Sozialdemokrat aus Überzeugung!

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Aktuelles aus dem Stadtrat. – Von Luftfiltern und Starkregen

Liebe Langenfelderinnen, liebe Langenfelder, heute erhalten Sie die dritte Ausgabe in der Rubrik „Aktuelles aus dem Stadtrat“. Die erste Ratssitzung nach der Sommerpause, eine Sonderratssitzung, liegt hinter uns. Sie war geprägt von zwei Themen. Zum einen der Vorlage der Verwaltung keine Luftfilter für die Schulen und Kindertagesstätten zu beschaffen und zum anderen von dem Bericht der Feuerwehr und Verwaltung über die Ausmaße des Starkregenereignisses vom Juli diesen Jahres. Zu letzterem steht an diesem Donnerstag noch eine Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Klima an, über die ich an dieser Stelle ergänzend berichten werde.

Starkregenereignis 2021. Ein Bericht aus dem Krisenstab

Wochenende entsprechend ergänzen. Gestern Abend stand jedoch zunächst der Bericht der Feuerwehr und der Stadtverwaltung, zu den Ereignissen im Zeitraum 13.07.2021 bis 20.07.2021 sowie dem Sachstand zur Umsetzung des Hochwasser- und Starkregenkonzeptes, welches der Rat im vergangenen Jahr beschlossen hat. Der Einsatz und die Leistung alle, im Rahmen der Katastrophe beteiligten Personen, seien sie aus der Stadtverwaltung, der Feuerwehr, dem THW und vielen Andren kann nur als hervorragend bezeichnet werden. Dem Bericht war klar zu entnehmen, dass alle alles in ihrer Macht Stehende getan haben, um die Schäden in den Tagen des Ereignisses so gering als möglich zu halten. An dieser Stelle noch einmal vielen Dank an alle die alles gegeben und größeren Schaden von Bürgerinnen und Bürgern ferngehalten haben. Der Berichtsteil zum Umsetzungsstand des Hochwasser- und Starkregenkonzeptes lies jedoch Ernüchterung aufkommen. Bislang wurden lediglich kleinere Maßnahmen umgesetzt, da insbesondere größere Maßnahmen aus dem Konzept eine Planungs- und Umsetzungsphase von bis zu 17 Monaten bedürfen, wie die Verwaltung ausführte. Klar war am Ende vor allen Dingen eines: die Umsetzung des bestehenden Konzeptes muss sich stark beschleunigen und an den neuralgischen Punkten durch geeignete Maßnahmen ergänzt werden, die auch alle Bereiche schützen, die im Juli erstmalig von den Hochwassern betroffen waren. Ich blicke den Diskussionen im Ausschuss für Planung, Umwelt und Klima mit Spannung entgegen.

Luftfilter für Schulen kommen. Ein Kompromiss ist eben nur ein Kompromiss

Die Vorlage der Verwaltung, die besagte, dass keine Luftfilter für Schulen und Kindertagesstätten angeschafft werden sollten, war gelinde gesagt ein Schlag ins Gesicht. Ein Schlag ins Gesicht für Eltern, aber auch diejenigen Fraktionen, die das Thema bereits frühzeitig im Sommer 2020 auf die Tagesordnung des Schulausschuss Gesetz und seither vertröstet wurden. So haben u.a. SPD und FDP das Thema wiederholt aufgegriffen, um zu einer Entscheidung zu kommen. Gestern Abend ist diese Entscheidung nun gefallen. Es ist ein Kompromiss, den man nicht als weniger, aber auch nicht als mehr bezeichnen kann. Ein Gemeinschaftsantrag aller Fraktionen hat die Stadtverwaltung beauftragt, in einer mit 95.000 EUR dotierten ad hoc Maßnahme, Luftfilter für die Klassen 1 – 6 zu beschaffen und in den Klassenräumen der Schulen zu verteilen. Die SPD hatte in den Verhandlungen im Vorfeld mehr gefordert. Demnach sollte sich an die Sofortmaßnahme eine Ausschreibung über weitere Luftfilter anschließen. Diese hätte parallel zur Umsetzung der Ad-Hoc-Maßnahme durchgeführt werden können und sollen. Hierzu ließ sich jedoch keine Mehrheit im Rat finden, sodass die SPD dem Kompromiss zugestimmt hat. Auch der Antrag der Grünen, der eine zusätzliche Anschaffung von CO2-Ampeln vorsah, wurde mangels Mehrheiten zurückgestellt. Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, im kommenden Schulausschuss, einen Bericht über den Einsatz und Erfolg der bislang beschafften CO2-Ampeln zu geben.

Digitalisierung der Verwaltung. Vergabe der Strategieerstellung beschlossen

Bereits im Rahmen der Vorstellung verweis die Verwaltung darauf, dass sie in einer der nächsten Sitzungen die zugrundeliegende IT-Strategie und deren Status vorstellen wolle und werde. In einem nächsten Schritt sollte nun die Vergabe der Erstellung eine, hiermit verbundenen, Digitalisierungsstrategie im Sinne des Onlinezugangsgesetz und eGovernmentgesetz an die PD beschlossen werden. Die beiden Gesetze sehen die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen und die größere Partizipation der Bürgerinnen und Bürger, mittels digitaler Mediä vor. Darüber hinaus soll das Thema Smart City in der Strategie berücksichtig und direkt mitgedacht werden. Ein richtiger und wichtiger Schritt, wie auch ich in der Sitzung noch einmal betont habe. Die Verwaltung hat nicht nur eine sehr gute Vorlage erstellt, sondern darüber hinaus ein Big Picture gezeichnet, das die Vision sehr gut wiedergibt. Mit der PD haben wir zudem einen Partner an der Seite, der über die entsprechende Expertise verfügt und die rechtlichen Anforderungen des Bundes, in Form des IT-Planungsrates, kennt und umsetzen kann. Auch die Beteiligung der Digital und Infrastrukturgesellschaft Langenfeld (kurz DIL), welche die Erstellung in Bezug auf Technologien unterstützen soll, ist ein wichtiger und richtiger Schritt, das vor Ort vorhandene Knowhow zu nutzen. Auch diese Vorlage wurde entsprechend mehrheitlich durch den Rat beschlossen. 

Aktuelles aus dem Stadtrat. – Neue Weichen in der Schuldigitalisierung

Liebe Langenfelderinnen, liebe Langenfelder, heute erhalten Sie an dieser Stelle die zweite Ausgabe in der Rubrik „Aktuelles aus dem Stadtrat“. Da die letzte Ratssitzung vor der Sommerpause zwar noch einmal wichtige Entscheidungen wie den Jahresabschluss der Stadt Langenfeld für das Jahr 2020 enthielt, aber eine dennoch eine sehr kurze Tagesordnung hatte, werde ich mich heute vornehmlich auf die Themen aus der – von FDP und SPD beantragten – Sondersitzung des Schulausschusses konzentrieren. Ein kurzer Blick in die Ratssitzung soll dennoch nicht hinten überfallen.

Jahresabschluss für das Jahr 2020 beschlossen

Der Jahresabschluss der Stadt Langenfeld für das Haushaltsjahr 2020 kling zunächst außerordentlich positiv, steigt die Ausgleichsrücklage doch auf rund 50 Mio. EURO an. Gleichwohl hat dieser Abschluss einmal mehr auch seine Schattenseiten. So wurden geplante Investitionen einmal mehr nicht vollumfänglich realisiert. Der Investitionsstau steigt damit ein weiteres Mal an. Lösungen für den Abbau dieses Staus sind indes nicht in Sicht. Als Politik stehen wir daher erneut vor der Situation, dass wir weitreichende Begründungen dafür erhalten, warum Dinge nicht wie geplant umgesetzt wurden. Ideen, wie dies künftig vermieden haben, wurden uns jedoch ebenfalls nicht präsentiert. Auch Ideen aus der Politik, die sicherlich vorhanden sind, scheinen zunächst nicht berücksichtigt.

Besser sinnvolle Partnerschaften, als viele Partnerschaften

Einziger Antrag des Rates war im öffentlichen Teil der B/G/L-Antrag zum Beitritt in die KoPart. Die ist eine Beschaffungsgemeinschaft für eine Vielzahl von Leistungen wie Büromittel, Beratung im Bereich der Digitalisierung, Beratung im Bereich öffentlicher Bauprojekte und vieles mehr. Das klingt sicherlich zunächst sinnvoll, aber ist es dies noch auf den zweiten Blick? Ich sage: Nein. Und dies hat auch einen einfachen Grund! Im Bereich der Büromittelbeschaffung hat die Stadt bereits eine Partnerschaft beschlossen. Diese liegt preislich klar mit der KoPart auf Augenhöhe, sodass an dieser Stelle kein Handlungsbedarf besteht.

Auch im Bereich der weiteren Leistungen hat der Rat der Stadt bereits den Beitritt in eine Genossenschaft beschlossen. Der Vertrag zu dieser Genossenschaft, der PD, stand ebenfalls auf der Tagesordnung der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause. Was der Antrag forderte, gibt es in Langenfeld also bereits. Viel entscheidender wäre nach meinem Dafürhalten ein anderer Punkt, den weder do KoPart, noch die PD zu erfüllen im Stande sind: die ganzheitliche Umsetzungsplanung und vollständige Begleitung der Umsetzung. Eben diese beiden äußerst zeitfressenden Aufgaben einer kommunalen Verwaltung ist durch keiner der beiden Gesellschaften abgedeckt.

Korrekturen in der Weichenstellung für die Digitalisierung der Schulen

In der Sondersitzung des Schulausschuss wurde erneut, teils sehr emotional, über den aktuellen Stand zur Lieferung und Ausgabe der iPads diskutiert. Ich möchte mich hier jedoch auch die sachliche Wiedergabe konzentrieren, da es nach meinem Dafürhalten von zentraler Bedeutung ist im Schulterschluss zwischen Eltern, Stadtschulpflegschaft, Politik und Verwaltung eine Lösung für die äußerst angespannte Situation zu finden. Klar ist, dass es in diesem Projekt immer wieder zu Verzögerungen kommt und letztlich die Schülerinnen und Schüler, oder besser deren Lernerfolg und Zukunft auf dem Spiel steht. Das treibt uns als SPD und insbesondere mich als Person an, eine schnelle und gute Lösung für die Herausforderungen zu finden, vor denen wir in diesem Projekt stehen.

So stand unter anderem der gemeinsame Antrag von FDP und SPD auf der Agenda, die Verwaltung zu beauftragen – im Sinne der Transparenz – den Projektplan sowie das Spannungsfeld der Folgeprojekte wie WLAN-Ausbau, Sicherheit durch Firewalls und die Einführung/Ausweitung digitaler Medien in den Unterrichtsräumen wie Whiteboards u.ä. offenzulegen. Die gute Nachricht vorab, unser Antrag wurde einstimmig durch den Ausschuss beschlossen. Erneuter Diskussionspunkt war hier insbesondere die Form der Projektorganisation. Diese ist in diesem Falle jedoch nachrangig. Wichtig ist, dass eine Projektorganisation aufgezeigt wird, in der für uns als Politik aber auch die Eltern erkennbar ist, dass man Hindernisse und Verzögerungen mit entsprechenden Maßnahmen belegt oder die Politik in die Situation kommt, eigenständig Ideen zur Lösung vorschlagen zu können. Wir müssen hier gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Investition in die Zukunft der Schülerinnen und Schüler erfolgreich sind, aber auch dass die eingesetzten finanziellen Mittel ausreichend sind, um dies zu bewerkstelligen.

Um künftig auch bei Ausschreibungen schneller vergabefähig zu sein, stand außerdem eine Anfrage von FDP und SPD auf der Tagesordnung, die zum Zweck hat, Herausforderungen bei der Erstellung entsprechender Leistungskataloge zu erkennen und verifizieren. Ziel ist es, dass derartige Ausschreibungen künftig in kürzerer Durchlaufzeit erstellt werden können. Hier gab die Verwaltung an, mit den Arbeiten an der Ausschreibung in Form von Workshops mit den Schulen im Juni 2020 begonnen zu haben. Ausgeschrieben wurde jedoch erst im Oktober 2020. Da solche Leistungsverzeichnisse in Kommunen vergleichbarer Größe innerhalb einer deutlich kürzeren Laufzeit (oft innerhalb von sechs Wochen) vergabefähig erstellt werden, ist es wichtig für die Politik zu erfahren, worin die lange Laufzeit der Erstellung in Langenfeld begründet ist. Nur so kann man herausfinden, wie man derartige Vergabevorbereitungen künftig deutlich verkürzen kann. Insbesondere da die Nachbesserungen zur zweiten Ausschreibung nach Ausbleiben jedweder Angebote deutlich kürzer ausfiel und um ein Vielfaches schneller erfolgte.

Standpunkt. – Schulausschuss dringend notwendig!

Die SPD Ratsfraktion in Langenfeld hat, gemeinsam mit der FDP Ratsfraktion Langenfeld, eine Sondersitzung des Schulausschuss, die noch vor der Sommerpause stattfinden wird, beantragt. Die vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass es zahlreiche Themen gibt, die noch immer nicht abschließend geklärt sind. Aber es gibt auch neue Entwicklungen, auf die wir als Stadtpolitik reagieren sollten, nein müssen. Manches wird sich in diesem Standpunkt sicherlich anhören wie eine gesprungene Platte, habe ich doch insbesondere ein Thema schon des öfteren in meinen Beiträgen adressiert. Die Umstände machen es jedoch leider notwendig, dass ich dies heute erneut mache. Doch gehen wir die Themen der Reihe nach durch!

Schulplatzvergabe

Vielleicht haben es einige bereits der Presse entnommen, dass Langenfeld für das Schuljahr 2021/22 keine ausreichende Anzahl an Schulplätzen hat, sodass in Folger dessen Schüler*innen in andere Kommunen ausweichen müssen. Dies mögen zum heutigen Zeitpunkt noch wenige Fälle sein, lässt aber den Schluss zu, dass wir hier auf absehbare Zeit ein weit größeres Problem bekommen werden/könnten.

So ist nach der prognostizierten Entwicklung der Schülerzahlen gemäß IT.NRW kreisweit von einer steigenden Schülerzahl auszugehen. Hieraus ergibt sich für Langenfeld bereits zum Schuljahr 2025/26 ein möglicher Mehrbedarf in den Grundschulen i.H.v. ca. 300 Schulplätzen sowie zum Schuljahr 2031/32 ein Mehrbedarf in der Sekundarschule i.H.v. ca. 650 Schulplätzen. Erste Mehrbedarfe ergeben sich gar schon zu den Schuljahren 2022/23. Selbstverständlich ist es auf Basis derartiger Prognosen geboten – und dringend notwendig – den möglichen Mehrbedarf, der sich aus den Prognosen von IT.NRW ableitet, unverzüglich zu verifizieren. Nur so können, bei einer (Teil-)Bestätigung schnellstmöglich Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, sollte sich der prognostizierte Mehrbedarf bestätigen. Um den zeitlichen Korridor des Handelns nicht weiter zu verengen, kann daher mit der Neuerstellung des Schulbedarfsplanes nicht bis zum Jahreswechsel gewartet werden. Vielmehr muss dies bereits jetzt erfolgen, um Verwaltung und Politik einen möglichst großen zeitlichen Handlungskorridor offen zu halten.

Wir wollen wissen, wie es um die Schulplätze kurz-, mittel- und langfristig bestellt ist. Es muss sichergestellt sein, dass die Stadt auch weiterhin allen Schüler*innen aus unserer Stadt einen Schulplatz anbieten kann. Da der Druck auch in den umliegenden Kommunen steigt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese den Langenfelder Mehrbedarf werden abfangen können. Einen entsprechenden Antrag auf Neuerstellung des Bedarfsplanes sowie eine Anfrage zur Situation der Platzvergabe im Schuljahr 2021/22 hat die SPD Ratsfraktion daher für den anstehenden Sonderschulausschuss, der am 22. Juni öffentlich tagen wird, eingereicht.

Schuldigitalisierung

Ein weiteres Thema, das zunehmend zu einem Ärgernis wird, stellt die Versorgung mit iPads zur Etablierung der digitalen Schule dar. Hier will die Stadtverwaltung zum aktuellen Stand keinerlei Termine nennen, die uns als Politik über den voraussichtlichen Abschluss informieren. Immer wieder kommt es bei der Digitalisierung Langenfelder Schulen zudem zu starken Verzögerungen. Um die zugrundeliegenden Ursachen validieren und Maßnahmen zu deren Behebung diskutieren zu können ist Transparenz gegenüber dem Fachausschuss, den Eltern, und Schüler*innen unerlässlich. Die Gesamtprojektplanung muss hierzu allen Beteiligten und Betroffenen bekannt, Risiken benannt, Maßnahmen erarbeitet und durch Verwaltung und Politik eingeleitet werden. Die Projektplanung des Rollout hat die Stadtverwaltung den Fraktionen bis dato jedoch zu keinem Zeitpunkt zur Einsicht vorgelegt.

Wir wollen daher in der kommenden Sitzung die planerischen Aspekte, inklusive zugehörigen Meilensteinen zu deren Abschluss dargelegt bekommen, und haben hierzu den Antrag auf Offenlegung der Rollout-Plnaung gestellt. Die Verwaltung soll dazu die folgenden Teile des Projektplanes vollständig offen legen:

  1. Geplante Anzahl der iPad-Chargen nebst geplanten Lieferterminen durch die Dienstleister.
  2. Geplante Ausgabezeitpunkte der iPads an die Schüler*innen, getrennt nach einzelner Schule.
  3. Geplante Schulungen der Schüler*innen und Eltern auf die digitalen Lernmedien.
  4. Geplante Verkabelung der Schulgebäude mit State-of-the-Art CAT-Kabeln und Access Points.
  5. Geplante Sonderausstattung der Schulen, wie beispielsweise mit Whiteboards u.ä.
  6. Offene Punkte, wie beispielsweise die Aktualisierung der Firewalls, nebst Kurz- (5 Jahre), Mittel- (10 Jahre) und Langfristplanung (> 10 Jahre).

Es kann nach meinem Dafürhalten nicht sein, dass die Stadtverwaltung ein Projekt durchführt und umsetzt, ohne dem Fachausschuss die genaue Planung aufzuzeigen und in Form regelmäßiger Statusberichte hierüber zu berichten. Die aktuellen Berichte entsprechen in ihrer Form keinem Statusbericht, wie er in Projekten dieser Größenordnung notwendig und üblich ist. Ein Projektstatusbericht dient letztlich dazu, dem Entscheidungsgremium – sprich dem Fachausschuss – aktuelle Informationen über den Stand des Projekts zu geben. Er muss die wichtigen Fragen beantworten, wie etwa die nach dem Gesamtzustand, dem Stand der Leistungen, der Einhaltung von Aufwand-, Kosten- und Zeitplänen sowie der Risikobewertung. Da uns weder die Zeitpläne noch die aktuelle Risikobewertung bekannt sind, fehlt es aktuell jedoch schon bei den Grundlagen für eine Angabe der jeweiligen Status. Dies ist so jedoch nicht hinnehmbar.

Sagen, was ist. – Der Haushalt 2021 ist eine Farce!

Am 27. März 2021 war es so weit, die SPD-Ratsfraktion Langenfeld kam zu ihrer digitalen Beratung des Haushalt 2021 zusammen. Unterstützt wurden wir dabei durch unseren Genossen, gelernten Verwaltungsjuristen und Rechtsanwalt, der nicht nur über 23 Jahre Verwaltungs- und Politikerfahrung verfügt, sondern auch mehr als 15 Jahre Erfahrung in den Schwerpunkten Organisation, Finanzen und Haushalt mitbrachte. So viel sei vorab gesagt, um den folgenden Beitrag einordnen zu können. Im Ohr geblieben ist mir ganz besonders die Eröffnung der Beratungen, die sich für mich insgesamt unter dem Zitat

Das Verwirrspiel des Haushaltsplanentwurfs 2021 und des sog. gesonderten Vorberichts und der Verstoß gegen – unter anderem – §4 KomHVO.

zusammenfassen lässt.  

Das Verwirrspiel um den Haushalt 2021

Wie viele der Pressen entnommen haben dürften, wurde die erste Haushaltsberatung, nach dessen Einbringung in der Ratssitzung vom Dezember 2020 gestoppt. Wiederaufgenommen wurden die Beratungen daher durch die Einbringung eines sogenannten „gesonderten Vorberichtes“. Wie Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte, befindet sich die Stadt Langenfeld auch weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung. Das bedeutet für unsere Stadt einen Stillstand, der hätte verhindert werden können. Besonders in Zeiten der Pandemie beeinträchtigt dies die Handlungsfähigkeit der Verwaltung unserer Stadt.

Der erwähnte Vorbericht wurde allen Fraktionen vorgelegt und ergänzte den vorliegenden Haushaltsentwurf – so die Aussage im Vorbericht – durch 35 Erläuterungstexte und in 11 veränderte Ansätze. Wie sich herausstellt stapeln Kämmerer und Bürgermeister hiermit allerdings deutlich zu tief, sind die Änderungen doch weit umfassender und umfangreicher als in diesem Statement angegeben. Daher hieß es zunächst orientieren, sortieren, filtern und verknüpfen. Und selbst im Anschluss daran, blieben viele Fragezeichen über den Köpfen der Fraktionsmitglieder bestehen! Ein weiteres Zitat aus der Klausurtagung,

Das Ratsmitglied als Pfadfinder.

finde ich daher ebenfalls außerordentlich treffend. Klar ist an dem eingebrachten Haushaltsentwurf – und auch dem gesonderten Vorbericht – nämlich rein gar nichts. Besonders schwerwiegend ist, dass die Zahlenwerke (Haushaltsentwurf & Sonderbericht) in wichtigen Kennzahlen nicht übereinstimmen, insbesondere beim tatsächlichen Jahresdefizit. So macht der Sondervorbericht die Berechnung einer Abweichung von -3.351.296 EUR auf, während im eingebrachten Ergebnisplan von -4.576.427 EUR die Rede ist. Nach der Sonderprüfung kommen Kämmerer und Bürgermeister gar auf -6.488.433 EUR. Da muss man fragen: welche Zahl stimmt denn nun und was soll dieses Verwirrspiel, denn in den beigefügten Anlagen ist lediglich die Abweichung i.H.v. 121.000 EUR erklärt/ausgewiesen?! Die Anlage 1 zum Sondervorbericht weist zudem gleich 96 veränderte Ansätze aus. Moment mal, war im Vorbericht nicht noch von lediglich 11 veränderten Ansätzen die Rede!?

Neben all den genannten Defiziten für 2021 ist im Sondervorbericht jedoch auf einmal die Rede von, Zitat, folgendem:

Die Entwicklung der Gewerbesteuererträge, die vom Bund und Land finanzierten Gewerbesteuerausgleichszahlungen sowie die Bilanzhilfen des Langen werden letztlich […] zu einem im Pandemiejahr 2020 ungewöhnlich hohen Überschuss im Haushalt der Stadt Langenfeld von voraussichtlich 8.000.000 EUR führen.

Warte, warte wir senken die Gewerbesteuerhebesätze und kassieren dafür noch Ausgleichszahlungen von Bund und Land? Wer bis hierhin noch logisch folgen konnte, dürfe spätestens an dieser Stelle vollkommen abgehängt sein. Lassen wir die Zahlen wohl besser einfach so stehen und sehen uns einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen an. Denn klar ist: die Anlagen zum Sondervorbericht widersprechen sich in zahlreichen Punkten. Klarheit Fehlanzeige! Die tatsächlichen Finanzkennzahlen des Haushalts (Defizit, Investitionen etc.) bleiben de facto nebulös. 

Ein neuer Gesamtergebnis- und -finanzplan fehlen!

Nach §75 Abs. 2 GO entscheidet, neben dem Finanzplan, der Ergebnisplan maßgeblich über den angestrebten Haushaltsausgleich. Mit jeder Anpassung am Haushaltsentwurf, sollte daher auch ein neuer Gesamtergebnisplan vorgelegt werden. Dieser ist üblicherweise Teil einer jeden Haushaltseinbringung. Anderenfalls ist keine Beschlussfassung möglich. Einen neuen Ergebnisplan enthält der vorgelegte Sondervorbericht, nebst Sonderprüfung [Anm.: hiervon ist im Vorbericht immer wieder die Rede], jedoch nicht. Es stellt sich zudem die Frage, ob es sich bei der Sonderprüfung um eine Prüfung gem. § 103 Abs. 3 GO handelt!? Eine Sonderprüfung gemäß § 103 Abs. 3 GO sieht nämlich eine offizielle Information bzw. Einbeziehung des Rechnungsprüfungsausschusses vor. Dies ist jedoch nicht erfolgt. 

Eine Vielzahl von Maßnahmen waren und sind obendrein nicht veranschlagungsreif. Damit wurden die Haushaltsgrundsätze der Veranschlagungsreife gemäß § 13 Abs. 2. KomHVO sowie der Klarheit und Wahrheit missachtet. Die Verwaltung weist sogar selber auf diesen Fakt hin, dass die Veranschlagungsreife zu beachten ist, stellt dies jedoch mit dem Sondervorbericht und den – darüber hinaus – eingebrachten Anlagen nicht ab. Warum? Auch fehlen im Vorbericht die NKF Pflichtkennzahlen. So fehlt auch bei den Personalkosten fehlt eine Bewertung. Die Personalkostenintensität wird hier mit 28 Prozent angegeben. Dies ist im Landesvergleich hoch – insbesondere wenn man dem die Dienstleistungsintensität in Höhe von 15 Prozent gegenüberstellt.

Kommunen vergleichbarer Größe, mit vergleichbarer Dienstleistungsintensität von ca. 15 Prozent, liegen üblicherweise bei bei einer Personalkostenintensität von ca. 20 Prozent. Fällt in Langenfeld wirklich 50% mehr an Arbeit an, oder benötigen die Mitarbeiter*innen in der Verwaltung lediglich 50% länger für die gleichen Tätigkeiten? Und woran liegt dies? An fehlerhaften Prozessen? An zu geringer Digitalisierung? Verstehen Sie mich nicht falsch. Dies soll kein Vorwurf an die Mitarbeiter*innen der Verwaltung sein. Ich möchte schlicht alle möglichen Ursachen betrachtet wissen. Denn hierzu bekommt man, schlicht und ergreifend, keine Antwort. Genau diese müssen Bürgermeister und Kämmerer jedoch geben können.

Wir sehen also, unser Haushalt in Langenfeld ist alles andere als eine Haushaltsklarheit und -wahrheit. Und das einzig angegeben wirkliche Ziel, die „Schuldenfreiheit“, reicht für eine Rechtskonformität gemäß Kommunaler Haushaltsverordnung (kurz: KomHVO) nicht aus.

Das COVID19-Isolierungs-Gesetz

Das COVID19-Isolierungs-Gesetz (kurz: CIG) erlaubt es Kommunen, ihre Ausgaben im Rahmen der Pandemie bis zum Jahr 2023 als Einnahmen zu verbuchen. Ab 2024 müssen diese Kosten dann jedoch abgeschrieben werden. In Langenfeld belaufen sich diese auf immerhin 24,4 Mio. EUR. Die Abschreibung darf entweder über 50 Jahre anteilig zu je 488 T EUR pro Jahr erfolgen, oder aber einmalig gegen die Ausgleichsrücklage, oder auch das vorhandene Eigenkapital gebucht werden. Die Abschreibung über 50 Jahre würde bedeutet, dass diese Kosten durch entsprechende Mehreinnahmen in diesen Jahren aufgefangen werden müssten, sei es aus Gebühren oder auch Steuern. Dies wiederum hieße, dass unsere Kinder die Kosten der Pandemie zu schultern hätten. Bürgermeister und Kämmerer haben nun zumindest hierauf eine Antwort gegeben. Man will die Schuldenlast einmalig gegen die Ausgleichsrücklage oder das Eigenkapital buchen. Das ist gut, denn die Eigenkapitalquote der Stadt Langenfeld ist außerordentlich hoch und eine zu hohe Last zu Lasten der nachfolgenden Generationen kann so eventuell zumindest in weiten Teilen vermieden werden.

Ablehnung des Haushalts 2021 ist alternativlos

Wie es die Überschrift meines persönlichen Fazit bereits besagt, ist eine Ablehnung des vorgelegten Entwurfs für den Haushalt 2021 in meinen Augen alternativlos. Ein Haushalt, der gegen Grundsätze der Haushaltsaufstellung verstößt, alles andere als klar, verständlich und transparent gestaltet ist, dem wesentliche NKF Kennzahlen fehlen und der Investitionen massiv streicht – nicht nur aufgrund Personalmangels, sondern vielmehr durch eine tatsächliche Reduktion im Vergleich zu den Investitionen in den Vorjahren – ist für mich nicht zustimmungsfähig. Als Ratsherr bin ich verpflichtet geltendes Recht zu achten. Diese Pflicht gilt auch – und insbesondere – für den Haushalt der Stadt Langenfeld. Ich werden den Haushalt daher in der kommenden Ratssitzung ablehnen! Ich fordere, dass Bürgermeister Schneider und Kämmerer Grieger, die seit langer Zeit bestehenden Missstände umgehend zu beheben – im Sinne unserer Stadt.

Standpunkt. – Digitalisierung im Schneckentempo!

Bevor wir über den Status der Digitalisierung in der Stadtverwaltung Langenfeld reden, müssen wir uns einmal mehr mit den zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen befassen. Durch eine Änderungen des Grundgesetzes vom 13. Juli 2017 wurde einem wesentlichen Artikel, Art. 91c GG ein Absatz 5 angefügt.

Auf dieser Grundlage wurde dann das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14. August 2017 beschlossen. Dieses Gesetz will die Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen miteinander vernetzen, um die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland zu beschleunigen. Es verpflichtet daher Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Insgesamt wurden knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog  sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (zum Beispiel „Familie & Kind“ und „Unternehmensführung & – entwicklung“) zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.

Auch das Erbringen elektronischer Nachweise und die elektronische Bezahlung in Verwaltungsverfahren wird erleichtert. Darüber hinaus werden Grundsätze der elektronischen Aktenführung und des ersetzenden Scannens festgelegt.

Das hierüber hinaus beschlossene E-Government-Gesetz verpflichtet die Verwaltung im Weiteren dazu, einen elektronischen Zugang zu eröffnen. Mit dem E-Government-Gesetz werden – als unterstützende Gesetzgebung – neben der qualifizierten elektronischen Signatur weitere sichere Technologien zugelassen und festgelegt, die die Schriftform elektronisch und rechtsverbindlich ersetzen. Hierfür wurden zwei Technologien identifiziert, mit denen alle Funktionen der Schriftform abgebildet werden können:

  1. De-Mail mit der Versandoption „absenderbestätigt“, welche eine „sichere Anmeldung“ voraussetzt
  2. Web-Anwendungen der Verwaltung in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung durch die eID-Funktion des neuen Personalausweises

Außerdem erlaubt eine Rechtsverordnungsermächtigung der Bundesregierung die rasche Anpassung an die deutschland- wie europaweite technologische Weiterentwicklung.

Einige werden jetzt fragen: Warum erzählt er uns das alles? Nun ja, es bedeutet, dass auch Kommunen bereits seit August 2017 wissen, dass den Bürgerinnen und Bürgern alle Verwaltungsabläufe ab Ende 2022 – neben dem traditionellen Gang aufs Amt – auch vollständig digital angeboten werden müssen, inkl. der hierfür notwendigen Identitätsüberprüfungen, beispielsweise bei Beantragung eines neuen Personalausweises.

Über drei Jahre sind seither vergangen. Und was hört man aus der Stadtverwaltung? Nichts, oder zumindest nicht viel. Weder erhält man regelmäßig eine aktuelle Information zum Stand der Umsetzung, noch wecken vereinzelte Äußerungen großes Vertrauen in die fristgerechte Umsetzung. So ist nicht bekannt wie viele, der oben genannten 600 Verwaltungsleistungen durch unsere Stadtverwaltung direkt erbracht werden. Zudem scheint schon die digitale Sperrmüllanmeldung ein Ding der Unmöglichkeit zu sein. So hieß es hier Anfang 2020 zuletzt „die digitale Sperrmüllanmeldung ließe sich nicht so einfach umsetzen, da die involvierten System und Bereiche die Komplexität des Prozesses ungleich größer machen, als manche glauben möge“. Dir Folge: in der Stadtverwaltung Langenfeld scheint Digitalisierung bis heute ein Angstgespenst zu sein. Ich habe zumindest bislang noch keinen Verwaltungsablauf wirklich in digitaler Form erkennen können.

Dass die Verwaltung die Umsetzung bis zum gesetzten Zieltermin der Gesetzgebung wird realisieren können halte ich für außerordentlich fraglich.

Aktuelles aus dem Stadtrat. – Wiedervernässung Further Moor

Liebe Langenfelderinnen, liebe Langenfelder, wie in meiner Einleitung hier auf meiner Seite zu entnehmen, möchte ich Sie an dieser Stelle auch über aktuelle Themen aus der Ratsarbeit, bzw. aus den hinter uns liegenden Ratssitzungen informieren. So können Sie sich, auch wenn es noch keine Möglichkeit gibt die Sitzungen per Stream zu verfolgen, stets über aktuelle Entwicklungen informieren.

In den Mittelpunkt meines heutigen „Aktuelles aus dem Rat“, möchte ich ein durchaus wichtiges Thema stellen, über welches nach meinem Dafürhalten viel zu wenig berichtet wird. Es betrifft die einstimmig beschlossene „Wiedervernässung des Further Moor“. Diese Entscheidung des Rates der Stadt Langenfeld war ein wichtiger Schritt für den Klima- und Umweltschutz. Warum reden wir überhaupt über die Wiedervernässung? Nun ja, in den zurückliegenden Jahren haben sich immer mehr Baumarten natürlich im Further Moor angesiedelt. Dies hat einen – nicht unerheblichen – klimatischen Nebeneffekt zur Folge. Was wenig bekannt ist, ist dass Moore – obschon sie nur 3% der Erdoberfläche ausmachen – mehr Kohlendioxid binden und speichern, als jedes andere Ökosystem der Welt. Insgesamt macht dies rund 30% des erdgebundenen Kohlenstoffs aus. Durch die trockenen Sommer entziehen die Bäume dem Moor seine dringend benötigte Feuchtigkeit. In diesem moorigen, feuchten Boden wird jedoch das klimaschädliche Kohlendioxid gebunden. Trocknet der Boden aus, setzt das Moor dieses gebundene Kohlendioxid jedoch nach und nach frei. Die Folgen kann sich sicherlich jeder von Ihnen ausmalen. Die Wiedervernässung ist daher zentraler, als man zunächst vermuten mag. So wird verhindert, dass dem Moor weitere Feuchtigkeit entzogen wird und ein wesentlicher Beitrag zum Klima- und Umweltschutz geleistet. Hierzu bleibt eine Entnahme von ca. 1,5 ha Wald aus dem Further Moor selbstverständlich nicht auf. Daher sah die Vorlage der Verwaltung vor, dass Diese prüft, ob für die Aufforstung der Fläche in Höhe von 1,1 ha auf der Waldfläche südlich der Kreisdeponie – nach Durchforstung der Kiefern – eine Unterpflanzung mit höherwertigem heimischem Laubholz vorgenommen werden kann oder ob alternative Flächen vorhanden sind, um die Durchforstung in der Kiefernfläche möglichst gering zu halten. Für die Aufforstung der Restfläche von 0,4 ha wurden bereits die Bereiche Auf dem Kurzen Bruch und Nähe Am Block mit je 0,2 ha, welche wegen Borkenkäferbefall bereits freigeräumt sind, vorgesehen.

Sagen, was ist. – Viele unbeantwortete Fragen zur Schuldigitalisierung!

Ein Thema, das sicherlich insbesondere die Eltern in Langenfeld stark beschäftigen dürfte, ist der aktuelle Status der Schuldigitalisierung. Hier bleiben für mich auch weiterhin zahlreiche Fragen unbeantwortet und hierdurch ungeklärt. Aufklärung kann hier nur die Verwaltung schaffen. Aber auch wir müssen den Druck der Politik weiter hochhalten, um die erfragten Antworten schnell zu erhalten. Ich habe mich daher, nach einiger Überlegung, dazu entschieden noch einmal die – aus meiner Sicht – noch zu beantwortenden Fragen in meinem heutigen Standpunkt zu behandeln, um einen Überblick über die aktuell offenen – vornehmlich technischen – Fragen zu geben.

Glasfaseranbindung und Netzwerk. Generell muss die Anbindung der Schulen bis zum Gebäudeeingang mit einem ausreichen bemessenen Gigabit-Glasfaseranschluss realisiert sein. Aktuelle habe ich – auf Basis der mir vorliegenden Information leider keinen zufriedenstellenden Überblick darüber, welche Schule hat welchen Gigabit-Anschluss ausgestattet ist. Umzieh noch vor uns liegenden Aufwände jedoch abschätzen zu können, ist eine verlässliche Information hierüber unerlässlich.

Auch innerhalb der Schulgebäude ist mindestens ein CAT-9 Kabel vom Hauptanschluss/der Firewall zu jedem der eingerichteten, oder noch einzurichtenden Access Points vorzusehen, damit die verfügbare Bandbreite des verfügbaren WLAN auch auf einem ausreichenden Niveau gehalten werden kann, wenn zahlreiche Geräte dieses belegen. Als Access Points sind daher professionelle Installationen, wie beispielsweise LANCOM o.ä. einzusetzen, da handelsübliche Fritz Boxen nicht in der Lage sind die zu erwartende Menge an Geräten, die zeitgleich mit einem Access Point verbunden sind, zu handeln und für eine ausreichende Lastenverteilung zu sorgen. Um die Verwaltung der Access Point auf ein Tool zu reduzieren, sollte darüber hinaus jede Schule mit Access Points des gleichen Herstellers ausgestattet sein/werden, um hohe Folgeaufwände im Bereich der Verwaltung, des Supports und defektbedingten Austauschs gering zu halten. Welche Access Points und welche Verkabelung geplant, oder bereits im Einsatz sind, ist auch hier bislang unbeantwortet geblieben.

Netzwerksicherheit. Gleiches wie für die Access Points gilt generell auch für die eingesetzten Firewalls. Auch hier ist darauf zu achten, dass es sich um professionelle Firewalls von lediglich einem Anbieter (PaloAlto o.ä.) handelt, die somit ebenfalls in nur einem zentralen Tool verwaltet werden können. Hierdurch entsteht zwar die technische Restriktion, dass die Anzahl der maximal möglichen Black-/White Lists gegebenenfalls begrenzt würde, jedoch stellt uns diese Restriktion nicht vor unmögliche Herausforderungen. Eine separate Verwaltung der Black-/White Lists von etwa Grundschulen und weiterführenden Schulen wäre hierdurch – nach wie vor – gegeben. Wie bereits in den vorangegangenen Punkten, stehen wir auch hier vor bislang unbeantworteten Fragen. So ist der Politik meines Wissens nach nicht bekannt, welche Firewalls für den finalen Ausbau aller Schulen geplant sind, geschweige denn bis wann die Arbeiten abgeschlossen sein sollen.

Gerätemanagement und -sicherheit. Insbesondere bei Schüler*innen ist die Sicherheit der verwendeten Geräte und der darauf verarbeiteten schulischen Daten wesentlich. Alle ausgegebenen Tablets müssen über ein Mobile Device Management (MDM) verfügen. Dies dient der eindeutigen Zuordnung jedes Gerätes zu dem/der jeweiligen Schüler*innen und Schule, aber auch zur Fernlöschung der sensiblen Daten, bei Verlust des Gerätes. Nur so können die Vorgaben der EU DSGVO und der IT-BSI-Grundschutz erfüllt werden. Bereits ausgeteilte Tablets sind daher kurzfristig zurückzurufen, falls kein MDM installiert wurde, um dies nachzurüsten. Ein hierdurch ebenfalls zu realisierendes, sogenanntes Sandboxing muss konfiguriert und aktiv sein, damit – bei parallelem privaten Gebrauch – sichergestellt ist, dass empfindliche schulische Daten zu Leistungen innerhalb der installierten Bildungssoftware zusätzlich abgeschirmt werden und sich nicht mit privaten Daten vermischen, oder durch Apps – wie WhatsApp – ausgelesen werden können.

Das MDN ist weiterhin für eine Lizenzverwaltung und den zentralen Roll-Out neuer Softwareupdates eine zentrale Komponente. Nur so ist dafür gesorgt, dass die installierte – zu bildungszwecken benötigte – Software und das Betriebssystem stets auf allen Geräten auf dem gleichen Versionsstand sind und gleiche Voraussetzungen für alle Schüler*innen geschaffen werden. Anwendungen können je Schulform, oder Schule in sogenannten Paketen zusammengestellt und verwaltet werden. Die Softwarepakete je Schule müssen dazu vor dem Roll-Out der Geräte festgelegt und eingerichtet sein. Gleiches gilt für die Verwaltungssoftware. Hier müssen alle Geräte – vor Übergabe an die Schüler*innen – registriert und das korrekte Softwarepaket nach Übergabe unmittelbar dem Gerät zugeordnet werden.

Ob ein MDM verfügbar und bereits im Einsatz ist, konnte die Stadt bislang nicht, oder nur unzureichend beantworten.

AppleID. Auf iPads aus dem Hause Apple ist bei dem ersten Start die Anlage einer neuen, oder Eingabe einer bestehenden AppleID notwendig. Die Stadt will es hierbei den Schulen überlassen, ob Schüler*innen ein private AppleID nutzen können, oder eine schulische AppleID genutzt werden soll. An dieser Stelle ist die Nutzung einer schulischen AppleID zwingend, da hierüber die Eigentümerschaft des Gerätes festgelegt wird. Während die Schüler*innen das Gerät für schulische Zwecke besitzen, muss die Eigentümerschaft – aufgrund lizenzrechtlicher Themen – eindeutig der Schule, oder dem Schulträger zugeordnet sein/werden. Sollten ausgegebene Geräte mit privaten Apple IDs betrieben werden, ist dies folgerichtig unverzüglich zu korrigieren.

Testing. Zum Testing ist eine Testumgebung aus Access Point, Firewall (bei mehreren Herstellern entsprechend mehrere Testumgebungen) und einem iPad zwingend zu errichten. In dieser Umgebung sind anstehende Softwareupdates vor jedem Roll-Out einem Funktionstest zu unterziehen, um die reibungslose Verwendung nach dem Update zu gewährleisten. Für die Tests sind entsprechende Testfälle zu erstellen, durchlaufen und dokumentieren. 

Technische Gründe. Selbstverständlich gibt es auch technische und verwaltungsspezifische Gründe für die oben thematisierten Maßnahmen. So lässt sich die Verwaltung der Schulinfrastruktur ist auf drei Verwaltungstools reduziert:

  1. Ein Tool Firewalling
  2. Ein Tool Accesss Points
  3. Ein Tool Mobile Device Management

Unterschiedliche Hersteller im Bereich Firewall und Access Points sorgen für eine Erhöhung der Anzahl eingesetzter Tools (ein Tool je Hersteller). Dies ist aus Gründen der Komplexitätsreduktion dringend zu vermeiden. Wartungs- und Ersatzkosten reduzieren sich ebenfalls, da Ersatzgeräte (Access Points, Firewalls, iPads, u.ä.) direkt eingeplant und angeschafft werden können. Bei einer Vielzahl an Anbietern im Firewall und Access Point Bereich muss andernfalls bei jedem Ausfall einzeln Ersatz beschafft werden. Zu selbstverständlich höheren Kosten, da ein Mengenrabatt entfallen würde.

Fazit. Aus der langen Liste offener Fragestellungen ergibt sich für mich nur eine Konsequenz: die Stadtverwaltung hat die Digitalisierung der Schulen bislang noch immer äußerst unzureichend vorbereitet. Trotz einem stetigen und steigenden Druck aus der Politik und einer langen Ausschreibungsphase, in der man diese Planungen parallel hätte, durchführen und abschließen müssen, herrscht an viel Stellen noch immer eine unzureichende Planung und Informationslage. Dieser Zustand ist für mich nicht länger haltbar und zumutbar. Dieses Thema muss endlich in professionelle Hände gegeben werden, um nennenswerte Fortschritte erreichen zu können. 

Sagen, was ist. – Livestreaming für mehr Teilhabe!

Gestern wurde das Thema Livestreaming von Ausschuss- und Ratssitzungen einmal mehr aufgeschoben. Einmal mehr wurde sich nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einer Arbeitsgruppe zu dem Thema geeinigt, die noch einmal zusammenkommen soll, um eine Klärung herbeizuführen. Zufrieden und Glücklich bin ich mit dem Beschluss in keiner Form. Auch die Argumente kann ich an vielen Stellen nicht nachvollziehen, sind sie in sich doch unausgewogen und müssen zusätzlich eingeordnet werden. Aber eines nach dem Anderen.

Schauen wir zunächst einmal darauf, was für ein Livestreaming der Ausschuss- und Ratssitzungen spricht. Die beiden wesentlichen Themen an dieser Stelle sind Teilhabe und Transparenz, die wir den Langenfelder*innen schuldig sind, denn wir sind gewählte Vertreter*innen und sprechen nicht für uns, sondern die Bürger*innen. Neben der Teilhabe von Risikogruppen in Zeiten der Corona-Pandemie, gibt es für mich noch eine Gruppe, die in der gestrigen Diskussion leider mit keiner Silbe erwähnt wurde: Bürger*innen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen auch ohne Corona nicht an den Sitzungen teilhaben konnten, oder können. Auch diesen Menschen müssen wir es ermöglichen, dass sie die Ziele, Argumente und Forderungen der Politik sowie die zugehörige Debatte erleben und so an ihr partizipieren können. Ist es ihnen nicht möglich persönlich an Sitzungen teilzunehmen, muss dies mindestens in digitaler Form zu erreichen sein. Selbstverständlich würde durch ein Streaming auch die, von allen Seiten stets geforderte, Transparenz unseres Handelns als Politik sichergestellt.

Als Gegenargument wurden gestern Abend die Persönlichkeitsrechte der kommunalen Politiker*innen sowie Bedenken über die Technik ins Feld geführt. Während ich das Argument der Persönlichkeitsrechte in Bezug auf die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung nachvollziehen kann, ist diese Logik für Kommunalpolitiker*innen nicht mehr gegeben. Wir alle haben uns, auch wenn es ein Ehrenamt ist, von Bürger*innen wählen lassen. Wir haben uns wählen lassen, weil wir die Bürger*innen in Langenfeld vertreten möchten. Damit wurde Jeder und Jede von uns zu einer Stimme der Bürger*innen. Wie wir uns in Sitzungen verhalten, was wir dort fordern und wie wir abstimmen, unterliegt also in erster Linie dem öffentlichen Interesse. Denn wir sitzen dort – wie bereits erwähnt – nicht als Person, sondern als gewählte Vertreter*innen. Die Bürger*innen, die nicht persönlich an Sitzungen teilnehmen können, haben daher ein Recht darauf mitzuerleben, was ihre Vertreter*innen fordern und umsetzen (wollen).

Vertrauen in die Politik können wir nur schaffen, indem wir die versprochene Transparenz auch leben. Das Livestreaming ist ein wesentlicher Teil, um diese her- und sicherzustellen. Zudem verlangen wir von zahlreichen Gruppen, dass sie Ton- und Videostreaming nutzen, um beispielsweise unsere Schüler*innen zu unterrichten. Geht es um Ausschuss- und Ratssitzungen hat man auf einmal jedoch Zweifel an der eingesetzten Technik. Eine Technik, die seit Jahren erprobt ist. Nur die Anwendung, das Erleben und (insbesondere) die positive Erfahrung kann Vertrauen in Neues schaffen. Wir sollten daher mit allen Menschen den Schulterschluss wagen, denen wir schon heute Ton- und Bildübertragung abverlangen und so zugleich zeigen, dass auch wir in die eingesetzte Technik vertrauen und bereit sind diese auch im Rahmen unseres Ehrenamtes und politischen Wirkens anzuwenden.

Was gibt uns sonst noch das Recht für andere Personengruppen auch andere Maßstäbe hinsichtlich des Persönlichkeitsrechtes anzusetzen, als bei und Politiker*innen? Richtig, nichts und niemand!

Themen bis in das letzte Details auszudiskutieren schafft kein Vertrauen. Vielmehr befürchte ich, dass Bedenken am Ende die Oberhand behalten und noch stärker werden, als zuvor. Ich werbe daher um folgendes:

Lasst uns neues wagen, ein Livestreaming umsetzen und so erkennen, dass alle technischen Möglichkeiten stets den hohen Anforderungen des Datenschutz und BSI-Grundschutz für technische Installationen gehorchen. Wir haben in Deutschland hierfür bereits die höchsten Standards, die auch von den technischen Möglichkeiten erfüllt werden.

Machen, was zählt. – JA, zum Livestreaming!

JA, zum Livestreaming von Rats- und AusschusssitzungenLiebe Langenfelderinnen, liebe Langenfelder, in der kommenden Ratssitzung, am 16. März 2021, wird sich entscheiden ob Sie künftig auch die Möglichkeit haben – dank Streaming – zu Hause auf Ihrer Couch an Rats- und Ausschusssitzungen teilzunehmen. Der Ausgang scheint aktuell leider noch vollkommen offen.

Während die Rückmeldungen der sachkundigen Bürgervertreter*innen, mit 96% Zustimmung und 4% Ablehnung, klar für ein Livestreaming sprechen, sieht es bei den Ratsmitgliedern bereits deutlich anders aus. Hier haben bislang lediglich 62% Ihr Einverständnis für eine Übertragung erklärt. 16% haben eine Übertragung Ihrer Bild- und/oder Tondaten bereits abgelehnt und 22% haben sogar keinerlei Rückmeldung an die Verwaltung abgegeben. In Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung, die auch hier vor Ort ein wichtiges und zugleich schwieriges Unterfangen ist, empfinde ich die Zeichen, die dieser Entscheidung vorweg gehen außerordentlich bedenklich.

Sowohl im Sinne der Transparenz, als auch in Bezug auf die Tatsache, dass wir als Kommunalpolitiker eine klare Vorbildfunktion haben. Diese Vorbildfunktion heißt für mich auch, dass wir den Mut haben, durch Digitalisierung für mehr Transparenz und Teilhabe am politischen Geschehen zu sorgen.

Daher mache Ich mich am kommenden Dienstag für die schnelle Umsetzung des Livestreaming von Rats- und Ausschusssitzungen stark.

Sagen, was ist. – 125 Tage zeigen, dass eine Menge aufzuarbeiten ist!

Liebe Langenfelderinnen, liebe Langenfelder,

am heutigen Sonntag, 07. März 2021, ist der neue Rat 125 Tage im Amt. 125 Tage, an deren Ende wir noch immer keinen Haushalt für das laufende Jahr 2021 beschlossen haben. 125 Tage und über ein Jahr, in denen die anhaltende COVID-19-Pandemie gnadenlos offenbart hat, an welchen Stellen Langenfeld bis heute massive Schwächen aufweist. 125 Tage die gezeigt haben, dass Langenfeld in 16 Jahren unter einer absoluten CDU Mehrheit nicht prosperierte,  sondern an wichtigen Stellen verwaltet statt entwickelt wurde. 125 Tage, die allen gezeigt haben, dass Langenfeld bis heute auf solch ein Krisenereignis vollkommen unvorbereitet ist. 16 Jahre in denen Projekte nicht, oder viel zu spät begonnen wurden und nun aufgearbeitet werden müssen. Beschlossene Investitionen, die immer zu auf das nächste Jahr verschoben wurden, haben zu einem massiven Investitionsstau geführt. Ein Investitionsstau der uns bis weit in die aktuelle Legislatur hinein, wenn nicht gar darüber hinaus, begleiten und beschäftigen wird. Denn noch vermag ich nicht zu sagen, ob fünf Jahre mit veränderten Mehrheiten ausreichen werden, um alles abzuarbeiten was liegen geblieben ist.

Sehen wir uns als Beispiel nur einmal die Schuldigitalisierung an. Hier musste erst eine Pandemie eintreten, damit man das Thema (nach 5 Jahren Liegezeit!!) endlich vorantreibt und die überfälligen Ausschreibungen, beispielsweise von Tablets für alle Schülerinnen und Schüler, durchführt. Eine Verzögerung, die wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr ungeschehen machen können. Wir können lediglich alles daran setzen die entstandene Situation schnell und nachhaltig zu verbessern. Aber es geht in der Digitalisierung der Schulen nicht alleine um die Hardware für Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer. Es geht auch um die grundlegende Ausstattung unserer Schulen. Da stellt sich heraus, dass selbst die Prismaschule (laut Herrn Schneider unsere „digitale Vorzeigeschule“) nicht über eine flächendeckende Ausstattung mit modernen Medien und ausreichend WLAN-Hotspots verfügt(e). Von einer ausreichenden Glasfaseranbindung aller Schulen im Stadtgebiet und wirklich professionellen Firewalls, um die BSI Sicherheitsstandards zu erfüllen, will ich hier gar nicht erst Anfangen.

Der einzige Bereich in dem Langenfeld erfolgreich war, ist der Erhalt der Schuldenfreiheit und anhaltende Entlastungen von Wirtschaftsunternehmen. Wahrhaft prosperierend ist eine Stadt aber nur dann, wenn stets das Allgemeinwohl an oberster Stelle steht. Das Allgemeinwohl aller knapp 60.000 Langenfelderinnen und Langenfelder muss daher endlich an erster Stelle unseres Wirkens und Handelns stehen. Nicht die Schuldenfreiheit, denn sie ist dabei lediglich ein Mittel zum Zweck! Wer nicht danach handelt, handelt seinem Amtseid zuwider. Das sollten sich all Jene bewusst machen, von denen ich stets nur den einen Satz höre:

„die Schuldenfreiheit ist für uns nicht diskutabel.“

Denjenigen sage ich an dieser Stelle laut und deutlich: DANN HANDELT AUCH DANACH! Denn nur wer investiert und so auch strategisch handelt, um neue Einnahmequellen zu erschließen, kann auf Dauer die Schuldenfreiheit einer Kommune garantieren und hierdurch das Allgemeinwohl und fortlaufende Investitionsfähigkeit sichern. Eine Schuldenfreiheit, die nur aus ständig in das nächste Jahr verschobenen Investitionen resultiert, ist am Ende keine wahrhaftige Schuldenfreiheit, sondern vielmehr eine kaschierte Generationenschuld aus aufgestauten, längst überfälligen Investitionen.

Fakt ist leider, dass die Defizite derart umfassend sind, dass auch geänderte Mehrheitsverhältnisse diese nicht in 125 Tage haben beheben können. Auch die Sünden der Vergangenheit können wir, kann ich nicht ungeschehen machen. Die Pflicht ist es nun aber, dass alle Ratsfrauen und Ratsherren die zu Tage tretenden Defizite konsequent in die richtigen Bahnen lenken, um die entstandenen Staus aufzulösen, dadurch neue Möglichkeiten für finanzielle, investive Beschlüsse zu eröffnen und allen in unserer Kommune gute Lösungen, mit klaren und eingehaltenen zeitlichen Fahrplänen zu bieten.

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