wenigen Tagen weitergeht.“

Ich finde diese Beschreibung passt ganz gut zu dem was ich selber fühle und täglich mit zunehmender Tendenz erlebe. Aber woran liegt das? Hierzu muss man – in der aktuellen Corona-Politik – gar nicht so weit zurückgehen. Es genügt bereits in den November 2020 zu schauen, um das ganze Dilemma der gestrigen Konferenz der Ministerpräsident*innen mit Kanzlerin Merkel zu verstehen. 

Der Soft-Lockdown im November läutete nämlich eine Endlosschleife ein, die zuvor durch Karl Lauterbach bereits so prognostiziert wurde. Dieser forderte bereits im November einen kurzen, aber harten Lockdown. Schnell wurde daher klar, dass wir die Zahlen durch diesen weichen Lockdown nicht in ausreichendem Maß würden gesenkt bekommen. Dies zeigt auch eine Übersterblichkeit von ca. 50.000 zusätzlichen Toten, die ausschließlich auf November und Dezember 2020 zurückgeht und trotz ausgebliebender Grippewelle eintrat. Nicht auszudenken was geschehen wäre, hätte es den weichen Lockdown nicht wenigstens gegeben. Traurige Wahrheit ist auch, dass das bereits existierende Ungleichgewicht nur verschärft wurde, da nicht logisch zu erfassen war, warum nur einzelne Branchen zur Schließung gezwungen wurden, während andere munter weiter machen durften. Wir hätten damals schon, wie von den meisten Wissenschaftlern empfohlen, einen kurzen, aber wirklichen harten Lockdown fahren müssen. 

Dies hätte uns nicht nur eine massive Senkung der Zahlen gebracht, sondern uns zu einer wesentlich besseren Ausgangssituation verholfen, als es die Stagnation auf einem hohen Niveau der Corona-Zahlen aktuell ist. Zudem wären die neuerlichen Einschnitte für alle Branchen kurz, aber absehbar gehalten worden, anstelle der anhaltenden Unsicherheit, die wir erleben müssen. Statt mit Auftreten der Mutation im Januar klar und logisch zu handeln, wurde dies indes erneut unterlassen. Stattdessen wurden Beschlüsse verkündet, an denen auch ich immer weniger Logik zu erkennen in der Lage bin. Zudem sehe Ich eine Umsetzung des Gesundheitsministeriums, im Bereich der Impfungen und der Teststrategie, die ebenfalls zu wünschen übriglässt. 

Ich wage die Behauptung, dass das Fehlversagen der Landesregierungen, und der hiermit verbundenen Ministerpräsidentenkonferenzen, neben machtpolitischen Spielen in Zeiten einer Krise (die ich zutiefst verachtenswert finde, wenn ich hiermit Recht haben sollte) auch an einer massiven Ideen- und Perspektivlosigkeit liegt, die auf ein viel zu zögerliches und ängstliches Handeln im November 2020 zurückgeht. Ein Handeln, welches zu einer Situation geführt hat, die man fälschlicherweise durch den Soft-Lockdown überstanden glaubte. Es ist zwar zum Haare raufen und unfassbar, aber jetzt, in der derzeitigen Lage, mit erneut steigenden Infektionszahlen, ist ein Lockdown angebracht – so schmerzhaft dies auch klingen mag. 

Auf diesem Niveau kann man nicht öffnen und „einfach lernen mit dem Virus zu leben“, da unsere Krankenhäuser hierdurch kollabieren würden. Man stand am Montag mit dem Rücken zur Wand und konnte nur noch reagieren, da man sich die Chance endlich in ein Agieren zu kommen bereits vor Monaten unwiederbringlich verbaut hat. Was Ich der Runde der Ministerpräsidenten zum Vorwurf mache ist nicht, dass man nun auf einen kurzen, knackigen Oster-Lockdown setzt, um die Zahlen so weit in den Griff zu bekommen, dass man sich – und uns – endlich wieder Perspektiven eröffnet. Es ist vielmehr die Tatsache, dass man erneut mit zweierlei Maß misst. Wieder erlässt man eine Verordnung, die nicht alle gleichbehandelt. Wieder erlässt man eine Verordnung, die in sich sowohl unlogisch als auch ungerecht ist. Das darf, nein das muss man, auch als Kommunalpolitiker, ansprechen und kritisieren. 

Liebe Landes- und Bundespolitik, fasst endlich logische Beschlüsse, die alle Betroffenen gleichberechtigt betrachten und sich gut erklären lassen. Mehr noch, erklärt Eure Beschlüsse selber endlich auch gut und verständlich. Genau das passiert derzeit nämlich in keiner Art und Weise! Sonst müsst Ihr Euch nicht wundern, dass inzwischen nicht nur Bürgerinnen und Bürger mütend sind, sondern auch wir, als Kommunalpolitiker. Schließlich bekommen wir den Unmut der Bürgerinnen und Bürger vor Ort direkt ab.

Sagen, was ist. – Viele unbeantwortete Fragen zur Schuldigitalisierung!

Ein Thema, das sicherlich insbesondere die Eltern in Langenfeld stark beschäftigen dürfte, ist der aktuelle Status der Schuldigitalisierung. Hier bleiben für mich auch weiterhin zahlreiche Fragen unbeantwortet und hierdurch ungeklärt. Aufklärung kann hier nur die Verwaltung schaffen. Aber auch wir müssen den Druck der Politik weiter hochhalten, um die erfragten Antworten schnell zu erhalten. Ich habe mich daher, nach einiger Überlegung, dazu entschieden noch einmal die – aus meiner Sicht – noch zu beantwortenden Fragen in meinem heutigen Standpunkt zu behandeln, um einen Überblick über die aktuell offenen – vornehmlich technischen – Fragen zu geben.

Glasfaseranbindung und Netzwerk. Generell muss die Anbindung der Schulen bis zum Gebäudeeingang mit einem ausreichen bemessenen Gigabit-Glasfaseranschluss realisiert sein. Aktuelle habe ich – auf Basis der mir vorliegenden Information leider keinen zufriedenstellenden Überblick darüber, welche Schule hat welchen Gigabit-Anschluss ausgestattet ist. Umzieh noch vor uns liegenden Aufwände jedoch abschätzen zu können, ist eine verlässliche Information hierüber unerlässlich.

Auch innerhalb der Schulgebäude ist mindestens ein CAT-9 Kabel vom Hauptanschluss/der Firewall zu jedem der eingerichteten, oder noch einzurichtenden Access Points vorzusehen, damit die verfügbare Bandbreite des verfügbaren WLAN auch auf einem ausreichenden Niveau gehalten werden kann, wenn zahlreiche Geräte dieses belegen. Als Access Points sind daher professionelle Installationen, wie beispielsweise LANCOM o.ä. einzusetzen, da handelsübliche Fritz Boxen nicht in der Lage sind die zu erwartende Menge an Geräten, die zeitgleich mit einem Access Point verbunden sind, zu handeln und für eine ausreichende Lastenverteilung zu sorgen. Um die Verwaltung der Access Point auf ein Tool zu reduzieren, sollte darüber hinaus jede Schule mit Access Points des gleichen Herstellers ausgestattet sein/werden, um hohe Folgeaufwände im Bereich der Verwaltung, des Supports und defektbedingten Austauschs gering zu halten. Welche Access Points und welche Verkabelung geplant, oder bereits im Einsatz sind, ist auch hier bislang unbeantwortet geblieben.

Netzwerksicherheit. Gleiches wie für die Access Points gilt generell auch für die eingesetzten Firewalls. Auch hier ist darauf zu achten, dass es sich um professionelle Firewalls von lediglich einem Anbieter (PaloAlto o.ä.) handelt, die somit ebenfalls in nur einem zentralen Tool verwaltet werden können. Hierdurch entsteht zwar die technische Restriktion, dass die Anzahl der maximal möglichen Black-/White Lists gegebenenfalls begrenzt würde, jedoch stellt uns diese Restriktion nicht vor unmögliche Herausforderungen. Eine separate Verwaltung der Black-/White Lists von etwa Grundschulen und weiterführenden Schulen wäre hierdurch – nach wie vor – gegeben. Wie bereits in den vorangegangenen Punkten, stehen wir auch hier vor bislang unbeantworteten Fragen. So ist der Politik meines Wissens nach nicht bekannt, welche Firewalls für den finalen Ausbau aller Schulen geplant sind, geschweige denn bis wann die Arbeiten abgeschlossen sein sollen.

Gerätemanagement und -sicherheit. Insbesondere bei Schüler*innen ist die Sicherheit der verwendeten Geräte und der darauf verarbeiteten schulischen Daten wesentlich. Alle ausgegebenen Tablets müssen über ein Mobile Device Management (MDM) verfügen. Dies dient der eindeutigen Zuordnung jedes Gerätes zu dem/der jeweiligen Schüler*innen und Schule, aber auch zur Fernlöschung der sensiblen Daten, bei Verlust des Gerätes. Nur so können die Vorgaben der EU DSGVO und der IT-BSI-Grundschutz erfüllt werden. Bereits ausgeteilte Tablets sind daher kurzfristig zurückzurufen, falls kein MDM installiert wurde, um dies nachzurüsten. Ein hierdurch ebenfalls zu realisierendes, sogenanntes Sandboxing muss konfiguriert und aktiv sein, damit – bei parallelem privaten Gebrauch – sichergestellt ist, dass empfindliche schulische Daten zu Leistungen innerhalb der installierten Bildungssoftware zusätzlich abgeschirmt werden und sich nicht mit privaten Daten vermischen, oder durch Apps – wie WhatsApp – ausgelesen werden können.

Das MDN ist weiterhin für eine Lizenzverwaltung und den zentralen Roll-Out neuer Softwareupdates eine zentrale Komponente. Nur so ist dafür gesorgt, dass die installierte – zu bildungszwecken benötigte – Software und das Betriebssystem stets auf allen Geräten auf dem gleichen Versionsstand sind und gleiche Voraussetzungen für alle Schüler*innen geschaffen werden. Anwendungen können je Schulform, oder Schule in sogenannten Paketen zusammengestellt und verwaltet werden. Die Softwarepakete je Schule müssen dazu vor dem Roll-Out der Geräte festgelegt und eingerichtet sein. Gleiches gilt für die Verwaltungssoftware. Hier müssen alle Geräte – vor Übergabe an die Schüler*innen – registriert und das korrekte Softwarepaket nach Übergabe unmittelbar dem Gerät zugeordnet werden.

Ob ein MDM verfügbar und bereits im Einsatz ist, konnte die Stadt bislang nicht, oder nur unzureichend beantworten.

AppleID. Auf iPads aus dem Hause Apple ist bei dem ersten Start die Anlage einer neuen, oder Eingabe einer bestehenden AppleID notwendig. Die Stadt will es hierbei den Schulen überlassen, ob Schüler*innen ein private AppleID nutzen können, oder eine schulische AppleID genutzt werden soll. An dieser Stelle ist die Nutzung einer schulischen AppleID zwingend, da hierüber die Eigentümerschaft des Gerätes festgelegt wird. Während die Schüler*innen das Gerät für schulische Zwecke besitzen, muss die Eigentümerschaft – aufgrund lizenzrechtlicher Themen – eindeutig der Schule, oder dem Schulträger zugeordnet sein/werden. Sollten ausgegebene Geräte mit privaten Apple IDs betrieben werden, ist dies folgerichtig unverzüglich zu korrigieren.

Testing. Zum Testing ist eine Testumgebung aus Access Point, Firewall (bei mehreren Herstellern entsprechend mehrere Testumgebungen) und einem iPad zwingend zu errichten. In dieser Umgebung sind anstehende Softwareupdates vor jedem Roll-Out einem Funktionstest zu unterziehen, um die reibungslose Verwendung nach dem Update zu gewährleisten. Für die Tests sind entsprechende Testfälle zu erstellen, durchlaufen und dokumentieren. 

Technische Gründe. Selbstverständlich gibt es auch technische und verwaltungsspezifische Gründe für die oben thematisierten Maßnahmen. So lässt sich die Verwaltung der Schulinfrastruktur ist auf drei Verwaltungstools reduziert:

  1. Ein Tool Firewalling
  2. Ein Tool Accesss Points
  3. Ein Tool Mobile Device Management

Unterschiedliche Hersteller im Bereich Firewall und Access Points sorgen für eine Erhöhung der Anzahl eingesetzter Tools (ein Tool je Hersteller). Dies ist aus Gründen der Komplexitätsreduktion dringend zu vermeiden. Wartungs- und Ersatzkosten reduzieren sich ebenfalls, da Ersatzgeräte (Access Points, Firewalls, iPads, u.ä.) direkt eingeplant und angeschafft werden können. Bei einer Vielzahl an Anbietern im Firewall und Access Point Bereich muss andernfalls bei jedem Ausfall einzeln Ersatz beschafft werden. Zu selbstverständlich höheren Kosten, da ein Mengenrabatt entfallen würde.

Fazit. Aus der langen Liste offener Fragestellungen ergibt sich für mich nur eine Konsequenz: die Stadtverwaltung hat die Digitalisierung der Schulen bislang noch immer äußerst unzureichend vorbereitet. Trotz einem stetigen und steigenden Druck aus der Politik und einer langen Ausschreibungsphase, in der man diese Planungen parallel hätte, durchführen und abschließen müssen, herrscht an viel Stellen noch immer eine unzureichende Planung und Informationslage. Dieser Zustand ist für mich nicht länger haltbar und zumutbar. Dieses Thema muss endlich in professionelle Hände gegeben werden, um nennenswerte Fortschritte erreichen zu können. 

Sagen, was ist. – Livestreaming für mehr Teilhabe!

Gestern wurde das Thema Livestreaming von Ausschuss- und Ratssitzungen einmal mehr aufgeschoben. Einmal mehr wurde sich nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einer Arbeitsgruppe zu dem Thema geeinigt, die noch einmal zusammenkommen soll, um eine Klärung herbeizuführen. Zufrieden und Glücklich bin ich mit dem Beschluss in keiner Form. Auch die Argumente kann ich an vielen Stellen nicht nachvollziehen, sind sie in sich doch unausgewogen und müssen zusätzlich eingeordnet werden. Aber eines nach dem Anderen.

Schauen wir zunächst einmal darauf, was für ein Livestreaming der Ausschuss- und Ratssitzungen spricht. Die beiden wesentlichen Themen an dieser Stelle sind Teilhabe und Transparenz, die wir den Langenfelder*innen schuldig sind, denn wir sind gewählte Vertreter*innen und sprechen nicht für uns, sondern die Bürger*innen. Neben der Teilhabe von Risikogruppen in Zeiten der Corona-Pandemie, gibt es für mich noch eine Gruppe, die in der gestrigen Diskussion leider mit keiner Silbe erwähnt wurde: Bürger*innen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen auch ohne Corona nicht an den Sitzungen teilhaben konnten, oder können. Auch diesen Menschen müssen wir es ermöglichen, dass sie die Ziele, Argumente und Forderungen der Politik sowie die zugehörige Debatte erleben und so an ihr partizipieren können. Ist es ihnen nicht möglich persönlich an Sitzungen teilzunehmen, muss dies mindestens in digitaler Form zu erreichen sein. Selbstverständlich würde durch ein Streaming auch die, von allen Seiten stets geforderte, Transparenz unseres Handelns als Politik sichergestellt.

Als Gegenargument wurden gestern Abend die Persönlichkeitsrechte der kommunalen Politiker*innen sowie Bedenken über die Technik ins Feld geführt. Während ich das Argument der Persönlichkeitsrechte in Bezug auf die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung nachvollziehen kann, ist diese Logik für Kommunalpolitiker*innen nicht mehr gegeben. Wir alle haben uns, auch wenn es ein Ehrenamt ist, von Bürger*innen wählen lassen. Wir haben uns wählen lassen, weil wir die Bürger*innen in Langenfeld vertreten möchten. Damit wurde Jeder und Jede von uns zu einer Stimme der Bürger*innen. Wie wir uns in Sitzungen verhalten, was wir dort fordern und wie wir abstimmen, unterliegt also in erster Linie dem öffentlichen Interesse. Denn wir sitzen dort – wie bereits erwähnt – nicht als Person, sondern als gewählte Vertreter*innen. Die Bürger*innen, die nicht persönlich an Sitzungen teilnehmen können, haben daher ein Recht darauf mitzuerleben, was ihre Vertreter*innen fordern und umsetzen (wollen).

Vertrauen in die Politik können wir nur schaffen, indem wir die versprochene Transparenz auch leben. Das Livestreaming ist ein wesentlicher Teil, um diese her- und sicherzustellen. Zudem verlangen wir von zahlreichen Gruppen, dass sie Ton- und Videostreaming nutzen, um beispielsweise unsere Schüler*innen zu unterrichten. Geht es um Ausschuss- und Ratssitzungen hat man auf einmal jedoch Zweifel an der eingesetzten Technik. Eine Technik, die seit Jahren erprobt ist. Nur die Anwendung, das Erleben und (insbesondere) die positive Erfahrung kann Vertrauen in Neues schaffen. Wir sollten daher mit allen Menschen den Schulterschluss wagen, denen wir schon heute Ton- und Bildübertragung abverlangen und so zugleich zeigen, dass auch wir in die eingesetzte Technik vertrauen und bereit sind diese auch im Rahmen unseres Ehrenamtes und politischen Wirkens anzuwenden.

Was gibt uns sonst noch das Recht für andere Personengruppen auch andere Maßstäbe hinsichtlich des Persönlichkeitsrechtes anzusetzen, als bei und Politiker*innen? Richtig, nichts und niemand!

Themen bis in das letzte Details auszudiskutieren schafft kein Vertrauen. Vielmehr befürchte ich, dass Bedenken am Ende die Oberhand behalten und noch stärker werden, als zuvor. Ich werbe daher um folgendes:

Lasst uns neues wagen, ein Livestreaming umsetzen und so erkennen, dass alle technischen Möglichkeiten stets den hohen Anforderungen des Datenschutz und BSI-Grundschutz für technische Installationen gehorchen. Wir haben in Deutschland hierfür bereits die höchsten Standards, die auch von den technischen Möglichkeiten erfüllt werden.

Sagen, was ist. – 125 Tage zeigen, dass eine Menge aufzuarbeiten ist!

Liebe Langenfelderinnen, liebe Langenfelder,

am heutigen Sonntag, 07. März 2021, ist der neue Rat 125 Tage im Amt. 125 Tage, an deren Ende wir noch immer keinen Haushalt für das laufende Jahr 2021 beschlossen haben. 125 Tage und über ein Jahr, in denen die anhaltende COVID-19-Pandemie gnadenlos offenbart hat, an welchen Stellen Langenfeld bis heute massive Schwächen aufweist. 125 Tage die gezeigt haben, dass Langenfeld in 16 Jahren unter einer absoluten CDU Mehrheit nicht prosperierte,  sondern an wichtigen Stellen verwaltet statt entwickelt wurde. 125 Tage, die allen gezeigt haben, dass Langenfeld bis heute auf solch ein Krisenereignis vollkommen unvorbereitet ist. 16 Jahre in denen Projekte nicht, oder viel zu spät begonnen wurden und nun aufgearbeitet werden müssen. Beschlossene Investitionen, die immer zu auf das nächste Jahr verschoben wurden, haben zu einem massiven Investitionsstau geführt. Ein Investitionsstau der uns bis weit in die aktuelle Legislatur hinein, wenn nicht gar darüber hinaus, begleiten und beschäftigen wird. Denn noch vermag ich nicht zu sagen, ob fünf Jahre mit veränderten Mehrheiten ausreichen werden, um alles abzuarbeiten was liegen geblieben ist.

Sehen wir uns als Beispiel nur einmal die Schuldigitalisierung an. Hier musste erst eine Pandemie eintreten, damit man das Thema (nach 5 Jahren Liegezeit!!) endlich vorantreibt und die überfälligen Ausschreibungen, beispielsweise von Tablets für alle Schülerinnen und Schüler, durchführt. Eine Verzögerung, die wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr ungeschehen machen können. Wir können lediglich alles daran setzen die entstandene Situation schnell und nachhaltig zu verbessern. Aber es geht in der Digitalisierung der Schulen nicht alleine um die Hardware für Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer. Es geht auch um die grundlegende Ausstattung unserer Schulen. Da stellt sich heraus, dass selbst die Prismaschule (laut Herrn Schneider unsere „digitale Vorzeigeschule“) nicht über eine flächendeckende Ausstattung mit modernen Medien und ausreichend WLAN-Hotspots verfügt(e). Von einer ausreichenden Glasfaseranbindung aller Schulen im Stadtgebiet und wirklich professionellen Firewalls, um die BSI Sicherheitsstandards zu erfüllen, will ich hier gar nicht erst Anfangen.

Der einzige Bereich in dem Langenfeld erfolgreich war, ist der Erhalt der Schuldenfreiheit und anhaltende Entlastungen von Wirtschaftsunternehmen. Wahrhaft prosperierend ist eine Stadt aber nur dann, wenn stets das Allgemeinwohl an oberster Stelle steht. Das Allgemeinwohl aller knapp 60.000 Langenfelderinnen und Langenfelder muss daher endlich an erster Stelle unseres Wirkens und Handelns stehen. Nicht die Schuldenfreiheit, denn sie ist dabei lediglich ein Mittel zum Zweck! Wer nicht danach handelt, handelt seinem Amtseid zuwider. Das sollten sich all Jene bewusst machen, von denen ich stets nur den einen Satz höre:

„die Schuldenfreiheit ist für uns nicht diskutabel.“

Denjenigen sage ich an dieser Stelle laut und deutlich: DANN HANDELT AUCH DANACH! Denn nur wer investiert und so auch strategisch handelt, um neue Einnahmequellen zu erschließen, kann auf Dauer die Schuldenfreiheit einer Kommune garantieren und hierdurch das Allgemeinwohl und fortlaufende Investitionsfähigkeit sichern. Eine Schuldenfreiheit, die nur aus ständig in das nächste Jahr verschobenen Investitionen resultiert, ist am Ende keine wahrhaftige Schuldenfreiheit, sondern vielmehr eine kaschierte Generationenschuld aus aufgestauten, längst überfälligen Investitionen.

Fakt ist leider, dass die Defizite derart umfassend sind, dass auch geänderte Mehrheitsverhältnisse diese nicht in 125 Tage haben beheben können. Auch die Sünden der Vergangenheit können wir, kann ich nicht ungeschehen machen. Die Pflicht ist es nun aber, dass alle Ratsfrauen und Ratsherren die zu Tage tretenden Defizite konsequent in die richtigen Bahnen lenken, um die entstandenen Staus aufzulösen, dadurch neue Möglichkeiten für finanzielle, investive Beschlüsse zu eröffnen und allen in unserer Kommune gute Lösungen, mit klaren und eingehaltenen zeitlichen Fahrplänen zu bieten.

Sagen, was ist. – Home-Office Pauschale

Seit Bekanntgabe der Planungen zu einer Home-Office Pauschale wird das Thema in den Medien heiß diskutiert. Viele kritisieren, dass wieder einmal nur diejenigen von der Pauschale profitieren, die ohnehin gut verdienen. Dass diese Sicht der Dinge nicht alles erfasst, und warum ich die besagte Pauschale befürworte, will ich in dem heutigen Standpunkt näher erläutern.

Dazu muss auch die Frage gestellt werden, wer – oftmals seit Beginn der Corona-Pandemie – im Home-Office arbeitet. Insbesondere kritische Beiträge scheinen hier lediglich die Management-Positionen eines Unternehmens zu betrachten. Ein Trugschluss. Fest steht für mich auch ganz allgemein, dass Menschen deren berufliche Existenz durch Corona bedroht ist, dringend mehr und wirksamere Hilfen benötigen, als dies aktuell oft der Fall ist. Dennoch dürfen wir hier nicht Teile der Bevölkerung gegeneinander ausspielen. Und eben dies passiert in den zahlreichen Diskussionen, die derzeit geführt werden.

Die Verlagerung ins Home-Office betrifft eben nicht nur all jene Arbeitnehmer*innen, die in Führungspositionen sind. Sie betrifft auch Menschen, die oft selbst einen zu schlecht bezahlten Arbeitsplatz haben, wie Mitarbeitende in Call-Centern, die Assistenz der Geschäftsführung und viele mehr. Auch Angestellte, die oft nicht besser verdienen als eine Fachkraft im Handwerk, sind somit von der Verlagerung der Arbeit ins Home-Office betroffen.

Bisher konnten diese Menschen, wie im Übrigen alle Arbeitnehmer*innen, für ihre Fahrten zur Arbeit – sei die Strecke auch noch so kurz – eine Pendlerpauschale in den Werbungskosten absetzen. Nun entfällt diese jedoch in weiten Teilen, während bei vielen Betroffenen die private Stromrechnung um 15% bis 40% steigt, da permanent ein Rechner inkl. Zusatzhardware – wie ein Monitor – läuft, das Headset und das Diensthandy täglich zu Hause geladen werden müssen, anstatt im Büro, und, und, und. Von den zusätzlichen Nebenkosten für Heizung und Wasser, deren Gebühren ebenfalls steigen, ganz zu schweigen. Gleiches gilt auch für den allgemeinen Bürobedarf (Papier, Stifte, privater Drucker, o.ä.) sowie Kosten für Einkäufe und dem Kochen des Mittagessen.

Ich habe derzeit als einfacher Angestellter wöchentlich höhere Kosten, als in fünf Tagen die Woche, an denen ich ins Büro fahre. Selbst wenn ich dort täglich die Kantine aufsuche. Und das obschon die meisten Angestellten kaum besser verdienen, als Fachkräfte im Handwerk. Auch wir gehören zu den 70% der Menschen in Deutschland, die oft mit einem weit geringeren Lohn, als dem deutschlandweiten Durchschnitt leben und eine Familie versorgen müssen. In stets teurer werdenden Mietwohnungen, bei steigenden Nebenkosten und so weiter.

Zweifelsohne verdienen zahlreiche Menschen, die nach wie vor täglich zur Arbeit fahren, weniger als ich, wenn nicht gar einen Hungerlohn. Daran muss sich etwas ändern! Gleiches gilt selbstverständlich auch für Menschen, die aufgrund der Pandemie dringend weiterer Hilfen benötigen, um ihre Existenz nicht zu verlieren. Aber Menschen im Home-Office verdienen nicht per se besser, wie manche Kommentare versuchen Glauben zu machen. Und es ist Aufgabe der Politik die Mehrbelastung – auch dieser Menschen – so gering als eben möglich zu halten, um auch deren Existenzen zu schützen. Ein richtiger Schritt, in die richtige Richtung.

Sagen, was ist. – Digitalisierung Langenfelder Schulen

So sehr ich die Ernüchterung der Kolleginnen und Kollegen aus dem zurückliegenden Schulausschuss verstehe und teile, müssen wir uns als Stadtpolitik einige wesentliche Punkte ins Bewusstsein rufen, um den derzeitigen Misserfolg bei der Digitalisierung der Langenfelder Schulen zu verstehen. Wir müssen uns dabei auch die Frage gefallen lassen, warum der Fortgang dieses wichtigen Themas bislang nicht den gewünschten Erfolg erbracht hat und was wir dagegen hätten machen können. Aufschluss kann uns der Blick auf die schiere Größe des Vorhabens bieten, aber auch der Blick auf Kommunen, die dieses Thema erfolgreicher vorantreiben, als wir dies bislang in Langenfeld schaffen.  Daher will ich heute eben dies einmal versuchen und Lösungschancen aufzeigen.

Wie der RP zu entnehmen war, will die Stadt insgesamt ca. 2300 Tablets, Tastatur-Cover und Stifte sowie die technischen Services für die besagten Geräte eingekauft bzw. beauftragen. Die Digitalisierung der Schulen genießt in Langenfeld dabei schon seit Monaten eine hohe Priorität. Dieser Priorität ist nun jedoch auch in dem Maße Rechenschaft zu tragen, dass man sie durch eine geeignete fachliche Expertise untermauert und stärkt.

Ein Digitalisierungsprojekt in der gegebenen Größe bedarf hierzu einer projektgebundenen Ressource, da sich Vorhaben von diesem Umfang nicht parallel zum Tagesgeschäft von vorhandenen Mitarbeitenden der Verwaltung bewerkstelligen lassen. Erfolgreiche Digitalisierungsprojekte anderer Kommunen haben gezeigt, dass das in diesem Beitrag vorgeschlagene Vorgehen sowohl sinnhaft und zielführend ist, als auch zu dem gewünschten Erfolg führen würde. Weiterhin hat sich gezeigt, dass die anzunehmende Projektdauer in der Regel zwischen 9 und 12 Monaten beträgt. Ein durchaus zentrale Information, will man meine Ausführungen in diesem Artikel besser nachvollziehen können. Auch in Langenfeld ist es daher – nach Monaten der Hängepartie – an der Zeit dieses Thema in ausreichendem Maße zu professionalisieren.

Die Verwaltung müsste hierzu beauftragt werden – anstelle der reinen Beschaffung der genannten Tablets – Angebote zur Vergabe der folgenden Dienstleistungen im Bereich der Digitalisierung der Langenfelder Schulen einzuholen und dem Fachausschuss zur Beratung und Vergabeentscheidung vorzulegen. Zu beauftragen wäre demnach

  1. die Bestandsaufnahme, Identifikation von Handlungsfeldern, Konzeption, Planung und Umsetzung (inkl. Kosten- und Zeitplanung) der Digitalisierung in Langenfelder Schulen
  2. die Vorbereitung von, Durchführung von und Berichterstattung über notwendige Ausschreibungen (z. B. Hardware, Software, Zubehör, technischer Services u. ä.)
  3. die Konzeption des Betriebs der digitalen Infrastruktur an Langenfelder Schulen

Hierzu bedarf es wiederum spezialisierten Dienstleistern, wie z. B. IT Systemhäusern. Bei der Vergabe ist sodann darauf zu achten, dass ein IT-Projektleiter und/oder IT-Berater angefragt wird, der bereits langjährige Expertise im Zusammenhang mit der Konzeption, Planung und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten (vorrangig im Bereich von Schulen und Bildungseinrichtungen) vorweisen kann.

Erfahrungswerte aus erfolgreichen Projekten zeigen dabei, dass die Dauer der Vergabe zunächst auf 12 Monate und die Mittel für einen externen Dienstleister auf einen Betrag von ca. 375.000 € festzulegen sind. Anschaffungskosten für die benötigte Hardware sind in diesem Betrag unberücksichtigt und müssten demnach zusätzlich angesetzt werden. Die erarbeiteten Konzepte und Projektpläne des so gewonnen IT-Professionals sind dem Fachausschuss unaufgefordert und regelmäßig (mindestens alle 3 Monate; bestenfalls alle 2 Monate) zur Kenntnisnahme und weiteren Beratung vorzulegen. Gleiches gilt für eine regelmäßige Berichterstattung inklusive Projektstatusberichten.

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass wir als Stadt Langenfeld im Bereich des Straßen- und Tiefbau jährlich hohe Beträge an einen externen Dienstleister (hier ein Ingenieurbüro) zahlen, da Fachkräfte mit entsprechender Expertise nicht zu finden sind. Insofern macht es nach meinem Dafürhalten keinen Sinn an dieser Stelle anders zu verfahren. Schließlich handelt es sich um die Kinder dieser Stadt. Und ebendies sollte die notwendige Investition bereits ausreichend begründen. Abschließend ist zu sagen, dass es für eine erfolgreiche Digitalisierung – inkl. notwendigen Schulungen aller Beteiligten – schlichtweg sehr kurzfristig des entsprechenden Know-How bedarf. Dieses Know-How ist aktuell nur als Dienstleistung derart kurzfristig zu beschaffen.

Sagen, was ist. – Die Grundrente kommt. Ein erster Schritt zu mehr Sozialstaat!

Liebe Langenfelderinnen und Langenfelder,

der aktuell Beschluss zur Einführung der Grundrente, die 1,3 Mio. Menschen in Deutschland helfen wird, ist in aller Munde. Daher möchte auch ich meine persönliche Einschätzung zu der Entscheidung von gestern mit Ihnen teilen. Ja, ich freue mich sehr darüber, dass die Grundrente nun endlich beschlossene Sache ist! Endlich ist die CDU/CSU-Fraktion eingeknickt und hat dem Gesetzesentwurf in weiten Teilen unverändert zugestimmt. Die Anspruchsprüfung durch die Rentenkasse, mussten wir allerdings als Wermutstropfen schlucken.

Viel nachdenklicher stimmt mich allerdings, dass FDP, Grüne und Linke gegen diesen wichtigen Schritt gestimmt haben. Ich stimme den drei Parteien durchaus zu, dass wahrscheinlich noch immer zu viele Menschen durch’s Raster fallen werden und somit auch weiterhin den Gang aufs Amt antreten müssen. Wenn FDP, Grüne und Linke es jedoch ernst gemeint hätten, mit ihrem Ruf nach mehr Sozialstaat und nach mehr wirklicher Anerkennung der zahlreichen benachteiligten Berufe und damit Menschen und Schicksalen, dann hätten sie diesem Gesetzesentwurf in der gestrigen Sitzung des Bundestages zustimmen müssen. Denn hierbei handelt es sich um einen ersten Schritt zu einem besseren, faireren Sozialstaat. 

Seit gestern ist nunmehr klar: FDP, Grüne und Linke haben zwar laut nach mehr Sozialstaat gerufen, es an Taten jedoch mangeln lassen. So muss man doch annehmen, dass sie niemals die Absicht hatten, ihre Forderung und lauten Töne auch in die Tat umzusetzen. Warum, so frage ich mich, kann man diesem wichtigen Schritt nicht zustimmen und alle weiteren, wichtigen Themen, wie den Mindestlohn, die Steigerung des Rentenniveaus und weitere Maßnahmen, unabhängig hiervon vorantreiben. Klar ist nämlich auch, dass die Grundrente genau den Generationen hilft, die bereits heute im Rentenalter sind, oder Dieses bald erreichen. Zu spät ist es für all diese Menschen, als dass eine lange, zähe Debatte um diese – ohne Zweifel richtigen und wichtigen – politischen Maßnahmen noch eine Verbesserung für sie realisieren würde.

Selbstverständlich dürfen wir die Nachfolgegeneration nicht vergessen. Um auch diese zu stärken, gilt es nun weitere Reformen, wie einen Mindestlohn i.H.v. 12 EUR, oder die Erhöhung des Rentenniveau auf 53% zu diskutieren und voranzutreiben. Heute aber darf es noch heißen: Glückwunsch lieber Hubertus Heil, Du hast um jeden Millimeter gekämpft. Ab Morgen sagen wir dann gemeinsam: „Schweiß abwischen, weitermachen, nächster Schritt!“

Herzlichst

Sascha Vilz

Sagen, was ist. – Digitalisierung ja, aber mit Augenmaß!

In der neuen L.Aktuell heißt es

„Bürgermeister bringt beschleunigtes Verfahren bei Umsetzung der Medienkonzepte in Gang“.

Was der Text nicht erwähnt: ein Konzept für die Digitalisierung an unseren Schulen liegt seit 5 Jahren in der Schublade der Verwaltung. Frank Schneider hat einmal mehr verschlafen zu agieren und sieht sich nun gezwungen zu reagieren.

Das Resultat des jahrelangen nicht-Handelns kennen wir alle: die aktuelle Krise hat bewiesen, dass wir beim Thema Digitalisierung längst nicht so weit sind, wie wir gerne wären. Unvorbereitet traf uns die Notwendigkeit zum „Homeschooling“. Nun gilt es die Umsetzung anzugehen, nicht nur Hardwareseitig, sondern auch mit Hilfe der passenden Software und unter Einbeziehung alle, durch eine gute Kommunikation und die richtigen Schulungen der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern.

Aus gegebenem Anlass, erscheint in der gleichen Ausgabe auch mein Statement zuruzur aktuellen Lage. Den vollständigen Beitrag lesen Sie hier: https://www.langenfeld.de/Seiten/L-Aktuell.html?

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