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Schlagwort: Infrastruktur

Lokalblick – Langenfeld braucht eine städtische Wohnungsbaugesellschaft

In Langenfeld stehen wir vor einer wichtigen städtebaulichen und sozialen Aufgabe: die Balance zwischen Wohnraumbedarf, wirtschaftlicher Tragfähigkeit der Stadt und einer lebenswerten Infrastruktur. Ein besonders gutes Beispiel hierfür ist das geplante Neubaugebiet auf dem ARA-Gelände.

Einpendlerüberschuss – ein wichtiger Indikator

Bevor wir über Wohnungsbau sprechen, ist es wichtig zu verstehen, was der Einpendlerüberschuss bedeutet. Einpendlerüberschuss bezeichnet die Differenz zwischen der Anzahl der Menschen, die in eine Stadt zum Arbeiten pendeln, und der Anzahl derjenigen, die aus der Stadt heraus pendeln. In Langenfeld sollte ein gesunder, durch Abgaben der Langenfelder:innen tragbarer Einpendlerüberschuss idealerweise zwischen 3.800 und 5.700 Personen liegen.

Aktuell liegt der Einpendlerüberschuss bereits über diesem Maximalwert, auch nach konservativen Schätzungen. Langenfeld bietet aktuell nämlich bereits mehr Arbeitsplätze als Wohnraum. Es pendeln also mehr Menschen zum Arbeiten nach Langenfeld, als aus Langenfeld heraus. Die Kosten für diese zusätzliche Belastung der Infrastruktur zahlen, neben den ansässigen Gewerbetreibenden, auch die Bürger:innen über ihre Abgaben vor Ort.

Neue Wohnansiedlungen sind daher notwendig und unumgänglich, wenn wir auch künftig unsere kommunale Infrastruktur – von Straßen und Schulen bis zu Sport- und Kultureinrichtungen – solide und ohne übermäßige Belastung der Bürger:innen finanzieren wollen.


Warum eine städtische Wohnungsbaugesellschaft sinnvoll ist

Gerade am ARA-Gelände zeigt sich, wie wichtig eine starke städtische Hand beim Wohnungsbau wäre:

  1. Bezahlbarer Wohnraum für alle:
    • In Langenfeld haben etwa 33 % der Menschen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.
    • Gleichzeitig fallen in den kommenden Jahren rund 600 geförderte Wohnungen aus der Bindung. Eine städtische Wohnungsbaugesellschaft kann gezielt Wohnungen für diese Gruppe bereitstellen.
  2. Hoher Anteil geförderter Wohnungen wirtschaftlich realisierbar:
    • Mittels Teilfinanzierung durch den städtischen Haushalt könnten 50–60 % der Neubauten gefördert oder preisgedämpft sein.
    • Die frei verkäuflichen Wohnungen (40–50 %) sichern die Liquidität der Projekte und ermöglichen weitere Investitionen.
  3. Planungssicherheit für die Stadt:
    • Eine städtische Gesellschaft kann langfristig die Infrastrukturbelastung steuern, Wohnungsbedarf planen und gleichzeitig sozialen und wirtschaftlichen Zielen gerecht werden.
  4. Verdichtetes Bauen statt Einfamilienhäuser:
    • Es ist ebenfalls wenig sinnvoll, auf städtischen Neubauflächen ausschließlich freistehende Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser zu planen.
    • Solche Bauweisen erhöhen den Druck auf den Wohnungsmarkt, verringern die Flächen für geförderten Wohnraum und belasten die verbleibenden Freiflächen unnötig.
    • Verdichtete Wohnformen (Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Mietwohnungen) ermöglichen eine effektive Flächennutzung und bieten gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum für viele Haushalte.

Das ARA-Gelände ist mehr als nur ein Neubaugebiet – es ist ein Schlüsselprojekt für die Zukunft Langenfelds. Angesichts des bereits hohen Einpendlerüberschusses, der anstehenden Auslaufzeiten geförderter Wohnungen und der begrenzten Flächen ist eine starke städtische Wohnungsbaugesellschaft die richtige Lösung: Sie schafft bezahlbaren Wohnraum, sichert die wirtschaftliche Stabilität der Stadt und ermöglicht eine nachhaltige, verdichtete Nutzung der Flächen.

Langenfelds Zukunft braucht klare Entscheidungen – für alle Bürger:innen.

Lokalblick – Erwartungsmanagement ist ein Muss!

Politik lebt vom Gestalten. Aber sie lebt auch vom Vertrauen. Dieses Vertrauen entsteht nicht nur durch gute Ideen, sondern vor allem dadurch, dass wir ehrlich sagen, was geht – und was nicht. Gerade in Zeiten, in denen Projekte komplex, teuer und mit vielen Unbekannten verbunden sind, ist Erwartungsmanagement nicht eine lästige Pflicht, sondern ein zentrales Element politischer Verantwortung.

Es geht darum, realistische Ziele zu benennen, auf Risiken hinzuweisen und transparent zu erklären, was machbar ist und was leider Wunschdenken bleibt. Wer nur die Sonnenseite kommuniziert, riskiert, dass Bürgerinnen und Bürger enttäuscht und frustriert zurückbleiben.


Das Beispiel A59 und die Astra Bridge

Ein aktuelles Thema bei uns in Langenfeld zeigt, warum das so wichtig ist:

Im Rahmen der dringend notwendigen Sanierung der A59 begrüßt ein Bürgermeisterkandidat ausdrücklich die Prüfung der sogenannten Astra Bridge – einer innovativen mobilen Brückenkonstruktion aus der Schweiz, die es ermöglichen könnte, eine Vollsperrung während der Bauarbeiten zu vermeiden.
Das klingt erst einmal gut – wer möchte nicht eine Lösung, bei der der Verkehr weiterläuft und die Bauzeit sich verkürzt?

Doch hier liegt der Knackpunkt:

Die Astra Bridge eignet sich vor allem für Belagserneuerungen oder Sanierungen der oberen Asphaltschichten. Sie ist konstruiert für Arbeiten, die relativ flach unter ihr stattfinden können. Bei der A59 ist jedoch aus den bisherigen öffentlichen Informationen bekannt, dass der Seitenstreifen und weitere Teile absacken. Das deutet stark darauf hin, dass mehr als nur eine neue Asphaltschicht nötig sein wird. Wenn Tragschicht oder gar der Unterbau erneuert werden müssen, sind tiefgreifende Erd- und Schichtarbeiten erforderlich – mit Baggern, Walzen und großem Materialumschlag. Dafür fehlt unter einer Astra Bridge schlicht der nötige Arbeitsraum.


Wo politische Verantwortung gefragt ist

Es ist völlig richtig, die Prüfung dieser Technologie durch Straßen.NRW zu befürworten.

Was jedoch problematisch ist: Wenn man diese Möglichkeit öffentlich hervorhebt, ohne zugleich auf die hohe Wahrscheinlichkeit hinzuweisen, dass sie für die konkrete Situation ungeeignet ist, vermittelt man ein Bild, das mit der Realität nicht übereinstimmen könnte.

Das ist kein Vorwurf mangelnder Absicht – wohl aber ein Hinweis auf fehlendes Erwartungsmanagement. Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, dass die Astra Bridge nur unter bestimmten baulichen Voraussetzungen eingesetzt werden kann. Wer diese Einschränkungen nicht benennt, riskiert, Hoffnungen zu wecken, die später enttäuscht werden.

Pflicht aller politisch Aktiven

Ehrliches Erwartungsmanagement ist keine Option, sondern Pflicht – für Ratsmitglieder, sachkundige Bürgerinnen und Bürger, Wahlkämpfer und insbesondere Bürgermeisterkandidatinnen und -kandidaten. Politische Kommunikation sollte nicht nur Ideen präsentieren, sondern auch deren Realisierbarkeit und Risiken offenlegen. So entsteht Vertrauen – und genau das braucht Politik, um wirksam zu sein.

Mein Fazit: Mut zur ehrlichen Einordnung ist ein Zeichen von Stärke, nicht von Schwäche. Denn am Ende zählt nicht der schnelle Applaus, sondern das nachhaltige Vertrauen in die eigene Arbeit.

Sagen, was ist. – Viele unbeantwortete Fragen zur Schuldigitalisierung!

Ein Thema, das sicherlich insbesondere die Eltern in Langenfeld stark beschäftigen dürfte, ist der aktuelle Status der Schuldigitalisierung. Hier bleiben für mich auch weiterhin zahlreiche Fragen unbeantwortet und hierdurch ungeklärt. Aufklärung kann hier nur die Verwaltung schaffen. Aber auch wir müssen den Druck der Politik weiter hochhalten, um die erfragten Antworten schnell zu erhalten. Ich habe mich daher, nach einiger Überlegung, dazu entschieden noch einmal die – aus meiner Sicht – noch zu beantwortenden Fragen in meinem heutigen Standpunkt zu behandeln, um einen Überblick über die aktuell offenen – vornehmlich technischen – Fragen zu geben.

Glasfaseranbindung und Netzwerk. Generell muss die Anbindung der Schulen bis zum Gebäudeeingang mit einem ausreichen bemessenen Gigabit-Glasfaseranschluss realisiert sein. Aktuelle habe ich – auf Basis der mir vorliegenden Information leider keinen zufriedenstellenden Überblick darüber, welche Schule hat welchen Gigabit-Anschluss ausgestattet ist. Umzieh noch vor uns liegenden Aufwände jedoch abschätzen zu können, ist eine verlässliche Information hierüber unerlässlich.

Auch innerhalb der Schulgebäude ist mindestens ein CAT-9 Kabel vom Hauptanschluss/der Firewall zu jedem der eingerichteten, oder noch einzurichtenden Access Points vorzusehen, damit die verfügbare Bandbreite des verfügbaren WLAN auch auf einem ausreichenden Niveau gehalten werden kann, wenn zahlreiche Geräte dieses belegen. Als Access Points sind daher professionelle Installationen, wie beispielsweise LANCOM o.ä. einzusetzen, da handelsübliche Fritz Boxen nicht in der Lage sind die zu erwartende Menge an Geräten, die zeitgleich mit einem Access Point verbunden sind, zu handeln und für eine ausreichende Lastenverteilung zu sorgen. Um die Verwaltung der Access Point auf ein Tool zu reduzieren, sollte darüber hinaus jede Schule mit Access Points des gleichen Herstellers ausgestattet sein/werden, um hohe Folgeaufwände im Bereich der Verwaltung, des Supports und defektbedingten Austauschs gering zu halten. Welche Access Points und welche Verkabelung geplant, oder bereits im Einsatz sind, ist auch hier bislang unbeantwortet geblieben.

Netzwerksicherheit. Gleiches wie für die Access Points gilt generell auch für die eingesetzten Firewalls. Auch hier ist darauf zu achten, dass es sich um professionelle Firewalls von lediglich einem Anbieter (PaloAlto o.ä.) handelt, die somit ebenfalls in nur einem zentralen Tool verwaltet werden können. Hierdurch entsteht zwar die technische Restriktion, dass die Anzahl der maximal möglichen Black-/White Lists gegebenenfalls begrenzt würde, jedoch stellt uns diese Restriktion nicht vor unmögliche Herausforderungen. Eine separate Verwaltung der Black-/White Lists von etwa Grundschulen und weiterführenden Schulen wäre hierdurch – nach wie vor – gegeben. Wie bereits in den vorangegangenen Punkten, stehen wir auch hier vor bislang unbeantworteten Fragen. So ist der Politik meines Wissens nach nicht bekannt, welche Firewalls für den finalen Ausbau aller Schulen geplant sind, geschweige denn bis wann die Arbeiten abgeschlossen sein sollen.

Gerätemanagement und -sicherheit. Insbesondere bei Schüler*innen ist die Sicherheit der verwendeten Geräte und der darauf verarbeiteten schulischen Daten wesentlich. Alle ausgegebenen Tablets müssen über ein Mobile Device Management (MDM) verfügen. Dies dient der eindeutigen Zuordnung jedes Gerätes zu dem/der jeweiligen Schüler*innen und Schule, aber auch zur Fernlöschung der sensiblen Daten, bei Verlust des Gerätes. Nur so können die Vorgaben der EU DSGVO und der IT-BSI-Grundschutz erfüllt werden. Bereits ausgeteilte Tablets sind daher kurzfristig zurückzurufen, falls kein MDM installiert wurde, um dies nachzurüsten. Ein hierdurch ebenfalls zu realisierendes, sogenanntes Sandboxing muss konfiguriert und aktiv sein, damit – bei parallelem privaten Gebrauch – sichergestellt ist, dass empfindliche schulische Daten zu Leistungen innerhalb der installierten Bildungssoftware zusätzlich abgeschirmt werden und sich nicht mit privaten Daten vermischen, oder durch Apps – wie WhatsApp – ausgelesen werden können.

Das MDN ist weiterhin für eine Lizenzverwaltung und den zentralen Roll-Out neuer Softwareupdates eine zentrale Komponente. Nur so ist dafür gesorgt, dass die installierte – zu bildungszwecken benötigte – Software und das Betriebssystem stets auf allen Geräten auf dem gleichen Versionsstand sind und gleiche Voraussetzungen für alle Schüler*innen geschaffen werden. Anwendungen können je Schulform, oder Schule in sogenannten Paketen zusammengestellt und verwaltet werden. Die Softwarepakete je Schule müssen dazu vor dem Roll-Out der Geräte festgelegt und eingerichtet sein. Gleiches gilt für die Verwaltungssoftware. Hier müssen alle Geräte – vor Übergabe an die Schüler*innen – registriert und das korrekte Softwarepaket nach Übergabe unmittelbar dem Gerät zugeordnet werden.

Ob ein MDM verfügbar und bereits im Einsatz ist, konnte die Stadt bislang nicht, oder nur unzureichend beantworten.

AppleID. Auf iPads aus dem Hause Apple ist bei dem ersten Start die Anlage einer neuen, oder Eingabe einer bestehenden AppleID notwendig. Die Stadt will es hierbei den Schulen überlassen, ob Schüler*innen ein private AppleID nutzen können, oder eine schulische AppleID genutzt werden soll. An dieser Stelle ist die Nutzung einer schulischen AppleID zwingend, da hierüber die Eigentümerschaft des Gerätes festgelegt wird. Während die Schüler*innen das Gerät für schulische Zwecke besitzen, muss die Eigentümerschaft – aufgrund lizenzrechtlicher Themen – eindeutig der Schule, oder dem Schulträger zugeordnet sein/werden. Sollten ausgegebene Geräte mit privaten Apple IDs betrieben werden, ist dies folgerichtig unverzüglich zu korrigieren.

Testing. Zum Testing ist eine Testumgebung aus Access Point, Firewall (bei mehreren Herstellern entsprechend mehrere Testumgebungen) und einem iPad zwingend zu errichten. In dieser Umgebung sind anstehende Softwareupdates vor jedem Roll-Out einem Funktionstest zu unterziehen, um die reibungslose Verwendung nach dem Update zu gewährleisten. Für die Tests sind entsprechende Testfälle zu erstellen, durchlaufen und dokumentieren. 

Technische Gründe. Selbstverständlich gibt es auch technische und verwaltungsspezifische Gründe für die oben thematisierten Maßnahmen. So lässt sich die Verwaltung der Schulinfrastruktur ist auf drei Verwaltungstools reduziert:

  1. Ein Tool Firewalling
  2. Ein Tool Accesss Points
  3. Ein Tool Mobile Device Management

Unterschiedliche Hersteller im Bereich Firewall und Access Points sorgen für eine Erhöhung der Anzahl eingesetzter Tools (ein Tool je Hersteller). Dies ist aus Gründen der Komplexitätsreduktion dringend zu vermeiden. Wartungs- und Ersatzkosten reduzieren sich ebenfalls, da Ersatzgeräte (Access Points, Firewalls, iPads, u.ä.) direkt eingeplant und angeschafft werden können. Bei einer Vielzahl an Anbietern im Firewall und Access Point Bereich muss andernfalls bei jedem Ausfall einzeln Ersatz beschafft werden. Zu selbstverständlich höheren Kosten, da ein Mengenrabatt entfallen würde.

Fazit. Aus der langen Liste offener Fragestellungen ergibt sich für mich nur eine Konsequenz: die Stadtverwaltung hat die Digitalisierung der Schulen bislang noch immer äußerst unzureichend vorbereitet. Trotz einem stetigen und steigenden Druck aus der Politik und einer langen Ausschreibungsphase, in der man diese Planungen parallel hätte, durchführen und abschließen müssen, herrscht an viel Stellen noch immer eine unzureichende Planung und Informationslage. Dieser Zustand ist für mich nicht länger haltbar und zumutbar. Dieses Thema muss endlich in professionelle Hände gegeben werden, um nennenswerte Fortschritte erreichen zu können. 

© 2025 Sascha Vilz

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