Sozialdemokrat aus Überzeugung!

Jahr: 2021 (Seite 1 von 3)

Sagen, was ist. – Jahresrückblick 2021 & Ausblick 2022!

Liebe Langenfelderinnen, liebe Langenfelder,

ein turbulentes erstes Jahr, nach den Kommunalwahlen im November 2020, neigt sich dem Ende. 2021 war ein Jahr in dem manche Fraktion ihren neuen Platz erst noch finden muss, aber auch ein Jahr das mit einem Missgeschick begann. Dabei ist Missgeschick wohlwollend und höflich ausgedrückt. Aber es war auch ein Jahr in dem strategische Neuausrichtungen initiiert wurden. Aber eines nach dem anderen.

Ihren Platz (im Rat) finden …

… mussten, und müssen nach wie vor, alle Fraktionen. Da muss sich die Fraktion mit einer ehemals absoluten Mehrheit erst noch daran gewöhnen, dass sie diese nicht mehr innehat. das wird insbesondere dann deutlich, wenn Verwaltungsvorlagen nicht nur kontrovers diskutiert werden, sondern darin enthaltenen Beschlusstexte noch in den Sitzungen Änderungsanträge erfahren. Gleiches gilt auch für alle anderen Fraktionen. Feste Bündnisse gibt es nämlich nicht. Wo andere die somit notwendige Suche nach Kompromissen als kraft- oder zeitintensiv bezeichnen sage ich: genau das macht Politik und gelebte Demokratie aus. Sie lebt von der Diskussion über Inhalte, die vor den Wahlen leider stets zu kurz kam. Und das ist auch gut so, denn es regt doch den Kern der Demokratie, die Verhandlungen um die besten Lösungen erst an! Ich freue mich daher sehr auf die kommenden Jahre und mit ihnen verbundenen Diskussionen.

Pleiten, Pech und Pannen …

… so, oder so ähnlich, lässt sich die Haushaltsberatung des Jahres 2021 wohl am besten zusammenfassen. Wie hinlänglich bekannt ist, mussten die Beratungen zum Haushalt 2021 abgebrochen werden, weil der ursprüngliche Haushaltsentwurf des Bürgermeisters „dringend zu behebende Mängel aufwies“. Das musste schließlich auch Herr Schneider einräumen. Ein Haushalt für das Jahr 2021 der sage und schreibe im Juni 2021 verabschiedet wurde. Das zu beschönigen fehlen mir die Worte. Für mich kristallisiert sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt heraus, dass auch die anstehende Haushaltsdiskussion viele Nerven kosten wird, muss ich dem Kämmerer doch in einem Punkt recht geben: die Ermächtigungen, die in den letzten 10 Jahren aufgelaufen sind und wir nun vor uns herschieben, haben es in sich. So sehr, dass der Haushaltsentwurf 2022 ein Defizit von 12 Mio. Euro aufweist. Nun könnte man sagen „et hätt no immer jot jejange“, weil zum Jahresende stets eine schwarze Zahl unterm Strich stand. Jedoch weit gefehlt! Rechtlich dürfen Auszahlungsermächtigungen nur dann veranschlagt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Mittel tatsächlich ausgegeben werden könnten. Dem ist, aufgrund der mangelnden personellen Ressourcen, jedoch nicht so. § 11 der Kommunalen Haushaltsverordnung des Landes (KomHVO) besagt, dass Auszahlungen nur in Höhe der voraussichtlich zu leistenden Beträgen zu veranschlagen sind. Liegen sie darüber, verstößt der Haushalt gegen eben diese Verordnung. Dies war bereits im Jahr 2021 der Fall, weshalb die SPD dem Haushalt nicht zugestimmt hat. Und es könnte, am Ende, auch in diesem Jahr wieder so sein. Die Lösung ist daher einfach und auf den Punkt genau die, die der Kämmerer vorschlägt: der Haushalt muss konsolidiert werden. Ob dies gelingt, muss sich in den kommenden Monaten erst noch zeigen. Denn dies würde auch bedeuten, dass die Politik sich Fesseln anlegen und weniger Anträge stellen müsste. Da kann man dann natürlich nicht mehr so gut vor Bürgerinnen und Bürgern glänzen …

Robust- und Zukunftssicherheit … 

… versprechen hingegen die beschlossenen großen strategischen Themen. Diese drehen sich, wie sollte es anders sein, insbesondere um die fortschreitende Digitalisierung in allen Bereichen. Hierzu wurden bereits wesentliche Schritte unternommen. So wurde eine IT-Strategie beauftragt und erstellt. Auch eine Digitalisierungsstrategie befindet sich bereits mit einem erfahrenen Partner, der Partnerschaft Deutschland sowie Unterstützung der städtischen Digital und Infrastrukturgesellschaft Langenfeld mbH (kurz: DIL) in Entwicklung. Aber was helfen die besten Strategien, wenn es an der Basis mangelt. Umso besser, dass der Rat kürzlich die re-Kommunalisierung unserer Stadtwerke beschlossen hat. Mit dem eingeschlagenen Weg stellen wir sicher, dass die Stadtwerke Langenfeld wieder selbst in den Besitz des Stromnetzes kommen und dessen Nutzung nicht länger bei einem anderen Eigner einkaufen muss. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist hierbei, dass der Glasfaserausbau durch die Stadtwerke weiter vorangetrieben werden soll und eine breite politische Mehrheit gefunden hat. Die Investitionen sind hoch, sichern jedoch nachhaltig die Zukunftsfähigkeit und Robustheit unserer Stadtwerke, wie auch der städtischen Einrichtungen. Obendrein werden die Stadtwerke, durch Angebote in den Bereichen Gas, Strom und Breitband zu einem umfassenden Grundversorger für die Bürgerinnen und Bürger in Langenfeld.

Mehr Teilhabe …

… an politischen Sitzungen und deren Inhalten ermöglicht Ihnen, als Bürgerinnen und Bürgern auch das aktuell im Test befindliche Live-Streaming von Rats- und Ausschusssitzungen. Diese wird, auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen von FDP, SPD, Grünen und B/G/L, bis zum Ende der Haushaltsberatungen verlängert. Sie können also live mitverfolgen, wenn es darum geht den kommenden Haushalt auf den Weg zu bringen! Meine Hoffnung ist hier, dass das Streaming über diese erweiterte Testphase hinaus fortgesetzt und etabliert werden kann. Es sorgt neben mehr Teilhabe nämlich obendrein für mehr Transparenz darüber welche Fraktion wo ihre Schwerpunkte setzt und warum. So bietet sich ihnen die Möglichkeit, sich auch außerhalb von Wahlkämpfen selbst ein Bild von der inhaltlichen Ausrichtung aller Fraktionen zu machen.

Die Zukunft kann man am besten Voraussagen …

…, wenn man sie selbst gestaltet, hat einmal ein weiser Mann gesagt. Dies will ich tun und sehen was uns für die Haushaltsdiskussion erwartet. Ich will hier, ob der angespannten Situation im Haushaltsentwurf, noch nicht sagen wofür ich mich – neben den oben erwähnten strategischen Projekten – im Jahr 2022 stark machen werden. Aktuell lässt der Entwurf noch nicht zu, dass ich final abwägen kann, welches der zahlreichen zusätzlichen Konzepte die höchste Priorität erfahren sollte, da die Machbarkeit erst festgelegt sein muss.

Herzlichst, Ihr

Sascha Vilz

SPD Pressemitteilung. – SPD begrüßt Neuausrichtung der Stadtwerke Langenfeld

Stadtwerke werden fit gemacht für die Zukunft und einen besseren Kundenservice

Der Antritt des neuen Geschäftsführers der Stadtwerke Langenfeld stellte diesen sogleich vor große Herausforderungen. Früh war klar: die Stadtwerke Langenfeld bedürfen einer Neuausrichtung, um so auch weiterhin wettbewerbsfähig zu sein.

Nach Monaten parteiübergreifender Verhandlungen, hat sich die Politik nun auf eine strategische Marschrichtung geeinigt. Die Stadtwerke sollen demnach auch künftig als Anbieter für die Bürgerinnen und Bürgern in Langenfeld etabliert werden, der die Versorgung mit Strom, Gas und leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen aus einer Hand sichert, weiterentwickelt und weiter stärkt sowie in wesentlichen Bereichen ausbaut.

„Für uns gehört der Glasfaseranschluss in einer modernen Gesellschaft zur digitalen Grundversorgung. Ich begrüße daher, dass der Ausbau des Glasfasernetzes auch weiterhin fester Bestandteil des Wirtschaftsplanes ist und somit noch mehr Bürgerinnen und Bürgern ein Anschluss ermöglicht werden soll.“,

freut sich Sascha Vilz, Ratsherr der SPD über den Beschluss den Ausbau voranzutreiben. Neben dem Ausbau des Glasfasernetzes, werden sich die Stadtwerke Langenfeld zudem an der neu gegründeten Stromnetzgesellschaft in Langenfeld beteiligen, die künftig Eigentümerin des Stromnetzes in Langenfeld werden soll.

„Dank dieser Entscheidung haben wir die Chance ein altes Problem endlich beizulegen und mittel- und langfristig möglicherweise sogar Eigentümerin des Stromnetzes in Langenfeld zu werden. Ein Vorteil von dem insbesondere die Bürgerinnen und Bürger als Kunden profitieren werden.“

ordnet Mark Schimmelpfennig, Fraktionsvorsitzender der SPD, die Entscheidung ein. Insgesamt sei damit sichergestellt, dass die Stadtwerke nicht nur alle Leistungen aus einer Hand bieten, sondern auch Eigentümerin und Betreiberin der hierfür notwendigen Infrastruktur werden. Dies löst Abhängigkeiten gegenüber Dritten auf und bietet so allen Beteiligten und Kundinnen und Kunden Vorteile.

„Als Miteigentümerin des Stromnetzes werden die Stadtwerke endlich in die Lage versetzt, neue Kunden eigenständig an das Versorgungsnetz anzuschließen. Dies lag bislang nicht in der Hand der Stadtwerke. Die Folge war enttäuschte Kunden, da diese das Stromnetz schon immer als Teil der Stadtwerke gesehen haben, was nicht der Realität entsprach. Das kann sich nun endlich ändern!“,

ergänzt Sascha Vilz.

SPD Pressemitteilung. – SPD Langenfeld bestätigt Sascha Vilz im Amt

Am 23. Oktober trafen sich die Mitglieder der Langenfelder SPD im Treff 111 der AWO zu ihrer Jahreshauptversammlung. Nach mehr als zwei Jahren wurde ein neuer Vorstand gewählt. Dabei bestätigten die Mitglieder den Vorsitzenden Sascha Vilz mit 90 Prozent der Stimmen im Amt. Ihm zu Seite steht auch weiterhin Heike Lützenkirchen, die mit 95 Prozent im Amt bestätigt wurde.

„Ich freue mich sehr über das erneute Vertrauen. Nach Corona gilt es nun, auch das Parteileben wieder zu beleben und viele Projekte aus der Zeit meines Amtsantrittes im Jahr 2019 wieder aufleben zu lassen.“,

freut sich Sascha Vilz über das Ergebnis. Als Kassierer haben die Sozialdemokraten Sascha Greszat bestätigt, der das Amt im Jahr 2020 von Joachim Herzig übernommen hatte. Seine Stellvertretung übernimmt weiterhin Kurt Jaegeler. Als Schriftführerin wurde Isabelle Pianka neu in den geschäftsführenden Vorstand gewählt. Auch unter den Beisitzern gibt es neue Gesichter im Vorstand. Neben Stephan Lauber, Marc Nasemann und Kathrin Lepper-Wiebusch kommen Daniel Dorow-Gerspach und Fabian Mertens als neue Mitglieder in den Vorstand.

„Es ist großartig zu sehen, dass neue Gesichter gemeinsam Verantwortung in unserem Ortsverein übernehmen möchten. So verspricht anhaltend frischer Wind, gepaart mit viel Erfahrung auch weiterhin zahlreiche neue Ideen und viel Elan, um Langenfeld nach vorne zu bringen.“,

zeigt sich Vilz mit dem Ergebnis zufrieden. Der Fokus der kommenden Wochen werde politisch auf den Aufstellungskonferenzen zur Landtagswahl, Neuwahlen im Kreisvorstand sowie der Vorbereitung der konstituierenden Vorstandssitzung und ganz besonders der Ehrung der Jubilare Ende November liegen, gibt Vilz einen Ausblick auf den vollen Terminkalender des vierten Quartals 2021.

Quelle: SPD Langenfeld

Aktuelles aus dem Stadtrat. – Von Luftfiltern und Starkregen

Liebe Langenfelderinnen, liebe Langenfelder, heute erhalten Sie die dritte Ausgabe in der Rubrik „Aktuelles aus dem Stadtrat“. Die erste Ratssitzung nach der Sommerpause, eine Sonderratssitzung, liegt hinter uns. Sie war geprägt von zwei Themen. Zum einen der Vorlage der Verwaltung keine Luftfilter für die Schulen und Kindertagesstätten zu beschaffen und zum anderen von dem Bericht der Feuerwehr und Verwaltung über die Ausmaße des Starkregenereignisses vom Juli diesen Jahres. Zu letzterem steht an diesem Donnerstag noch eine Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Klima an, über die ich an dieser Stelle ergänzend berichten werde.

Starkregenereignis 2021. Ein Bericht aus dem Krisenstab

Wochenende entsprechend ergänzen. Gestern Abend stand jedoch zunächst der Bericht der Feuerwehr und der Stadtverwaltung, zu den Ereignissen im Zeitraum 13.07.2021 bis 20.07.2021 sowie dem Sachstand zur Umsetzung des Hochwasser- und Starkregenkonzeptes, welches der Rat im vergangenen Jahr beschlossen hat. Der Einsatz und die Leistung alle, im Rahmen der Katastrophe beteiligten Personen, seien sie aus der Stadtverwaltung, der Feuerwehr, dem THW und vielen Andren kann nur als hervorragend bezeichnet werden. Dem Bericht war klar zu entnehmen, dass alle alles in ihrer Macht Stehende getan haben, um die Schäden in den Tagen des Ereignisses so gering als möglich zu halten. An dieser Stelle noch einmal vielen Dank an alle die alles gegeben und größeren Schaden von Bürgerinnen und Bürgern ferngehalten haben. Der Berichtsteil zum Umsetzungsstand des Hochwasser- und Starkregenkonzeptes lies jedoch Ernüchterung aufkommen. Bislang wurden lediglich kleinere Maßnahmen umgesetzt, da insbesondere größere Maßnahmen aus dem Konzept eine Planungs- und Umsetzungsphase von bis zu 17 Monaten bedürfen, wie die Verwaltung ausführte. Klar war am Ende vor allen Dingen eines: die Umsetzung des bestehenden Konzeptes muss sich stark beschleunigen und an den neuralgischen Punkten durch geeignete Maßnahmen ergänzt werden, die auch alle Bereiche schützen, die im Juli erstmalig von den Hochwassern betroffen waren. Ich blicke den Diskussionen im Ausschuss für Planung, Umwelt und Klima mit Spannung entgegen.

Luftfilter für Schulen kommen. Ein Kompromiss ist eben nur ein Kompromiss

Die Vorlage der Verwaltung, die besagte, dass keine Luftfilter für Schulen und Kindertagesstätten angeschafft werden sollten, war gelinde gesagt ein Schlag ins Gesicht. Ein Schlag ins Gesicht für Eltern, aber auch diejenigen Fraktionen, die das Thema bereits frühzeitig im Sommer 2020 auf die Tagesordnung des Schulausschuss Gesetz und seither vertröstet wurden. So haben u.a. SPD und FDP das Thema wiederholt aufgegriffen, um zu einer Entscheidung zu kommen. Gestern Abend ist diese Entscheidung nun gefallen. Es ist ein Kompromiss, den man nicht als weniger, aber auch nicht als mehr bezeichnen kann. Ein Gemeinschaftsantrag aller Fraktionen hat die Stadtverwaltung beauftragt, in einer mit 95.000 EUR dotierten ad hoc Maßnahme, Luftfilter für die Klassen 1 – 6 zu beschaffen und in den Klassenräumen der Schulen zu verteilen. Die SPD hatte in den Verhandlungen im Vorfeld mehr gefordert. Demnach sollte sich an die Sofortmaßnahme eine Ausschreibung über weitere Luftfilter anschließen. Diese hätte parallel zur Umsetzung der Ad-Hoc-Maßnahme durchgeführt werden können und sollen. Hierzu ließ sich jedoch keine Mehrheit im Rat finden, sodass die SPD dem Kompromiss zugestimmt hat. Auch der Antrag der Grünen, der eine zusätzliche Anschaffung von CO2-Ampeln vorsah, wurde mangels Mehrheiten zurückgestellt. Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, im kommenden Schulausschuss, einen Bericht über den Einsatz und Erfolg der bislang beschafften CO2-Ampeln zu geben.

Digitalisierung der Verwaltung. Vergabe der Strategieerstellung beschlossen

Bereits im Rahmen der Vorstellung verweis die Verwaltung darauf, dass sie in einer der nächsten Sitzungen die zugrundeliegende IT-Strategie und deren Status vorstellen wolle und werde. In einem nächsten Schritt sollte nun die Vergabe der Erstellung eine, hiermit verbundenen, Digitalisierungsstrategie im Sinne des Onlinezugangsgesetz und eGovernmentgesetz an die PD beschlossen werden. Die beiden Gesetze sehen die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen und die größere Partizipation der Bürgerinnen und Bürger, mittels digitaler Mediä vor. Darüber hinaus soll das Thema Smart City in der Strategie berücksichtig und direkt mitgedacht werden. Ein richtiger und wichtiger Schritt, wie auch ich in der Sitzung noch einmal betont habe. Die Verwaltung hat nicht nur eine sehr gute Vorlage erstellt, sondern darüber hinaus ein Big Picture gezeichnet, das die Vision sehr gut wiedergibt. Mit der PD haben wir zudem einen Partner an der Seite, der über die entsprechende Expertise verfügt und die rechtlichen Anforderungen des Bundes, in Form des IT-Planungsrates, kennt und umsetzen kann. Auch die Beteiligung der Digital und Infrastrukturgesellschaft Langenfeld (kurz DIL), welche die Erstellung in Bezug auf Technologien unterstützen soll, ist ein wichtiger und richtiger Schritt, das vor Ort vorhandene Knowhow zu nutzen. Auch diese Vorlage wurde entsprechend mehrheitlich durch den Rat beschlossen. 

Aktuelles aus dem Stadtrat. – Neue Weichen in der Schuldigitalisierung

Liebe Langenfelderinnen, liebe Langenfelder, heute erhalten Sie an dieser Stelle die zweite Ausgabe in der Rubrik „Aktuelles aus dem Stadtrat“. Da die letzte Ratssitzung vor der Sommerpause zwar noch einmal wichtige Entscheidungen wie den Jahresabschluss der Stadt Langenfeld für das Jahr 2020 enthielt, aber eine dennoch eine sehr kurze Tagesordnung hatte, werde ich mich heute vornehmlich auf die Themen aus der – von FDP und SPD beantragten – Sondersitzung des Schulausschusses konzentrieren. Ein kurzer Blick in die Ratssitzung soll dennoch nicht hinten überfallen.

Jahresabschluss für das Jahr 2020 beschlossen

Der Jahresabschluss der Stadt Langenfeld für das Haushaltsjahr 2020 kling zunächst außerordentlich positiv, steigt die Ausgleichsrücklage doch auf rund 50 Mio. EURO an. Gleichwohl hat dieser Abschluss einmal mehr auch seine Schattenseiten. So wurden geplante Investitionen einmal mehr nicht vollumfänglich realisiert. Der Investitionsstau steigt damit ein weiteres Mal an. Lösungen für den Abbau dieses Staus sind indes nicht in Sicht. Als Politik stehen wir daher erneut vor der Situation, dass wir weitreichende Begründungen dafür erhalten, warum Dinge nicht wie geplant umgesetzt wurden. Ideen, wie dies künftig vermieden haben, wurden uns jedoch ebenfalls nicht präsentiert. Auch Ideen aus der Politik, die sicherlich vorhanden sind, scheinen zunächst nicht berücksichtigt.

Besser sinnvolle Partnerschaften, als viele Partnerschaften

Einziger Antrag des Rates war im öffentlichen Teil der B/G/L-Antrag zum Beitritt in die KoPart. Die ist eine Beschaffungsgemeinschaft für eine Vielzahl von Leistungen wie Büromittel, Beratung im Bereich der Digitalisierung, Beratung im Bereich öffentlicher Bauprojekte und vieles mehr. Das klingt sicherlich zunächst sinnvoll, aber ist es dies noch auf den zweiten Blick? Ich sage: Nein. Und dies hat auch einen einfachen Grund! Im Bereich der Büromittelbeschaffung hat die Stadt bereits eine Partnerschaft beschlossen. Diese liegt preislich klar mit der KoPart auf Augenhöhe, sodass an dieser Stelle kein Handlungsbedarf besteht.

Auch im Bereich der weiteren Leistungen hat der Rat der Stadt bereits den Beitritt in eine Genossenschaft beschlossen. Der Vertrag zu dieser Genossenschaft, der PD, stand ebenfalls auf der Tagesordnung der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause. Was der Antrag forderte, gibt es in Langenfeld also bereits. Viel entscheidender wäre nach meinem Dafürhalten ein anderer Punkt, den weder do KoPart, noch die PD zu erfüllen im Stande sind: die ganzheitliche Umsetzungsplanung und vollständige Begleitung der Umsetzung. Eben diese beiden äußerst zeitfressenden Aufgaben einer kommunalen Verwaltung ist durch keiner der beiden Gesellschaften abgedeckt.

Korrekturen in der Weichenstellung für die Digitalisierung der Schulen

In der Sondersitzung des Schulausschuss wurde erneut, teils sehr emotional, über den aktuellen Stand zur Lieferung und Ausgabe der iPads diskutiert. Ich möchte mich hier jedoch auch die sachliche Wiedergabe konzentrieren, da es nach meinem Dafürhalten von zentraler Bedeutung ist im Schulterschluss zwischen Eltern, Stadtschulpflegschaft, Politik und Verwaltung eine Lösung für die äußerst angespannte Situation zu finden. Klar ist, dass es in diesem Projekt immer wieder zu Verzögerungen kommt und letztlich die Schülerinnen und Schüler, oder besser deren Lernerfolg und Zukunft auf dem Spiel steht. Das treibt uns als SPD und insbesondere mich als Person an, eine schnelle und gute Lösung für die Herausforderungen zu finden, vor denen wir in diesem Projekt stehen.

So stand unter anderem der gemeinsame Antrag von FDP und SPD auf der Agenda, die Verwaltung zu beauftragen – im Sinne der Transparenz – den Projektplan sowie das Spannungsfeld der Folgeprojekte wie WLAN-Ausbau, Sicherheit durch Firewalls und die Einführung/Ausweitung digitaler Medien in den Unterrichtsräumen wie Whiteboards u.ä. offenzulegen. Die gute Nachricht vorab, unser Antrag wurde einstimmig durch den Ausschuss beschlossen. Erneuter Diskussionspunkt war hier insbesondere die Form der Projektorganisation. Diese ist in diesem Falle jedoch nachrangig. Wichtig ist, dass eine Projektorganisation aufgezeigt wird, in der für uns als Politik aber auch die Eltern erkennbar ist, dass man Hindernisse und Verzögerungen mit entsprechenden Maßnahmen belegt oder die Politik in die Situation kommt, eigenständig Ideen zur Lösung vorschlagen zu können. Wir müssen hier gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Investition in die Zukunft der Schülerinnen und Schüler erfolgreich sind, aber auch dass die eingesetzten finanziellen Mittel ausreichend sind, um dies zu bewerkstelligen.

Um künftig auch bei Ausschreibungen schneller vergabefähig zu sein, stand außerdem eine Anfrage von FDP und SPD auf der Tagesordnung, die zum Zweck hat, Herausforderungen bei der Erstellung entsprechender Leistungskataloge zu erkennen und verifizieren. Ziel ist es, dass derartige Ausschreibungen künftig in kürzerer Durchlaufzeit erstellt werden können. Hier gab die Verwaltung an, mit den Arbeiten an der Ausschreibung in Form von Workshops mit den Schulen im Juni 2020 begonnen zu haben. Ausgeschrieben wurde jedoch erst im Oktober 2020. Da solche Leistungsverzeichnisse in Kommunen vergleichbarer Größe innerhalb einer deutlich kürzeren Laufzeit (oft innerhalb von sechs Wochen) vergabefähig erstellt werden, ist es wichtig für die Politik zu erfahren, worin die lange Laufzeit der Erstellung in Langenfeld begründet ist. Nur so kann man herausfinden, wie man derartige Vergabevorbereitungen künftig deutlich verkürzen kann. Insbesondere da die Nachbesserungen zur zweiten Ausschreibung nach Ausbleiben jedweder Angebote deutlich kürzer ausfiel und um ein Vielfaches schneller erfolgte.

Standpunkt. – Schulausschuss dringend notwendig!

Die SPD Ratsfraktion in Langenfeld hat, gemeinsam mit der FDP Ratsfraktion Langenfeld, eine Sondersitzung des Schulausschuss, die noch vor der Sommerpause stattfinden wird, beantragt. Die vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass es zahlreiche Themen gibt, die noch immer nicht abschließend geklärt sind. Aber es gibt auch neue Entwicklungen, auf die wir als Stadtpolitik reagieren sollten, nein müssen. Manches wird sich in diesem Standpunkt sicherlich anhören wie eine gesprungene Platte, habe ich doch insbesondere ein Thema schon des öfteren in meinen Beiträgen adressiert. Die Umstände machen es jedoch leider notwendig, dass ich dies heute erneut mache. Doch gehen wir die Themen der Reihe nach durch!

Schulplatzvergabe

Vielleicht haben es einige bereits der Presse entnommen, dass Langenfeld für das Schuljahr 2021/22 keine ausreichende Anzahl an Schulplätzen hat, sodass in Folger dessen Schüler*innen in andere Kommunen ausweichen müssen. Dies mögen zum heutigen Zeitpunkt noch wenige Fälle sein, lässt aber den Schluss zu, dass wir hier auf absehbare Zeit ein weit größeres Problem bekommen werden/könnten.

So ist nach der prognostizierten Entwicklung der Schülerzahlen gemäß IT.NRW kreisweit von einer steigenden Schülerzahl auszugehen. Hieraus ergibt sich für Langenfeld bereits zum Schuljahr 2025/26 ein möglicher Mehrbedarf in den Grundschulen i.H.v. ca. 300 Schulplätzen sowie zum Schuljahr 2031/32 ein Mehrbedarf in der Sekundarschule i.H.v. ca. 650 Schulplätzen. Erste Mehrbedarfe ergeben sich gar schon zu den Schuljahren 2022/23. Selbstverständlich ist es auf Basis derartiger Prognosen geboten – und dringend notwendig – den möglichen Mehrbedarf, der sich aus den Prognosen von IT.NRW ableitet, unverzüglich zu verifizieren. Nur so können, bei einer (Teil-)Bestätigung schnellstmöglich Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, sollte sich der prognostizierte Mehrbedarf bestätigen. Um den zeitlichen Korridor des Handelns nicht weiter zu verengen, kann daher mit der Neuerstellung des Schulbedarfsplanes nicht bis zum Jahreswechsel gewartet werden. Vielmehr muss dies bereits jetzt erfolgen, um Verwaltung und Politik einen möglichst großen zeitlichen Handlungskorridor offen zu halten.

Wir wollen wissen, wie es um die Schulplätze kurz-, mittel- und langfristig bestellt ist. Es muss sichergestellt sein, dass die Stadt auch weiterhin allen Schüler*innen aus unserer Stadt einen Schulplatz anbieten kann. Da der Druck auch in den umliegenden Kommunen steigt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese den Langenfelder Mehrbedarf werden abfangen können. Einen entsprechenden Antrag auf Neuerstellung des Bedarfsplanes sowie eine Anfrage zur Situation der Platzvergabe im Schuljahr 2021/22 hat die SPD Ratsfraktion daher für den anstehenden Sonderschulausschuss, der am 22. Juni öffentlich tagen wird, eingereicht.

Schuldigitalisierung

Ein weiteres Thema, das zunehmend zu einem Ärgernis wird, stellt die Versorgung mit iPads zur Etablierung der digitalen Schule dar. Hier will die Stadtverwaltung zum aktuellen Stand keinerlei Termine nennen, die uns als Politik über den voraussichtlichen Abschluss informieren. Immer wieder kommt es bei der Digitalisierung Langenfelder Schulen zudem zu starken Verzögerungen. Um die zugrundeliegenden Ursachen validieren und Maßnahmen zu deren Behebung diskutieren zu können ist Transparenz gegenüber dem Fachausschuss, den Eltern, und Schüler*innen unerlässlich. Die Gesamtprojektplanung muss hierzu allen Beteiligten und Betroffenen bekannt, Risiken benannt, Maßnahmen erarbeitet und durch Verwaltung und Politik eingeleitet werden. Die Projektplanung des Rollout hat die Stadtverwaltung den Fraktionen bis dato jedoch zu keinem Zeitpunkt zur Einsicht vorgelegt.

Wir wollen daher in der kommenden Sitzung die planerischen Aspekte, inklusive zugehörigen Meilensteinen zu deren Abschluss dargelegt bekommen, und haben hierzu den Antrag auf Offenlegung der Rollout-Plnaung gestellt. Die Verwaltung soll dazu die folgenden Teile des Projektplanes vollständig offen legen:

  1. Geplante Anzahl der iPad-Chargen nebst geplanten Lieferterminen durch die Dienstleister.
  2. Geplante Ausgabezeitpunkte der iPads an die Schüler*innen, getrennt nach einzelner Schule.
  3. Geplante Schulungen der Schüler*innen und Eltern auf die digitalen Lernmedien.
  4. Geplante Verkabelung der Schulgebäude mit State-of-the-Art CAT-Kabeln und Access Points.
  5. Geplante Sonderausstattung der Schulen, wie beispielsweise mit Whiteboards u.ä.
  6. Offene Punkte, wie beispielsweise die Aktualisierung der Firewalls, nebst Kurz- (5 Jahre), Mittel- (10 Jahre) und Langfristplanung (> 10 Jahre).

Es kann nach meinem Dafürhalten nicht sein, dass die Stadtverwaltung ein Projekt durchführt und umsetzt, ohne dem Fachausschuss die genaue Planung aufzuzeigen und in Form regelmäßiger Statusberichte hierüber zu berichten. Die aktuellen Berichte entsprechen in ihrer Form keinem Statusbericht, wie er in Projekten dieser Größenordnung notwendig und üblich ist. Ein Projektstatusbericht dient letztlich dazu, dem Entscheidungsgremium – sprich dem Fachausschuss – aktuelle Informationen über den Stand des Projekts zu geben. Er muss die wichtigen Fragen beantworten, wie etwa die nach dem Gesamtzustand, dem Stand der Leistungen, der Einhaltung von Aufwand-, Kosten- und Zeitplänen sowie der Risikobewertung. Da uns weder die Zeitpläne noch die aktuelle Risikobewertung bekannt sind, fehlt es aktuell jedoch schon bei den Grundlagen für eine Angabe der jeweiligen Status. Dies ist so jedoch nicht hinnehmbar.

Sagen, was ist. – Der Haushalt 2021 ist eine Farce!

Am 27. März 2021 war es so weit, die SPD-Ratsfraktion Langenfeld kam zu ihrer digitalen Beratung des Haushalt 2021 zusammen. Unterstützt wurden wir dabei durch unseren Genossen, gelernten Verwaltungsjuristen und Rechtsanwalt, der nicht nur über 23 Jahre Verwaltungs- und Politikerfahrung verfügt, sondern auch mehr als 15 Jahre Erfahrung in den Schwerpunkten Organisation, Finanzen und Haushalt mitbrachte. So viel sei vorab gesagt, um den folgenden Beitrag einordnen zu können. Im Ohr geblieben ist mir ganz besonders die Eröffnung der Beratungen, die sich für mich insgesamt unter dem Zitat

Das Verwirrspiel des Haushaltsplanentwurfs 2021 und des sog. gesonderten Vorberichts und der Verstoß gegen – unter anderem – §4 KomHVO.

zusammenfassen lässt.  

Das Verwirrspiel um den Haushalt 2021

Wie viele der Pressen entnommen haben dürften, wurde die erste Haushaltsberatung, nach dessen Einbringung in der Ratssitzung vom Dezember 2020 gestoppt. Wiederaufgenommen wurden die Beratungen daher durch die Einbringung eines sogenannten „gesonderten Vorberichtes“. Wie Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte, befindet sich die Stadt Langenfeld auch weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung. Das bedeutet für unsere Stadt einen Stillstand, der hätte verhindert werden können. Besonders in Zeiten der Pandemie beeinträchtigt dies die Handlungsfähigkeit der Verwaltung unserer Stadt.

Der erwähnte Vorbericht wurde allen Fraktionen vorgelegt und ergänzte den vorliegenden Haushaltsentwurf – so die Aussage im Vorbericht – durch 35 Erläuterungstexte und in 11 veränderte Ansätze. Wie sich herausstellt stapeln Kämmerer und Bürgermeister hiermit allerdings deutlich zu tief, sind die Änderungen doch weit umfassender und umfangreicher als in diesem Statement angegeben. Daher hieß es zunächst orientieren, sortieren, filtern und verknüpfen. Und selbst im Anschluss daran, blieben viele Fragezeichen über den Köpfen der Fraktionsmitglieder bestehen! Ein weiteres Zitat aus der Klausurtagung,

Das Ratsmitglied als Pfadfinder.

finde ich daher ebenfalls außerordentlich treffend. Klar ist an dem eingebrachten Haushaltsentwurf – und auch dem gesonderten Vorbericht – nämlich rein gar nichts. Besonders schwerwiegend ist, dass die Zahlenwerke (Haushaltsentwurf & Sonderbericht) in wichtigen Kennzahlen nicht übereinstimmen, insbesondere beim tatsächlichen Jahresdefizit. So macht der Sondervorbericht die Berechnung einer Abweichung von -3.351.296 EUR auf, während im eingebrachten Ergebnisplan von -4.576.427 EUR die Rede ist. Nach der Sonderprüfung kommen Kämmerer und Bürgermeister gar auf -6.488.433 EUR. Da muss man fragen: welche Zahl stimmt denn nun und was soll dieses Verwirrspiel, denn in den beigefügten Anlagen ist lediglich die Abweichung i.H.v. 121.000 EUR erklärt/ausgewiesen?! Die Anlage 1 zum Sondervorbericht weist zudem gleich 96 veränderte Ansätze aus. Moment mal, war im Vorbericht nicht noch von lediglich 11 veränderten Ansätzen die Rede!?

Neben all den genannten Defiziten für 2021 ist im Sondervorbericht jedoch auf einmal die Rede von, Zitat, folgendem:

Die Entwicklung der Gewerbesteuererträge, die vom Bund und Land finanzierten Gewerbesteuerausgleichszahlungen sowie die Bilanzhilfen des Langen werden letztlich […] zu einem im Pandemiejahr 2020 ungewöhnlich hohen Überschuss im Haushalt der Stadt Langenfeld von voraussichtlich 8.000.000 EUR führen.

Warte, warte wir senken die Gewerbesteuerhebesätze und kassieren dafür noch Ausgleichszahlungen von Bund und Land? Wer bis hierhin noch logisch folgen konnte, dürfe spätestens an dieser Stelle vollkommen abgehängt sein. Lassen wir die Zahlen wohl besser einfach so stehen und sehen uns einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen an. Denn klar ist: die Anlagen zum Sondervorbericht widersprechen sich in zahlreichen Punkten. Klarheit Fehlanzeige! Die tatsächlichen Finanzkennzahlen des Haushalts (Defizit, Investitionen etc.) bleiben de facto nebulös. 

Ein neuer Gesamtergebnis- und -finanzplan fehlen!

Nach §75 Abs. 2 GO entscheidet, neben dem Finanzplan, der Ergebnisplan maßgeblich über den angestrebten Haushaltsausgleich. Mit jeder Anpassung am Haushaltsentwurf, sollte daher auch ein neuer Gesamtergebnisplan vorgelegt werden. Dieser ist üblicherweise Teil einer jeden Haushaltseinbringung. Anderenfalls ist keine Beschlussfassung möglich. Einen neuen Ergebnisplan enthält der vorgelegte Sondervorbericht, nebst Sonderprüfung [Anm.: hiervon ist im Vorbericht immer wieder die Rede], jedoch nicht. Es stellt sich zudem die Frage, ob es sich bei der Sonderprüfung um eine Prüfung gem. § 103 Abs. 3 GO handelt!? Eine Sonderprüfung gemäß § 103 Abs. 3 GO sieht nämlich eine offizielle Information bzw. Einbeziehung des Rechnungsprüfungsausschusses vor. Dies ist jedoch nicht erfolgt. 

Eine Vielzahl von Maßnahmen waren und sind obendrein nicht veranschlagungsreif. Damit wurden die Haushaltsgrundsätze der Veranschlagungsreife gemäß § 13 Abs. 2. KomHVO sowie der Klarheit und Wahrheit missachtet. Die Verwaltung weist sogar selber auf diesen Fakt hin, dass die Veranschlagungsreife zu beachten ist, stellt dies jedoch mit dem Sondervorbericht und den – darüber hinaus – eingebrachten Anlagen nicht ab. Warum? Auch fehlen im Vorbericht die NKF Pflichtkennzahlen. So fehlt auch bei den Personalkosten fehlt eine Bewertung. Die Personalkostenintensität wird hier mit 28 Prozent angegeben. Dies ist im Landesvergleich hoch – insbesondere wenn man dem die Dienstleistungsintensität in Höhe von 15 Prozent gegenüberstellt.

Kommunen vergleichbarer Größe, mit vergleichbarer Dienstleistungsintensität von ca. 15 Prozent, liegen üblicherweise bei bei einer Personalkostenintensität von ca. 20 Prozent. Fällt in Langenfeld wirklich 50% mehr an Arbeit an, oder benötigen die Mitarbeiter*innen in der Verwaltung lediglich 50% länger für die gleichen Tätigkeiten? Und woran liegt dies? An fehlerhaften Prozessen? An zu geringer Digitalisierung? Verstehen Sie mich nicht falsch. Dies soll kein Vorwurf an die Mitarbeiter*innen der Verwaltung sein. Ich möchte schlicht alle möglichen Ursachen betrachtet wissen. Denn hierzu bekommt man, schlicht und ergreifend, keine Antwort. Genau diese müssen Bürgermeister und Kämmerer jedoch geben können.

Wir sehen also, unser Haushalt in Langenfeld ist alles andere als eine Haushaltsklarheit und -wahrheit. Und das einzig angegeben wirkliche Ziel, die „Schuldenfreiheit“, reicht für eine Rechtskonformität gemäß Kommunaler Haushaltsverordnung (kurz: KomHVO) nicht aus.

Das COVID19-Isolierungs-Gesetz

Das COVID19-Isolierungs-Gesetz (kurz: CIG) erlaubt es Kommunen, ihre Ausgaben im Rahmen der Pandemie bis zum Jahr 2023 als Einnahmen zu verbuchen. Ab 2024 müssen diese Kosten dann jedoch abgeschrieben werden. In Langenfeld belaufen sich diese auf immerhin 24,4 Mio. EUR. Die Abschreibung darf entweder über 50 Jahre anteilig zu je 488 T EUR pro Jahr erfolgen, oder aber einmalig gegen die Ausgleichsrücklage, oder auch das vorhandene Eigenkapital gebucht werden. Die Abschreibung über 50 Jahre würde bedeutet, dass diese Kosten durch entsprechende Mehreinnahmen in diesen Jahren aufgefangen werden müssten, sei es aus Gebühren oder auch Steuern. Dies wiederum hieße, dass unsere Kinder die Kosten der Pandemie zu schultern hätten. Bürgermeister und Kämmerer haben nun zumindest hierauf eine Antwort gegeben. Man will die Schuldenlast einmalig gegen die Ausgleichsrücklage oder das Eigenkapital buchen. Das ist gut, denn die Eigenkapitalquote der Stadt Langenfeld ist außerordentlich hoch und eine zu hohe Last zu Lasten der nachfolgenden Generationen kann so eventuell zumindest in weiten Teilen vermieden werden.

Ablehnung des Haushalts 2021 ist alternativlos

Wie es die Überschrift meines persönlichen Fazit bereits besagt, ist eine Ablehnung des vorgelegten Entwurfs für den Haushalt 2021 in meinen Augen alternativlos. Ein Haushalt, der gegen Grundsätze der Haushaltsaufstellung verstößt, alles andere als klar, verständlich und transparent gestaltet ist, dem wesentliche NKF Kennzahlen fehlen und der Investitionen massiv streicht – nicht nur aufgrund Personalmangels, sondern vielmehr durch eine tatsächliche Reduktion im Vergleich zu den Investitionen in den Vorjahren – ist für mich nicht zustimmungsfähig. Als Ratsherr bin ich verpflichtet geltendes Recht zu achten. Diese Pflicht gilt auch – und insbesondere – für den Haushalt der Stadt Langenfeld. Ich werden den Haushalt daher in der kommenden Ratssitzung ablehnen! Ich fordere, dass Bürgermeister Schneider und Kämmerer Grieger, die seit langer Zeit bestehenden Missstände umgehend zu beheben – im Sinne unserer Stadt.

Standpunkt. – Digitalisierung im Schneckentempo!

Bevor wir über den Status der Digitalisierung in der Stadtverwaltung Langenfeld reden, müssen wir uns einmal mehr mit den zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen befassen. Durch eine Änderungen des Grundgesetzes vom 13. Juli 2017 wurde einem wesentlichen Artikel, Art. 91c GG ein Absatz 5 angefügt.

Auf dieser Grundlage wurde dann das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14. August 2017 beschlossen. Dieses Gesetz will die Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen miteinander vernetzen, um die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland zu beschleunigen. Es verpflichtet daher Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Insgesamt wurden knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog  sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (zum Beispiel „Familie & Kind“ und „Unternehmensführung & – entwicklung“) zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.

Auch das Erbringen elektronischer Nachweise und die elektronische Bezahlung in Verwaltungsverfahren wird erleichtert. Darüber hinaus werden Grundsätze der elektronischen Aktenführung und des ersetzenden Scannens festgelegt.

Das hierüber hinaus beschlossene E-Government-Gesetz verpflichtet die Verwaltung im Weiteren dazu, einen elektronischen Zugang zu eröffnen. Mit dem E-Government-Gesetz werden – als unterstützende Gesetzgebung – neben der qualifizierten elektronischen Signatur weitere sichere Technologien zugelassen und festgelegt, die die Schriftform elektronisch und rechtsverbindlich ersetzen. Hierfür wurden zwei Technologien identifiziert, mit denen alle Funktionen der Schriftform abgebildet werden können:

  1. De-Mail mit der Versandoption „absenderbestätigt“, welche eine „sichere Anmeldung“ voraussetzt
  2. Web-Anwendungen der Verwaltung in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung durch die eID-Funktion des neuen Personalausweises

Außerdem erlaubt eine Rechtsverordnungsermächtigung der Bundesregierung die rasche Anpassung an die deutschland- wie europaweite technologische Weiterentwicklung.

Einige werden jetzt fragen: Warum erzählt er uns das alles? Nun ja, es bedeutet, dass auch Kommunen bereits seit August 2017 wissen, dass den Bürgerinnen und Bürgern alle Verwaltungsabläufe ab Ende 2022 – neben dem traditionellen Gang aufs Amt – auch vollständig digital angeboten werden müssen, inkl. der hierfür notwendigen Identitätsüberprüfungen, beispielsweise bei Beantragung eines neuen Personalausweises.

Über drei Jahre sind seither vergangen. Und was hört man aus der Stadtverwaltung? Nichts, oder zumindest nicht viel. Weder erhält man regelmäßig eine aktuelle Information zum Stand der Umsetzung, noch wecken vereinzelte Äußerungen großes Vertrauen in die fristgerechte Umsetzung. So ist nicht bekannt wie viele, der oben genannten 600 Verwaltungsleistungen durch unsere Stadtverwaltung direkt erbracht werden. Zudem scheint schon die digitale Sperrmüllanmeldung ein Ding der Unmöglichkeit zu sein. So hieß es hier Anfang 2020 zuletzt „die digitale Sperrmüllanmeldung ließe sich nicht so einfach umsetzen, da die involvierten System und Bereiche die Komplexität des Prozesses ungleich größer machen, als manche glauben möge“. Dir Folge: in der Stadtverwaltung Langenfeld scheint Digitalisierung bis heute ein Angstgespenst zu sein. Ich habe zumindest bislang noch keinen Verwaltungsablauf wirklich in digitaler Form erkennen können.

Dass die Verwaltung die Umsetzung bis zum gesetzten Zieltermin der Gesetzgebung wird realisieren können halte ich für außerordentlich fraglich.

Standpunkt. – Corona-Strategien und ihre Wirkung.

Ich habe neulich einen sehr guten Beitrag darüber gelesen, warum die Corona-Strategien unserer Landesregierungen auf derart wenig Akzeptanz treffen. Die Gründe sind, liegen sie erst einmal auf dem Tisch, eigentlich relativ logisch. Ich möchte sie daher heute ebenfalls kurz darlegen. Im Kern geht es darum, dass man in politischer Verantwortung auf zweierlei Art an eine Krise annähern kann. Die Typologie, die ich hier verwende geht auch Erik Flügge zurück, der diese bereits sehr Eindrucksvoll selbst geschildert hat.

Mein Parteikollege unterscheidet hierbei zwischen einer präventiven und einer sozial inklusiven Krisenbewältigung. Beide Begriffe bedarf es freilich zu erläutern, was ich im Weiteren machen will.

Die präventive Strategie

Im Falle der präventiven Strategie geht man davon aus, die Katastrophe anzukündigen, um zu verhindern, dass sie eintritt. Weil die Katastrophe in der Folge aber nicht – oder zumindest nicht in voller Härte – eintritt, wird das erreichte Ausbleiben den Verantwortungsträger*innen vorgeworfen. Man spricht hier in der Fachsprache von einem Präventionsdilemma, das man in unserem Land nur allzu gut beobachten kann.

Diese Strategie bedarf, neben einer scharfen Problem-KANN-Beschreibung, frühzeitigen harten und starken Maßnahmen. dies hat nicht nur das Ausbleiben der Katastrophe zur Folge, sondern aufgrund dessen auch einen wachsenden Widerstand gegen die ergriffenen Maßnahmen. Dies könnte freilich verhindert werden, wenn die Bevölkerung den Ernst der Lage, auch bei Ausbleiben der Katastrophe, noch hinreichend verstehen und eine hohe Akzeptanz für die Maßnahmen zeigen würde. Dies ist jedoch, wie wir sehr gut erkennen können, nicht der Fall. Vielmehr wächst der Widerstand stetig weiter und das Verständnis schwindet. Ich beobachte dies auch bei mir, wie meinem Standpunkt vom 23. März leicht zu entnehmen ist.

Die sozial inklusive Strategie

Sie klingt begrifflich zunächst harmloser, ist aber die wesentlich verheerendere, geht sie doch einen drastischeren Weg. Hier lässt man das präventive Moment nämlich verstreichen lässt und die Argumentation immer im Hier und Jetzt verharren. Denn – so die Annahme und oft leider auch die Realität – erst wenn die Katastrophe real eintritt, sind auch alle Willens, sie zu bekämpfen. Das makabere an dieser Strategie ist die bittere Wahrheit, die in ihr liegt. Denn hier braucht zuerst Todesopfer, um weitere Todesfälle zu verhindern.

Diese Strategie hat zwar den großen Vorteil, dass es nicht zu einer Spaltung der Gesellschaft in Vorausschauende und Nicht-Vorausschauende Bürger*innen kommt, verzichtet sie doch gänzlich auf die frühzeitige Dramatisierung und begnügt sich schlicht mit der Eindämmung der bereits sichtbaren Katastrophe. Sie ist für Menschen, die gerne vorausschauend denken jedoch nur schwer zu ertragen, stellt jedoch sicher, dass zum Zeitpunkt des Verhängens von harten Maßnahmen deren Notwendigkeit von allen gleichermaßen anerkannt wird. Ihr Preis sind mehr Krisen-Opfer zu Gunsten eines gesellschaftlichen Friedens. Man muss sich an dieser Stelle die Frage stellen, ob der gesellschaftliche Frieden schwerer wiegt, als eine Vielzahl von Krisen-Opfern!?

Die sozial inklusive Strategie hat zu jeder Zeit die Möglichkeit einer beobachtbaren Problem-IST-Beschreibung und ergreift erst sehr spät, harte Maßnahmen. Sie lebt durch das beobachtbare, kurzzeitige Eintreten der Katastrophe und dem darauf folgenden schnellen Stop, wodurch der Widerstand gegen die Maßnahmen deutlich sinkt.

Was ist nun richtig?

Diese Frage muss sich freilich Jede und Jeder von uns selbst beantworten. Zwar bin ich, ob meiner beruflichen Tätigkeit in Form von Projekten, durchaus ein stark präventiv ausgerichtetes herangehen an Probleme gewöhnt, kann die Legitimität der sozial inklusiven Strategie jedoch ebenso wenig von der Hand weisen, wie es mein Kollege Erik Flügge tut. Sie ist eine Möglichkeit durch die Krise zu steuern und von einem Teil der Ministerpräsident*innen auch bereits angewendet. Kurzum: ich bin unentschlossen. Am liebsten wäre mir, eine stärkere Akzeptanz für den präventiven Ansatz. Wenn dieser jedoch nicht gegeben ist, muss man ggf. einen Wechsel der Strategie durchaus in Betracht ziehen und darf diesen, bei allen persönlichen, inneren Widerständen, nicht von der Hand weisen.

Die beiden Strategien zu vermischen darf jedoch in keinem Fall passieren. Dies würde Chaos bedeuten. Und eben dieses Chaos richtet auch der NRW Ministerpräsident Armin Laschet in diesen Tagen an.

Die NRW-Corona-Politik

Sascha Lobo schreibt zur aktuellen Krisen-Politik von Armin Laschet das folgende:

Herr Laschet, ich habe das Restvertrauenin Ihre politische Fähigkeit verloren […]. Die Essenz meiner Geringschätzung Ihrer politischen Leistungen ist, dasss ich mich von Ihnen regelmäßig vergackeiert fühle. Verhohnepipelt sogar. Es hat mich eine sprachzivilisatorische Energie gekostet, an dieser Stelle nicht ins Fokale abzurutschen.

Sascha Lobo, 07. April 2021 in seiner Spiegel Kolumne.

Erik Flügge formuliert es noch etwas anders. Er schreibt:

Laschets Politik ist so unüberzeugend, weil sie einen toxischen Hybrid beider Strategien versucht. Gleichzeitig redet Laschet das Problem groß (brauchen Brückenlockdown) und klein (gerade keine steigenden Zahlen).

Erik Flügge, 07. April 2021 via Facebook.

Woran liegt dies? Nun ja, Armin Laschet kündigt zum Einen eine präventive Strategie an, in der er nun den Brückenlockdown als Marschrichtung ausgibt, definiert diesen aber derart sozial-inklusiv aus, dass er nicht präventiv wirken kann. So will er gleichzeitig Kitas und Schulen offen halten und setzt auch weiterhin auf ein freiwilliges Homeoffice der Arbeitgeber*innen. Damit zeichnet Laschet die Katastrophe vor, verunsichert die Bevölkerung, handelt nicht präventiv, nimmt die Katastrophe dort in Kauf, wo er auch Schließungen verzichten will, um erst dann zu reagieren, wenn sie auch dort Realität geworden ist. Dies, so Erik Flügge, kombiniert die Schwächen beider Ansätze, da es die Gesellschaft spaltet und gleichzeitig die Katastrophe zulässt.

Eine Ansicht, die ich durchaus teilen kann. Eines ist für mich daher klar: wenn ich eine Strategie wähle, so muss ich diese auch klar und mit all ihren Konsequenzen leben. Eine Vermengung, oder gar ein steter Wechsel von der einen in die andere Strategie ist in diesen Zeiten – ein, zu keiner Zeit – sinnhaft und schon gar nicht hilfreich in der Bekämpfung einer Krise. Ich komme daher nicht umhin von unserer Landesregierung eine klare strategische Ausrichtung zu fordern, wie auch immer diese ausgerichtet sein möge und unabhängig davon, ob ich diese nun persönlich befürworten würde, oder auch nicht.

Aktuelles aus dem Stadtrat. – Wiedervernässung Further Moor

Liebe Langenfelderinnen, liebe Langenfelder, wie in meiner Einleitung hier auf meiner Seite zu entnehmen, möchte ich Sie an dieser Stelle auch über aktuelle Themen aus der Ratsarbeit, bzw. aus den hinter uns liegenden Ratssitzungen informieren. So können Sie sich, auch wenn es noch keine Möglichkeit gibt die Sitzungen per Stream zu verfolgen, stets über aktuelle Entwicklungen informieren.

In den Mittelpunkt meines heutigen „Aktuelles aus dem Rat“, möchte ich ein durchaus wichtiges Thema stellen, über welches nach meinem Dafürhalten viel zu wenig berichtet wird. Es betrifft die einstimmig beschlossene „Wiedervernässung des Further Moor“. Diese Entscheidung des Rates der Stadt Langenfeld war ein wichtiger Schritt für den Klima- und Umweltschutz. Warum reden wir überhaupt über die Wiedervernässung? Nun ja, in den zurückliegenden Jahren haben sich immer mehr Baumarten natürlich im Further Moor angesiedelt. Dies hat einen – nicht unerheblichen – klimatischen Nebeneffekt zur Folge. Was wenig bekannt ist, ist dass Moore – obschon sie nur 3% der Erdoberfläche ausmachen – mehr Kohlendioxid binden und speichern, als jedes andere Ökosystem der Welt. Insgesamt macht dies rund 30% des erdgebundenen Kohlenstoffs aus. Durch die trockenen Sommer entziehen die Bäume dem Moor seine dringend benötigte Feuchtigkeit. In diesem moorigen, feuchten Boden wird jedoch das klimaschädliche Kohlendioxid gebunden. Trocknet der Boden aus, setzt das Moor dieses gebundene Kohlendioxid jedoch nach und nach frei. Die Folgen kann sich sicherlich jeder von Ihnen ausmalen. Die Wiedervernässung ist daher zentraler, als man zunächst vermuten mag. So wird verhindert, dass dem Moor weitere Feuchtigkeit entzogen wird und ein wesentlicher Beitrag zum Klima- und Umweltschutz geleistet. Hierzu bleibt eine Entnahme von ca. 1,5 ha Wald aus dem Further Moor selbstverständlich nicht auf. Daher sah die Vorlage der Verwaltung vor, dass Diese prüft, ob für die Aufforstung der Fläche in Höhe von 1,1 ha auf der Waldfläche südlich der Kreisdeponie – nach Durchforstung der Kiefern – eine Unterpflanzung mit höherwertigem heimischem Laubholz vorgenommen werden kann oder ob alternative Flächen vorhanden sind, um die Durchforstung in der Kiefernfläche möglichst gering zu halten. Für die Aufforstung der Restfläche von 0,4 ha wurden bereits die Bereiche Auf dem Kurzen Bruch und Nähe Am Block mit je 0,2 ha, welche wegen Borkenkäferbefall bereits freigeräumt sind, vorgesehen.

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