Gestern wurde das Thema Livestreaming von Ausschuss- und Ratssitzungen einmal mehr aufgeschoben. Einmal mehr wurde sich nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einer Arbeitsgruppe zu dem Thema geeinigt, die noch einmal zusammenkommen soll, um eine Klärung herbeizuführen. Zufrieden und Glücklich bin ich mit dem Beschluss in keiner Form. Auch die Argumente kann ich an vielen Stellen nicht nachvollziehen, sind sie in sich doch unausgewogen und müssen zusätzlich eingeordnet werden. Aber eines nach dem Anderen.

Schauen wir zunächst einmal darauf, was für ein Livestreaming der Ausschuss- und Ratssitzungen spricht. Die beiden wesentlichen Themen an dieser Stelle sind Teilhabe und Transparenz, die wir den Langenfelder*innen schuldig sind, denn wir sind gewählte Vertreter*innen und sprechen nicht für uns, sondern die Bürger*innen. Neben der Teilhabe von Risikogruppen in Zeiten der Corona-Pandemie, gibt es für mich noch eine Gruppe, die in der gestrigen Diskussion leider mit keiner Silbe erwähnt wurde: Bürger*innen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen auch ohne Corona nicht an den Sitzungen teilhaben konnten, oder können. Auch diesen Menschen müssen wir es ermöglichen, dass sie die Ziele, Argumente und Forderungen der Politik sowie die zugehörige Debatte erleben und so an ihr partizipieren können. Ist es ihnen nicht möglich persönlich an Sitzungen teilzunehmen, muss dies mindestens in digitaler Form zu erreichen sein. Selbstverständlich würde durch ein Streaming auch die, von allen Seiten stets geforderte, Transparenz unseres Handelns als Politik sichergestellt.

Als Gegenargument wurden gestern Abend die Persönlichkeitsrechte der kommunalen Politiker*innen sowie Bedenken über die Technik ins Feld geführt. Während ich das Argument der Persönlichkeitsrechte in Bezug auf die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung nachvollziehen kann, ist diese Logik für Kommunalpolitiker*innen nicht mehr gegeben. Wir alle haben uns, auch wenn es ein Ehrenamt ist, von Bürger*innen wählen lassen. Wir haben uns wählen lassen, weil wir die Bürger*innen in Langenfeld vertreten möchten. Damit wurde Jeder und Jede von uns zu einer Stimme der Bürger*innen. Wie wir uns in Sitzungen verhalten, was wir dort fordern und wie wir abstimmen, unterliegt also in erster Linie dem öffentlichen Interesse. Denn wir sitzen dort – wie bereits erwähnt – nicht als Person, sondern als gewählte Vertreter*innen. Die Bürger*innen, die nicht persönlich an Sitzungen teilnehmen können, haben daher ein Recht darauf mitzuerleben, was ihre Vertreter*innen fordern und umsetzen (wollen).

Vertrauen in die Politik können wir nur schaffen, indem wir die versprochene Transparenz auch leben. Das Livestreaming ist ein wesentlicher Teil, um diese her- und sicherzustellen. Zudem verlangen wir von zahlreichen Gruppen, dass sie Ton- und Videostreaming nutzen, um beispielsweise unsere Schüler*innen zu unterrichten. Geht es um Ausschuss- und Ratssitzungen hat man auf einmal jedoch Zweifel an der eingesetzten Technik. Eine Technik, die seit Jahren erprobt ist. Nur die Anwendung, das Erleben und (insbesondere) die positive Erfahrung kann Vertrauen in Neues schaffen. Wir sollten daher mit allen Menschen den Schulterschluss wagen, denen wir schon heute Ton- und Bildübertragung abverlangen und so zugleich zeigen, dass auch wir in die eingesetzte Technik vertrauen und bereit sind diese auch im Rahmen unseres Ehrenamtes und politischen Wirkens anzuwenden.

Was gibt uns sonst noch das Recht für andere Personengruppen auch andere Maßstäbe hinsichtlich des Persönlichkeitsrechtes anzusetzen, als bei und Politiker*innen? Richtig, nichts und niemand!

Themen bis in das letzte Details auszudiskutieren schafft kein Vertrauen. Vielmehr befürchte ich, dass Bedenken am Ende die Oberhand behalten und noch stärker werden, als zuvor. Ich werbe daher um folgendes:

Lasst uns neues wagen, ein Livestreaming umsetzen und so erkennen, dass alle technischen Möglichkeiten stets den hohen Anforderungen des Datenschutz und BSI-Grundschutz für technische Installationen gehorchen. Wir haben in Deutschland hierfür bereits die höchsten Standards, die auch von den technischen Möglichkeiten erfüllt werden.